Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 10.10.2008

Rechtsprechung
   BGH, 01.10.2008 - VIII ZR 268/07   

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https://dejure.org/2008,103
BGH, 01.10.2008 - VIII ZR 268/07 (https://dejure.org/2008,103)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2008 - VIII ZR 268/07 (https://dejure.org/2008,103)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - VIII ZR 268/07 (https://dejure.org/2008,103)
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Volltextveröffentlichungen (22)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • LawCommunity.de

    Hinsendekosten - Vorlagebeschluss

  • Telemedicus

    Vorlagebeschluss zur Erstattung der Hinsendekosten beim Widerruf

  • Telemedicus

    Vorlagebeschluss zur Erstattung der Hinsendekosten beim Widerruf

  • IWW
  • JurPC

    Richtlinie 97/7/EG Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2
    Tragung der Kosten der Zusendung im Falle des Widerrufs

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung von Vorschriften über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz; Übernahme der Kosten der Zusendung im Fall des Widerrufs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vertragswiderruf - Nutzungsersatz

  • kanzlei.biz

    Fernabsatzrichtlinie - Vorlagebeschluss des BGH

  • info-it-recht.de

    Hinsendekosten beim Widerrufsrecht; BGH legt Rechtsfrage EuGH zur Entscheidung vor

  • Betriebs-Berater

    Zur Pflicht des Verbrauchers, Zusendekosten nach Vertragswiderruf zu tragen

  • Judicialis

    Richtlinie 97/7/EG Art. 6 Abs. 1 Satz 2; ; Richtlinie 97/7/EG Art. 6 Abs. 2

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Widerrufsfolgen bei Fernabsatzgeschäften: Rückerstattungspflicht der Versandkosten (Vorlagebeschluss an den EuGH); richtlinienkonforme Auslegung von §§ 357, 346 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Auferlegung der Kosten der Zusendung der Waren nach Widerruf des Vertrags durch den Verbraucher mit Gemeinschaftsrecht

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Anspruch auf Rückerstattung verauslagter Hinsendekosten"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Hinsendekosten - Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie. EuGH entscheidet zur Frage, ob beim Widerruf eines Fernabsatzgeschäfts die Kosten der Warenzusendung dem Verbraucher auferlegt werden können

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Versandkosten für die Hinsendung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Lang erwartete Entscheidung über Erstattung von Hinsendekosten nach Widerruf per Vorlagenbeschluss an den EuGH vertagt

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Widerruf im Internethandel: Erstattung von Hinsendekosten?

  • wb-law.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    BGH legt Frage zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie dem EuGH vor

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Wer trägt die Hinsendekosten im Versandhandel bei Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberecht durch den Verbraucher?

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Wer trägt die Hinsendekosten im Versandhandel bei Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberecht durch den Verbraucher?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versandkosten und die Gewährleistung beim Versendungskauf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    EuGH muss Streit über Versandkosten entscheiden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Pflicht des Verbrauchers, Zusendekosten nach Vertragswiderruf zu tragen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie 97/7/EG (Fernabsatzrichtlinie)

  • shopbetreiber-blog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile für Shop-Betreiber 2008

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Hinsendekosten im Fernabsatzrecht dem EuGH vorgelegt

  • juracontent.de PDF, S. 6 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorlage an EuGH: Müssen Verbraucher nach Widerruf von Fernabsatzgeschäften Zusendungskosten übernehmen?

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    BGH legt Frage zur Auslegung der Fernabsatzrichtlinie dem EuGH vor

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    EuGH soll über Erstattung der Portokosten nach Widerruf bei Fernabsatz entscheiden

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    EuGH soll über Erstattung der Portokosten nach Widerruf bei Fernabsatz entscheiden

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    BGH legt die "Hinsendekosten”-Frage dem EuGH zur Entscheidung vor

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Hinsendekosten: Wer trägt diese im Falle des Widerrufs von Onlinegeschäften?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Hinsendekosten im Fernabsatzrecht

Besprechungen u.ä. (5)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Vorlage zur FARL - keine Versandkosten für Zusendung der Ware bei Widerruf

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorlage an den EuGH zur Frage, ob bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 312 d, 346, 357 BGB, Richtlinie 97/7/EG Art. 6 (Fernabsatzrichtlinie)
    Wer trägt die Kosten der Hinsendung bei Widerruf eines Fernabsatzgeschäftes?

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Widerrufsfolgen bei Fernabsatzgeschäften: Rückerstattungspflicht der Versandkosten (Vorlagebeschluss an den EuGH); richtlinienkonforme Auslegung von §§ 357, 346 BGB

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Online-Händler tragen immer die Hinsendekosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 66
  • ZIP 2008, 2367
  • MDR 2009, 74
  • EuZW 2008, 768
  • WM 2009, 130
  • MMR 2009, 107
  • K&R 2009, 40
  • DAR 2009, 33
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Karlsruhe, 19.12.2005 - 10 O 794/05

    Widerruf eines Fernabsatzvertrages: Rückzahlungsanspruch des Verbrauchers für

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - VIII ZR 268/07
    Das Landgericht (LG Karlsruhe, MMR 2006, 245) hat dem Antrag auf Unterlassung stattgegeben.
  • BGH, 21.12.1984 - V ZR 206/83

    Notarkosten nach Rücktritt - §§ 440, 326 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl.

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - VIII ZR 268/07
    Es handelt sich hierbei um Vertragskosten, die als Schadensposition im Rahmen der Rückabwicklung nicht ausgeglichen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1984 - V ZR 206/83, NJW 1985, 2697, unter B II; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 467 Rdnr. 13, 103 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 05.09.2007 - 15 U 226/06

    Belastung des Verbrauchers mit Versandkosten für die Hinsendung der Ware

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - VIII ZR 268/07
    Das Oberlandesgericht (OLG Karlsruhe, WM 2008, 419 = MMR 2008, 46) hat die Berufung gegen dieses Urteil zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01

    Fernabsatzvertrag: Beginn der Widerrufsfrist bei Warenlieferung; Ausschluß bei

    Auszug aus BGH, 01.10.2008 - VIII ZR 268/07
    b) Soweit demgegenüber jedoch auch vertreten wird, dass die Kosten der Zusendung, die der Käufer dem Verkäufer gezahlt hat, unter die Rückgewährpflicht des Verkäufers gemäß § 346 Abs. 1 BGB fallen (OLG Frankfurt am Main, CR 2002, 638, 642; Braun, ZGS 2008, 129, 133 f.; Brönneke, MMR 2004, 127, 129; Kaestner/Tews, WRP 2005, 1335, 1339 f.; Kazemi, MMR 2006, 246), führt das zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 07.07.2010 - VIII ZR 268/07

    Hinsendekosten im Fernabsatz

    Von der Rückgewährpflicht des § 346 Abs. 1 BGB werden die Kosten der Hinsendung grundsätzlich nicht erfasst, denn es handelt sich um Vertragskosten, die als Schadensposition nicht im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages, sondern nur aufgrund eines Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzanspruchs ausgeglichen werden können (Vorlagebeschluss des Senats vom 1. Oktober 2008, NJW 2009, 66, Tz. 9 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2012 - 2 U 45/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Möbelhändlers: Wirksamkeit einer

    Der Auffassung, dass § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB keine Regelung zum Erfüllungsort enthält und sich aus dieser auch nicht entnehmen lässt, dass bei der Lieferung von Verbrauchsgütern im Fernabsatz regelmäßig eine Bringschuld vorliegt, ist offenbar auch der Bundesgerichtshof, wie sich aus dem Beschluss vom 01.10.2008 (VIII ZR 268/07; NJW 2009, 66) entnehmen lässt: In diesem Beschluss hat der BGH dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 u. Abs. 2 der Fernabsatzrichtlinie dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat, und in der Begründung ausgeführt (a.a.O., Tz. 10), ein Anspruch des Käufers auf Erstattung der Kosten der Zusendung der bestellten Ware sei nach deutschem nationalen Recht deshalb nicht gegeben, weil ein Rückgewähranspruch des Verkäufers für die von ihm erbrachte Transportleistung anzunehmen sei, da dies dem gesetzlichen Leitbild des § 448 BGB entspreche, demzufolge der Käufer bei Schickschulden die Kosten der Versendung zu tragen habe (BGH, a.a.O., Tz. 10), wohingegen das OLG Karlsruhe als Vorinstanz der Auffassung war, § 448 BGB sei auf den Verbrauchsgüterkauf im Versandhandel nicht anwendbar, weil sich aus der Regelung des § 474 Abs. 2 BGB und der Verkehrsanschauung ergebe, dass bei der Lieferung von Verbrauchsgütern im Fernabsatz regelmäßig eine Bringschuld vorliege (NJW-RR 2008, 1016, 1017).

    Was die Klausel 2 betrifft, so hat der Bundesgerichtshof die Frage, ob sich im Anwendungsbereich der Vorschrift über den Verbrauchsgüterkauf aus § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB ergibt, dass eine Bringschuld vorliegt, nicht ausdrücklich entschieden und ergibt sich die Verneinung dieser Frage aus dem Vorlagebeschluss vom 01.10.2008 (NJW 2009, 66) nur indirekt.

  • AG Bremen, 27.11.2009 - 9 C 412/09

    Negative Bewertung bei eBay wird nicht entfernt, obwohl die Verkaufsabwicklung

    Der Bundesgerichtshof hält jedenfalls die für den Verbraucher günstigere Auslegung zumindest für möglich und stützt damit auch die Ansicht des OLG Karlsruhe als Berufungsinstanz und hat diese Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt (s. EuZW 2008, S. 768; OLG Karlsruhe MMR 2008, S. 46).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,428
OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08 (https://dejure.org/2008,428)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.10.2008 - 6 U 115/08 (https://dejure.org/2008,428)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Oktober 2008 - 6 U 115/08 (https://dejure.org/2008,428)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Ersatzanspruches einer Autovermieterin wegen restlicher Mietwagenkosten aus 12 Verkehrsunfällen; Wahl des günstigeren Mietpreises durch den Geschädigten als Ausdruck des Wirtschaftlichkeitsgebots i.R.v. § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Schwacke-Mietpreisspiegel ...

  • urteile-network.de PDF

    Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Mietwagenkosten, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietwagenkosten - Mietspiegel des Fraunhofer Instituts

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 249 Abs. 2; ; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 398; ; BGB § 823 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • rewis.io
  • captain-huk.de

    Anwendung der Fraunhofer Tabelle

  • bld.de PDF

    Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten - Schwacke-Liste

  • rechtsportal.de

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Abtretung von Mietwagenkosten - Mietwagen - Mietwagenkosten - Unfallersatztarif

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 145
  • DAR 2009, 33
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des 6. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07 - zu Tz. 14; Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 164/07 - zu Tz. 7 in NJW 2008, 1519 = VersR 2008, 699; NJW 2007, 2758 = VersR 2007, 1144; NJW 2007, 2122 = VersR 2008, 235, 237; NJW 2007, 1124 = VersR 2007, 516, 517).

    Bei der Schätzung des ersatzfähigen Normaltarifs können durchaus geeignete Listen oder Tabellen herangezogen werden (vgl. BGH Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07 - zu Tz. 15 und 22; BGH NJW 2007, 1124; BGH NJW 2006, 2106, 2107).

    Allerdings ist es nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzgrundlage nachzugehen, sondern Einwendungen gegen die Grundlagen der Schadensbemessung sind nur dann erheblich, wenn sie auf den konkreten Fall bezogen sind (BGH NJW 2008, 1519, Tz. 9 und Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07 zu Tz. 23).

    Der Senat verkennt nicht, dass es sich hierbei um eine in der Rechtsprechung der Instanzgerichte bislang erprobte Zusammenstellung handelt, deren Heranziehung als Schätzgrundlage von dem Bundesgerichtshof wiederholt und ausdrücklich gebilligt worden ist (vgl. zuletzt Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07 zu Tz. 15 und 23 m.w.N.), und zwar sowohl in den Ausgaben für das Jahr 2003 als auch in der im Streitfall von der Klägerin angewandten für 2006.

    Nach ständiger, auch höchstrichterlicher Rechtsprechung können spezifische Leistungen bei unfallbedingten Vermietungen einen - pauschalen - Aufschlag zu einem "Normaltarif" rechtfertigen, um mit der Vermietung gerade an Unfallgeschädigte verbundene Mehrleistungen und Risiken abzugelten (vgl. zuletzt BGH Urteil vom 24.03.2008 - VI ZR 234/07 zu Tz. 15, 16 m.w.N.).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des 6. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07 - zu Tz. 14; Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 164/07 - zu Tz. 7 in NJW 2008, 1519 = VersR 2008, 699; NJW 2007, 2758 = VersR 2007, 1144; NJW 2007, 2122 = VersR 2008, 235, 237; NJW 2007, 1124 = VersR 2007, 516, 517).

    Zwar darf die Schadenshöhe nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden, und wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen dürfen nicht außer Acht bleiben (BGH NJW 2008, 1519, Tz. 9).

    Allerdings ist es nicht Aufgabe des Tatrichters, lediglich allgemein gehaltenen Angriffen gegen eine Schätzgrundlage nachzugehen, sondern Einwendungen gegen die Grundlagen der Schadensbemessung sind nur dann erheblich, wenn sie auf den konkreten Fall bezogen sind (BGH NJW 2008, 1519, Tz. 9 und Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07 zu Tz. 23).

  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des 6. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07 - zu Tz. 14; Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 164/07 - zu Tz. 7 in NJW 2008, 1519 = VersR 2008, 699; NJW 2007, 2758 = VersR 2007, 1144; NJW 2007, 2122 = VersR 2008, 235, 237; NJW 2007, 1124 = VersR 2007, 516, 517).

    Bei der Schätzung des ersatzfähigen Normaltarifs können durchaus geeignete Listen oder Tabellen herangezogen werden (vgl. BGH Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07 - zu Tz. 15 und 22; BGH NJW 2007, 1124; BGH NJW 2006, 2106, 2107).

  • OLG Köln, 04.04.2008 - 4 U 1/08

    Anforderungen an die Begründung einer Rechtsgutverletzung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08
    Zur Höhe erachtet auch der erkennende Senat im Anschluss an die Entscheidungen des 19. Zivilsenats des OLG Köln vom 02.03.2007 - 19 U 181/08 - (NZV 2007, 199) sowie des 4. Zivilsenats des OLG Köln vom 04.04.2008 - 4 U 1/08 - einen pauschalierte Zuschlag von 20 % als angemessen und ausreichend zur Abgeltung der jeweils entstandenen Mehrkosten.
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des 6. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07 - zu Tz. 14; Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 164/07 - zu Tz. 7 in NJW 2008, 1519 = VersR 2008, 699; NJW 2007, 2758 = VersR 2007, 1144; NJW 2007, 2122 = VersR 2008, 235, 237; NJW 2007, 1124 = VersR 2007, 516, 517).
  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des 6. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf (vgl. BGH, Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07 - zu Tz. 14; Urteil vom 11.03.2008 - VI ZR 164/07 - zu Tz. 7 in NJW 2008, 1519 = VersR 2008, 699; NJW 2007, 2758 = VersR 2007, 1144; NJW 2007, 2122 = VersR 2008, 235, 237; NJW 2007, 1124 = VersR 2007, 516, 517).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08
    Bei der Schätzung des ersatzfähigen Normaltarifs können durchaus geeignete Listen oder Tabellen herangezogen werden (vgl. BGH Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07 - zu Tz. 15 und 22; BGH NJW 2007, 1124; BGH NJW 2006, 2106, 2107).
  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08
    Zur Höhe erachtet auch der erkennende Senat im Anschluss an die Entscheidungen des 19. Zivilsenats des OLG Köln vom 02.03.2007 - 19 U 181/08 - (NZV 2007, 199) sowie des 4. Zivilsenats des OLG Köln vom 04.04.2008 - 4 U 1/08 - einen pauschalierte Zuschlag von 20 % als angemessen und ausreichend zur Abgeltung der jeweils entstandenen Mehrkosten.
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Demgemäß wird in der Rechtsprechung nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Listen teils der Anwendung der Schwacke-Liste (vgl. etwa OLG Dresden, SP 2010, 17; OLG Karlsruhe, NZV 2010, 472 f.; OLG Köln (5. ZS), NZV 2010, 614, 615; OLG Köln (24. ZS), NZV 2009, 447, 448; OLG Köln (15. ZS), NZV 2010, 144 ff.; OLG Köln (2. ZS), Mietwagen Rechtswissen 2010, Nr. 1, 15 f.; OLG Köln (13. ZS), Beschluss vom 20. April 2009 - 13 U 6/09, juris; OLG Stuttgart, VersR 2009, 1680, 1681 f.) und teils dem Fraunhofer-Mietpreisspiegel (vgl. etwa OLG Köln (6. ZS), SVR 2008, 469, 470 und NZV 2009, 600; OLG Bamberg, SP 2009, 330; OLG München, DAR 2009, 36, 37; HansOLG Hamburg, NZV 2009, 394, 395; OLG Frankfurt, SP 2010, 401; KG, aaO, 642 f.) der Vorzug eingeräumt.
  • OLG Köln, 18.08.2010 - 5 U 44/10

    Umfang der Ersatzpflicht hinsichtlich unfallbedingter Mietwagenkosten

    Zweifel ergeben sich nicht schon aus den von der Beklagten vorgetragenen gerichtlichen Sachverständigengutachten über die Höhe ortsüblicher Mietwagenkosten in diversen sonstigen Regionen Deutschlands aus dort geführten Rechtsstreitigkeiten, weil diese mangels räumlichen und - zumindest teilweise - zeitlichen Bezugs ohne Aussagekraft für die im Streitfall zu treffende Entscheidung sind (vgl. OLG Köln, RuS 2008, 528 ff.).

    Damit aber steht schon im Ausgangspunkt das Gutachten von Prof. Dr. L. vom 10.05.2007 (Bl. 148 ff. GA) einer Heranziehung des Schwacke-Automietpreisspiegel nicht entgegen, weil dieses sich allein mit dessen allgemeinen Erhebungs- und Auswertungsmethoden kritisch auseinandersetzt, ohne zugleich Anhaltspunkte für deren fehlende Eignung in den vorliegenden Einzelfällen zu bieten (vgl. OLG Köln, RuS 2008, 528 ff.).

    Ohne dass aus den von der Beklagten vorgelegten Auszügen die Methodik dieser Erhebung erkennbar wäre, sind die dort erfolgten Preisabfragen nämlich nur auf ein äußerst kurzes Zeitintervall bezogen und ist die räumliche Erfassung infolge der Einteilung Deutschlands in nur in fünf Großräume sehr grobmaschig, so dass die ermittelten Daten für den einschlägigen "Großraum West" nicht ohne weiteres für die hier berührten Gebiete aussagekräftig sind (vgl. OLG Köln, RuS 2008, 528 ff.).

  • OLG Schleswig, 28.11.2019 - 7 U 39/19

    Zur Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten: Bei der Schätzung kann von dem

    Demgemäß wird in der Rechtsprechung nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Listen teils der Anwendung der Schwacke-Liste (vgl. etwa OLG Dresden, SP 2010, 17; OLG Karlsruhe, NZV 2010, 472 f.; OLG Köln, NZV 2010, 614, 615 und NZV 2009, 447, 448 und NZV 2010, 144 ff.; OLG Stuttgart, VersR 2009, 1680, 1681 f.) und teils dem Fraunhofer-Mietpreisspiegel (vgl. etwa OLG Köln (6. ZS), SVR 2008, 469, 470 und NZV 2009, 600; OLG Bamberg, SP 2009, 330; OLG München, DAR 2009, 36, 37; OLG Hamburg, NZV 2009, 394, 395; OLG Frankfurt, SP 2010, 401) der Vorzug eingeräumt.
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