Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 14.11.1986

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.10.1986 - 5 Ss 683/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2333
OLG Stuttgart, 15.10.1986 - 5 Ss 683/86 (https://dejure.org/1986,2333)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.10.1986 - 5 Ss 683/86 (https://dejure.org/1986,2333)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Oktober 1986 - 5 Ss 683/86 (https://dejure.org/1986,2333)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen; Alkoholbedingt fehlende Eignung; Öffentlicher Parkplatz; Parkverbot; Vorbeugung eines Verstoßes; Fortbewegen des Fahrzeugs; Bagatelltat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 69 Abs. 2 Nr. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 142
  • MDR 1987, 603
  • NStZ 1987, 112
  • DAR 1987, 92
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 10.08.1976 - 2 Ss 410/76
    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.10.1986 - 5 Ss 683/86
    Darunter wird typischerweise und beispielhaft u. a. ein Fahrverhalten verstanden, daß sich allein darin erschöpft, zur Behebung oder Vermeidung verkehrsstörender Zustände ein Fahrzeug wenige Meter vor- oder zurückzusetzen (BayObLG bei Rüth, DAR 1974, 177; OLG Hamm, VRS 52, 24 ; Cramer aaO.; Schönke-Schröder, StGB , 22. Aufl., § 69 Rdnr. 42; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot und Führerscheinentzug, 5. Aufl., Rdnr. 56 jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20

    Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr

    Die Indizwirkung kann der Rechtsprechung nach auch bei sog. Bagatellfahrten entfallen, worunter vor allem folgenlos gebliebene Trunkenheitsfahrten zu verstehen sind, bei denen der alkoholisierte Fahrer das Kraftfahrzeug auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz lediglich um wenige Meter versetzt, um das Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken (OLG Stuttgart NJW 1987, 142; OLG Düsseldorf NZV 1988, 29).
  • AG München, 09.01.2020 - 941 Cs 414 Js 196533/19

    Alkoholfahrt mit dem E-Scooter

    Ebenso wenig kann die vom Verteidiger angesprochene Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 15.10.1986, 5 Ss 683/86) übertragen werden - auch hier war über ein Umparken zu entscheiden.
  • LG Flensburg, 23.09.2021 - V Qs 42/21

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nutzung eines E-Scooters in

    Ein Ausnahmecharakter der Anlasstat kann sich einerseits aus den Umständen der Tat selbst ergeben, insbesondere, wenn es sich um einen Bagatellfall handelt (so beispielsweise bei einer Trunkenheitsfahrt von wenigen Metern, um ein verkehrswidrig abgestelltes Fahrzeug in eine ordnungsgemäße Parkposition zu bringen, vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 15.10.1986 - 5 Ss 683/86 - NJW 1987, 142).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1988 - 5 Ss 460/87

    Zum Absehen von einer Führerscheinsperre bei nur kurzer Trunkenheitsfahrt

    Anm. von Middendorff = DAR 1987, 92; AG Bonn DAR 1980, 52; LG Aachen bei Janiszewski NStZ 1986, 401, 404; Himmelreich/ Hentschel a.a.O. Rdnr. 56; Dreher/Tröndle, StGB, 43. Aufl., § 69 Rdnr. 12; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 22. Aufl., § 69 Rdnr. 42; Rüth in Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl., § 69 Rdnr. 38; Mühlhaus/ Janiszewski, StVO, 10. Aufl., zu §§ 44, 69 ff. StGB Anm. IV 3; Jagusch/ Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 29. Aufl., § 69 StGB Rdnr. 19).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2023
OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86 (https://dejure.org/1986,2023)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.11.1986 - 1 Ss 169/86 (https://dejure.org/1986,2023)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. November 1986 - 1 Ss 169/86 (https://dejure.org/1986,2023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geldbuße; Juristische Person; Subjektives Bußgeldverfahren; Durchsuchung; Beteiligungsanordnung

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 79
  • JR 1987, 434
  • DAR 1987, 92
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86
    Wegen der weitreichenden Folgen, die sich aus der Vornahme einer zur Unterbrechung der Verjährung geeigneten Handlung ergeben, daß z.B. trotz des fast vollständigen Ablaufs einer gesetzlich normierten Verjährungsfrist die bisher verstrichene Zeit - die zwar für die Frage der absoluten Verjährung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG bedeutsam ist zunächst unberücksichtigt bleibt und mit der Unterbrechungshandlung die Verjährungsfrist ganz von vorn zu laufen beginnt, sind nach st. Rspr. des BGH die Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung als Ausnahmevorschriften eng auszulegen (BGHSt 28, 381; 26, 80 [83]; 18, 274 [278]; 4, 135).
  • BGH, 21.04.1953 - 1 StR 176/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86
    Wegen der weitreichenden Folgen, die sich aus der Vornahme einer zur Unterbrechung der Verjährung geeigneten Handlung ergeben, daß z.B. trotz des fast vollständigen Ablaufs einer gesetzlich normierten Verjährungsfrist die bisher verstrichene Zeit - die zwar für die Frage der absoluten Verjährung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG bedeutsam ist zunächst unberücksichtigt bleibt und mit der Unterbrechungshandlung die Verjährungsfrist ganz von vorn zu laufen beginnt, sind nach st. Rspr. des BGH die Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung als Ausnahmevorschriften eng auszulegen (BGHSt 28, 381; 26, 80 [83]; 18, 274 [278]; 4, 135).
  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86
    Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß das Regierungspräsidium anschließend durch die Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft gemäß § 69 Abs. 1 OWiG zu erkennen gegeben hat, daß es nunmehr das Verfahren allein gegen die Nebenbeteiligte weiterbetreiben wollte, nämlich als selbständiges Verfahren nach § 30 Abs. 4 OWiG (vgl. dazu OLG Stuttgart Justiz 1977, 390; BayObLG NJW 1972, 1771), was zulässig war (so für das selbständige Einziehungsverfahren BGHSt 23, 64 [67]; Schäfer in: LK, 10. Aufl., § 76 a Rdn. 21).
  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86
    So ist z.B. anerkannt, daß die Übersendung eines Anhörungsbogen an den Fahrzeughalter nicht nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG die Verjährung gegen den der Verwaltungsbehörde unbekannten Fahrer unterbricht, selbst wenn der Anhörungsbogen aufforderungsgemäß vom Halter an den Fahrer weitergegeben wird und dieser ihn ausgefüllt zurückgibt (BGHSt 24, 321).
  • BayObLG, 25.02.1972 - RReg. 8 St 517/71

    Nichtverfolgbarkeit einer natürlichen Person

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86
    Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß das Regierungspräsidium anschließend durch die Abgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft gemäß § 69 Abs. 1 OWiG zu erkennen gegeben hat, daß es nunmehr das Verfahren allein gegen die Nebenbeteiligte weiterbetreiben wollte, nämlich als selbständiges Verfahren nach § 30 Abs. 4 OWiG (vgl. dazu OLG Stuttgart Justiz 1977, 390; BayObLG NJW 1972, 1771), was zulässig war (so für das selbständige Einziehungsverfahren BGHSt 23, 64 [67]; Schäfer in: LK, 10. Aufl., § 76 a Rdn. 21).
  • OLG Hamm, 27.04.1973 - 5 Ss OWi 19/73
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86
    Dieser Mangel ist jedoch durch die im Bußgeldbescheid vom 12.7.1985 gegen die GmbH angeordnete Festsetzung einer Geldbuße geheilt worden, denn nach herrschender Auffassung ist diese Geldbußenfestsetzung zugleich als konkludente Beteiligungsanordnung aufzufassen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1984, 366 ; Rebmann/Roth/Herrmann, a.a.O.; Rothberg, a.a.O.; Göhler, a.a.O., Rdn. 2a; Schäfer, a.a.O., Rdn. 16; wohl auch OLG Hamm, NJW 1973, 1851 [1853]).
  • BGH, 13.02.1975 - 4 StR 537/74

    Verjährung nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) - Unterbrechen einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86
    Wegen der weitreichenden Folgen, die sich aus der Vornahme einer zur Unterbrechung der Verjährung geeigneten Handlung ergeben, daß z.B. trotz des fast vollständigen Ablaufs einer gesetzlich normierten Verjährungsfrist die bisher verstrichene Zeit - die zwar für die Frage der absoluten Verjährung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG bedeutsam ist zunächst unberücksichtigt bleibt und mit der Unterbrechungshandlung die Verjährungsfrist ganz von vorn zu laufen beginnt, sind nach st. Rspr. des BGH die Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung als Ausnahmevorschriften eng auszulegen (BGHSt 28, 381; 26, 80 [83]; 18, 274 [278]; 4, 135).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86
    Wegen der weitreichenden Folgen, die sich aus der Vornahme einer zur Unterbrechung der Verjährung geeigneten Handlung ergeben, daß z.B. trotz des fast vollständigen Ablaufs einer gesetzlich normierten Verjährungsfrist die bisher verstrichene Zeit - die zwar für die Frage der absoluten Verjährung nach § 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG bedeutsam ist zunächst unberücksichtigt bleibt und mit der Unterbrechungshandlung die Verjährungsfrist ganz von vorn zu laufen beginnt, sind nach st. Rspr. des BGH die Vorschriften über die Unterbrechung der Verjährung als Ausnahmevorschriften eng auszulegen (BGHSt 28, 381; 26, 80 [83]; 18, 274 [278]; 4, 135).
  • BayObLG, 09.01.1979 - 1 ObOWi 663/78

    Verfahren; Mehrere; Richterliche Vernehmung; Anordnung; Verjährung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86
    Auch unterbricht in einem Verfahren, das sich gegen mehrere Betroffene richtet, die richterliche Vernehmung eines Mitbetroffenen oder deren Anordnung selbst dann nicht die Verjährung auch gegen einen anderen Betroffenen, wenn die Vernehmung zugleich der Sachverhaltsaufklärung in Richtung gegen diesen dienen soll (BayObLG VRS 57, 42 ).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 5 Ss OWi 140/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.11.1986 - 1 Ss 169/86
    Dieser Mangel ist jedoch durch die im Bußgeldbescheid vom 12.7.1985 gegen die GmbH angeordnete Festsetzung einer Geldbuße geheilt worden, denn nach herrschender Auffassung ist diese Geldbußenfestsetzung zugleich als konkludente Beteiligungsanordnung aufzufassen (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1984, 366 ; Rebmann/Roth/Herrmann, a.a.O.; Rothberg, a.a.O.; Göhler, a.a.O., Rdn. 2a; Schäfer, a.a.O., Rdn. 16; wohl auch OLG Hamm, NJW 1973, 1851 [1853]).
  • BGH, 01.12.1970 - VI ZR 108/69

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen verbotswidrig in der Parkverbotszone

  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    All dies reicht für eine Beteiligungsanordnung aus (vgl. zur konkludenten Beteiligungsanordnung auch OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1973 - 5 Ss OWi 19/73, NJW 1973, 1851, 1853; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. November 1986 - 1 Ss 169/86, NStZ 1987, 79; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 444 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Der Bundesfinanzhof lehnt es in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich ab, den Steuernachteil der Gesellschaft infolge der verdeckten Gewinnausschüttung mit dem Anrechnungsvorteil des Gesellschafters gleichsam zu saldieren (BFH BStBl II 1984, 723, 725; 1987, 733, 735; 1989, 1029, 1030; 1993, 635, 636; zustimmend Jonas GmbHR 1987, 233, 238; a.A. Knobbe - Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht 9. Aufl. § 19 I 3 c - S. 664 ff - Streck, KStG 4. Aufl. § 8 Anm. 112 ff, jeweils m.w.N.; vgl. BVerfG GmbHR 1993, 595); dieser Rechtsprechung hat sich die Finanzverwaltung angeschlossen (BMF-Schreiben vom 6. August 1981 - BStBl I 1981, 599 - und vom 23. April 1985 - DB 1985, 1437 -).
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