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   OLG Hamm, 14.05.1985 - 28 U 210/84   

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https://dejure.org/1985,6377
OLG Hamm, 14.05.1985 - 28 U 210/84 (https://dejure.org/1985,6377)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.05.1985 - 28 U 210/84 (https://dejure.org/1985,6377)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Mai 1985 - 28 U 210/84 (https://dejure.org/1985,6377)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 605
  • DAR 1985, 353
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 82/96

    Begriff des fabrikneuen Pkw

    Im Hinblick darauf durfte der Kläger zwar nicht erwarten, ein erst jüngst gefertigtes Fahrzeug zu erhalten: Müssen schon bei einem uneingeschränkt als fabrikneu verkauften Wagen Lagerzeiten im Bereich von einem Jahr hingenommen werden (BGH NJW 1980, 1097; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286 und DAR 1985, 353; LG Aachen NJW 1978, 273; Westermann in Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 459 Rn. 39; noch großzügiger OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410), war hier damit zu rechnen, dass seit der Produktion eine noch längere Frist verstrichen war (vgl. Senatsurteil vom 13. Juli 1995 - 5 U 166/95, das einen 18-monatigen Zeitraum nicht beanstandet hat).
  • OLG Koblenz, 23.07.1998 - 5 U 104/98

    Fehlen eines Beifahrerairbags bei fabrikneuem/neuem Fahrzeug

    Eine Unterscheidung zwischen den Begriffen "neu" und "fabrikneu" ist dem gängigen Sprachverständnis fremd und wird auch in der Rechtsprechung durchweg nicht diskutiert (vgl. BGH NJW 1980, 1097 f.; OLG Frankfurt OLGZ 1970, 409, 410; OLG Hamm DAR 1980, 285, 286; OLG Hamm DAR 1985, 353 ; anders freilich Reinking/Eggert, Der Autokauf, 6. Auflage, Rdnr. 446).
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