Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 04.11.1993

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.09.1993 - 2 Ss 257/93 - 60/93 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2723
OLG Düsseldorf, 14.09.1993 - 2 Ss 257/93 - 60/93 III (https://dejure.org/1993,2723)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.09.1993 - 2 Ss 257/93 - 60/93 III (https://dejure.org/1993,2723)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. September 1993 - 2 Ss 257/93 - 60/93 III (https://dejure.org/1993,2723)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2723) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3212
  • NZV 1994, 37
  • StV 1994, 247
  • DAR 1994, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Soweit in der neueren Rechtsprechung eine "hochgradige Existenzkrise" für das bedrohte Rechtsgut verlangt wird (OLG Düsseldorf NJW 1993, 3212 [OLG Düsseldorf 14.09.1993 - 2 Ss 257/93 60/93 III]), darf dies jedenfalls nicht zu einer Überspannung der Anforderungen führen, die an die Annahme einer konkreten Gefahr zu stellen sind (vgl. auch OLG Frankfurt NZV 1994, 365, 366).

    Es begegnet deshalb Bedenken, wenn tatrichterliche Entscheidungen allein deshalb als rechtsfehlerhaft beanstandet werden, weil sie sich entsprechend den Angaben der Tatzeugen mit der Beschreibung der Gefahrensituation unter Verwendung wertender Begriffe (wie etwa dem der Notwendigkeit einer Vollbremsung) begnügen (vgl. etwa OLG Hamm NZV 1991, 158; OLG Düsseldorf NJW 1993, 3212 [OLG Düsseldorf 14.09.1993 - 2 Ss 257/93 60/93 III]; NZV 1994, 406).

  • OLG Hamm, 11.09.2014 - 4 RVs 111/14

    Anforderungen an die Feststellung einer konkreten Gefahr bei § 315c StGB

    Die zugespitzte Gefahrenlage ohne Weiteres nachvollziehbar beschreiben sollen Angaben zum Fahrverhalten des Fahrzeugs, zu Reaktionen des Fahrers oder wahrnehmbaren Veränderungen des verkehrstypischen Geschehensablaufes, wobei beispielhaft quietschende Reifen oder ein Schlingern/Schleudern in einer näher beschriebenen Art und Weise genannt werden (zu vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 37, 38).
  • OLG Hamm, 20.10.2005 - 2 Ss 381/05

    Straßenverkehrsgefährdung; Feststellungen; konkrete Gefahr; rücksichtslos;

    Nicht ausreichend sind nach dieses Rechtsprechung nur wertende Umschreibungen wie etwa ein "scharfes" Abbremsen oder Ausweichen (Beschluss des hiesigen 1. Senats für Strafsachen vom 11. Oktober 1990 in 1 Ss 1077/90, OLG Hamm NZV 1991, 158; OLG Düsseldorf NZV 1994, 37, 38).

    Die zugespitzte Gefahrenlage ohne weiteres nachvollziehbar beschreiben sollen Angaben zum Fahrverhalten des Fahrzeugs, zu Reaktionen des Fahrers oder wahrnehmbaren Veränderungen des verkehrtypischen Geschehensablaufs, wobei beispielhaft quietschende Reifen oder ein Schlingern/Schleudern in einer näher beschriebenen Art und Weise genannt werden (OLG Düsseldorf NZV 1994, 37, 38).

  • OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    Positiv wird die Formel weiter dahin bestimmt, daß die konkrete Gefahr gegeben ist, wenn der Täter die von ihm geschaffene Verkehrssituation von sich aus nicht mehr meistern kann (BGH, VRS 11, 62) oder wenn der Eintritt eines Schadens wahrscheinlicher ist als sein Ausbleiben (BGHSt 18, 271 f.; vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW 1993, 3212 ).

    Gegen dieses Verfahren der Tatsachenfeststellung ist in letzter Zeit in der Rechtsprechung eingewandt worden, auf normative, von Zeugen benutzte Begriffe zur Beschreibung einer Gefahrensituation sei kein Verlaß; vielmehr müßten Beschreibungen, die mit normativen Begriffen - z.B.: notwendiges, schnelles Bremsen, Vollbremsung - arbeiteten, in deskriptive Begriffe - Entfernung in Metern oder Zentimetern, Bewegungen in Kilometern pro Stunde, naturwissenschaftlich klare Prognosen Ober Alternativen, die die beteiligten Fahrer hatten - überführt werden, um in der Revision nachvollziehbar zu sein (OLG Hamm, NZV 1991, 158 ; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 3212 ).

    War bisher im Prinzip der Begriff der konkreten Gefahr gleichbedeutend mit der bedrohlichen Nähe eines Schadens, wird die konkrete Gefahr nunmehr in einer "hochgradigen Existenzkrise" für das Rechtsgut gesehen, deren Vorliegen durch präzise Feststellungen belegt sein muß (OLG Düsseldorf, NJW 1993, 3212 ).

  • AG Haßfurt, 22.03.2013 - 3 OWi 2312 Js 986/12

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Berücksichtigung von

    Der Betroffene hat hiernach die mit dem Fahrverbot verbundenen typischen nachteiligen Folgen für die überschaubare Dauer von bis zu 3 Monaten in aller Regel als vorhersehbar und selbst verschuldet hinzunehmen (ebenso statt vieler u.a. BGHSt 38, 125, 231; BayObLG NZV 1994, 37; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 220LG Hamm NZV 2000, 264; 2001, 90; 2002, 140; BayObLG DAR 2001, 84).

    Grundsätzlich hat der Betroffene hiernach die mit dem Fahrverbot verbundenen Folgen für die überschaubare Dauer von bis zu 3 Monaten in aller Regel als selbst verschuldet hinzunehmen (statt vieler u.a. Bay. OLG NZV 1994, 37; OLG Hamm NZV 2000, 264; 2001, 90; 2002, 140).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Bestimmung eines

    Im Bereich der Kfz-Schadensabrechnung sind im Einzelfall etwa im Rahmen einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung die schützenswerten Interessen des Geschädigten, gerichtet auf die Aufrechterhaltung seines Betriebes, maßgeblich in die Abwägung einbezogen worden (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.1993, NZV 1994, 37 "Anmietung Ersatztaxi"; Senat , BeckRS 2013, 198763).
  • OLG Koblenz, 10.02.2000 - 2 Ss 12/00

    Ermittlung der BAK zu einem Zeitpunkt nach der Blutentnahme; konkrete Gefährdung

    Nachvollziehbar beschrieben werden kann die Gefahrenlage indessen durch möglichst konkrete Angaben zum Fahrverhalten des Fahrzeugs, zu Reaktionen des Fahrers und zu wahrnehmbaren Veränderungen des verkehrstypischen Geschehensablaufs, wozu bei einem starken Bremsvorgang beispielsweise etwa quietschende Reifen, Ausbrechen, Schlingern oder Schleudern des Fahrzeugs, das Umherfliegen von Gegenständen im Fahrzeuginneren oder das Ansprechen von Sicherheitsgurten gehören können (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 37, 38; Beschlüsse des Senats vom 28. März 1995 - 2 Ss 24/95 -, vom 13. August 1996 - 2 Ss 231/96 -, vom 9. November 1997 - 2 Ss 286/97 - und vom 2. September 1998 - 2 Ss 232/98 -).
  • OLG Rostock, 14.08.1996 - 1 Ss 63/96

    Strafbarkeit eines Ausbremens bis zum Stillstand

    Eine konkrete Gefahr ist dabei nur dann anzunehmen, wenn die Sicherheit der betroffenen Rechtsgüter durch das Fahrverhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutsverletzung eintritt oder nicht (vgl. BGH VRS 44, 422, 423; OLG Düsseldorf NStE 94, Nr. 11 zu § 315 b StGB = NJW 1993, 3212).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.1994 - 5 Ss 235/94
    Bedenken ergeben sich auch deswegen, weil die Urteilsfeststellungen im übrigen es nahelegen, daß der Zeuge W - ein seit vielen Jahren im Verkehrsdienst tätiger und dadurch mit Verkehrsabläufen gut vertrauter Polizeibeamter - die Gefährlichkeit des von dem Angeklagten unternommenen Überholvorgangs erkannt und sich darauf eingestellt hatte, so daß nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, daß eine Gefahrensituation vorlag, die auf einen unmittelbaren Unfall hinausläuft, wenn nicht eine plötzliche, zufallsbedingte Wende eintritt (OLG Düsseldorf NJW 1993, 3212, 3313).
  • VG Würzburg, 21.01.2016 - W 7 S 16.5

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einer an PTBS erkrankten

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung sind auch die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache als ein wesentliches, aber nicht als alleiniges Indiz zu berücksichtigen (BVerwG, B. v. 25.3.1993 - 1 ER 301/96 - NJW 1993, 3212, juris Rn. 3): Wird der in der Hauptsache erhobene Rechtsbehelf bei der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung voraussichtlich erfolgreich sein, weil er zulässig und begründet ist, so wird im Regelfall nur die Anordnung der aufschiebenden Wirkung in Betracht kommen.
  • VG München, 06.06.2014 - M 24 S 14.676

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis;

  • OLG Rostock, 20.12.2002 - 1 Ss 206/01
  • AG Saarbrücken, 08.01.2008 - 22 OWi 1056/07

    Geschwindigkeitsmessung - Geschwindigkeitsthemen - Nach- oder Vorausfahren -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 04.11.1993 - 2 ObOWi 463/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6662
BayObLG, 04.11.1993 - 2 ObOWi 463/93 (https://dejure.org/1993,6662)
BayObLG, Entscheidung vom 04.11.1993 - 2 ObOWi 463/93 (https://dejure.org/1993,6662)
BayObLG, Entscheidung vom 04. November 1993 - 2 ObOWi 463/93 (https://dejure.org/1993,6662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Feststellung; Rotlichtverstoß; Automatische Überwachungsanlage

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 71 Abs. 1; StPO § 267; StVO § 37

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 331
  • DAR 1994, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Bremen, 24.01.2002 - Ss (B) 64/01

    Rotlichtverstoß - Anforderungen an die Feststellungen im Urteil

    Zusätzlich ist bei einem standardisierten Messverfahren, wie es dann vorlag, jedoch grundsätzlich mitzuteilen, ob ein etwa erforderlicher Sicherheitsabschlag zum Ausgleich von Messungenauigkeiten (Toleranzwert) berücksichtigt wurde (BGHSt 39, 291, 303 = NJW 1993, 3081; Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 11.05.1995 - Ss 121/94 - 13.08.1995 - Ss (B) 61/95 - und 25.02.2001 - Ss (B) 3/2000 - BayObLG NZV 1994, 331, 332 = DAR 1994, 123; KK-Senge, OWiG, 2. Aufl., § 71 Rn. 108 g; Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 71 Rn. 43 g).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 2 Ss OWi 162/03

    Qualifizierter Rotlichtverstoß: Verurteilung auf Grund eines Geständnisses

    Gegenstand eines Geständnisses kann daher auch sein, dass der Betroffene in dem Wissen um sein Verhalten einen sog. qualifizierten Rotlichtverstoß einschließlich der Dauer der Rotlichtphase einräumt, etwa deshalb, weil er die Zuverlässigkeit der automatischen Überwachung und deren Ergebnis nicht anzweifeln will (vgl. BayObLG, DAR 1994, 123).
  • OLG Oldenburg, 20.06.1996 - Ss 222/96

    Anfotrderungen an die Angaben zur Messung bei der Ahndung eines Rotlichtverstoßes

    "Grundsätzlich ist zwar das Fehlen einer ausführlichen Beschreibung der Messmethode unschädlich (Bay0bLG in DAR 1994, 123).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht