Rechtsprechung
   BVerwG, 11.01.1988 - 7 B 242.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2765
BVerwG, 11.01.1988 - 7 B 242.87 (https://dejure.org/1988,2765)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1988 - 7 B 242.87 (https://dejure.org/1988,2765)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1988 - 7 B 242.87 (https://dejure.org/1988,2765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindung der Behörde - Positive Eignungsbeurteilung - Strafrichter - Fahrerlaubnis - Unrichtiger Auszug - Strafregister - Verkehrszentralregister - Vorstrafen des Kraftfahrers - Sachverhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1988, 37
  • DAR 1988, 247
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.02.1979 - 7 B 2.79

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Strafbefehl - Gründe - Strafrichter -

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1988 - 7 B 242.87
    Denn gerade auch für Fälle dieser Art ist die Rechtsprechung des Senats zu § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG entwickelt worden, nach der eine Bindung der Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung entfällt, wenn das Gericht von einem anderen, z.B. einem weniger umfassenden Sachverhalt ausgegangen ist, als er der behördlichen Beurteilung der Fahreignung zugrunde liegt (vgl. Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - und Beschluß vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21 und 55).
  • BVerwG, 18.06.1965 - VII C 42.64
    Auszug aus BVerwG, 11.01.1988 - 7 B 242.87
    Denn gerade auch für Fälle dieser Art ist die Rechtsprechung des Senats zu § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG entwickelt worden, nach der eine Bindung der Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung entfällt, wenn das Gericht von einem anderen, z.B. einem weniger umfassenden Sachverhalt ausgegangen ist, als er der behördlichen Beurteilung der Fahreignung zugrunde liegt (vgl. Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - und Beschluß vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21 und 55).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Deshalb darf sie auch eine abgeurteilte Straftat, die für sich allein dem Strafrichter nicht ausgereicht hat, die Ungeeignetheit festzustellen, zur Unterstützung außerhalb des abgeurteilten Sachverhalts liegender Entziehungsgründe mit heranziehen (vgl. BVerwG NZV 1988, 37; 1989, 125 f.; 1996, 292; Hentschel, Straßenverkehrsrecht aaO § 3 StVG Rdn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Es soll verhindert werden, dass derselbe einer Eignungsbeurteilung zugrundeliegende Sachverhalt unterschiedlich bewertet wird; die Beurteilung durch den Strafrichter soll in diesen Fällen den Vorrang haben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 78 = NZV 1988, 37 und vom 3. September 1992 - BVerwG 11 B 22.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 88 = NZV 1992, 501).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Deshalb ist die Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung auch nur dann gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - sowie Beschlüsse vom 12. September 1969 - BVerwG 7 B 102.69 - und 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21, 30 und 55; ferner Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - NZV 1988, 37).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 10 S 1266/13

    Bindungswirkung des § 3 Abs. 3 StVG bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Es soll verhindert werden, dass derselbe einer Eignungsbeurteilung zugrundeliegende Sachverhalt unterschiedlich bewertet wird; die Beurteilung durch den Strafrichter soll in diesen Fällen den Vorrang haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.06.2012 a.a.O.; BVerwG, Beschlüsse vom 11.01.1988 - 7 B 242.87 - NZV 1988, 37 und vom 03.09.1992 - BVerwG 11 B 22.92 - NZV 1992, 501).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2010 - 10 S 256/10

    Zum Umfang der Bindung der Verwaltungsbehörde an die Beurteilung der

    Es liegt auch kein Anhaltspunkt dafür vor, dass das Strafgericht nicht aufgrund einer Eignungsbeurteilung, sondern aufgrund anderer Umstände wie etwa im Hinblick allein auf die seit der Tatbegehung verstrichene Zeit von einer Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen hat (vgl. zu einer derartigen Konstellation BVerwG, Beschluss vom 11.01.1988 - 7 B 242.87 - DAR 1988, 247) oder lediglich an der Ungeeignetheit gezweifelt hat.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2008 - 1 M 204/07

    Anforderungen an die Verwertbarkeit einer im Ausland gemessenen

    Seine Befugnis zur Entziehung der Fahrerlaubnis ist mit dieser Ordnungsaufgabe deckungsgleich (BVerwG, 15.07.1988, a.a.O.; 11.01.1988 - 7 B 242.87 -, NZV 1988, 37; BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04 -, NJW 2005, 1957, 1958).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2018 - 16 B 1402/17

    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung

    vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1988 - 7 B 242.87 -, DAR 1988, 247 = juris, Rn. 3, und Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 46.87 -, BVerwGE 80, 43 = juris, Rn. 10 f.; OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Juni 2012 - 16 B 711/12 -, Blutalkohol 50 (2013), 40 = juris, Rn. 3, vom 27. November 2013 - 16 B 1031/13 -, Blutalkohol 51 (2014), 127 = juris, Rn. 10, vom 1. August 2014 - 16 A 2960/11 -, juris, Rn. 4, vom 19. März 2015 - 16 B 55/15 -, juris, Rn. 4, und vom 29. April 2015 - 16 B 1443/14 -, juris, Rn. 3.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 3 L 204/15

    Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils bei Entziehung der

    Danach ist die Verwaltungsbehörde an die strafrichterliche Eignungsbeurteilung nur dann gebunden ist, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1960 - VII C 39.59 -, BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - 7 C 42.64 - sowie Beschlüsse vom 12. September 1969 - 7 B 102.69 - und 1. Februar 1979 - 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21, 30 und 55; ferner Beschluss vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - NZV 1988, 37; Beschluss vom 15. Juli 1988 - 7 C 46/87 -, juris) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2023 - 3 M 56/23

    Bindung an ein Bußgeldurteil bei der Entscheidung über die Entziehung der

    Es ist zwar anerkannt, dass die Bindung der Verwaltungsbehörde an die richterliche Eignungsbeurteilung in einer Straf- oder Bußgeldentscheidung entfällt, wenn das Gericht von einem anderen, z.B. einem weniger umfassenden Sachverhalt ausgegangen ist, als er der behördlichen Beurteilung der Fahreignung zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1988 - 7 B 242/87 -, Rn. 3, juris).
  • BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 82.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Vielmehr ist die Verwaltungsbehörde nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG befugt, den Sachverhalt in die ihr obliegende umfassende Prüfung der Kraftfahreignung einzubeziehen; darin liegt keine Benachteiligung eines Betroffenen, sondern die Beseitigung eines möglicherweise zuvor erlangten ungerechtfertigten Vorteils (vgl. Beschluß vom 11. Januar 1988 - BVerwG 7 B 242.87 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 78).
  • VG Berlin, 27.01.2015 - 11 L 570.14

    Bindung der Fahrerlaubnisbehörde an ein strafgerichtliches Urteil

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht