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   OLG Hamm, 27.02.2014 - I-6 U 147/13   

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OLG Hamm, 27.02.2014 - I-6 U 147/13 (https://dejure.org/2014,7709)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.2014 - I-6 U 147/13 (https://dejure.org/2014,7709)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 2014 - I-6 U 147/13 (https://dejure.org/2014,7709)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung des Wiederbeschaffungswerts eines unfallbeschädigten Pkws mit Vorschaden

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 287, 538 Abs. 2 Nr. 1
    Ermittlung des Werts eines unfallbeschädigten Pkw mit einem Vorschaden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutachten eines Privatsachverständigen ist substantiierter Parteivortrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Darlegungslast bei Vorschäden

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein gesonderter Schadensbeweis bei eindeutig abgrenzbarem Unfallvorschaden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Privat eingeholtes Sachverständigengutachten ist substanziierter Parteivortrag! (IBR 2014, 709)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1245
  • MDR 2014, 959
  • NZV 2015, 37
  • DAR 2014, 326
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 12.11.2009 - 12 U 9/09

    Umfang des Schadensersatzes bei Vorschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 147/13
    Diese in Rechtsprechung und Literatur wiederholt geäußerte Ansicht (vgl. z. B. KG Beschluss vom 12.11.2009 - 12 U 9/09 -, NZV 2010, 348; KG Beschluss vom 29.5.2012 - 22 U 191/11 -, DAR 2013, 464; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.8.2001 - 10 U 242/00 -, abgedr.
  • BGH, 10.02.1981 - VI ZR 182/79

    Schadensschätzung bei Verweigerung zumutbarer Mitwirkung des Klägers am

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 147/13
    unzutreffende Angaben zu den Vorschäden macht oder die zumutbare Mitwirkung am Beweisverfahren treuwidrig verweigert (vgl. BGH NJW 1981, 1454).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2001 - 10 U 242/00
    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 147/13
    Diese in Rechtsprechung und Literatur wiederholt geäußerte Ansicht (vgl. z. B. KG Beschluss vom 12.11.2009 - 12 U 9/09 -, NZV 2010, 348; KG Beschluss vom 29.5.2012 - 22 U 191/11 -, DAR 2013, 464; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.8.2001 - 10 U 242/00 -, abgedr.
  • OLG Köln, 08.04.2013 - 11 U 214/12

    Berücksichtigung von Vorschäden eines unfallbeschädigten Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 147/13
    Sind Vorschäden an dem geschädigten Fahrzeug vorhanden, obliegt es dem Geschädigten ausreichende Anhaltspunkte für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO vorzutragen und - im Falle des Bestreitens - gem. § 286 ZPO unter Beweis zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.7.2012 - 1 W 19/12 -, abgedruckt bei "juris", Rz. 3; OLG Köln, Beschluss vom 8.4.2013 - 11 U 214/12 -, abgedruckt bei "juris", Rz. 2 m. w. N.).
  • BGH, 13.11.2013 - IV ZR 224/13

    Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung: Anforderungen an die dem

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 147/13
    ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2013, - IV ZR 224/13 -, VersR 2014, 104) genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen.
  • KG, 29.05.2012 - 22 U 191/11

    Zur Darlegungslast des Unfallgeschädigten bezüglich von Fahrzeugvorschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 147/13
    Diese in Rechtsprechung und Literatur wiederholt geäußerte Ansicht (vgl. z. B. KG Beschluss vom 12.11.2009 - 12 U 9/09 -, NZV 2010, 348; KG Beschluss vom 29.5.2012 - 22 U 191/11 -, DAR 2013, 464; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.8.2001 - 10 U 242/00 -, abgedr.
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2012 - 1 W 19/12

    Höhe des Kfz-Unfallschadens bei Vorschäden am verunfallten Fahrzeug

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 147/13
    Sind Vorschäden an dem geschädigten Fahrzeug vorhanden, obliegt es dem Geschädigten ausreichende Anhaltspunkte für eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO vorzutragen und - im Falle des Bestreitens - gem. § 286 ZPO unter Beweis zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.7.2012 - 1 W 19/12 -, abgedruckt bei "juris", Rz. 3; OLG Köln, Beschluss vom 8.4.2013 - 11 U 214/12 -, abgedruckt bei "juris", Rz. 2 m. w. N.).
  • BGH, 22.10.1987 - III ZR 197/86

    Schadensersatz für die Mindereinnahmen eines Arztes gegenüber dem

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 147/13
    Dabei wird dem Geschädigten nicht nur die Beweislast, sondern auch die Darlegungslast erleichtert (vgl. BGH NJW-RR 1988, 410).
  • OLG München, 27.01.2006 - 10 U 4904/05

    Ersatzanspruch bei deckungsgleichem Vorschaden trotz Verschweigens

    Auszug aus OLG Hamm, 27.02.2014 - 6 U 147/13
    Voraussetzung dafür ist, dass der durch den Unfall verursachte "Zweitschaden" eindeutig von dem Vorschaden abgrenzbar ist (vgl. OLG München, Urteil vom 27.1.2006 - 10 U 4904/05 -, abgedruckt bei "juris", Rz. 21 f, 34).
  • OLG Celle, 08.02.2017 - 14 U 119/16

    Darlegungs- und Beweislast für die Abgrenzung von Fahrzeugvorschäden zu

    Denn anders als in dem vom Kläger zitierten Urteil des OLG Hamm vom 27. Februar 2014 (6 U 147/13) hat der Kläger gegenüber dem von ihm beauftragten Sachverständigen B. die Vorschäden an seinem Fahrzeug nicht offen gelegt; diese konnten dem Sachverständigen auch nicht ohne Weiteres bekannt sein.
  • KG, 27.08.2015 - 22 U 152/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Umfang der Darlegungslast des Geschädigten zum

    g) Soweit die Klägerin auf eine Entscheidung des OLG Hamm (OLG Hamm, Urt. v. 27. Februar 2014 - 6 U 147/13 - NZV 2015, 37, 37 f. [II.2.a)]) verweist, das im Grundsatz ebenfalls ausdrücklich der "ganz überwiegenden Ansicht" folgt, den Ansatz hinsichtlich des Wiederbeschaffungswertes aber nicht teilen will, soweit Vorschaden und Unfallschaden sich nicht decken, kann offen bleiben, ob dem zu folgen ist, denn auch das OLG Hamm fordert, dass der nicht im Unfallbereich befindliche Vorschaden durch ein Schadengutachten aktenkundig, d.h. im Einzelnen bekannt ist, also die Beurteilung des Sachverständigen hinsichtlich der Reparatur des Vorschadens nicht vollends ohne Anhaltspunkte bleibt.

    g) Soweit die Klägerin auf eine Entscheidung des OLG Hamm (OLG Hamm, Urt. v. 27. Februar 2014 - 6 U 147/13 - NZV 2015, 37, 37 f. [II.2.a)]) verweist, das im Grundsatz ebenfalls ausdrücklich der "ganz überwiegenden Ansicht" folgt, den Ansatz hinsichtlich des Wiederbeschaffungswertes aber nicht teilen will, soweit Vorschaden und Unfallschaden sich nicht decken, kann offen bleiben, ob dem zu folgen ist, denn auch das OLG Hamm fordert, dass der nicht im Unfallbereich befindliche Vorschaden durch ein Schadengutachten aktenkundig, d.h. im Einzelnen bekannt ist, also die Beurteilung des Sachverständigen hinsichtlich der Reparatur des Vorschadens nicht vollends ohne Anhaltspunkte bleibt.

    g) Soweit die Klägerin auf eine Entscheidung des OLG Hamm (OLG Hamm, Urt. v. 27. Februar 2014 - 6 U 147/13 - NZV 2015, 37, 37 f. [II.2.a)]) verweist, das im Grundsatz ebenfalls ausdrücklich der "ganz überwiegenden Ansicht" folgt, den Ansatz hinsichtlich des Wiederbeschaffungswertes aber nicht teilen will, soweit Vorschaden und Unfallschaden sich nicht decken, kann offen bleiben, ob dem zu folgen ist, denn auch das OLG Hamm fordert, dass der nicht im Unfallbereich befindliche Vorschaden durch ein Schadengutachten aktenkundig, d.h. im Einzelnen bekannt ist, also die Beurteilung des Sachverständigen hinsichtlich der Reparatur des Vorschadens nicht vollends ohne Anhaltspunkte bleibt.

  • OLG Hamm, 16.10.2019 - 31 U 115/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall

    Seiner Darlegungs- und Beweislast für die Höhe des Wiederbeschaffungswerts genügt der Geschädigte in einer solchen Konstellation allenfalls, wenn er einen durch Privatgutachten unterlegten Wert behauptet, die Vorschäden durch Schadensgutachten aktenkundig sind und der Geschädigte zudem unter Beweisantritt behauptet, dass dem Privatsachverständigen die Vorschäden bekannt waren (OLG Hamm, Urteil vom 27. Februar 2014 - I-6 U 147/13 -, Rn. 26, juris; noch strenger: KG, Urteil vom 27.08.2015, 22 U 152/14, Rn. 44).
  • OLG Hamm, 26.05.2021 - 7 U 55/20

    Sekundäre Darlegungslast bei Eigentumsvermutung; Darlegungslast

    Seiner Darlegungs- und Beweislast für die Höhe des Wiederbeschaffungswerts genügt der Geschädigte in einer solchen Konstellation allenfalls, wenn er einen durch Privatgutachten unterlegten Wert behauptet, die Vorschäden durch Schadensgutachten aktenkundig sind und der Geschädigte zudem unter Beweisantritt behauptet, dass dem Privatsachverständigen die Vorschäden bekannt waren (OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2014 - 6 U 147/13, juris Rn. 26; noch strenger: KG Berlin, Urteil vom 27.08.2015 - 22 U 152/14, juris Rn. 44).
  • LG Münster, 08.08.2014 - 11 O 279/11

    Verhalten, Kraftfahrzeugführer, Kreuzung

    In diesem Zusammenhang war vom Kläger insbesondere verlangt darzulegen, durch welche konkreten Reparaturmaßnahmen er Vorschäden fachgerecht behoben hat (vgl. OLG Köln, Urt. v. 08.04.2013, I-11 U 214/12, 11 U 214/12 - juris; OLG Hamm, Urt. v. 27.02.2014, I-6 U 147/13, 6 U 147/13 - juris).
  • LG Köln, 08.01.2016 - 16 O 452/14

    Kein Teilersatz bei nicht klar abgrenzbarem Vorschaden

    Können Vorschäden von den durch den streitgegenständlichen Versicherungsfall verursachten Schäden hingegen hinreichend sicher abgegrenzt werden, sind diese im bedingungsgemäßen Umfang zu erstatten (vgl. BGH DAR 1990, 224 und OLG Hamm NZV 2015, 37 zu Haftpflichtschäden).
  • LG Nürnberg-Fürth, 16.07.2015 - 8 O 7943/13

    Abgrenzung von Vorschäden und Ersatz von Gutachterkosten in der Kaskoversicherung

    Können Vorschäden von den durch den streitgegenständlichen Versicherungsfall verursachten Schäden hingegen hinreichend sicher abgegrenzt werden, sind diese im bedingungsgemäßen Umfang zu erstatten (vgl. BGH DAR 1990, 224 und OLG Hamm NZV 2015, 37 zu Haftpflichtschäden).
  • AG Kiel, 22.12.2021 - 106 C 134/21

    Verkehrsunfall - Darlegungslast des Geschädigten zur Behebung von Vorschäden

    Insbesondere ist dem Kläger kein weiterer Vortrag zu Art und Umfang und Behebung des Vorschadens aufzuerlegen, da dieser das Fahrzeug mit dem vorhandenen Schaden bereits erworben hatte (s. nur: Nugel, zfs 2020, 490, 493; s. zu den erforderlichen Darlegungen s. auch: OLG Hamm Urteil vom 27.02.2014 - I-6 U 147/13 zitiert nach juris).
  • AG Bremen, 28.06.2022 - 6 C 102/20
    Die bloße Behauptung, eine erneute Vermessung sei nicht erforderlich, genügt insoweit nicht, da das Schadensgutachten einen substantiierten Parteivortrag der Klägerin darstellt, der seinerseits substantiiert bestritten werden muss (vgl. OLG Hamm NZV 2015, 37).
  • OLG Koblenz, 06.10.2022 - 12 U 1069/22

    Verkehrsunfall - Vorschäden aus mehreren Verkehrsunfällen

    Dies schon deshalb nicht, da die Höhe des Wiederbeschaffungswertes entscheidend davon abhängt, in welchem konkreten Zustand sich das beschädigte Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt befunden hat (KG Berlin 22 U 152/14, Urteil vom 27.08.2015, juris; OLG Hamm I-6 U 147/13, Urteil vom 27.02.2014, juris).
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