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   OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09   

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https://dejure.org/2010,3753
OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09 (https://dejure.org/2010,3753)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.02.2010 - 12 U 175/09 (https://dejure.org/2010,3753)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 12 U 175/09 (https://dejure.org/2010,3753)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen und Kausalität verspäteter Anzeige des Versicherungsfalls in der Kaskoversicherung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vollkaskoversicherung - Anzeigepflicht eines Vollkaskoschadens innerhalb 1 Woche

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7; VVG a. F. § 6 Abs. 3
    Die verspätete Anzeige des Versicherungsfalls stellt auch ohne ursprünglich beabsichtigte Inanspruchnahme der Versicherung eine Obliegenheitsverletzung dar

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG (a.F.) § 6 Abs. 3; AKB § 7
    Rechtsfolgen und Kausalität verspäteter Anzeige des Versicherungsfalls in der Kaskoversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schaden zu spät angezeigt - Versicherung zahlt nichts!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Frist für Schadensanzeige unbedingt beachten

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Die schriftliche Anzeige des Versicherungsfalles in der Kaskoversicherung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung und schriftliche Anzeige des Versicherungsfalles

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 949
  • VersR 2010, 1307
  • DAR 2010, 204
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.02.1999 - IV ZR 60/98

    Vermutetes Verschulden hinsichtlich einer Obliegenheitsverletzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09
    Ob diese Obliegenheit tatsächlich - wie vom Landgericht angenommen - vorsätzlich verletzt wurde und für den Fall ihrer Folgenlosigkeit weiter auch die Kriterien des Bundesgerichtshofs zur sog. Relevanzrechtsprechung erfüllt wären (vgl. BGH VersR 1998, 447; 1993, 830; 1984, 228; 1982, 182; 1972, 341; 1970, 241), kann dahin stehen, denn zu Recht hat das Landgericht auch die Voraussetzungen einer nur grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung mit überzeugender Begründung als erfüllt angesehen Der Klägerin vermochte weder ein mangelndes Verschulden noch einen geringeren Schuldgrad als die vermutete grobe Fahrlässigkeit zu beweisen (zur Beweislast siehe wiederum Prölss/Martin a.a.O.; zur Verschuldensvermutung vgl. BGH VersR 1999, 1004; 1993, 960).

    Das Verhalten der Klägerin rechtfertigt zumindest die Annahme grober Fahrlässigkeit, denn die Klägerin hat die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet, was in ihrer Lage jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1999, 1004; 1992, 1087).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09
    Ob diese Obliegenheit tatsächlich - wie vom Landgericht angenommen - vorsätzlich verletzt wurde und für den Fall ihrer Folgenlosigkeit weiter auch die Kriterien des Bundesgerichtshofs zur sog. Relevanzrechtsprechung erfüllt wären (vgl. BGH VersR 1998, 447; 1993, 830; 1984, 228; 1982, 182; 1972, 341; 1970, 241), kann dahin stehen, denn zu Recht hat das Landgericht auch die Voraussetzungen einer nur grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung mit überzeugender Begründung als erfüllt angesehen Der Klägerin vermochte weder ein mangelndes Verschulden noch einen geringeren Schuldgrad als die vermutete grobe Fahrlässigkeit zu beweisen (zur Beweislast siehe wiederum Prölss/Martin a.a.O.; zur Verschuldensvermutung vgl. BGH VersR 1999, 1004; 1993, 960).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09
    Ob diese Obliegenheit tatsächlich - wie vom Landgericht angenommen - vorsätzlich verletzt wurde und für den Fall ihrer Folgenlosigkeit weiter auch die Kriterien des Bundesgerichtshofs zur sog. Relevanzrechtsprechung erfüllt wären (vgl. BGH VersR 1998, 447; 1993, 830; 1984, 228; 1982, 182; 1972, 341; 1970, 241), kann dahin stehen, denn zu Recht hat das Landgericht auch die Voraussetzungen einer nur grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung mit überzeugender Begründung als erfüllt angesehen Der Klägerin vermochte weder ein mangelndes Verschulden noch einen geringeren Schuldgrad als die vermutete grobe Fahrlässigkeit zu beweisen (zur Beweislast siehe wiederum Prölss/Martin a.a.O.; zur Verschuldensvermutung vgl. BGH VersR 1999, 1004; 1993, 960).
  • BGH, 04.04.2001 - IV ZR 63/00

    Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalls in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09
    Der Versicherer muss dazu die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses aufzeigen, indem er zum Beispiel vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (vgl. insgesamt BGH VersR 2001, 756; BGHZ 41, 327; Prölss/Martin a.a.O., § 6 Rn. 105 und 124 m. w. N.).
  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09
    Ob diese Obliegenheit tatsächlich - wie vom Landgericht angenommen - vorsätzlich verletzt wurde und für den Fall ihrer Folgenlosigkeit weiter auch die Kriterien des Bundesgerichtshofs zur sog. Relevanzrechtsprechung erfüllt wären (vgl. BGH VersR 1998, 447; 1993, 830; 1984, 228; 1982, 182; 1972, 341; 1970, 241), kann dahin stehen, denn zu Recht hat das Landgericht auch die Voraussetzungen einer nur grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung mit überzeugender Begründung als erfüllt angesehen Der Klägerin vermochte weder ein mangelndes Verschulden noch einen geringeren Schuldgrad als die vermutete grobe Fahrlässigkeit zu beweisen (zur Beweislast siehe wiederum Prölss/Martin a.a.O.; zur Verschuldensvermutung vgl. BGH VersR 1999, 1004; 1993, 960).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09
    Ob diese Obliegenheit tatsächlich - wie vom Landgericht angenommen - vorsätzlich verletzt wurde und für den Fall ihrer Folgenlosigkeit weiter auch die Kriterien des Bundesgerichtshofs zur sog. Relevanzrechtsprechung erfüllt wären (vgl. BGH VersR 1998, 447; 1993, 830; 1984, 228; 1982, 182; 1972, 341; 1970, 241), kann dahin stehen, denn zu Recht hat das Landgericht auch die Voraussetzungen einer nur grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung mit überzeugender Begründung als erfüllt angesehen Der Klägerin vermochte weder ein mangelndes Verschulden noch einen geringeren Schuldgrad als die vermutete grobe Fahrlässigkeit zu beweisen (zur Beweislast siehe wiederum Prölss/Martin a.a.O.; zur Verschuldensvermutung vgl. BGH VersR 1999, 1004; 1993, 960).
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09
    Das Verhalten der Klägerin rechtfertigt zumindest die Annahme grober Fahrlässigkeit, denn die Klägerin hat die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet, was in ihrer Lage jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1999, 1004; 1992, 1087).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 133/80

    Bestehen einer Leistungspflicht aus einem Unfallversicherungsvertrag -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09
    Ob diese Obliegenheit tatsächlich - wie vom Landgericht angenommen - vorsätzlich verletzt wurde und für den Fall ihrer Folgenlosigkeit weiter auch die Kriterien des Bundesgerichtshofs zur sog. Relevanzrechtsprechung erfüllt wären (vgl. BGH VersR 1998, 447; 1993, 830; 1984, 228; 1982, 182; 1972, 341; 1970, 241), kann dahin stehen, denn zu Recht hat das Landgericht auch die Voraussetzungen einer nur grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung mit überzeugender Begründung als erfüllt angesehen Der Klägerin vermochte weder ein mangelndes Verschulden noch einen geringeren Schuldgrad als die vermutete grobe Fahrlässigkeit zu beweisen (zur Beweislast siehe wiederum Prölss/Martin a.a.O.; zur Verschuldensvermutung vgl. BGH VersR 1999, 1004; 1993, 960).
  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68

    Verwirkung des Versicherungsschutzes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09
    Ob diese Obliegenheit tatsächlich - wie vom Landgericht angenommen - vorsätzlich verletzt wurde und für den Fall ihrer Folgenlosigkeit weiter auch die Kriterien des Bundesgerichtshofs zur sog. Relevanzrechtsprechung erfüllt wären (vgl. BGH VersR 1998, 447; 1993, 830; 1984, 228; 1982, 182; 1972, 341; 1970, 241), kann dahin stehen, denn zu Recht hat das Landgericht auch die Voraussetzungen einer nur grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung mit überzeugender Begründung als erfüllt angesehen Der Klägerin vermochte weder ein mangelndes Verschulden noch einen geringeren Schuldgrad als die vermutete grobe Fahrlässigkeit zu beweisen (zur Beweislast siehe wiederum Prölss/Martin a.a.O.; zur Verschuldensvermutung vgl. BGH VersR 1999, 1004; 1993, 960).
  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 175/09
    Der Versicherer muss dazu die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses aufzeigen, indem er zum Beispiel vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (vgl. insgesamt BGH VersR 2001, 756; BGHZ 41, 327; Prölss/Martin a.a.O., § 6 Rn. 105 und 124 m. w. N.).
  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 61/71

    Kausalität der Entfernung des wartepflichtigen Versicherungsnehmers vom Unfallort

  • OLG Saarbrücken, 19.11.1974 - 7 U 4/74
  • OLG Köln, 12.04.1994 - 9 U 17/94

    Versicherer; Leistungsfreiheit; Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers;

  • BGH, 23.11.1967 - II ZR 105/65

    Falsche Angaben über Schadensereignis als Obliegenheitsverletzung

  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Der Versicherer muss dazu die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses aufzeigen, indem er zum Beispiel vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2001 - IV ZR 63/00, VersR 2001, 756; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 1307; OLG Celle, RuS 2018, 132; OLG Köln, RuS 2019, 80).
  • OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19

    Führt die Leistungsprüfung des Krankentagegeldversicherers trotz verspäteter

    Der Versicherer muss dazu die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses aufzeigen, indem er zum Beispiel vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2001 - IV ZR 63/00, VersR 2001, 756; Senat, Urteil vom 19. Juni 2019 - 5 U 99/18, VersR 2019, 1289; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 1307; OLG Celle, RuS 2018, 132; OLG Köln, RuS 2019, 80).
  • LG Essen, 30.01.2017 - 18 O 357/16

    Leistungsanspruch eines Versicherungsnehmers aus dem Kaskoversicherungsvertrag

    Die Anzeigepflicht soll sicherstellen, dass dem Versicherer bei einer möglichen Inanspruchnahme eigene Ermittlungen möglich sind (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 949; Prölss/Martin/Knappmann, VVG, AKB 2008 E.1 Rn. 2).
  • LG Dortmund, 28.03.2012 - 2 O 144/10

    Führung des Kausalitätsgegenbeweises nach § 6 Abs. 3 S. 2 VVG a.F. nach einer

    Dies muss der Versicherungsnehmer dann widerlegen (OLG Düsseldorf r+s 2001, 16; BGH VersR 1964, 709 (712); OLG Karlsruhe NJW-RR 2010, 949 (951) m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.04.2017 - 9 U 191/16
    Der Versicherer muss dazu die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses aufzeigen, indem er zum Beispiel vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheiten getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.02.2010, - 12 U 175/09 - VersR 2010, 1307 ff. in juris Rn. 37 m.w.N.; BGH VersR 2001, 756; BGHZ 41, 327; Maier in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl. 2010, AKB E Rn. 39).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2022 - 12 U 1/22

    Folge unwirksamer Sanktionsvereinbarung infolge Anzeige- oder

    Der Versicherer muss dazu die konkrete Möglichkeit eines für ihn günstigeren Ergebnisses aufzeigen, indem er zum Beispiel vorträgt, welche Maßnahmen er bei rechtzeitiger Erfüllung der Obliegenheit getroffen und welchen Erfolg er sich davon versprochen hätte (BGH, Urteil vom 04.04.2001 - IV ZR 63/00, juris Rn. 9 zu § 6 Abs. 3 VVG a.F.; Senat, Urteil vom 18.02.2010 - 12 U 175/09, juris Rn. 37; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl. § 28 Rn. 258).
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