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   BayObLG, 29.12.1987 - 1 ObOWi 278/87   

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https://dejure.org/1987,4100
BayObLG, 29.12.1987 - 1 ObOWi 278/87 (https://dejure.org/1987,4100)
BayObLG, Entscheidung vom 29.12.1987 - 1 ObOWi 278/87 (https://dejure.org/1987,4100)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Dezember 1987 - 1 ObOWi 278/87 (https://dejure.org/1987,4100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 1988, 172
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1987 - 1 ObOWi 278/87
    Es sind aber nur Handlungen, die sich gegen einen individuell bestimmten Täter richten, geeignet, die Verjährung der Verfolgung einer von diesem begangenen Tat zu unterbrechen (BGHSt 24, 321/323 f.; BayObLG, VRS 67, 132 ).
  • BayObLG, 02.04.1984 - 1 ObOWi 116/84

    Verfolgung; Verjährung; Verfolgungsverjährung; Unterbrechung;

    Auszug aus BayObLG, 29.12.1987 - 1 ObOWi 278/87
    Es sind aber nur Handlungen, die sich gegen einen individuell bestimmten Täter richten, geeignet, die Verjährung der Verfolgung einer von diesem begangenen Tat zu unterbrechen (BGHSt 24, 321/323 f.; BayObLG, VRS 67, 132 ).
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Daraus folgt nach übereinstimmender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur: Nur eine gegen eine bestimmte Person gerichtete, nicht aber eine die Ermittlung des noch unbekannten Täters bezweckende Untersuchungshandlung ist geeignet, die Verjährung zu unterbrechen (vgl. BGHSt 24, 321, 323; BGH NStZ 1986, 313; wistra 1991, 217; BGH, Urteil vom 1. September 1977 - 4 StR 382/77; RGSt 6, 212; 214; RG Recht 1910 Nr. 808; HRR 1933 Nr. 73; BayObLG DAR 1988, 172; OLG Celle JR 1966, 470; OLG Karlsruhe NStZ 1987, 331, 332; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 78c Rdn. 4; Göhler OWiG 11. Aufl. § 33 Rdn. 55; Jähnke in LK StGB 11. Aufl. § 78c Rdn. 4; Rudolphi in SK-StGB § 78c Rdn. 6; Stree in Schönke/ Schröder StGB 24. Aufl. § 78c Rdn. 24; Weller in KK-OWiG § 33 Rdn. 120).

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung auch für den Fall einer Halteranzeige wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit im Grundsatz anerkannt, daß die richterliche Vernehmung des Halters (wie auch die Anordnung dieser Vernehmung) zur Ermittlung der Personalien des unbekannten Fahrzeugführers keine verjährungsunterbrechende Wirkung zu entfalten vermag (BayObLG bei Rüth DAR 1982, 261; BayObLG DAR 1988, 172; BayObLG bei Bär DAR 1988, 371; OLG Koblenz VRS 46, 458; ebenso - zu anderen Ermittlungshandlungen - BayObLG VRS 67, 133; OLG Stuttgart VRS 64, 285; OLG Zweibrücken VRS 62, 453).

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