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   OLG Düsseldorf, 04.07.1993 - 5 Ss (OWi) 53/93 - (OWi) 34/93 I   

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https://dejure.org/1993,3489
OLG Düsseldorf, 04.07.1993 - 5 Ss (OWi) 53/93 - (OWi) 34/93 I (https://dejure.org/1993,3489)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.07.1993 - 5 Ss (OWi) 53/93 - (OWi) 34/93 I (https://dejure.org/1993,3489)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Juli 1993 - 5 Ss (OWi) 53/93 - (OWi) 34/93 I (https://dejure.org/1993,3489)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 42
  • DAR 1993, 480
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Zweibrücken, 20.02.2003 - 1 Ws 43/03

    Bußgeldbewehrte Geschwindigkeitsüberschreitung: Konkurrenzverhältnis zwischen

    Natürliche Handlungseinheit ist anzunehmen, wenn mehrere Verhaltensweisen in einem solchen unmittelbaren Zusammenhang stehen, dass sich das gesamte Geschehen bei natürlicher Betrachtungsweise für einen objektiven Beobachter als ein einheitlich zusammengefasstes Tun erweist (BGHSt 26, 284, 286; OLG Düsseldorf, DAR 1993, 480), was insbesondere auch bei einer kontinuierlichen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit auf einer einzigen Fahrt der Fall sein kann (OLG Düsseldorf, NZV 1994, 42; OLG Hamm, ZfS 1994, 187).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 87 B/05

    Ahndung mehrerer fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Nichts anderes gilt auch im Hinblick auf die Entscheidung des BayObLG vom 15. Dezember 1975 (VM 1976, 26; entsprechend auch OLG Düsseldorf NZV 1994, 42).
  • BayObLG, 26.10.2001 - 2 ObOWi 407/01

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehrfachen Verkehrsverstößen während

    Die Frage, ob andernfalls eine einheitliche historische Tat bejaht werden könnte (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 42/43 und OLG Stuttgart NZV 1997, 243), stellt sich daher nicht.
  • OLG Zweibrücken, 02.11.2017 - 1 OLG 2 SsBs 31/17

    Wirksamkeit der Beschränkung eines Einspruchs auf einen Tatvorwurf

    Dieser äußere Umstand stellt ein gewichtiges Indiz dafür dar, dass dem gesamten vom Bußgeldbescheid erfassten Fahrverhalten ein einheitlicher, die festgestellten Handlungen verbindender Willensentschluss des Betroffenen, die vor ihm liegende Fahrstrecke möglichst schnell zu durchfahren, zugrunde gelegen war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.07.1993 - 5 Ss (OWi) 53/93, NZV 1994, 42; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.02.1997 - 4 Ss 731/96, NZV 1997, 243).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.1997 - 5 Ss OWi 236/97
    Bei mehreren, in engerem zeitlichen Zusammenhang stehenden Geschwindigkeitsübertretungen besteht regelmäßig die Problematik, ob die einzelnen Verstöße jeweils neue Taten im prozessualen Sinne begründen und darüber hinaus im Falle der Bejahung nur eine Tat in diesem Sinne, ob unter dem Gesichtspunkt der natürlichen Handlungseinheit eine Verknüpfung zu nur einer einzigen materiell-rechtlichen Tat vorliegt (vgl. BayObLG VM 1997, 43; OLG Stuttgart, NZV 1997, 243 ; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 503 ; Senatsbeschluß vom 4. Juli 1993, 5 Ss (OWi) 53/93 - (OWi) 34/93 = NZV 1994, 42 = VRS 86, 148 = VM 1994, 23).
  • OLG Stuttgart, 05.02.1997 - 4 Ss 731/96
    Handlungseinheit im materiell-rechtlichen Sinn (und damit auch im prozessualen Sinn) ist in dem Fall bejaht worden, in dem der Betroffene auf einer Länge von ca. 12 km auf der Autobahn verschiedene durch Verkehrszeichen 274 der StVO angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzungen (zwischen 60 km/h und 100 km/h) vorsätzlich überschritt (OLG Düsseldorf NZV 1994, 42 ; vgl. weiter BayObLG NZV 1993, 162 ; OLG Düsseldorf NZV 1988, 195 ; OLG Hamm ZfS 1994, 187).
  • OLG Hamm, 18.03.2003 - 4 Ss OWi 110/03

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Messen durch Nachfahren, Nachtzeit; erforderliche

    Die fahrlässige Missachtung mehrerer Geschwindigkeitsbegrenzungen auf ein und derselben Fahrt stellt sich hier wegen des unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhanges als natürliche Handlungseinheit dar (vgl. OLG Düsseldorf NZV 94, 42; Göhler OWiG, 13. Aufl., vor § 19 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 18.03.2003 - 4 Ss OWi 10/03

    Zu den Grundsätzen zur Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch

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