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AG München, 13.12.1983 - 28 C 3356/83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kfz-Schaden; Mietwagenkosten; Wagenklasse; Kostenabzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249
Papierfundstellen
- VersR 1984, 1180
- DAR 1984, 233
Wird zitiert von ... (7)
- BayObLG, 04.10.1999 - 2St RR 177/99
Begriff des Unfallbeteiligten
Da nach den Feststellungen des Amtsgerichts der Angeklagte zur Unfallzeit am Unfallort anwesend war, niemand aber beobachtet hat, wer den Pkw geführt hatte, das Fahrzeug mit abgeschraubten Nummernschildern am Unfallort zurückgeblieben ist und Anhaltspunkte dafür, daß ein anderer als der Halter das Fahrzeug geführt haben könnte, zunächst nicht erkennbar waren, bestand der nicht ganz unbegründete Verdacht, daß der Angeklagte selbst der Fahrer des Pkw und deshalb "Unfallbeteiligter" gewesen war (vgl. Senatsbeschluß vom 17.8. 1984 - RReg. 2 St 193/84 -, teilweise abgedruckt bei Rüth DAR 1985, 233/241; ferner DAR 1982, 241/249; DAR 1984, 233/240; BayObLG bei Bär DAR 1988, 361/364; NJW 1993, 410). - BayObLG, 16.03.1993 - 3 ObOWi 20/93 Damit ist der Vorgang verfahrensrechtlich als eine Tat im Sinn des § 264 StPO anzusehen (BayObLG Beschluß vom 4.3.1983 - 3 ObOWi 23/83, bei Rüth DAR 1984, 233 /248).
- BayObLG, 28.01.1994 - 3 ObOWi 4/94 3 St 9/91|BayObLG; 16.03.1993; 3 ObOWi 20/93">BayObLGSt 1993, 24 = NJW 1994, 63 ; Beschluß vom 4.3.1983 - 3 ObOWi 23/83 = bei Rüth DAR 1984, 233 /248).
- BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96 Darüber hinaus ist ein solcher Beschluß so zu behandeln, als wenn er gegen den Widerspruch des Betroffenen ergangen wäre (vgl. OLG Hamm JMBlNW 1969, 213/214; BayObLG bei Rüth DAR 1976, 169/179 und DAR 1984, 233/248; OLG Schleswig SchlHA 1992, 169;… KK/Senge Rn. 35;… Göhler OWiG 11. Aufl. § 72 Rn. 38).
- BayObLG, 28.06.1991 - RReg. 1 St 71/91 Dabei bedarf die Annahme einer günstigen Prognose einer besonders eingehenden Begründung, wenn ein Angeklagter wiederholt straffällig geworden ist und die neue Tat während einer noch laufenden Bewährungsfrist begangen hat (BGH VRS 17, 183; BGH NStZ 1983, 454 ; BayObLG vom 29.7.1988 RReg. 1 St 87/88, mitgeteilt von Bär DAR 1989, 361/365; BayObLG vom 4.3.1983 RReg. 1 St 7/83, mitgeteilt von Rüth DAR 1984, 233 /239; OLG Karlsruhe VRS 50, 98; OLG Koblenz VRS 51, 429).
- OLG Nürnberg, 04.04.2005 - 2 St OLG Ss 11/05
Betäubungsmittelstrafrecht: Tatbestandsmerkmale des unerlaubten Handeltreibens, …
Die Prognoseentscheidung gemäß § 56 Abs. 1 StGB setzt eine erschöpfende individuelle Gesamtwürdigung aller Umstände voraus, welche Rückschlüsse auf das künftige Verhalten des Täters zulassen, wobei eine besonders eingehende Prüfung dann erforderlich ist, wenn erhebliche und einschlägige Vorstrafen und Bewährungsversagen vorliegen (BGH VRS 17, 183; BayObLG vom 26.1.1989 - RReg. 3 St 214/88; OLG Karlsruhe VRS 50, 98; OLG Koblenz VRS 51, 429/430; vgl. auch BayObLG vom. 4.3.1983 - RReg. 1 St 7/83, mitgeteilt von Rüth DAR 1984, 233/239, BayObLG vom 21.10.1994 - 1 St RR 137/94). - BayObLG, 06.02.1991 - RReg. 1 St 1/91 Die Annahme einer günstigen Prognose bedarf einer besonders eingehenden Begründung, wenn ein Angeklagter wiederholt rückfällig geworden ist und die neue Tat während einer noch laufenden Bewährungsfrist begangen ist (BGH VRS 17, 183; BGH NStZ 1983, 554 ; BayObLG v. 4.3.1983 - RReg. 1 St 7/83, mitgeteilt von Rüth DAR 1984, 233 /239; v. 29.7.1988 - RReg. 1 St 87/88; v. 7.8.1987 - RReg. 1 St 113/87 u. v. 10.12.1987 - RReg. 2 St 423/87;… Schönke/Schröder 23.Aufl. § 56 Rn. 22).