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   LG Kassel, 21.10.1991 - 3 Qs 284/91   

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LG Kassel, 21.10.1991 - 3 Qs 284/91 (https://dejure.org/1991,5207)
LG Kassel, Entscheidung vom 21.10.1991 - 3 Qs 284/91 (https://dejure.org/1991,5207)
LG Kassel, Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 3 Qs 284/91 (https://dejure.org/1991,5207)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 1992, 32
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 1082/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verkürzung der

    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Nachschulung nicht im Sinne eines Automatismus zu einer Verkürzung der Sperrfrist führen muss, sondern bei hohen Blutalkoholkonzentrationen besondere Umstände hinzutreten müssen (vgl. Beschluss der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim vom 14. Mai 2003 - 12 Qs 47/03 -, DAR 2004, S. 110; Beschluss der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim vom 4. April 2003 - 12 Qs 30/03 -, juris; Beschluss der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Kassel vom 21. Oktober 1991 - 3 Qs 284/91 -, DAR 1992, S. 32), wobei auch dem Gesichtspunkt dauerhafter vollständiger Alkoholabstinenz Bedeutung beigemessen wird (vgl. Beschluss der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Flensburg vom 8. April 2005 - II Qs 36/05 -, DAR 2005, S. 409; Beschluss des Amtsgericht Stadtroda vom 4. Juni 2004 - 550 Js 38706/03 - 3 Cs -, DAR 2004, S. 543).
  • LG Hof, 17.02.2003 - 1 Qs 3/03

    Abkürzung der Sperrfrist - Abkürzung/Aufhebung der Sperrfrist nach Teilnahme an

    Wie die Beschwerdekammer bereits in ihrer Entscheidung vom 12.10.2000 (1 Qs 193/00), auf die Bezug genommen wird, ausgeführt hat, ist insoweit nicht immer ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), was der Erstrichter durch Inbezugnahme der Entscheidung des Landgerichts Kassel vom 21.10.1991 (3 Qs 284/91/DAR 1992, 32f) in Fällen der vorliegenden Art bei einer Blutalkoholkonzentration von übei1,90 %o in den Nachmittagsstunden für erforderlich zu halten scheint, notwendig.
  • Bundesverfassungsgericht DAR 2007, 80 f, 20.06.2006 - 2 BvR 1082/06

    Kein Automatismus zwischen Teilnahme an einer Nachschulung und einer

    In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Nachschulung nicht im Sinne eines Automatismus zu einer Verkürzung der Sperrfrist führen muss, sondern bei hohen Blutalkoholkonzentrationen besondere Umstände hinzutreten müssen (vgl. Beschluss der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim vom 14. Mai 2003 - 12 Qs 47/03 -, DAR 2004, S. 110; Beschluss der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Hildesheim vom 4. April 2003 - 12 Qs 30/03 -, juris; Beschluss der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Kassel vom 21. Oktober 1991 3 Qs 284/91 , DAR 1992, S. 32), wobei auch dem Gesichtspunkt dauerhafter vollständiger Alkoholabstinenz Bedeutung beigemessen wird (vgl. Beschluss der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Flensburg vom 8. April 2005 - II Qs 36/05 -, DAR 2005, S. 409; Beschluss des Amtsgericht Stadtroda vom 4. Juni 2004 - 550 Js 38706/03 - 3 Cs -, DAR 2004, S. 543).
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