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   BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75 (S)   

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BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75 (S) (https://dejure.org/1976,1070)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1976 - 3 StR 511/75 (S) (https://dejure.org/1976,1070)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1976 - 3 StR 511/75 (S) (https://dejure.org/1976,1070)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Abgabe einer Versicherung an Eides Statt - Ungeeignetheit eines Beweismittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeugenbeweis - Zeuge - Beweiserhebung - Wert des Zeugnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1108
  • MDR 1976, 501
  • DAR 1977, 174
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 1, 346, 350; 4, 364), die an RGSt 20, 273 anknüpft, hätte eine solche Anordnung durch einen in der Verhandlung verkündeten und begründeten (§§ 34, 35 StPO) Gerichtsbeschluß (§ 247 StPO verlangt eine Anordnung des Gerichts) geschehen müssen.

    Das Fehlen einer solchen Anordnung durch das Gericht hat nach der Rechtsprechung des 5. Strafsenats (BGHSt 4, 364) sowie des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH GA 1968, 281) die Bedeutung eines unbedingten Revisionsgrundes.

    Im Urteil vom 5. April 1955 - 2 StR 457/54 (LM Nr. 4 zu § 247 StPO) hat er ausdrücklich in diesem Sinne entschieden, und zwar in der Annahme, damit nicht von BGHSt 4, 364 abzuweichen.

  • BGH, 26.02.1975 - 3 StR 414/74

    Ungeeignetheit eines Beweismittels - Verbot der antizipierten Beweiswürdigung -

    Auszug aus BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
    Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn nach den die Person des Zeugen betreffenden besonderen Umständen der gänzliche Unwert des Zeugen als Beweismittel ausnahmsweise schon bei Antragsstellung abschließend beurteilt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1975 - 3 StR 414/74; BGH NJW 1952, 191; RGSt 47, 100, 105; 56, 134).

    Ein Beweismittel wird auch dann nicht völlig ungeeignet sein, wenn es eine Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Beweisbehauptung erbringen und dieser dadurch ein größeres Gewicht verleihen kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1972 - 5 StR 386/72; Urteil vom 26. Februar 1975 - 3 StR 414/74).

  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
    Ist der Angeklagte - über die Dauer der Zeugenvernehmung hinaus - auch während der Entscheidung, den Zeugen nicht zu vereidigen, bis zu dessen Entlassung abwesend, so ist der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Abs. 5 StPO gegeben (Fortführung von BGHSt 26, 218).

    Die Entscheidung über ein Absehen von der Vereidigung des Zeugen aber gehört ebenso wenig wie eine Vereidigung (vgl. das zum Abdruck in BGHSt bestimmte Urteil vom 21. Oktober 1975 - 5 StR 431/75 - NJW 1976, 199 Nr. 14) zur Vernehmung.

  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
    Dem Anwesenheitsrecht, das grundsätzlich unverzichtbar ist (RGSt 58, 149, 150; BGHSt 22, 18, 20), entspricht eine zwangsweise durchsetzbare (§ 230 Abs. 2 StPO) Pflicht des Angeklagten, an der Hauptverhandlung teilzunehmen.
  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 34/64
    Auszug aus BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
    Im übrigen ist mit dem Generalbundesanwalt darauf hinzuweisen, daß eine Verurteilung nach § 129 StGB die Feststellungen voraussetzt, die kriminelle Vereinigung bestehe, zumindest in Formen einer Teilorganisation, im räumlichen Geltungsbereich des Artikels 9 Abs. 2 GG (BGH NJW 1966, 310, im Anschluß an BGHSt 20, 45, 60).
  • BGH, 28.09.1972 - 5 StR 386/72

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Rechtmäßigkeit der Ablehnung

    Auszug aus BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
    Ein Beweismittel wird auch dann nicht völlig ungeeignet sein, wenn es eine Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Beweisbehauptung erbringen und dieser dadurch ein größeres Gewicht verleihen kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1972 - 5 StR 386/72; Urteil vom 26. Februar 1975 - 3 StR 414/74).
  • BGH, 05.04.1955 - 2 StR 457/54
    Auszug aus BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
    Im Urteil vom 5. April 1955 - 2 StR 457/54 (LM Nr. 4 zu § 247 StPO) hat er ausdrücklich in diesem Sinne entschieden, und zwar in der Annahme, damit nicht von BGHSt 4, 364 abzuweichen.
  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20 für den Fall, daß einem nach § 247 Abs. 1 StPO a.F. ergangenen Gerichtsbeschluß lediglich die Begründung fehlt, eine Verletzung des § 338 Nr. 5 StPO nur dann angenommen, wenn die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO in Wirklichkeit nicht vorlagen oder wenn es zweifelhaft blieb, ob das Gericht von den nach dieser Vorschrift zulässigen Erwägungen ausgegangen war.
  • BGH, 12.10.1965 - 3 StR 15/65

    Bildung einer auf geheime und auf Begehung von Straftaten gerichteten Vereinigung

    Auszug aus BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
    Im übrigen ist mit dem Generalbundesanwalt darauf hinzuweisen, daß eine Verurteilung nach § 129 StGB die Feststellungen voraussetzt, die kriminelle Vereinigung bestehe, zumindest in Formen einer Teilorganisation, im räumlichen Geltungsbereich des Artikels 9 Abs. 2 GG (BGH NJW 1966, 310, im Anschluß an BGHSt 20, 45, 60).
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1976 - 3 StR 511/75
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 1, 346, 350; 4, 364), die an RGSt 20, 273 anknüpft, hätte eine solche Anordnung durch einen in der Verhandlung verkündeten und begründeten (§§ 34, 35 StPO) Gerichtsbeschluß (§ 247 StPO verlangt eine Anordnung des Gerichts) geschehen müssen.
  • RG, 18.03.1913 - V 738/12

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein in der Hauptverhandlung gestellter

  • RG, 28.02.1890 - 344/90

    Bedarf es behufs der Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer eines

  • RG, 11.04.1924 - I 180/24

    1. Kann durch die nachträgliche Erklärung eines verhafteten Angeklagten, der zu

  • RG, 21.11.1929 - III 996/29

    Kann die Untauglichkeit eines Zeugen schon aus seiner nahen Verwandtschaft zum

  • RG, 06.12.1912 - II 445/12

    Darf der Antrag, einen Zeugen, dessen Ladung zur Hauptverhandlung nicht

  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    a) Dieser Begriff ist im Regelungszusammenhang der §§ 247 und 248 StPO aufgrund der hohen Bedeutung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung, die als Anspruch auf rechtliches Gehör und angemessene Verteidigung in Art. 103 Abs. 1 GG sowie durch Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK garantiert wird, restriktiv auszulegen (BGHSt 15, 194, 195; 22, 18, 20; BGH NJW 1957, 1161; 1976, 1108; so auch schon RGSt 29, 30, 31; Becker aaO § 247 Rdn. 6; Diemer in KK StPO 6. Aufl. § 247 Rdn. 2; Frister aaO § 247 Rdn. 3).
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09

    Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger;

    Die Einordnung eines Verstoßes gegen § 247 S. 1 und 2 StPO als absoluter Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO, wenn ein förmlicher Gerichtsbeschluss fehlt (ständige Rechtsprechung des BGH, vergleiche nur: BGH, NJW 1953, 1925, 1926; NJW 1976, 1108; Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 257/00 -, zitiert nach juris Rn. 7; NStZ 1991, 296; zweifelnd zunächst noch der 2. Strafsenat, vergleiche: BGH, Urteil vom 28. September 1960 - 2 StR 429/60 -, NJW 1961, 132, der aber mittlerweile dieser Auffassung beigetreten ist, vergleiche: Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 StR 492/02 -, zitiert nach juris Rnrn. 4 und 7; ebenso: BayObLG, MDR 1974, 420), rechtfertigt sich bereits aus dem Wortlaut des § 338 Nr. 5 StPO und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01 -, zitiert nach juris R n. 3).

    Angesichts der grundsätzlich zwingenden Anwesenheitspflicht des Angeklagten in der Hauptverhandlung (vergleiche § 230 StPO) hätte in seiner Abwesenheit die Verhandlung aber nur dann weitergeführt werden dürfen, wenn das Gericht gemäß § 247 S. 1 bzw. S. 2 StPO seine Entfernung durch förmlichen Gerichtsbeschluss, der in der Verhandlung hätte verkündet und begründet werden müssen (§§ 34, 35 StPO), angeordnet hätte (ständige Rechtsprechung des BGH im Anschluss an RGSt 20, 273 und RG in GA 48, 302, vergleiche dazu: BGH, NJW 1953, 1925, 1926; NJW 1961, 132; NJW 1976, 1108; BGHSt 20, 18, 20; Beschluss vom 09. August 1989 - 2 StR 306/89 -, zitiert nach juris Rn. 5; Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 257/00 -, zitiert nach juris Rn. 7; NStZ 1991, 296; NStZ 2002, 44, 45; ebenso: Senatsbeschluss vom 09. November 1999 - 2 Ss 1086/99 -, zitiert nach juris Rn. 7; BayObLG, MDR 1974, 420).

    Dazu gehört, dass der Angeklagte alle wesentlichen Teile der Hauptverhandlung, zu der grundsätzlich auch die Beweisaufnahme gehört (OLG Hamm, Urteil vom 27. November 2007 - 3 Ss 135/07 -), miterlebt, weil sich insbesondere auch aus dem Auftreten eines Zeugen, scheinbar nebensächlichen Äußerungen usw. Verteidigungsmöglichkeiten ergeben können (BGH, NJW 1961, 132; NJW 1976, 1108; BayObLG, MDR 1974, 420) oder der Angeklagte durch ein formloses Vorgehen des Gerichts überrascht werden kann (BayObLG, MDR 1974, 420).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof bereits in seinem Beschluss vom 25. Februar 1976 (abgedruckt in NJW 1976, 1108 f.) es sogar ausdrücklich für nicht ausreichend gehalten, wenn lediglich in geheimer Beratung ein Beschluss gefasst wurde, dieser jedoch - samt Begründung - nicht verkündet wurde.

    Denn erst mit der Verkündung des begründeten Beschlusses werde die erforderliche Klarheit für alle Verfahrensbeteiligten geschaffen (BGH, NJW 1976, 1108).

  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Das gilt auch, wenn der Zeuge als Verletzter oder Angehöriger des Verletzten oder des Beschuldigten nach § 61 Nr. 2 StPO (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82; BGH NStZ 1983, 181; BGH, Beschluß vom 6. März 1986 - 1 StR 113/86;Beschluß vom 26. Februar 1987 - 1 StR 665/86), wegen Verzichts nach § 61 Nr. 5 StPO (BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1986, 209) oder wegen eines Vereidigungsverbots nach § 60 Nr. 1 StPO (BGH, NStZ 1986, 133; 1987, 335; vgl. aber BGH bei Holtz MDR 1978, 460) oder § 60 Nr. 2 StPO (BGH NJW 1976, 1108) unvereidigt geblieben ist.
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

    Bleibt wegen Fehlens einer Begründung zweifelhaft, ob das Gericht von zulässigen Erwägungen ausgegangen ist, so ist der unbedingte Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO gegeben (BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH MDR 1976, 501; BGH, Urteile vom 25. Juni 1954 - 2 StR 269/53, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73, vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75; Beschluß vom 19. Juni 1984 - 4 StR 304/84).

    Eine andere Auffassung würde das auch vom Senat erkannte Bedürfnis nach Formstrenge in solchen Fällen (vgl. die Senatsentscheidung MDR 1976, 501) ohne sachlich durchgreifenden Grund überspannen.

  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

    Das sollte aber - zur gebotenen Vermeidung überspannter Formstrenge bei Anwendung der absoluten Revisionsgründe - jedenfalls dann nicht gelten, wenn die Voraussetzungen für eine Abwesenheitsverhandlung zweifelsfrei vorliegen, entsprechend das Einverständnis des auf sein Anwesenheitsrecht verzichtenden Angeklagten - wie das sämtlicher Prozeßbeteiligter - auf der Anerkennung dieser verfahrensrechtlich eindeutigen Situation beruht (vgl. zum Meinungsstand BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 18; BGH NJW 1976, 1108; BGH NStZ 1983, 36; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77; jeweils m.w.N.; so jedenfalls für das Fehlen einer Beschlußbegründung: BGHSt 22, 18, 20; BGHR StPO § 247 Satz 2 - Begründungserfordernis 1; vgl. auch BGHSt 45, 117 m. Anm. Rieß JR 2000, 253; a.A. Diemer in KK 4. Aufl. § 247 Rdn. 16).
  • BGH, 05.01.1982 - 1 BJs 350/81

    Begriff der Vereinigung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Verurteilung nach § 129 StGB die Feststellung voraus, daß die kriminelle Vereinigung, zumindest in Form eine Teilorganisation, im räumlichen Geltungsbereich des Art. 9 Abs. 2 GG besteht [BGH NJV 1966, 310, im Anschluß an BGHSt 20, 45, 60 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64]; BGH, Beschluß vom 25. Februar 1976 - 3 StR 511/75 (S), insoweit in LM Nr. 3 zu § 338 Ziff. 5 StPO 1975, in NJW 1976, 1108 und in MDR 1976, 501 nicht abgedruckt; BGH, Beschluß vom 8. Mai 1981 - 3 StR 56/81 (S)].
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    In den Urteilen vom 27. Mai 1975 - 5 StR 184/75 -, vom 27. April 1976 - 1 StR 164/76 (= bei Spiegel DAR 1977, 174, 175) und vom 11. Januar 1977 - 5 StR 455/76 - hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß die Erörterung gerichtskundiger Tatsachen in der Hauptverhandlung nicht zu den Förmlichkeiten zählt, deren Beobachtung das Protokoll ersichtlich machen muß (§ 273 StPO).
  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 635/82

    Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der Vernehmung und

    § 247 StPO erlaubt es nicht, den Angeklagten auch während der Vereidigung eines Zeugen aus dem Sitzungszimmer zu entfernen (BGHSt 26, 218 ff = NJW 1976, 199/200; BGH NJW 1976, 1108/1109; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82 -).

    Die Entscheidung über ein Absehen von der Vereidigung eines Zeugen gehört ebensowenig wie eine Vereidigung zur Vernehmung (BGH NJW 1976, 1108/1109).

  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 319/83

    Einnahme des Augenscheins am Tatort und Vereidigung ohne Anwesenheit des

    Es kann hier dahinstehen, ob bereits dem Fehlen eines auf § 247 StPO gestützten und mit Gründen versehenen Gerichtsbeschlusses die Bedeutung eines absoluten Revisionsgrundes zukommt (so BGHSt 4, 364; BGH GA 1968, 281; BGH NJW 1976, 1108) oder ob eine Verletzung des § 338 Nr. 5 StPO nur dann angenommen werden kann, wenn die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO nicht vorliegen oder es zweifelhaft bleibt, ob das Gericht von den danach zulässigen Erwägungen ausgegangen ist (so BGHSt 15, 194, 196; 22, 18, 20).

    Auch wurde dem Angeklagten durch die Entlassung des Zeugen die Möglichkeit genommen, nach seiner in § 247 Satz 4 StPO vorgeschriebenen Unterrichtung selbst Fragen an den Zeugen zu stellen oder stellen zu lassen (vgl. BGH NJW 1976, 1108, 1109).

  • BGH, 24.01.1978 - 1 StR 731/77

    Entfernung eines Angeklagten aus dem Sitzungssaal wegen Besorgnis der

    Zwar erlaubt es § 247 StPO nicht, den Angeklagten auch während der Vereidigung eines Zeugen aus dem Sitzungszimmer zu entfernen (BGHSt 26, 218) oder in seiner Abwesenheit über das Absehen von der Vereidigung des Zeugen zu entscheiden (BGH NJW 1976, 1108; BGH, Beschluß vom 5. Januar 1977 - 2 StR 746/76).

    Anders als in dem vom 3. Strafsenat entschiedenen Falle (BGH NJW 1976, 1108) war die Zeugin noch nicht entlassen, als der Angeklagte wieder in den Sitzungssaal geführt wurde.

  • BGH, 07.12.1976 - 1 StR 678/76

    Fernhalten des Angeklagten von der Hauptverhandlung während der Vernehmung der

  • BGH, 15.04.1992 - 2 StR 574/91

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen in Tateinheit mit

  • BGH, 08.11.1984 - 1 StR 657/84

    Entfernung des Angeklagten wegen Gefährdung eines Zeugen; Abwesenheit wegen

  • OLG Köln, 26.07.1994 - Ss 289/94
  • BGH, 25.06.1987 - 1 StR 305/87

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung des Angeklagten zur Hauptverhandlung -

  • OLG Zweibrücken, 06.11.1985 - 2 Ss 198/85

    Abwesenheitsrüge aufgrund einer unterbliebenen Beiordnung eines

  • BGH, 20.10.1982 - 2 StR 263/82

    Zulässigkeit des Ausschlusses des Angeklagten während der Erörterung über eine

  • BGH, 05.01.1982 - AK 60/81

    Dringender Verdacht der Bildung terroristischer Vereinigungen - Dringender

  • BGH, 05.01.1977 - 2 StR 746/76

    Entscheidung über die Vereidigung und die Entlassung einer Zeugin in Abwesenheit

  • BGH, 10.10.1985 - 4 StR 335/85

    Abwesenheit eines Angeklagten in der Hauptverhandlung während der Verhandlung und

  • BGH, 16.05.1980 - 3 StR 161/80

    Verfahrensrüge bei Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten -

  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 180/78

    Zur Möglichkeit des Abtretenlassens des Angeklagten während der Vernehmung eines

  • BGH, 18.01.1978 - 2 StR 603/77

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

  • BGH, 15.06.1977 - 2 StR 204/77

    Weiterführung einer Verhandlung vor der Jugenndkammer, ohne den Angeklagten

  • BGH, 22.01.1985 - 5 StR 815/84

    Absehen von der Vereidigung einer Zeugin nach Verzicht durch Staatsanwaltschaft

  • BGH, 03.08.1979 - 5 StR 248/79

    Fehlende Vereidigung eines Zeugen trotz Nichtvorliegens eines Verzichts des

  • BGH, 28.06.1976 - 3 StR 222/76

    Verlesung polizeilicher Vernehmungsprotokolle - Unmittelbarkeit der

  • BGH, 26.02.1987 - 1 StR 665/86

    Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal bei Gefährdung einer

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