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   OLG Karlsruhe, 30.03.1977 - 2 Ss (B) 77/77   

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https://dejure.org/1977,5968
OLG Karlsruhe, 30.03.1977 - 2 Ss (B) 77/77 (https://dejure.org/1977,5968)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.03.1977 - 2 Ss (B) 77/77 (https://dejure.org/1977,5968)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. März 1977 - 2 Ss (B) 77/77 (https://dejure.org/1977,5968)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Wartepflichtige ist zu einem weiteren Warten auf der untergeordneten Straße nur solange verpflichtet, bis ein bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer auf die freie linke Fahrbahnseite herüberkommt und auf diese Weise in seine Fahrbahn geraten wird

Papierfundstellen

  • DAR 1977, 248
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.10.1973 - V ZR 163/71

    Beweislastregeln - Beurteilung des Verschuldens - Verschulden - Sorgfaltspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.1977 - 2 Ss (B) 77/77
    Demgemäß durfte der Betroffene grundsätzlich nur dann in die Vorfahrtsstraße einfahren, wenn jede Möglichkeit eines Zusammenstoßes oder einer nicht unerheblichen Behinderung ausgeschlossen war (BGH, VersR 1974, 169; OLG Karlsruhe, VRS 43, 306, 307).
  • BGH, 09.07.1965 - 4 StR 282/65

    Zum Linksabbiegen an einer trichterförmig erweiteren Einmündung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.1977 - 2 Ss (B) 77/77
    Dabei hatte er sich auch auf ein erkennbares verkehrswidriges Verhalten bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer einzustellen, die gleichwohl bevorrechtigt blieben (BGHSt 20, 238, 240, BayObLG VRS 40, 76, 77).
  • BGH, 30.09.1958 - 4 StR 350/58
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.1977 - 2 Ss (B) 77/77
    Auch blieb der Betroffene, nachdem er ordnungsgemäß angehalten und sich sodann zum Einbiegen nach rechts entschlossen hatte, verpflichtet, während des Einbiegevorganges den von rechts kommenden Verkehr zu beobachten und erforderlichenfalls anzuhalten, um einem Benutzer der Vorfahrtsstraße die Vorfahrt einzuräumen (BayObLG aaO; BGHSt 12, 58).
  • BGH, 26.09.1995 - VI ZR 151/94

    Sorgfaltspflichten eines Verkehrsteilnehmers beim Überholen; Zulässigkeit des

    Jedoch trifft auch den Wartepflichtigen, der in eine Vorfahrtstraße einbiegen will, im Rahmen des § 276 BGB, der den Verschuldensmaßstab bestimmt, ganz allgemein eine gesteigerte Sorgfaltspflicht (BayObLG VerkMitt 1975, 58; OLG Karlsruhe DAR 1977, 248; OLG Frankfurt NZV 1990, 472).
  • OLG Köln, 28.07.1993 - 11 U 42/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem in

    Denn wenn dieser zunächst noch nicht mit dem Überholen begonnen und seine Überholabsicht auch nicht erkennbar angezeigt hatte, durfte der Wartepflichtige einbiegen (BGH a.a.O., OLG Karlsruhe DAR 77, 248; h.M.).
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