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   BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87   

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https://dejure.org/1987,195
BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87 (https://dejure.org/1987,195)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1987 - VI ZR 95/87 (https://dejure.org/1987,195)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1987 - VI ZR 95/87 (https://dejure.org/1987,195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Beifahrer - Grundsatz der freien Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freie Beweiswürdigung - Unfallbeteiligter - Kfz - Beifahrerrechtsprechung - Zeuge - Aussage - Freunde - Verwandte

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 566
  • NJW-RR 1988, 281 (Ls.)
  • MDR 1988, 307
  • MDR 1989, 114
  • NZV 1988, 13
  • NZV 1988, 20 (Ls.)
  • VersR 1988, 416
  • DAR 1988, 54
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 14.06.1972 - 2 U 7/70
    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87
    mit dem Beklagten - verwandt oder verschwägert sind, als von vornherein parteiisch und unzuverlässig gelten (s. z.B. OLG Köln MDR 1972, 957).
  • BGH, 30.09.1974 - II ZR 11/73

    Freie Beweiswürdigung - Besatzungsmitglieder - Schiffsunglück - Mittelbare

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87
    Es gibt keinen Erfahrungssatz des Inhalts, daß die Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Kraftfahrzeuge stets von einem - wie das Berufungsgericht ausgedrückt - "Solidarisierungseffekt" beeinflußt und deshalb grundsätzlich unbrauchbar sind (zu einer vergleichbaren Fallgestaltung: BGH, Urteil vom 30. September 1974 - II ZR 11/73 - VersR 1974, 1196, 1197 = NJW 1974, 2283).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 96/83

    Erneute Vernehmung des Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87
    Für das weitere Verfahren weist der Senat im Hinblick auf die hierzu von den Parteien vertretenen unterschiedlichen Auffassungen darauf hin, daß eine erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz jedenfalls erforderlich ist, soweit sich das Berufungsgericht in der Frage der persönlichen Glaubwürdigkeit des oder der Zeugen über den Erstrichter hinwegsetzen oder den Bekundungen eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will (s. etwa BGH, Urteile vom 20. November 1984 VI ZR 73/83 - VersR 1985, 183, 184 f., vom 8. Januar 1985 VI ZR 96/83 - VersR 1985, 341, 342, vom 13. Mai 1986 VI ZR 142/85 - VersR 1986, 970, 971, vom 23. Juni 1987 VI ZR 213/86 - zur Veröffentlichung bestimmt sowie BGHZ 100, 287 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1984 - VI ZR 73/83

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87
    Für das weitere Verfahren weist der Senat im Hinblick auf die hierzu von den Parteien vertretenen unterschiedlichen Auffassungen darauf hin, daß eine erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz jedenfalls erforderlich ist, soweit sich das Berufungsgericht in der Frage der persönlichen Glaubwürdigkeit des oder der Zeugen über den Erstrichter hinwegsetzen oder den Bekundungen eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will (s. etwa BGH, Urteile vom 20. November 1984 VI ZR 73/83 - VersR 1985, 183, 184 f., vom 8. Januar 1985 VI ZR 96/83 - VersR 1985, 341, 342, vom 13. Mai 1986 VI ZR 142/85 - VersR 1986, 970, 971, vom 23. Juni 1987 VI ZR 213/86 - zur Veröffentlichung bestimmt sowie BGHZ 100, 287 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 6/86

    Entlassung eines Richters auf Probe

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87
    Für das weitere Verfahren weist der Senat im Hinblick auf die hierzu von den Parteien vertretenen unterschiedlichen Auffassungen darauf hin, daß eine erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz jedenfalls erforderlich ist, soweit sich das Berufungsgericht in der Frage der persönlichen Glaubwürdigkeit des oder der Zeugen über den Erstrichter hinwegsetzen oder den Bekundungen eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will (s. etwa BGH, Urteile vom 20. November 1984 VI ZR 73/83 - VersR 1985, 183, 184 f., vom 8. Januar 1985 VI ZR 96/83 - VersR 1985, 341, 342, vom 13. Mai 1986 VI ZR 142/85 - VersR 1986, 970, 971, vom 23. Juni 1987 VI ZR 213/86 - zur Veröffentlichung bestimmt sowie BGHZ 100, 287 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1976 - VIII ZR 15/75

    Anspruch auf Kaufpreiszahlung - Würdigung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen durch

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87
    Insoweit gilt nichts anderes als für den Fall, daß die Zeugenvernehmung in erster Instanz vor dem Einzelrichter erfolgt ist (s. hierzu BGH, Urteil vom 23. Juni 1976 - VIII ZR 15/75 - NJW 1976, 1742, 1743).
  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 142/85

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87
    Für das weitere Verfahren weist der Senat im Hinblick auf die hierzu von den Parteien vertretenen unterschiedlichen Auffassungen darauf hin, daß eine erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz jedenfalls erforderlich ist, soweit sich das Berufungsgericht in der Frage der persönlichen Glaubwürdigkeit des oder der Zeugen über den Erstrichter hinwegsetzen oder den Bekundungen eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will (s. etwa BGH, Urteile vom 20. November 1984 VI ZR 73/83 - VersR 1985, 183, 184 f., vom 8. Januar 1985 VI ZR 96/83 - VersR 1985, 341, 342, vom 13. Mai 1986 VI ZR 142/85 - VersR 1986, 970, 971, vom 23. Juni 1987 VI ZR 213/86 - zur Veröffentlichung bestimmt sowie BGHZ 100, 287 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 213/86

    Verneinung der Glaubwürdigkeit eines nur in der ersten Instanz vernommenen Zeugen

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87
    Für das weitere Verfahren weist der Senat im Hinblick auf die hierzu von den Parteien vertretenen unterschiedlichen Auffassungen darauf hin, daß eine erneute Zeugenvernehmung in der Berufungsinstanz jedenfalls erforderlich ist, soweit sich das Berufungsgericht in der Frage der persönlichen Glaubwürdigkeit des oder der Zeugen über den Erstrichter hinwegsetzen oder den Bekundungen eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will (s. etwa BGH, Urteile vom 20. November 1984 VI ZR 73/83 - VersR 1985, 183, 184 f., vom 8. Januar 1985 VI ZR 96/83 - VersR 1985, 341, 342, vom 13. Mai 1986 VI ZR 142/85 - VersR 1986, 970, 971, vom 23. Juni 1987 VI ZR 213/86 - zur Veröffentlichung bestimmt sowie BGHZ 100, 287 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Es verstößt gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, wenn der Tatrichter die Glaubwürdigkeit eines Zeugen allein deshalb verneint, weil der Zeuge einer der Prozeßparteien nahesteht oder am Abschluß des dem Prozeß zugrundeliegenden Vertrags beteiligt war und bei seiner Vernehmung keine Umstände zutage getreten sind, die die von vornherein angenommenen Bedenken gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen zerstreut hätten (Bestätigung von BGH vom 3.11.1987 - VI ZR 95/87 - VersR 88, 416 = BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweisregel 1).

    Das verstößt gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, weil die Entscheidung des Gerichts sich nicht, wie es § 286 Abs. 1 ZPO gebietet, auf eine individuelle Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme, sondern in verfahrensrechtlich unzulässiger Weise auf eine abstrakte Beweisregel gründet, die das Gesetz nicht kennt (BGH, Urteil vom 3. November 1987 - VI ZR 95/87 = VersR 1988, 416 = BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweisregel 1 zur sogenannten Beifahrer-Rechtsprechung).

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2016 - 9 Sa 31/16

    Urlaubsabgeltung; Schadenersatzanspruch; Verzug; Unmöglichkeit

    Es geht um die Ermittlung von Kriterien der Wahrhaftigkeit (vgl. BGH v. 03.11.1987 - VI ZR 95/87, NJW-RR 1988, 281).
  • OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15

    Haftungsverteilung nach einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden

    Das Erstgericht hat ersichtlich die Frage des Seitenabstand für nicht erheblich gehalten, sodass nicht erkennbar ist, welche Gesichtspunkte nicht oder so knapp geschildert worden seien, dass der Schluss auf nicht beachtetes Parteivorbringen oder Verkennung des Sach- und Streitstandes (BGH NJW 1988, 566) gerechtfertigt wäre.
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