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   BGH, 29.11.1968 - 4 StR 399/68   

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https://dejure.org/1968,2269
BGH, 29.11.1968 - 4 StR 399/68 (https://dejure.org/1968,2269)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1968 - 4 StR 399/68 (https://dejure.org/1968,2269)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1968 - 4 StR 399/68 (https://dejure.org/1968,2269)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Alkoholtypisches Fahrverhalten - Verschätzen in der Entfernung - Häufigkeit von Fahrfehlern - Fahruntüchtigkeit - Beweiszeichen - Blutalkoholgehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 2

Papierfundstellen

  • DAR 1969, 105
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die

    Die äußerst knappen Feststellungen zu dem Unfallgeschehen erlauben es nicht nachzuvollziehen, dass der Fahrfehler dem Angeklagten nicht auch ohne Alkoholeinfluss unterlaufen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1968 - 4 StR 399/68, DAR 1969, 105).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Relative Fahruntüchtigkeit ist gegeben, wenn die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit zwar unterhalb des Grenzwertes von 1, 3 Promille liegt, aber aufgrund zusätzlicher Tatsachen der Nachweis alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit geführt werden kann (BGH DAR 1969, 105; Dreher/Tröndle Rdn. 7 zu § 316 StGB; Ruth in LK Rdn. 21 zu § 316 StGB; Cramer in Schönke/Schröder, Rdn. 10 zu § 315 c StGB; A. Mayer, Blutalkohol 1965/66, 277).

    Dabei sind die an eine konkrete Ausfallerscheinung zu stellenden Anforderungen um so geringer, je höher die Blutalkoholkonzentration und je ungünstiger die objektiven und subjektiven Bedingungen der Fahrt des Angeklagten sind (vgl. BGH DAR 1969, 105 f; OLG Hamm VRS 53, 117, 119; Hentschel/Born Rdn. 174; Dreher/Tröndle Rdn. 7 d zu § 316 StGB).

  • OLG Köln, 20.12.1994 - Ss 559/94
    Die tatrichterliche Würdigung der Umstände, aus denen relative Fahruntüchtigkeit gefolgert wird, ist zwar der Nachprüfung durch das Revisionsgericht weitestgehend entzogen (vgl. BGH DAR 1969, 105 ; SenE a.a.0.).
  • LG Berlin, 17.10.2008 - 530 Qs 45/08

    Das Nichtbeachten eines Stop-Schildes als alkoholtypische Ausfallerscheinung

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt nicht jeder Fahrfehler die Annahme der relativen Fahrunsicherheit (vgl. OLG Düsseldorf DAR 80, 190), insbesondere nicht Fahrfehler, die auch nüchternen Fahrern unterlaufen (vgl. BGH VRS 36, 174 ).
  • LG Oldenburg, 24.10.2022 - 6 Qs 56/22

    E-Scooterfahrt - Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung bei Trunkenheitsfahrt

    Die knappen polizeilichen Feststellungen hierzu in der Sachverhaltsaufnahme Bl. 3 d.A. erlauben es nicht nachzuvollziehen, ob ein solcher Fahrfehler dem Angeklagten in der konkreten Situation nicht auch ohne Alkoholeinfluss unterlaufen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1968 - 4 StR 399/68, DAR 1969, 105).
  • OLG Hamm, 02.02.1999 - 4 Ss 4/99

    Zweite Aufhebung, keine Blutprobe, relative Fahruntüchtigkeit aus den Umständen,

    b) Die Annahme des Landgerichts, die Leistungsminderung des Angeklagten sei bei dem konkreten Vorfall als alkoholbedingte daran zu erkennen, daß er im Gegensatz zu den anderen Fahrern die Situation auf der ansteigenden, eisglatten Straße nicht gemeistert habe, hält einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand, auch wenn die tatrichterliche Würdigung der Umstände, aus denen relative Fahruntüchtigkeit gefolgert wird, der revisionsgerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen ist (vgl. BGH DAR 1969, 105/106).
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