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   OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93   

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https://dejure.org/1993,2887
OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93 (https://dejure.org/1993,2887)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.12.1993 - 1 Ss 202/93 (https://dejure.org/1993,2887)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Dezember 1993 - 1 Ss 202/93 (https://dejure.org/1993,2887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Rotlichtverstoß - Gefährdung des Querverkehrs - Fahrverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konkrete Gefährdung; Querverkehr; Regelfahrverbot; Mißachtung; Sekunde; Rotlicht; Ampelanlage

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1810 (Ls.)
  • NZV 1994, 160
  • DAR 1994, 164
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93
    Die Erfüllung eines ein Regelfahrverbot vorgehenden Tatbestandes der BKatV indiziert grundsätzlich das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , für den es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGHSt 38, 125 und 235).

    Nach der nunmehrigen Rechtslage und angesichts erheblich zugenommener Verkehrsdichte kann das Fahrverbot nicht mehr lediglich als "ultima ratio" angesehen werden, die in aller Regel erst dann angewendet werden dürfte, wenn auch durch sich verschärfende Geldbußen nicht hat auf den Betroffenen eingewirkt werden können; die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1969 (BVerfGE 27, 36, 42) ist auf anderer Grundlage ergangen und steht einer solchen Auslegung nicht entgegen (vgl. BGHSt 38, 125 ).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 18.03.1992 - 1 BGs 90/92

    Beschlagnahmefähigkeit von Behördenakten (Sperrerklärung; Gewaltenteilung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93
    Von der Verhängung eines nach dem Bußgeldkatalog an sich verwirkten Regelfahrverbotes kann deshalb nur dann abgesehen werden, wenn wesentliche Besonderheiten in der Tat oder in der Persönlichkeit des Täters anzunehmen sind und deshalb nicht der vom Bußgeldkatalog erfaßte Normalfall vorliegt (BGHSt 38, 237 ; OLG Düsseldorf VRS 85, 236 und VRS 83, 451).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93
    Nach der nunmehrigen Rechtslage und angesichts erheblich zugenommener Verkehrsdichte kann das Fahrverbot nicht mehr lediglich als "ultima ratio" angesehen werden, die in aller Regel erst dann angewendet werden dürfte, wenn auch durch sich verschärfende Geldbußen nicht hat auf den Betroffenen eingewirkt werden können; die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juli 1969 (BVerfGE 27, 36, 42) ist auf anderer Grundlage ergangen und steht einer solchen Auslegung nicht entgegen (vgl. BGHSt 38, 125 ).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.1992 - 5 Ss OWi 16/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93
    Die vom Amtsgericht angeführte Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf (NZV 1992, 414 ) betrifft den Fall einer noch nicht eine Sekunde andauernden Rotphase und besagt daher nichts zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen von der Verhängung eines im Bußgeldkatalog vorgesehenen Fahrverbotes abgesehen werden kann.
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1993 - 5 Ss OWi 22/93
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93
    Die Überprüfung dieser Entscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht hat sich deshalb darauf zu beschränken, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. nur OLG Düsseldorf DAR 1993, 273 ).
  • OLG Oldenburg, 02.06.1993 - Ss 178/93

    Abstrakte Gefährdung des Querverkehrs; Rotlichtphase; Normzweckkonforme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93
    Zuletzt hat auch das Oberlandesgericht Oldenburg (DAR 1993, 440 ), das die Anwendbarkeit von Nr. 34.2 Bußgeldkatalog auf "Frühstarter" kurz vor Ende der Rotphase eingeschränkt hat, ausdrücklich auf das Kriterium der abstrakten Gefährdung des durch die Ampelregelung geschützten Verkehrs abgestellt.
  • BGH, 31.01.1991 - 1 StR 338/90

    Wertgrenze für Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93
    Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist zulässig, ohne daß es der Feststellung der besonderen Voraussetzungen nach § 80 0WiG bedarf (vgl. BGH NJW 1991, 1367 ).
  • OLG Zweibrücken, 08.03.2018 - 1 OWi 2 SsBs 107/18

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Qualifizierter Rotlichtverstoß an einer

    Das Entstehen einer konkreten Gefährdungslage ist - wie auch sonst (vgl. Senat, Beschluss vom 13.12.1993 - 1 Ss 202/93, NZV 1994, 160) - nicht erforderlich (BayObLG, Beschluss vom 6.3.2003 - 1 ObOWi 58/03, juris Rn. 9).
  • OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95

    Kein Absehen vom Fahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß eines

    Eine solche setzt aber das Regelfahrverbot nach Nr. 34.2 des Bußgeldkatalogs gerade nicht voraus (Senat a.a.O. S. 238 unter Hinweis auf die amtliche Begründung [VkBl 1991, 704]; ausf. OLG Zweibrücken NZV 1994, 160 = VRS 86, 465 = DAR 1994, 164 m.w.N.; Himmelreich/Hentschel a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 20.12.1994 - I-116/94

    Kein Fahrverbot, wenn ein Taxifahrer von einem Gast angeherrscht und damit zur

    Weder dieser Umstand noch das bloße Geständnis oder das Fehlen von Vorahndungen können für sich genommen eine Verneinung des Regeltatbestandes begründen ( vgl. OLG Zweibrücken NZV 1994, 160, 161; BayObLG VRS Bd. 87, 303, 304; BayObLG und OLG Hamm, beide NStZ 1993, 275 bei Janiszewski; a.A. offenbar KG VRS Bd. 86, 372, 374).
  • KG, 20.08.2001 - 3 Ws (B) 353/01

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Einfahren in einen Kreisverkehr; Schätzung der

    Dies folgt unmittelbar aus dem Wortlaut der Bestimmung und der Gegenüberstellung mit Nr. 34.1 BKat, die das Fahrverbot auch bei kürzerer Rotphase vorsieht, wenn durch den Verstoß eine konkrete Gefährdung oder Sachbeschädigung eingetreten ist (vgl. OLG Zweibrücken NZV 1994, 160).
  • OLG Hamm, 06.02.1997 - 3 Ss OWi 15/97

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Gefährdung von Fußgängern, Gefährdung des

    Die weitere Frage, ob trotz des Rotlichtverstoßes eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs ausgeschlossen werden kann, ist demgegenüber nur für die Annahme eines groben Pflichtverstoßes i.S.d. § 25 Abs. 1 S.1 StVG und damit für die Bestimmung der Rechtsfolgen des Rotlichtverstoßes i.S.d. Annahme eines mit der Verhängung eines Fahrverbotes bewährten qualifizierten Rotlichtverstoßes von Bedeutung (Senat, Beschluss vom 16.07.1996, 3 Ss Owi 834/96; DAR 1996, 469; BayObLG DAR 1996, 103; OLG Köln, NZV 1994, 330, 331; OLG Zweibrücken, ZfS 1994, 147, 148; OLG Frankfurt, NZV 1995, 36).
  • OLG Zweibrücken, 23.01.1996 - 1 Ss 211/95
    Der Amtsrichter übersieht sogar, daß der Regelfall eines Fahrverbotes gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 5.3, Tabelle 1 a, Buchstabe c Nr. 5.3.5 der Bußgeldkatalogverordnung ( BKatV ) erfüllt ist; in diesen Fällen bedarf es nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. nur BGHSt 38, 125 und 231; Senat NZV 1994, 160 ) regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme des Fahrverbotes.
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