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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04 (https://dejure.org/2007,1264)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.02.2007 - 9 A 4239/04 (https://dejure.org/2007,1264)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Februar 2007 - 9 A 4239/04 (https://dejure.org/2007,1264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    FSHG NRW § 1; ; FSHG NRW § 41

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FSHG NRW § 1; FSHG NRW § 41

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Gemeinden können für die Beseitigung von Ölspuren im öffentlichen Straßenraum durch ihre Feuerwehren grundsätzlich keinen Aufwendungsersatz beanspruchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) für Feuerwehreinsätze im Rahmen der den Gemeinden und Kreisen obliegenden Aufgaben; Vorliegen eines unentgeltlichen Pflichteinsatzes der Feuerwehr; Bewertung eines außerhalb der üblichen ...

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Aufwendungsersatz für Beseitigung von Ölspuren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 518 (Ls.)
  • DAR 2007, 278
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04
    in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 18.9.1986 - III ZR 227/84 -, BGHZ 98, 235.
  • OLG Hamm, 10.11.1992 - 9 U 17/92

    Haftungsverteilung bei Ausrutschen eines Motorradfahrers auf einer Ölspur und

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04
    hierzu OLG Hamm, Urteil vom 10.11.1992 - 9 U 17/92 -, NZV 1993, 192.
  • VGH Hessen, 08.09.1999 - 5 UE 4085/98

    Kostenerstattung für Öleinsatz einer kommunalen Feuerwehr auf einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04
    Hess. VGH, Urteil vom 8.9.1999 - 5 UE 4085/98 -, KStZ 2000, 112; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.8.2001, a.a.O.; tlw.
  • OVG Hamburg, 04.11.1993 - Bf VII 3/91

    Gemeindeprivileg; Erhaltungslast; Straßenüberführungen zu Eisenbahnkreuzungen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04
    insoweit BVerwG, Urteil vom 15.4.1964 - 5 C 50.63 -, BVerwGE 18, 221; OVG NRW, Urteil vom 21.4.1986, a.a.O.; Hamb. OVG, Urteil vom 4.11.1993 - Bf VII 3/91 -, NVwZ-RR 1995, 369.
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 50.63

    Anspruch auf Erstattung von Unterbringungskosten während des Vollzugs

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04
    insoweit BVerwG, Urteil vom 15.4.1964 - 5 C 50.63 -, BVerwGE 18, 221; OVG NRW, Urteil vom 21.4.1986, a.a.O.; Hamb. OVG, Urteil vom 4.11.1993 - Bf VII 3/91 -, NVwZ-RR 1995, 369.
  • BGH, 22.02.1971 - III ZR 205/67

    GOA - Ö-R Körperschaft - Öffentliche Straße - Verkehrssicherungspflicht -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04
    c) Ob der für die Anwendung der Rechtsfolgen der GoA erforderliche Fremdgeschäftsführungswille der Klägerin vor dem Hintergrund einer pflichtgebundenen Geschäftsführung fehlte, vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 22.2.1971 - III ZR 205/67 -, VersR 1971, 626; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13.2.1992 - 8 B 1.92 -, NVwZ 1992, 672, kann daher auf sich beruhen.
  • BVerwG, 13.02.1992 - 8 B 1.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Aufwendungsersatzanspruch eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04
    c) Ob der für die Anwendung der Rechtsfolgen der GoA erforderliche Fremdgeschäftsführungswille der Klägerin vor dem Hintergrund einer pflichtgebundenen Geschäftsführung fehlte, vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 22.2.1971 - III ZR 205/67 -, VersR 1971, 626; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13.2.1992 - 8 B 1.92 -, NVwZ 1992, 672, kann daher auf sich beruhen.
  • BGH, 13.11.2003 - III ZR 70/03

    Ersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden eines Polizeibeamten bei einem Einsatz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1985 - 2 A 3119/83
  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1991 - 1 S 269/91

    Feuerwehreinsatz bei Ölspur

  • BayObLG, 25.02.2002 - 1Z RR 331/99

    Aufwendungsersatzanspruch der bayerischen Feuerwehr für Pflichteinsätze -

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1992 - 1 S 2727/91

    Ersatz von Feuerwehrkosten bei Sinken eines Schiffes; Störerauswahl

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1992 - 1 S 2079/92

    Feuerwehreinsatz wegen Ammoniakunfalls

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 6 A 1760/11

    Lehrer kann Erstattung der Beschaffungskosten für Schulbücher verlangen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 16. Februar 2007 - 9 A 4239/04 -, NWVBl 2007, 437.
  • VG Aachen, 08.10.2007 - 6 K 1457/06

    Kein Ersatz von Feuerwehrkosten beim Brand von sich nicht im Betrieb befindlicher

    Für die entsprechenden Kosten, die in Anwendung des Entstehungsprinzips, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 16. Februar 2007 - 9 A 4239/04 - , DVBl. 2007, 518 und in juris, auch im Verhältnis zur Beklagten der Landrat des Kreises I. als Träger der Unteren Wasserbehörde zu tragen hat, ist der Landrat des Kreises I. Kostengläubiger i.S.d. § 77 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Februar 2007 - 9 A 4239/04 - , a.a.O.; VG Hannover.

    Für die entsprechenden Kosten, die in Anwendung des Entstehungsprinzips, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 16. Februar 2007 - 9 A 4239/04 - , DVBl. 2007, 518 und in juris, auch im Verhältnis zur Beklagten der Landrat des Kreises I. als Träger der Unteren Wasserbehörde zu tragen hat, ist der Landrat des Kreises I. Kostengläubiger i.S.d. § 77 Abs. 1 Satz 2 VwVG NRW.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Februar 2007 - 9 A 4239/04 - , a.a.O.; VG Hannover.

  • VG Düsseldorf, 09.10.2009 - 26 K 8825/08

    Feuerwehreinsatz Ölspur Unglücksfall Straßenreinigung Straßenreinigungspflicht

    Der Kläger musste damit rechnen, dass die Gemeinden, auf deren Initiative hin die Gesetzesänderung (zur Korrektur der Rechtsfolgen des Urteils des OVG NW vom 16. Februar 2007, Aktenzeichen 9 A 4239/04, Juris, mit dem die bis dahin geübte Praxis der Inanspruchnahme des Trägers der Straßenbaulast für die Kosten von Feuerwehreinsätzen zur Beseitigung von Ölspuren nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag verworfen wurde) erlassen worden ist, zeitnah die entsprechende Satzungsermächtigung aufgreifen und umsetzen.

    >Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Februar 2007, - 9 A 4239/04 -, Juris, ebenda Randziffer 41 bis 43.

    >Vgl. insoweit nichttragend (?) Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Februar 2007,- 9 A 4239/04 -, Juris, ebenda Randziffer 41.

    >Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Februar 2007, - 9 A 4239/04 -, Juris, ebenda Randziffer 52.

  • OLG Köln, 05.06.2009 - 3U201/08
    Für Pflichteinsätze der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen (vgl. § 1 Abs. 1 FSHG NRW) gilt mithin grundsätzlich das so genannte Entstehungsprinzip, wonach grundsätzlich der Träger einer jeden Behörde die Kosten der von dieser eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen im Verhältnis zu anderen Behörden zu tragen hat (OVG Münster, NWVBl. 2007, 437 ff. m.w.Nachw. insbesondere auch zur Entstehungsgeschichte).

    Sie handelte bei ihrem Einsatz im Rahmen eines Pflichteinsatzes nach § 1 Abs. 1 FSHG NRW, denn bei der Havarie von MS "F" handelte es sich zweifelsohne um einen Unglücksfall im Sinne dieser Vorschrift, denn hierunter ist jedes Ereignis zu verstehen, das mit einer gewissen Plötzlichkeit eintritt und eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bringt oder zu bringen droht, wobei es nicht darauf ankommt, ob den Betroffenen ein Verschulden am Schadenseintritt trifft oder er die Gefahrenlage selbst herbeiführt (vgl. OVG Münster, NWVBl. 2007, 437 ff.).

    Das ist im Falle des FSHG NRW anders (vgl. OVG Münster, NWVBl. 2007, 437 ff.).

    Soweit es um die Auslegung des FSHG NRW als abschließende Regelung im Sinne dieser Rechtsprechung geht, hält der Senat deren abschließenden Charakter für eindeutig und für die Praxis bereits mit der zitierten Entscheidung des OVG Münster, NWVBl. 2007, 437 ff. ausreichend geklärt.

  • OLG Köln, 05.06.2009 - 3 U 201/08

    Erstattung der Kosten für den Einsatz einer Werksfeuerwehr zur Bergung von durch

    Für Pflichteinsätze der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen (vgl. § 1 Abs. 1 FSHG NRW) gilt mithin grundsätzlich das so genannte Entstehungsprinzip, wonach grundsätzlich der Träger einer jeden Behörde die Kosten der von dieser eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen im Verhältnis zu anderen Behörden zu tragen hat (OVG Münster, NWVBl. 2007, 437 ff. m.w.Nachw. insbesondere auch zur Entstehungsgeschichte).

    Sie handelte bei ihrem Einsatz im Rahmen eines Pflichteinsatzes nach § 1 Abs. 1 FSHG NRW, denn bei der Havarie von MS "F" handelte es sich zweifelsohne um einen Unglücksfall im Sinne dieser Vorschrift, denn hierunter ist jedes Ereignis zu verstehen, das mit einer gewissen Plötzlichkeit eintritt und eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bringt oder zu bringen droht, wobei es nicht darauf ankommt, ob den Betroffenen ein Verschulden am Schadenseintritt trifft oder er die Gefahrenlage selbst herbeiführt (vgl. OVG Münster, NWVBl. 2007, 437 ff.).

    Das ist im Falle des FSHG NRW anders (vgl. OVG Münster, NWVBl. 2007, 437 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 557/18

    Äquivalenzprinzip; Feuerwehr; Feuerwehrgebühren; Gebührenkalkulation;

    Zu den Unglücksfällen in diesem Sinne können dabei auch die Folgen von Verkehrsunfällen, bei denen es auf öffentlichen Straßen zu Schäden etwa in Form von Ölspuren gekommen ist, gehören (Senatsurt. v. 28.6.2012 - 11 LC 234/11 -, a.a.O., juris, Rn. 24, juris; Senatsbeschl. v. 3.5.2012 - 11 LA 88/12 -, juris, Rn. 8; vgl. zum nordrhein-westfälischen Landesrecht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.2.2007 - 9 A 4239/04 -, juris, Rn. 41 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 293/16

    Äquivalenzprinzip; Aufrundung; Feuerwehr; Feuerwehrgebühren; Gebührenkalkulation;

    Zu den Unglücksfällen in diesem Sinne können dabei auch die Folgen von Verkehrsunfällen, bei denen es auf öffentlichen Straßen zu Schäden etwa in Form von Ölspuren gekommen ist, gehören (Senatsurt. v. 28.6.2012 - 11 LC 234/11 -, a.a.O., juris, Rn. 24, juris; Senatsbeschl. v. 3.5.2012 - 11 LA 88/12 -, juris, Rn. 8; vgl. zum nordrhein-westfälischem Landesrecht: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.2.2007 - 9 A 4239/04 -, juris, Rn. 41 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2013 - 9 A 198/11

    Anspruch auf Kostenersatz für die Beseitigung einer Ölspur durch die Feuerwehr

    Denn eine Ölspur stellt nach der Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 16. Februar 2007 - 9 A 4239/04 -, NWVBl. 2007, 437 und juris, grundsätzlich einen Unglücksfall im Sinne des § 1 Abs. 1 FSHG dar.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Februar 2007 - 9 A 4239/04 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2022 - 11 A 1583/21

    Erstattung der Kosten durch den Träger der Straßenbaulast im Zusammenhang mit der

    Der Feuerwehrpflichteinsatz umfasse nach dem Urteil des erkennenden Gerichts vom 16. Juli 2007 - 9 A 4239/04 - das Abstreuen der Verunreinigung, das Aufnehmen des Bindemittels sowie dessen Entsorgung.

    Eine "doppelte" Zuständigkeit von Feuerwehr einerseits und anderen Aufgabenträgern andererseits, wie sie auf Grund der Bestimmungen in den §§ 1 Abs. 1 und 42 Abs. 1 des zuvor geltenden FSHG NRW für möglich erachtet wurde, vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 16. Februar 2007 - 9 A 4239/04 -, NWVBl. 2007, 437 (438) = juris, Rn. 58, kommt hiernach grundsätzlich nicht mehr in Betracht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 931/05

    Absonderung, Kostenerstattung

    BVerwG, Urteil vom 6.9.1988 - 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170 sowie Beschluss vom 3.11.2006 - 5 B 40.06 -, juris; OVG NRW Urteil vom 16.2.2007 - 9 A 4239/04 -, juris.
  • LG Siegen, 14.06.2010 - 3 S 124/09

    Ölspur; Straße; Nassreinigung; Schadensersatz; Gefahrenabwehr; doppeldeutiges

  • VG Köln, 12.04.2013 - 9 K 6650/10

    Anspruch von Gemeinden auf durch Einsätze der Feuerwehr i.R.d. ihnen nach dem

  • VG Aachen, 04.06.2012 - 6 K 237/11

    Zur Kostentragungspflicht des Verursachers eines Verkehrsunfalls für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 932/05

    § 16 Abs. 7 S. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) als Ausnahmeregelung gegenüber den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2011 - 8 A 162/10

    Kosten für die Signalplanung einer Lichtzeichenanlage entfallen auf die

  • OVG Sachsen, 15.07.2015 - 5 A 701/13

    Ölspur; polizeiliche Maßnahme; technische Hilfe

  • VG Arnsberg, 06.08.2010 - 3 K 1109/09

    Kostenersatzforderung für die Beseitigung einer Betriebsmittelspur entgegen dem

  • LG Bielefeld, 23.10.2009 - 1 O 486/08

    Erstattung von Ölspurbeseitigungskosten nach einer Nassreinigung; Wirksamkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 9 A 3961/06

    Kostenersatzpflicht eines Feuerwehreinsatzes nach § 41 Abs. 2 Nr. 1

  • VG Aachen, 16.05.2018 - 6 K 4226/17

    Ersatzvornahme; Feuerwehr; Pflichteinsatz; Unglücksfall; untere Wasserbehörde;

  • VG Arnsberg, 06.08.2010 - 3 K 1112/09

    Voraussetzung für eine entsprechende öffentlich-rechtliche Kostenersatzpflicht

  • OVG Sachsen, 04.10.2013 - 5 A 209/12

    Feuerwehrkosten, Beseitigung einer Ölspur, Pflichtaufgaben der Feuerwehr

  • VG Arnsberg, 31.08.2009 - 14 L 474/09

    Chemieunternehmen braucht kontaminiertes Löschwasser nicht zu beseitigen

  • VG Gießen, 31.01.2011 - 4 K 5402/10

    Teure Straßenreinigung

  • VG Düsseldorf, 30.09.2014 - 26 K 284/13

    Euerwehr; Einsatz; Unglücksfall; Transportunternehmen; Gefahrgut; Gefahrstoff;

  • VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 26 K 1603/09

    Feuerwehr Ölspur Unglücksfall Verwaltungshelfer Kostenersatz Auslagen

  • VG München, 23.11.2016 - M 7 K 15.3864

    Erstattungspflicht der Kosten für einen Feuerwehreinsatz

  • LG Bochum, 23.11.2009 - 8 O 647/08

    Öffentlich-rechtlicher Kostenersatzanspruch einer Stadt gegen einen

  • VG Arnsberg, 21.02.2011 - 7 K 866/10

    Beseitigung einer Ölspur als Erfüllung einer den Gemeinden obliegenden

  • VG Arnsberg, 17.03.2011 - 7 K 331/10

    Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen der Beseitigung

  • VG Arnsberg, 02.08.2010 - 7 K 2390/09

    Zur Kostenerstattung von Ölspuren auf der Fahrbahn nach einem Motorschaden

  • VG Aachen, 18.11.2015 - 6 K 2262/14

    Ablehnung eines Terminverlegungsantrags; dauerhafte Erkrankung des

  • VG Köln, 13.05.2011 - 18 K 7476/10

    § 17 Abs. 1 Hs. 2 StrWG NRW ist spezieller als ein Vorgehen gegen eine eine

  • VG Köln, 25.11.2011 - 27 K 4518/09

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Kosten eines Feuerwehreinsatzes aufgrund eines

  • VG Köln, 13.05.2011 - 18 K 7475/10

    Die Kosten für die Beseitigung einer erheblichen Ölspur auf einer Landstraße

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8630
OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06 (https://dejure.org/2007,8630)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06 (https://dejure.org/2007,8630)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 2 St OLG Ss 286/06 (https://dejure.org/2007,8630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer
  • blutalkohol PDF, S. 358

    Strafbarkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StGB trotz Innehabung einer EU-Fahrerlaubnis

  • streifler.de

    Keine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Faherlaubnis trotz Erteilung während der Sperrzeit und Rechtsmissbrauch wegen Führerschein-Tourismus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis im Inland innerhalb der Sperrfrist

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei ausländischem Führerschein

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 269
  • StV 2007, 194 (Ls.)
  • DAR 2007, 278
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Nach dem Urteil des EuGH vom 29.04.2004 (EuGH NJW 2004, 1725 Rn. 45 ­ 49 [= BA 2004, 450]) istArt.

    Es trifft zwar zu, dass der Europäische Gerichtshof sowohl im Fall "Kapper" (NJW 2004, 1725) als auch im Fall "Halbritter" (NJW 2006, 2173) die Pflicht zur Anerkennung der von Mitgliedstaaten der EU ausgestellten Führerscheine ausdrücklich nur für den Fall gefordert hat, dass der Führerschein durch einen anderen Mitgliedstaat erst ausgestellt wurde, nachdem die Sperrfrist im Inland bereits abgelaufen war.

    Da die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität zu erfolgen hat (EuGH NJW 2004, 1725 Rn. 45 und NJW 2006, 2174 Rn. 34), konnte die Anerkennung der Wirksamkeit des tschechischen Führerscheins auch nicht von einer Umschreibung abhängig gemacht werden.

    Der Senat sieht sich zur Nichtanwendung des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV und zur richtlinienkonformen einschränkenden Auslegung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV im Hinblick auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 ­ Fall "Kapper" (NJW 2004, 1725) ­ und 06.04.2006 ­ Fall "Halbritter" (NJW 2006, 2173) ­ auch im vorliegenden Fall veranlasst, weil die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtsnatur, zur unmittelbaren Wirkung und zur Auslegung der für das Gemeinschaftsrecht prägenden EG-Richtlinie von jedem nationalen Gericht bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen ist (vgl. Franke in Löwe-Rosenberg StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rn. 28 m. w. N.).

    Nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofes (NJW 2004, 1725 Rn. 48) ist jedoch zur Eindämmung eines etwaigen Missbrauchs folgende Vorgehensweise von staatlicher Seite möglich: "Hat ein Aufnahmemitgliedstaat ernsthafte Gründe, die Ordnungsmäßigkeit eines oder mehrerer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Führerscheine zu bezweifeln, so hat er dies dem anderen Mitgliedstaat im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung und des Informationsaustausches nach Art. 12 III der Richtlinie mitzuteilen.

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    (EuGH Beschluss v. 28.09.2006 ­ C-340/05 ­ [in diesem Heft] und EuGH NJW 2006, 2173 Rn. 29 [= BA 2006, 307]).

    Es trifft zwar zu, dass der Europäische Gerichtshof sowohl im Fall "Kapper" (NJW 2004, 1725) als auch im Fall "Halbritter" (NJW 2006, 2173) die Pflicht zur Anerkennung der von Mitgliedstaaten der EU ausgestellten Führerscheine ausdrücklich nur für den Fall gefordert hat, dass der Führerschein durch einen anderen Mitgliedstaat erst ausgestellt wurde, nachdem die Sperrfrist im Inland bereits abgelaufen war.

    Insbesondere im Fall "Halbritter" hat der Europäische Gerichtshof (erneut) betont, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine, der den Schlussstein des mit der Richtlinie 91/439-EWG eingeführten Systems darstellt, geradezu negiert werden würde, wenn man einen Mitgliedstaat für berechtigt hielte, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unter Berufung auf seine nationalen Vorschriften unbegrenzt zu verweigern (EuGH NJW 2006, 2173 Rn. 28).

    Der Senat sieht sich zur Nichtanwendung des § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV und zur richtlinienkonformen einschränkenden Auslegung des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV im Hinblick auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 ­ Fall "Kapper" (NJW 2004, 1725) ­ und 06.04.2006 ­ Fall "Halbritter" (NJW 2006, 2173) ­ auch im vorliegenden Fall veranlasst, weil die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtsnatur, zur unmittelbaren Wirkung und zur Auslegung der für das Gemeinschaftsrecht prägenden EG-Richtlinie von jedem nationalen Gericht bei der Rechtsanwendung zu berücksichtigen ist (vgl. Franke in Löwe-Rosenberg StPO 25. Aufl. § 121 GVG Rn. 28 m. w. N.).

  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Der im Wege der richtlinienkonformen Auslegung reduzierte tatbestandliche Anwendungsbereich dieser Bestimmung erfasst jedenfalls nicht Inhaber einer erst nach Ablauf der letzten im Inland verhängten Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Saarbrücken in NStZ-RR 2005, 50; OLG Karlsruhe in DAR 2004, 714 [= BA 2007, 111]; OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2004, Az: Ss 182/04) bzw. nach Verzicht auf eine Fahrerlaubnis im Inland erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Bamberg Urteil vom 07.11.2006 ­ 2 Ss 155/2005 ­).

    Vielmehr ist die in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis im Inland ipso iure wirksam (vgl. OLG Saarbrücken in NStZ-RR 2005, 50).

  • BGH, 27.11.1984 - 1 StR 376/84

    Lenkzeitenverordnung - § 121 Abs. 2 GVG, keine Divergenzvorlage an den BGH, wenn

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Die [erneute] Anrufung des EuGH kann hier unterbleiben, da der Europäische Gerichtshof die Auslegungsfrage in einem anderen Verfahren schon beantwortet hat, der Sachverhalt gleich gelagert ist und der Senat von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht abweichen will (vgl. BGHSt 33, 76/78; OLG München Beschluss vom 21.10.2005 ­ 4 St RR 176/05 ­).
  • EuGH, 28.09.2006 - C-340/05

    Kremer - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    (EuGH Beschluss v. 28.09.2006 ­ C-340/05 ­ [in diesem Heft] und EuGH NJW 2006, 2173 Rn. 29 [= BA 2006, 307]).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2004 - 3 Ss 103/04

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafbarkeit des Führens eines Kraftfahrzeuges auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Der im Wege der richtlinienkonformen Auslegung reduzierte tatbestandliche Anwendungsbereich dieser Bestimmung erfasst jedenfalls nicht Inhaber einer erst nach Ablauf der letzten im Inland verhängten Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Saarbrücken in NStZ-RR 2005, 50; OLG Karlsruhe in DAR 2004, 714 [= BA 2007, 111]; OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2004, Az: Ss 182/04) bzw. nach Verzicht auf eine Fahrerlaubnis im Inland erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Bamberg Urteil vom 07.11.2006 ­ 2 Ss 155/2005 ­).
  • OLG Köln, 04.11.2004 - Ss 182/04

    Fahren des Inhabers eines EU-Führerscheins ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Der im Wege der richtlinienkonformen Auslegung reduzierte tatbestandliche Anwendungsbereich dieser Bestimmung erfasst jedenfalls nicht Inhaber einer erst nach Ablauf der letzten im Inland verhängten Sperrfrist erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Saarbrücken in NStZ-RR 2005, 50; OLG Karlsruhe in DAR 2004, 714 [= BA 2007, 111]; OLG Köln, Beschluss vom 04.11.2004, Az: Ss 182/04) bzw. nach Verzicht auf eine Fahrerlaubnis im Inland erteilten EU-Fahrerlaubnis (OLG Bamberg Urteil vom 07.11.2006 ­ 2 Ss 155/2005 ­).
  • OLG Zweibrücken, 14.03.2006 - 1 Ss 146/05

    Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung einer vor

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.01.2007 - 2 St OLG Ss 286/06
    Der Senat zieht daraus den Schluss, dass ein Mitgliedstaat zwar während des Laufs einer eigenen Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis die Gültigkeit der durch einen anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis verweigern darf, nicht mehr jedoch nach Ablauf der Sperrfrist, auch wenn die ausländische Fahrerlaubnis ­ wie hier ­ noch während einer gesetzlichen Sperrfrist nach § 4 Abs. 10 S. 1 StVG ausgestellt worden ist (ebenso Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken 1 Ss 146/05 für den Fall, dass der ausländische Führerschein nach der vorläufigen, aber vor der endgültigen Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis und der Anordnung einer Sperrfrist ausgestellt worden ist; vgl. auch OLG München Beschluss vom 21.10.2005 ­ 4 St RR 176/05 ­, in dem ebenfalls ausgeführt wird, dass es "nicht darauf ankommen kann, ob die Fahrerlaubnis noch innerhalb der Sperrfrist erworben wurde").
  • OLG München, 29.01.2007 - 4St RR 222/06

    Kein Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Erwerb ausländischer Fahrerlaubnis während

    Das Amtsgericht ist darüber hinaus in rechtlich nicht zu beanstandender Weise davon ausgegangen, dass es für die strafrechtliche Beurteilung keinen Unterschied macht, ob der Erwerb einer Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat noch während einer im Inland verhängten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis erfolgt oder erst nach Ablauf einer solchen Frist (ebenso OLG Nürnberg vom 16.01.2007, Az: 2St OLG Ss 286/06).
  • OLG Jena, 06.03.2007 - 1 Ss 251/06

    EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis - EU-Führerschein -

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  • OLG Nürnberg, 15.05.2007 - 2 St OLG Ss 50/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren mit EU-Führerschein

    a) Der Senat hat mit Urteil vom 16.1.2007 (StV 2007, 194) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH in den Fällen Kapper und Halbritter und die erforderliche richtlinienkonforme Auslegung der Vorschrift des § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV zur Folge entschieden, dass eine Fahrerlaubnis, die von der Fahrerlaubnisbehörde eines EU-Mitgliedsstaats während des Laufes einer gesetzlichen Sperrfrist nach § 4 Abs. 10 S. 1 StVG ausgestellt wurde, nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland anerkannt werden muss (ebenso: OLG München NJW 2007, 1152; a.A. OLG Stuttgart, Urteil vom 15.1.2007 - 1 Ss 560/06).
  • OLG Celle, 01.12.2008 - 32 Ss 193/08

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 Ziff. 4 der Verordnung über die Zulassung von

    Es entsprach zwar der jedenfalls im Jahr 2007 herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung, dass eine Strafbewehrung nach § 21 StVG für zeitlich erst nach Ablauf einer inländischen Sperrfrist liegende Fahrten ausscheide, auch wenn die EU-Fahrerlaubnis während einer Sperrfrist ausgestellt worden ist (vgl. dazu OLG Nürnberg, Urteil vom 16.01.2007, NStZ-RR 2007, 269; OLG München, Urteil vom 29.01.2007, NZV 2007, 214; OLG Jena, Beschluss vom 06.03.2007, DAR 2007, 404; OLG Bamberg, Urteil vom 24.07.2007, NStZ-RR 2008, 77).
  • LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten

    Während das Oberlandesgericht Stuttgart (DAR 2007, 15) die Auffassung vertritt, dass eine während des Laufs einer im Inland strafrechtlich verhängten Sperrfrist im Ausland erteilte EU-Fahrerlaubnis auch nicht durch Ablauf der Sperrfrist wirksam werde, haben die Oberlandesgerichte München (NJW 2007, 1153), Nürnberg (DAR 2007, 278), Saarbrücken (NStZ-RR 2005, 50) und Zweibrücken (Az.: 1 Ss 146/05) den gegenteiligen Standpunkt eingenommen.
  • OLG Hamm, 24.06.2009 - 3 Ss 235/09

    Berechtigung zum inländischen Gebrauch einer während einer laufenden Sperrfrist

    Während diese Frage zum Teil verneint wurde (zu vgl. OLG Stuttgart, a.a.O.; OVG Koblenz in ZfS 2006, 593), vertraten mehrere Oberlandesgerichte die Ansicht, dass während einer Sperrfrist im EU-Ausland ausgestellte Führerscheine jedenfalls nach Ablauf der Sperre zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigen (zu vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 14. März 2006 - 1 Ss 146/05; OLG Nürnberg in NStZ-RR 2007, 269; OLG München in NJW 2007, 1152; OLG Bamberg in NStZ-RR 2008, 77).
  • OLG Jena, 01.04.2009 - 1 Ss 164/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Gebrauchmachen von einer im EU-Ausland erworbenen

    Mit Beschluss vom 06.03.2007 (Az.: 1 Ss 251/06, DAR 2007, 404) hatte der Senat im Anschluss an die Oberlandesgerichte Nürnberg (Urteil vom 16.01.2007, Az.: 2 St OLG Ss 286/06, DAR 2007, 278 (Ls)) und München (Urteil vom 29.01.2007, Az.: 4 StRR 222/06, DAR 2007, 276, 277), erkannt, dass es für die Strafbarkeit nach § 21 StVG trotz Innehabung einer in einem anderen EU-Staat erteilten Fahrerlaubnis nur darauf ankomme, ob von der Fahrerlaubnis bereits vor oder erst nach Ablauf der in der Bundesrepublik verhängten Sperrfrist Gebrauch gemacht werde.
  • OLG München, 23.03.2009 - 4St RR 150/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Fahren im Inland mit einer nach Führerscheinentzug im

    Der Senat hat in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass der Inhaber einer in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erworbenen Fahrerlaubnis, gegen den im Inland eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt worden war und der erst nach Ablauf dieser Sperrfrist im Inland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führt, sich auch dann nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, wenn die EU-Fahrerlaubnis noch während der Sperrfrist erteilt worden war (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2007 - 4St RR 222/06 -, veröffentlicht u.a. NJW 2007, 1152; ebenso OLG Nürnberg NStZ-RR 2007, 269; OLG Jena DAR 2007, 404; OLG Bamberg NStZ-RR 2008, 77; a.M. OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 271).
  • OLG Bamberg, 24.07.2007 - 3 Ss 132/06

    Verweigerung der Anerkennung der Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat

    Aus den Abs. 3 und 4 des Art. 8 der Richtlinie 91/439/EWG, die neben dem straf- auch auf das polizeirechtliche Territorialitätsprinzip verweisen, ergibt sich, dass die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis unter Berufung auch auf innerstaatliches Verwaltungsrecht über die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis verweigert werden kann, wenn sie in einer zeitlich befristeten Beschränkung, Entziehung oder Aufhebung der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht (vgl. EuGH NJW 2006, 2173/2174 Rn. 27 bis 29 sowie insb. NJW 2007, 1863 ; OVG Rheinland-Pfalz NJW 2005, 3228/3229; OLG Nürnberg VD 2007, 130 ff. = BeckRS 2007, 01840; Heilbronner/Thoms NJW 2007 1089/1092).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 Ss 81/08

    Strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem während einer Sperrfrist erteilten

    Das Amtsgericht stützt seine Rechtsauffassung, der Angeklagte habe sich nicht eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht, auf die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Nürnberg ( NStZ-RR 2007, 269) und München ( NJW 2007, 1152).
  • LG Zweibrücken, 02.12.2008 - Qs 136/08

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Fahren mit

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Rechtsprechung
   AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 304 Js 27481/06 (363/06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16155
AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 304 Js 27481/06 (363/06) (https://dejure.org/2007,16155)
AG Itzehoe, Entscheidung vom 11.04.2007 - 66 OWi 304 Js 27481/06 (363/06) (https://dejure.org/2007,16155)
AG Itzehoe, Entscheidung vom 11. April 2007 - 66 OWi 304 Js 27481/06 (363/06) (https://dejure.org/2007,16155)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • RA Kotz

    Lenkzeitverstöße - nicht mehr als Ordnungswidrigkeit strafbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    FPersG - Kein Bußgeld für Lenkzeitverstöße

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 373
  • DAR 2007, 278
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 30.09.1987 - 3 ObOWi 107/87

    Überschreitung der zulässigen Tageslenkzeit und Unterschreitung der

    Auszug aus AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 363/06
    § 4 Abs. 3 OWiG ist dabei - ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 2 Abs. 3 StGB - dahingehend zu verstehen, daß als mildestes Gesetz stets dasjenige anzusehen ist, das den Wegfall der Ahndungsmöglichkeit zur Folge hat (vgl. BGH NStZ 1992, 535 f.) Bei Blanketttatbeständen müssen dabei stets auch die blankettausfüllenden Normen berücksichtigt werden; soweit EG-Normen aufgehoben werden und es der deutsche Gesetzgeber unterläßt, bei der Änderung im Blankettgesetz auf das geänderte EG-Recht zu verweisen, entfällt deshalb die Ahndungsmöglichkeit (vgl. OLG Köln, NJW 1988, 657 ff.; OLG Hamburg, DAR 1988, 29; OLG Schleswig, SchlHA 1988, 95 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 1050; BayObLG, VRS 74 (1988), 227 ff.; jeweils zur Ersetzung der Verordnung (EWG) 543/69 durch die - nach den obigen Ausführungen nunmehr selbst ersetzte - Verordnung (EWG) 3820/85; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 1103 f., wo diese Auslegung des § 4 Abs. 3 OWiG zumindest als einhellige Ansicht in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur dargestellt wird).
  • OLG Köln, 02.06.1987 - Ss 605/86

    Zusammenrechnung von Geldbußen mehrerer Taten; Voraussetzung der Verbindung

    Auszug aus AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 363/06
    § 4 Abs. 3 OWiG ist dabei - ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 2 Abs. 3 StGB - dahingehend zu verstehen, daß als mildestes Gesetz stets dasjenige anzusehen ist, das den Wegfall der Ahndungsmöglichkeit zur Folge hat (vgl. BGH NStZ 1992, 535 f.) Bei Blanketttatbeständen müssen dabei stets auch die blankettausfüllenden Normen berücksichtigt werden; soweit EG-Normen aufgehoben werden und es der deutsche Gesetzgeber unterläßt, bei der Änderung im Blankettgesetz auf das geänderte EG-Recht zu verweisen, entfällt deshalb die Ahndungsmöglichkeit (vgl. OLG Köln, NJW 1988, 657 ff.; OLG Hamburg, DAR 1988, 29; OLG Schleswig, SchlHA 1988, 95 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 1050; BayObLG, VRS 74 (1988), 227 ff.; jeweils zur Ersetzung der Verordnung (EWG) 543/69 durch die - nach den obigen Ausführungen nunmehr selbst ersetzte - Verordnung (EWG) 3820/85; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 1103 f., wo diese Auslegung des § 4 Abs. 3 OWiG zumindest als einhellige Ansicht in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur dargestellt wird).
  • BGH, 23.07.1992 - 4 StR 194/92

    Strafbarkeit bei Blankettstrafgesetzen - Illegaler Einsatz von Hormonen bei der

    Auszug aus AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 363/06
    § 4 Abs. 3 OWiG ist dabei - ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 2 Abs. 3 StGB - dahingehend zu verstehen, daß als mildestes Gesetz stets dasjenige anzusehen ist, das den Wegfall der Ahndungsmöglichkeit zur Folge hat (vgl. BGH NStZ 1992, 535 f.) Bei Blanketttatbeständen müssen dabei stets auch die blankettausfüllenden Normen berücksichtigt werden; soweit EG-Normen aufgehoben werden und es der deutsche Gesetzgeber unterläßt, bei der Änderung im Blankettgesetz auf das geänderte EG-Recht zu verweisen, entfällt deshalb die Ahndungsmöglichkeit (vgl. OLG Köln, NJW 1988, 657 ff.; OLG Hamburg, DAR 1988, 29; OLG Schleswig, SchlHA 1988, 95 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 1050; BayObLG, VRS 74 (1988), 227 ff.; jeweils zur Ersetzung der Verordnung (EWG) 543/69 durch die - nach den obigen Ausführungen nunmehr selbst ersetzte - Verordnung (EWG) 3820/85; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 1103 f., wo diese Auslegung des § 4 Abs. 3 OWiG zumindest als einhellige Ansicht in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur dargestellt wird).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 363/06
    § 4 Abs. 3 OWiG ist dabei - ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 2 Abs. 3 StGB - dahingehend zu verstehen, daß als mildestes Gesetz stets dasjenige anzusehen ist, das den Wegfall der Ahndungsmöglichkeit zur Folge hat (vgl. BGH NStZ 1992, 535 f.) Bei Blanketttatbeständen müssen dabei stets auch die blankettausfüllenden Normen berücksichtigt werden; soweit EG-Normen aufgehoben werden und es der deutsche Gesetzgeber unterläßt, bei der Änderung im Blankettgesetz auf das geänderte EG-Recht zu verweisen, entfällt deshalb die Ahndungsmöglichkeit (vgl. OLG Köln, NJW 1988, 657 ff.; OLG Hamburg, DAR 1988, 29; OLG Schleswig, SchlHA 1988, 95 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 1050; BayObLG, VRS 74 (1988), 227 ff.; jeweils zur Ersetzung der Verordnung (EWG) 543/69 durch die - nach den obigen Ausführungen nunmehr selbst ersetzte - Verordnung (EWG) 3820/85; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 1103 f., wo diese Auslegung des § 4 Abs. 3 OWiG zumindest als einhellige Ansicht in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur dargestellt wird).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.1987 - 5 Ss OWi 151/87
    Auszug aus AG Itzehoe, 11.04.2007 - 66 OWi 363/06
    § 4 Abs. 3 OWiG ist dabei - ebenso wie die entsprechende Vorschrift des § 2 Abs. 3 StGB - dahingehend zu verstehen, daß als mildestes Gesetz stets dasjenige anzusehen ist, das den Wegfall der Ahndungsmöglichkeit zur Folge hat (vgl. BGH NStZ 1992, 535 f.) Bei Blanketttatbeständen müssen dabei stets auch die blankettausfüllenden Normen berücksichtigt werden; soweit EG-Normen aufgehoben werden und es der deutsche Gesetzgeber unterläßt, bei der Änderung im Blankettgesetz auf das geänderte EG-Recht zu verweisen, entfällt deshalb die Ahndungsmöglichkeit (vgl. OLG Köln, NJW 1988, 657 ff.; OLG Hamburg, DAR 1988, 29; OLG Schleswig, SchlHA 1988, 95 f.; OLG Düsseldorf, MDR 1987, 1050; BayObLG, VRS 74 (1988), 227 ff.; jeweils zur Ersetzung der Verordnung (EWG) 543/69 durch die - nach den obigen Ausführungen nunmehr selbst ersetzte - Verordnung (EWG) 3820/85; vgl. auch BVerfG NJW 1990, 1103 f., wo diese Auslegung des § 4 Abs. 3 OWiG zumindest als einhellige Ansicht in der veröffentlichten Rechtsprechung und in der Literatur dargestellt wird).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 2 Ss OWi 83/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Insoweit ist die vor Inkrafttreten des § 8 Abs. 3 FPersG gegebene Rechtslage ebenso überholt wie die auf dieser Grundlage (zutreffend) ergangene Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg NZV 2007, 372; OLG Frankfurt DAR 2007, 473; OLG Koblenz NJW 2007, 2344; AG Itzehoe NZV 2007, 373), wonach noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Verstöße gegen die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 in Verbindung mit den Bußgeldvorschriften des Fahrpersonalgesetzes und der Fahrpersonalverordnung betreffend die Lenk- und Ruhezeiten seit dem 11. April 2007 nicht mehr geahndet werden können.
  • OLG Bamberg, 04.12.2007 - 2 Ss OWi 1265/07

    Fahrpersonalgesetz - Keine "Lücke" bei Verstößen vor dem 11.4.07

    Für alle Entscheidungen, die einerseits nach dem 11.04.2007 und andererseits vor dem Inkrafttreten der Änderungen des FPersG am 07.07.2007 ergangen sind, bestand damit zunächst für diesen eng begrenzten Zeitraum von ca. 3 Monaten ein entsprechendes Ahndungsdefizit (so im Ergebnis für diesen Zeitraum auch: OLG Koblenz, NJW 2007, 2344; OLG Hamburg, NZV 2007, 372; OLG Frankfurt, DAR 2007, 473; AG Itzehoe, DAR 2007, 278).
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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 26.10.2006 - 903 OWi - 434 Js 13759/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,57469
AG Frankfurt/Main, 26.10.2006 - 903 OWi - 434 Js 13759/06 (https://dejure.org/2006,57469)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.10.2006 - 903 OWi - 434 Js 13759/06 (https://dejure.org/2006,57469)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 903 OWi - 434 Js 13759/06 (https://dejure.org/2006,57469)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund Augenblicksversagens

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 379
  • DAR 2007, 278
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