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   OLG Karlsruhe, 09.12.1988 - 10 U 144/88   

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https://dejure.org/1988,3684
OLG Karlsruhe, 09.12.1988 - 10 U 144/88 (https://dejure.org/1988,3684)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.12.1988 - 10 U 144/88 (https://dejure.org/1988,3684)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Dezember 1988 - 10 U 144/88 (https://dejure.org/1988,3684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 254; StVG § 7; StVG § 17; StVO § 6; StVO § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 252; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines einem rechts am Fahrbahnrand haltenden Lastzug unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn ausweichenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs; Berücksichtigung eines Preisnachlasses bei Abrechnung auf Neuwagenbasis; Berechnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nutzungsausfall; Bemessung; Entgangener Gewinn; Gewerblich

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 1276
  • DAR 1989, 106
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Saarbrücken, 09.01.2014 - 4 U 405/12

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einer Kollision mit dem Gegenverkehr nach

    Vor einer unübersichtlichen Engstelle muss der Wartepflichtige besonders vorsichtig prüfen, ob Vorbeifahren den Gegenverkehr behindern würde (vgl. BayObLG VRS 45, 63; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; KG zfs 2008, 12; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 6).

    Ein Entgegenkommender, der wegen parkender Fahrzeuge auf der anderen Fahrbahnseite oder wegen anderer Hindernisse mit Gegenverkehr auf seiner Fahrbahnseite rechnen muss und sich nicht darauf einstellt, trifft eine Mithaftung, ggf. muss er trotz seines Vorrechts zurückstehen (vgl. OLG Koblenz, NZV 1993, 195; KG, VRS 1991, 468; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; Hentschel-König, aaO., § 6 StVO, Rdn. 6).

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - 4 U 109/15

    Haftungsverteilung nach Verkehrsunfall zwischen einem unvorhersehbar

    Daher hindert selbst ein etwaiges Überholverbot die Vorbeifahrt nicht und ist diese auch bei einer unklaren Verkehrslage (unter besonderer Berücksichtigung des Vorrangs entgegenkommender Fahrzeuge) zulässig (OLG Karlsruhe DAR 1989, 106; Heß in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker, aaO § 6 StVO Rn. 3; MünchKomm-StVR/Bender, aaO § 6 Rn. 3).
  • OLG Dresden, 13.06.2001 - 13 U 600/01

    Ersatzfähige Kosten eine Fahrzeugverbringung zur Lackiererei

    Da die Vorrangsverletzung des Klägers und der Verstoß des Beklagten gegen § 11 Abs. 3 StVO das gleiche Gewicht haben, ist eine hälftige Haftungsquote angemessen (vgl. OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106).
  • OLG Hamm, 23.11.1999 - 27 U 93/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Überholmöglichkeiten auf der

    Allerdings kann die Klägerin als Kfz-Händlerin der Berechnung des Fahrzeugschadens nicht den empfohlenen Händlerverkaufspreis, sondern nur den von ihr zur Wiederbeschaffung aufzuwendenden Händlereinkaufspreis für den zerstörten Pkw zugrunde legen (vgl. OLG Schleswig in VersR 1976, 1183; ähnlich zum Kundenrabatt OLG Karlsruhe in DAR 1989, 106).
  • LG Magdeburg, 19.05.2010 - 5 O 415/08

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall: Wiederbeschaffungsaufwand,

    Insoweit entspricht dies auch dem Grundgedanken des Schadensersatzrechtes, dass die Klägerin durch die Ersatzleistung nicht ärmer, aber auch nicht reicher gestellt werden darf, als vor dem Unfall (vgl. BGHZ 30, 29; OLG München, NJW 1975, 170; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106; AG Bünde, Urteil vom 03.06.1992, AZ.: 6 C 190/92).
  • KG, 02.07.2007 - 22 U 198/06

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision in einer Engstelle

    Es ist also der Wartepflichtige, der im besonderen Maße zur Vorsicht verpflichtet ist; dazu gehört, dass er bei Annäherung an die Engstelle, die eigene Geschwindigkeit herabsetzt und beobachtet, ob nicht Gegenverkehr naht, vgl. OLG Karlsruhe, DAR 1989, 106.
  • OLG Köln, 26.10.1988 - 13 U 86/88

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls ; Abrechnung eines

    Zu den Voraussetzungen der Neuwagenbasis-Abrechnung vgl ferner: OLG Hamm ( Urteil Ä 9 U 73/88 Ä v 16.12.88, in DAR 1989 Heft 5 S. 188): 1000 km Laufleistung als Grenze, erforderliche erhebliche Fahrzeugbeschädigungen; OLG Hamm (Urteil Ä 13 U 101/84 Ä v 29.5. 85, in VerkMitt 1986 Nr. 1 S. 6 = VersR 1986 Heft 46 S 1196): Möglichkeit entsprechender Abrechnung auch bei geringfügiger Überschreitung der 1000 km-Grenze; OLG Saarbrücken (Urteil Ä 3 U 68/87 Ä v 12.5. 89, in DAR 1989 Heft 9 S. 345): 1000 km-Grenze als »Faustregel«, Ausnahmemöglichkeiten bis zu einer Laufleistung von 3000 km Anrechnung eines beim Händler erzielten Preisnachlasses: OLG Karlsruhe (Urteil Ä 10 U 144/88 Ä v 9.12.88, in DAR 1989 Heft 3 S. 106 = VRS 76, 81).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.1997 - 1 U 68/96
    Es ist anerkannt, daß bei Beschädigung gewerblich genutzter Kraftfahrzeuge eine Ersatzpflicht für entgangene Gebrauchsvorteile besteht, die nach dem entgangenen Gewinn bemessen werden kann (BGH VersR 1978, 374 L; VersR 1977, 331 f.; OLG Frankfurt VersR 1979, 745; OLG Karlsruhe DAR 1989, 106 E).
  • KG, 23.05.1991 - 12 U 2473/90

    Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei Beschädigung eines teilweise

    Zwar knüpft ein Teil der Rechtsprechung an diesen Prozentsatz an und ermittelt in gleicher Höhe die Nutzungsausfallentschädigung (vgl. OLG Frankfurt/M. VersR 87, 204 (205) = NJW 85, 2955 (2956) = DAR 86, 24 OLG Karlsruhe VersR 89, 1276 = DAR 89, 106 (107), doch offenbar in Ermangelung einer genaueren Schätzungsgrundlage.
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