Weitere Entscheidung unten: LG Osnabrück, 07.04.1993

Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 19.02.1992 - 8 S 9525/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5519
LG Nürnberg-Fürth, 19.02.1992 - 8 S 9525/91 (https://dejure.org/1992,5519)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 19.02.1992 - 8 S 9525/91 (https://dejure.org/1992,5519)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 19. Februar 1992 - 8 S 9525/91 (https://dejure.org/1992,5519)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Radfahrer-Unfall - Krasses Verschulden des Radfahres

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 249 § 254
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Rechtsabbiegers mit einem den Radweg in falscher Richtung benutzenden Radfahrer

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 442
  • DAR 1993, 265
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 3 U 244/03

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Fahrzeugkollision mit einem den Radweg

    In einigen Fällen wurde in der Rechtsprechung auch von einer überwiegenden Haftung des Radfahrers ausgegangen (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 765 (766) (3/5); OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78 (79) (Alleinhaftung); LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 265 (Alleinhaftung)).

    Dadurch dass sie dies nicht getan hat, sondern verkehrswidrig und sorglos so weit in den Einmündungsbereich gefahren ist, dass es zur Kollision kam, hat sie in grober Weise gegen ihre eigenen Interessen verstoßen und deshalb den Unfall objektiv in hohem Maße mitverursacht (vgl. OLG Bremen, VersR 1997, 765; LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 265).

    Sie musste vielmehr mit der Möglichkeit rechnen, dass sie nicht rechtzeitig gesehen wurde (so auch LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 265, welches auf Grund dessen sogar zu einer Alleinhaftung des Radfahrers kommt).

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2011 - 1 W 32/11

    Angemessenheit eines Schmerzensgeldes für die Folgen des Verkehrsunfalls i.R.d.

    In einigen Fällen wurde in der Rechtsprechung auch sogar von einer überwiegenden Haftung des Radfahrers ausgegangen (vgl. LG Berlin Verkehrsrecht aktuell, 2007, 194 (2/3); OLG Bremen, VersR 1997, 765 (766) (3/5); OLG Düsseldorf, DAR 2001, 78 (79) (Alleinhaftung); LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 265 (Alleinhaftung)).
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Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 07.04.1993 - 1 S 177/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8238
LG Osnabrück, 07.04.1993 - 1 S 177/92 (https://dejure.org/1993,8238)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 07.04.1993 - 1 S 177/92 (https://dejure.org/1993,8238)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 07. April 1993 - 1 S 177/92 (https://dejure.org/1993,8238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DAR 1993, 265
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04

    Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten

    Sie wird in Rechtsprechung und Literatur vielfach befürwortet (vgl. z.B. LG Osnabrück, DAR 1993, 265, 266; AG Sigmaringen, MDR 2000, 1430; AG Nordhorn, DAR 2000, 413; vgl. hierzu auch Huber, Das neue Schadensersatzrecht, 2003 § 1 Rn. 120; ders., MDR 2003, 1334, 1339 f.; Lemcke, r + s 2002, 265, 270; ders. in: v. Bühren, Anwaltshandbuch Verkehrsrecht, 2003, Teil 2 Rn. 151 f.; Pamer, NZV 2000, 490 f.; Steffen, DAR 1997, 297, 301; DAR 2002, 6, 9; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozeß, 24. Aufl., 2004, 3. Kap. Rn. 36).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 12/04

    Zur Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall

    Unter Hinweis auf die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages hat die Rechtsprechung verschiedentlich eine Abrechnung auf der Basis fiktiver Reparaturkosten bis zur 70 %-Grenze unabhängig davon gebilligt, ob der Geschädigte sein Fahrzeug behalten oder veräußert hat (vgl. LG Osnabrück DAR 1993, 265 - Veräußerung vor Bekanntgabe eines Restwertangebots durch die Versicherung; siehe auch AG Nordhorn DAR 2000, 413 und AG Sigmaringen MDR 2000, 1430).
  • AG Sigmaringen, 22.09.2000 - 1 C 618/00

    Unfallschadensregulierung - 70-Prozent-Grenze bei fiktiven Reparaturkosten

    Das erkennende Gericht schließt sich insofern jedoch der überzeugenden Rechtsprechung des Landgerichtes Osnabrück (DAR 1993 S. 265) und des Amtsgerichtes Nordhorn (DAR 2000 S. 413) an, wonach eine postengenaue Vergleichsrechnung nicht unterschiedslos für jeden Fall der fiktiven Berechnung des Fahrzeugschadens gefordert werden kann.
  • AG Nordhorn, 03.02.2000 - 3 C 1739/99

    Voraussetzungen für den Ersatz fiktiver Reparaturkosten; Möglichkeit des Ersatzes

    Nach der überzeugenden Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 17.03.1993 (Az.: 1 S 177/92) ist eine Vergleichsrechnung erst dann zu fordern, wenn die Reparaturkosten 70 % des Wiederbeschaffungswertes übersteigen.
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