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OLG Frankfurt, 20.02.1992 - 2 Ws (B) 91/92 OWiG |
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - 2 Ws (B) 91/92 OWiG (https://dejure.org/1992,6443)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrsordnungswidrigkeiten; Ortspolizeibehörden in Hessen; Geschwindigkeitsmeßanlagen; Nichtiger Verwaltungsakt; Verwertungsverbot
Papierfundstellen
- NZV 1992, 248
- DAR 1992, 185
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 21.02.2012 - 3 RBs 399/11
Anforderungen an eine Rüge des Verstoßes gegen § 48 Abs. 2 Satz 2 OBG NRW
Es kann dahinstehen, ob es neben den bußgeldrechtlichen Regelungen über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten (in Nordrhein-Westfalen: § 26 Abs. 1 und 2 StVG iVm der "Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen Verwaltungsbehörden" vom 25. September 1979 [SGV. NRW. 45]) und den Ermittlungsbefugnissen des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts überhaupt noch einer zusätzlichen (gefahrenabwehrrechtlichen) Zuständigkeits- und Ermächtigungsnorm für die Verkehrsüberwachung bedarf (bejahend: OLG Frankfurt am Main, NZV 1992, 248 = DAR 1992, 185 [dort mit Anmerkung Fredrich]; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. [2011], § 26 StVG Rdnr. 2; verneinend: OLG Stuttgart, DAR 1991, 31; Fredrich, DAR 1992, 186; nicht abschließend entschieden vom Senat in seinem Beschluss vom 25. Februar 1993. - AG Gießen, 19.07.2013 - 512 OWi 802 Js 3704/13
Beteiligung der Polizeibehörde vor Aufstellung einer stationären Messanlage in …
Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage darf nämlich nicht an fiskalischen Interessen ausgelegt sein (vgl. OLG Stuttgart, 3 Ss 265/90, vom 01.06.1990, OLG Frankfurt 2 Ws (B) 91/92 OWiG vom 20.02.1992). - OLG Brandenburg, 23.11.1995 - 2 Ss OWi 130 B/95 b) Bei dieser Sachlage braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob, wenn die Kreisordnungsbehörde die Geschwindigkeit unter Verletzung von Zuständigkeitsvorschriften gemessen hätte, das Ergebnis der Messung im Bußgeldverfahren einem Verwertungsverbot unterläge (so OLG Frankfurt a.M., DAR 1992, 185 ; vgl. auch die Entscheidung desselben Gerichts in DAR 1995, 335 und deren insoweit ablehnende Besprechung durch Radtke, NZV 1995, 428) oder ob, wozu der Senat neigt, eine derartige Rechtsfolge auf solche Fälle beschränkt ist, in denen die Unzulässigkeit der Beweiserhebung den Rechtskreis des Beschuldigten betrifft (BGHSt 11, 213 [218]; vgl. dazu die Fälle BGH NJW 1983, 1569 ; BGHSt 31, 304, 307).