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Rechtsprechung
   OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88   

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https://dejure.org/1990,2666
OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88 (https://dejure.org/1990,2666)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.03.1990 - 14 U 307/88 (https://dejure.org/1990,2666)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. März 1990 - 14 U 307/88 (https://dejure.org/1990,2666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem aus einer Grundstücksausfahrt herausfahrenden, quer auf der Fahrbahn stehenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 195
  • VersR 1991, 113
  • DAR 1991, 180
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.12.1956 - VI ZR 286/55

    Schmerzensgeldrente bei dauerndem schweren Körperschaden

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88
    In einem solchen Fall ist es angebracht, der laufenden nicht vermögensrechtlichen Beeinträchtigung als Ausgleich und Genugtuung auch eine laufende geldliche Entschädigung in Form einer Rente gegenüberzustellen und dem Kläger so einen gewissen dauerhaften Ausgleich für seine unfallbedingte Behinderung zu verschaffen (vgl. BGH, VersR 1976, 967 ; VersR 1958, 531 ; VersR 1957, 66 ; OLG Frankfurt/M., JZ 1978, 526; OLG Celle - 5. Zivilsenat, VersR 1977, 1009).
  • BGH, 02.06.1958 - III ZR 35/57

    Verkehrssicherungspflicht bei plötzlicher Verengung der Fahrbahn

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88
    In einem solchen Fall ist es angebracht, der laufenden nicht vermögensrechtlichen Beeinträchtigung als Ausgleich und Genugtuung auch eine laufende geldliche Entschädigung in Form einer Rente gegenüberzustellen und dem Kläger so einen gewissen dauerhaften Ausgleich für seine unfallbedingte Behinderung zu verschaffen (vgl. BGH, VersR 1976, 967 ; VersR 1958, 531 ; VersR 1957, 66 ; OLG Frankfurt/M., JZ 1978, 526; OLG Celle - 5. Zivilsenat, VersR 1977, 1009).
  • LG Hanau, 23.06.1988 - 7 O 278/88
    Auszug aus OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88
    Das Schmerzensgeld liegt auch in dem Rahmen, was Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben (vgl. OLG Stuttgart, DAR 1982, 402 : 125.000 DM und Rente von 300 DM bei Mitverschulden von 1/3; LG Hanau, ZfS 1988, 273: 300.000 DM und Rente von 500 DM ohne Mitverschulden; vgl. auch Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, Ausg. 1987, Nr. 839-841, 844, 845, 847, 848, 895, 897, 901, 904).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88
    In einem solchen Fall ist es angebracht, der laufenden nicht vermögensrechtlichen Beeinträchtigung als Ausgleich und Genugtuung auch eine laufende geldliche Entschädigung in Form einer Rente gegenüberzustellen und dem Kläger so einen gewissen dauerhaften Ausgleich für seine unfallbedingte Behinderung zu verschaffen (vgl. BGH, VersR 1976, 967 ; VersR 1958, 531 ; VersR 1957, 66 ; OLG Frankfurt/M., JZ 1978, 526; OLG Celle - 5. Zivilsenat, VersR 1977, 1009).
  • OLG Celle, 17.03.1977 - 5 U 120/76

    Schmerzensgeld; Körperverletzung; Dauerschaden; Kapital

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88
    In einem solchen Fall ist es angebracht, der laufenden nicht vermögensrechtlichen Beeinträchtigung als Ausgleich und Genugtuung auch eine laufende geldliche Entschädigung in Form einer Rente gegenüberzustellen und dem Kläger so einen gewissen dauerhaften Ausgleich für seine unfallbedingte Behinderung zu verschaffen (vgl. BGH, VersR 1976, 967 ; VersR 1958, 531 ; VersR 1957, 66 ; OLG Frankfurt/M., JZ 1978, 526; OLG Celle - 5. Zivilsenat, VersR 1977, 1009).
  • OLG Frankfurt, 29.03.1978 - 17 U 110/77

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente auf Lebenszeit; Entslellende Narbenbildung;

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88
    In einem solchen Fall ist es angebracht, der laufenden nicht vermögensrechtlichen Beeinträchtigung als Ausgleich und Genugtuung auch eine laufende geldliche Entschädigung in Form einer Rente gegenüberzustellen und dem Kläger so einen gewissen dauerhaften Ausgleich für seine unfallbedingte Behinderung zu verschaffen (vgl. BGH, VersR 1976, 967 ; VersR 1958, 531 ; VersR 1957, 66 ; OLG Frankfurt/M., JZ 1978, 526; OLG Celle - 5. Zivilsenat, VersR 1977, 1009).
  • OLG Köln, 02.07.1982 - 20 U 39/82

    Haftungsausschluß für fahrlässiges Handeln eines Vertreters; Fabrikneues Kfz;

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88
    Das Schmerzensgeld liegt auch in dem Rahmen, was Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben (vgl. OLG Stuttgart, DAR 1982, 402 : 125.000 DM und Rente von 300 DM bei Mitverschulden von 1/3; LG Hanau, ZfS 1988, 273: 300.000 DM und Rente von 500 DM ohne Mitverschulden; vgl. auch Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, Ausg. 1987, Nr. 839-841, 844, 845, 847, 848, 895, 897, 901, 904).
  • BGH, 30.06.1987 - VI ZR 42/86

    Anspruch auf Ersatz unfallbedingt nicht abgeführter Pflichtbeiträge zur

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88
    Ein Anspruch auf Ersatz von Rentenversicherungsbeiträgen besteht aber nur, wenn noch keine unfallfeste Position erlangt war (vgl. BGH, VersR 1987, 1048 ).
  • BGH, 17.03.1987 - VI ZR 297/85

    Schadensersatz durch Abführung von Beiträgen zur Rentenversicherung für

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88
    Damit wird nichts an den zivilrechtlichen Anforderungen geändert, denen nach den Grundsätzen des Schadensersatzrechts solche Ansprüche unterliegen (BGH, VersR 1987, 598 und 1048, 1049).
  • BayObLG, 07.05.1975 - 2 ObOWi 73/75

    Wartepflicht; Vorfahrtsstraße; Kreuzung; Einfahren; Übersehen; Anhalten;

    Auszug aus OLG Celle, 01.03.1990 - 14 U 307/88
    Auch ein Fall, in dem das überqueren in zwei Etappen erlaubt sein könnte (vgl. dazu BayObLG, DAR 1975, 277 ; OLG Hamm, VM 68, 55; auch OLG Oldenburg, DAR 1960, 366), lag nicht vor.
  • KG, 04.03.1996 - 12 U 1032/95

    Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke aus einer

    Da die in § 10 StVO zugrunde liegenden Sorgfaltsanordnungen eine Kombination eines Teils der Regeln der §§ 9 und 8 StVO darstellen, spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den eine Grundstücksausfahrt verlassenden Kraftfahrer, wenn es im Zusammenhang mit einem solchen Verkehrsvorgang zu einem Umfall kommt (vgl. BGH NZV 1991, 187 = DAR 1991, 92; KG VersR 1975, 664 f.; Urteile vom 28. März 1994 - 12 U 6427/92 - und vom 18. Oktober 1993 - 12 U 3891/92 - OLG Celle NZV 1991, 195 = DAR 1991, 180 Ls).
  • KG, 29.10.2007 - 12 U 5/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen einem Grundstücksausfahrer und einem

    Das Vorfahrtrecht erstreckt sich dabei auf die gesamte Fahrbahn, wobei der sonst geltende Grundsatz, das der Wartepflichtige, dem die Sicht auf die Vorfahrtstraße verwehrt ist, sich in diese soweit hineintasten darf, bis er Einblick in sie gewinnt, beim Herausfahren aus einer Grundstücksausfahrt nicht gilt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 1. März 1990 - 14 U 307/88 - NZV 1991, 195).
  • AG Mettmann, 02.06.2016 - 20 C 96/14

    Zahlung von Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall i.R.d. Haftungsabwägung;

    Da die dem § 10 StVO zugrundeliegenden Sorgfaltsanforderungen eine Kombination eines Teils der Regeln der §§ 9 und 8 StVO darstellen, spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den eine Grundstücksausfahrt verlassenden Kraftfahrer, wenn es im Zusammenhang mit einem solchem Verkehrsvorgang zu einem Unfall kommt (BGH NZV 1991, 187; OLG Zelle NZV 1991, 195).
  • AG Bochum, 27.06.2013 - 40 C 210/12

    Grundstücksausfahrer haftet dem ersten Anschein nach für Zusammenstoß mit

    Da die dem § 10 StVO zugrunde liegenden Sorgfaltsanforderungen eine Kombination eines Teils der Regeln der §§ 9 und 8 StVO darstellen, spricht der Beweis des ersten Anscheins gegen den eine Grundstücksausfahrt verlassenden Kraftfahrer, wenn es im Zusammenhang mit einem solchen Verkehrsvorgang zu einem Unfall kommt (vgl. BGH NZV 1991, 187; OLG Celle NZV 1991, 195).
  • LG Düsseldorf, 21.08.2014 - 16 O 126/13

    Unfall im Parkhaus

    Bezüglich des vorfahrtsberechtigten Beklagten zu 1) war zwar zu beachten, dass der Bevorrechtigte die Vorfahrt im Allgemeinen nicht dadurch verliert, dass er sich verkehrswidrig verhält (OLG Bremen, Urt. v. 15.10.1969 - 3 U 39/69 = DAR 1970, 97), dass allerdings eine überhöhte Fahrgeschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten, so sie ursächlich für den Unfall ist, ein Mit- oder gar Alleinverschulden des Bevorrechtigten begründen kann (KG, Urt. v. 22.06.1992 - 12 U #####/#### = 22.06.1992 = DAR 1992, 433; Urt. v. 05.04.2004 - 12 U 326/02 = KGR 2004, 522; OLG Celle, Urt. v. 01.03.1990 - 14 U 307/88 = NZV 1991, 195; OLG Schleswig, Urt. v. 07.11.1991 - 7 U 3/90 = NZV 1993, 113; LG Dresden, Urt. v. 30.06.2011 - 3 O #####/####).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.02.1990 - 27 U 261/89   

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https://dejure.org/1990,4756
OLG Hamm, 15.02.1990 - 27 U 261/89 (https://dejure.org/1990,4756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.1990 - 27 U 261/89 (https://dejure.org/1990,4756)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 27 U 261/89 (https://dejure.org/1990,4756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVO § 3 Abs. 2 a
    Zur Sorgfaltspflicht des Fahrzeugführers bei Annäherung an Kinder

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Höchstmögliche Sorgfalt; Unbedingter Gefährdungsausschluß; Unvermeidbarkeit; Kraftfahrzeugführer; Anfahren eines Kindes; Haftung aus Betriebsgefahr ; Kindliche Unbesonnenheit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 3 Abs. 2a
    Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Fahrbahn laufenden Kindes

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 204
  • DAR 1991, 180
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 03.01.1989 - 7 U 39/88

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Straße überquerenden Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.1990 - 27 U 261/89
    So hat sich der BGH nicht der Auffassung des OLG Hamburg (vgl. VersR 1990, 985 = r + s 89, 396 L) angeschlossen, die gesteigerte Sorgfalt des Fahrzeugführers nach § 3 Abs. 2 a StVO sei schon dann gefordert, wenn kein Grund für die Annahme bestehe, das Kind werde sich vernünftig und verkehrsgerecht verhalten.
  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.1990 - 27 U 261/89
    Die in Abs. 2 a besonders geschützte Person muß bei äußerster Sorgfalt bemerkt werden können oder mit ihrer Anwesenheit im Fahrbereich muß nach demselben Maßstab gerechnet werden müssen (vgl. BGH VersR 1985, 183 = NJW 86, 183).
  • OLG Hamm, 11.04.2005 - 13 U 133/04

    Kinder als schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer, mitwirkendes Verschulden eines

    Das bedeutet aber nicht einen unbedingten Gefährdungsausschluß im Sinne von Unvermeidbarkeit oder eine Gefährdungshaftung (BGH NJW 1997, 2756; OLG Hamm VersR 1992, 204; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 3 Rdn. 29a).

    Es müssen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzbedürftige Personen in der Nähe sind und in die Fahrbahn gelangen können (OLG Hamm, VersR 1992, 204; Geigel-Zieres, a.a.O., Rdn. 119 m.w.N.).

    Jedoch muss bei 11-jährigen Kindern nur bei konkret darauf deutenden Umständen mit nicht verkehrsgerechtem Verhalten gerechnet werden (OLG Hamm VersR 1992, 204).

  • OLG Celle, 07.11.2002 - 14 U 61/02

    Erhöhte Betriebsgefahr eines LKWs; Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall;

    Eine altersgemäß entwickelte Jugendliche dieser Altersstufe weiß, dass man nicht mit unverminderter Geschwindigkeit mit dem Fahrrad eine Bundesstraße überqueren darf, ohne sich zu vergewissern, dass kein bevorrechtigter Verkehr auf dieser herannaht (so auch OLG Braunschweig, NZV 1998, 27, 28 m. w. N.; vgl. auch OLG Bremen, VersR 1981, 735 f.; OLG Hamm, VersR 1992, 204 f.).
  • OLG Celle, 08.07.2004 - 14 U 125/03

    Anforderungen an Unabwendbarkeitsbeweis bei Unfällen im Straßenverkehr;

    Nur dann, wenn das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten, wird von dem Kraftfahrer verlangt, dass er besondere Vorkehrungen (z. B. Verringerung der Fahrgeschwindigkeit oder Einnehmen der Bremsbereitschaft) zur Abwendung der Gefahr trifft (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BGH VersR 2000, 1556 f.; OLG Hamm VersR 1992, 204 f.; jeweils mit zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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