Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 04.01.1993

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 2 Ss (OWi) 345/92 - (OWi) 122/92 II   

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OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 2 Ss (OWi) 345/92 - (OWi) 122/92 II (https://dejure.org/1992,5713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.12.1992 - 2 Ss (OWi) 345/92 - (OWi) 122/92 II (https://dejure.org/1992,5713)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Dezember 1992 - 2 Ss (OWi) 345/92 - (OWi) 122/92 II (https://dejure.org/1992,5713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261, OWiG § 46 Abs 1; StVO § 4 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1940 (Ls.)
  • NZV 1993, 242
  • DAR 1993, 360
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 06.08.1979 - 1 Ss OWi 1398/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.12.1992 - 2 Ss OWi 345/92
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die beteiligten Fahrzeuge über eine genügend lange Fahrstrecke aus nicht allzu großer Distanz ungehindert beobachtet werden können und der notwendige Sicherheitsabstand »beträchtlich« unterschritten wird (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 56, 57; OLG Hamm, VRS 58, 276 ).
  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/06

    Straßenverkehrsstrafrecht: Abstandsmessung durch Schätzung nachfahrender

    Ausführungen dazu, dass es sich bei den Zeugen M und I um geübte und erfahrene Polizeibeamte gehandelt hat (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, NZV 1993, 242) und ihnen daher eine genaue Schätzung möglich gewesen sei, enthalten die Urteilsgründe nicht.

    Hierbei handelt es sich um einen allgemeinen Erfahrungssatz, dessen Nichtberücksichtigung der Nichtanwendung einer Rechtsnorm gleichkommt und deshalb zu einer Verletzung sachlichen Rechts führt (vgl. zu alledem auch OLG Düsseldorf NZV 1993, 242 = DAR 1993, 360 sowie Krumm in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 99, 112).

  • KG, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Entbehrlichkeit weiterer Feststellungen zu den

    Bei Geschwindigkeiten von 90 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 10. April 2006 - 1 Ss 77/06 -, juris; OLG Düsseldorf NZV 1993, 242; NZV 1993, 80; NZV 1990, 318; OLG Hamm NJW 1975, 1848).
  • OLG Hamm, 17.02.2006 - 2 Ss OWi 63/05

    Sicherheitsabstand; Unterschreiten; Feststellungen; Anforderungen; Polizeibeamte;

    Ausführungen dAzu, dass es sich bei den Zeugen L. und H. um geübte und erfahrene Polizeibeamte gehandelt hat (vgl. dAzu auch OLG Düsseldorf, NZV 1993, 242) und ihnen daher eine genaue Schätzung möglich gewesen sei, enthalten die Urteilsgründe nicht.

    Hierbei handelt es sich um einen allgemeinen Erfahrungssatz, dessen Nichtberücksichtigung der Nichtanwendung einer Rechtsnorm gleichkommt und deshalb zu einer Verletzung sachlichen Rechts führt (vgl. zu alledem auch OLG Düsseldorf NZV 1993, 242 = DAR 1993, 360 sowie Krumm in Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, Rn. 99, 112).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02

    Abstandsmessung - Erforderlicher Umfang der richterlichen Feststellungen

    Das Amtsgericht hat zwar zutreffend die obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde gelegt, nach der der Abstand hintereinander fahrender Kraftfahrzeuge aufgrund der Lebenserfahrung durch eine Schätzung darin geübter Personen hinreichend verlässlich festgestellt werden kann, wenn die beteiligten Fahrzeuge aus nicht zu großer Entfernung über eine genügend lange Fahrstrecke ungehindert beobachtet werden können und es sich nicht um einen Grenzfall, sondern eine beträchtliche Unterschreitung des notwendigen Sicherheitsabstands handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.10.1999 = DAR 2000, 80 und 28.12.1992 = NZV 1993, 242; OLG Düsseldorf VRS 56, 57, 58; OLG Hamm VRS 58, 276, 278).
  • KG, 27.02.2023 - 3 ORbs 31/23

    Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho zur Nachtzeit auf

    Bei Geschwindigkeiten von 90 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, dass die Messstrecke nicht kürzer als 500 Meter war (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Oktober 2021 a.a.O.; OLG Jena, Beschluss vom 10. April 2006 - 1 Ss 77/06 -, juris; OLG Düsseldorf NZV 1993, 242; NZV 1993, 80; NZV 1990, 318; OLG Hamm NJW 1975, 1848).
  • OLG Köln, 11.07.2002 - 2a Ss OWi 107/02

    Abstandsmessung durch nachfolgendes Messfahrzeug

    Das Amtsgericht hat zwar zutreffend die obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde gelegt, nach der der Abstand hintereinander fahrender Kraftfahrzeuge aufgrund der Lebenserfahrung durch eine Schätzung darin geübter Personen hinreichend verlässlich festgestellt werden kann, wenn die beteiligten Fahrzeuge aus nicht zu großer Entfernung über eine genügend lange Fahrstrecke ungehindert beobachtet werden können und es sich nicht um einen Grenzfall, sondern eine beträchtliche Unterschreitung des notwendigen Sicherheitsabstands handelt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.10.1999 = DAR 2000, 80 und 28.12.1992 = NZV 1993, 242; OLG Düsseldorf VRS 56, 57, 58; OLG Hamm VRS 58, 276, 278).
  • OLG Hamm, 30.07.2001 - 4 Ss OWi 511/01

    Aufhebung, Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes, Ermittlung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung, an der der Senat festhält, ist zwar anerkannt, daß geübte und erfahrene Polizeibeamte durch Beobachtung der beteiligten Fahrzeuge über eine hinreichend lange Strecke den Abstand zwischen ihnen in gerichtsverwertbarter Weise einschätzen können, wenn sie in einer nicht zu großen Entfernung schräg versetzt hinter dem vorausfahrenden Fahrzeug fahren (OLG Düsseldorf VRS 56, 57f; NZV 1993, 242; OLG Hamm VRS 58, 276, 258; Senatsbeschlüsse a.a.O.).
  • OLG Hamm, 04.02.1999 - 4 Ss OWi 49/99

    Abstand, Abstandsmessung, Aufhebung, Nachfahren mit Tachometervergleich,

    Rein vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß bei Abstandsschätzungs- "Grenzfällen" der Abstand nach dem Grundsatz "im Zweifel zugunsten des Betroffenen" festzustellen ist (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1993, 242).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.01.1993 - 2 Ss (OWi) 427/92 - (OWi) 128/92 II   

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https://dejure.org/1993,3865
OLG Düsseldorf, 04.01.1993 - 2 Ss (OWi) 427/92 - (OWi) 128/92 II (https://dejure.org/1993,3865)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.01.1993 - 2 Ss (OWi) 427/92 - (OWi) 128/92 II (https://dejure.org/1993,3865)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Januar 1993 - 2 Ss (OWi) 427/92 - (OWi) 128/92 II (https://dejure.org/1993,3865)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung nach drei Geschwindigkeitsüberschreitungen geringeren Gewichts innerhalb von 14 Monaten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 319
  • DAR 1993, 360
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Hinsichtlich der angenommenen herabgesetzten abstrakten Gefährlichkeit des Verkehrsverstoßes hat das Amtsgericht offenbar übersehen, daß - anders als in der vom Betroffenen zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf in NZV 1993, 319 - die Geschwindigkeitsüberschreitung hier innerhalb geschlossener Ortschaft gegen 17.16 Uhr, also zu einer Hauptverkehrszeit, begangen wurde.
  • OLG Hamm, 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02

    Fahrverbot, Beharrlichkeit, erforderlicher Umfang der Feststellungen, Berufliche

    Demgemäss ist es erforderlich, Einzelheiten zu den Vortaten festzustellen (zu vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1993, 319 f).
  • BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03

    Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen

    In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02), auf die sich der Verteidiger wohl berufen will und die ihrerseits auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZV 1993, 319/320) Bezug nimmt, werden Anforderungen gestellt, die mit der oben dargestellten Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs aus der Sicht des Senats nicht vereinbar sind.
  • BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03

    Wiederholte Begehung gleichartiger Verkehrsverstöße rechtfertigt Fahrverbot

    In der vom Betroffenen in Anspruch genommenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 10.10.2002 - 3 Ss OWi 727/02), die ihrerseits auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZV 1993, 319/320) Bezug nimmt, werden Anforderungen gestellt, die mit der oben dargestellten Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs aus der Sicht des Senats nicht vereinbar sind.
  • OLG Braunschweig, 09.07.1998 - Ss (B) 68/98
    Da Verkehrsverstöße in den verschiedensten Verkehrslagen bei unterschiedlicher Motivation vorkommen, müssen sich aus den Feststellungen (auch bezüglich der Vortaten) Schlüsse auf die innere (ggf. verkehrsfeindliche) Gesinnung des Betroffenen ziehen lassen (Jagusch/Hentschel, a.a.0., OLG Düsseldorf NZV 1993, 319, 320).
  • OLG Oldenburg, 22.05.2013 - 2 SsBs 103/13

    Keine rückwirkende Prüfung von Augenblicksversagen bei beharrlicher

    Allerdings findet sich in der Rechtsprechung verbreitet die Anforderung, dass es für die Feststellung einer beharrlichen Pflichtverletzung auch auf die Einzelheiten der vorangegangenen Zuwiderhandlung ankäme (Bayerisches ObLG NZV 89, 35; OLG Düsseldorf NZV 93, 319 f.; OLG Düsseldorf VRS 96. Bd., 66 ff; OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.2002, 3 Ss OWi 727/02 (juris); vgl. auch Bayerisches ObLG NZV 04, 48 hinsichtlich der Überprüfung der Täterschaft früherer Verkehrsverstöße).
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