Rechtsprechung
   BayObLG, 27.08.1993 - 2 ObOWi 280/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4451
BayObLG, 27.08.1993 - 2 ObOWi 280/93 (https://dejure.org/1993,4451)
BayObLG, Entscheidung vom 27.08.1993 - 2 ObOWi 280/93 (https://dejure.org/1993,4451)
BayObLG, Entscheidung vom 27. August 1993 - 2 ObOWi 280/93 (https://dejure.org/1993,4451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung; Kfz-Führer; Anlegen; Sicherheitsgurt; Beifahrer; Beteiligung; Entschluß; Bestärken; Fördern; Festigen; Erleichtern; Beihilfe; Unterlassungstat; Erfolgsabwendungspflicht; Unterlassen; Verhindern; Erschweren; Abschwächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 21a Abs. 1 S. 1, § 23 Abs. 1 S. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 62
  • MDR 1994, 197
  • NZV 1993, 491
  • VersR 1995, 554
  • BayObLGSt 1993, 151
  • DAR 1994, 282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 05.11.2013 - 5 RBs 153/13

    Vierjähriges Kind schnallt sich während der Autofahrt ab - Geldbuße für den

    Zwar besteht grundsätzlich keine Fürsorgepflicht des Kfz-Führers in Bezug auf die Anschnallpflicht aus § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO gegenüber zur "Besetzung" gehörenden, im Kfz beförderten Personen, die selbst Normadressaten der Anschnallpflicht sind (vgl. dazu z.B.: BayObLG, Beschluss vom 27. August 1993 zu 2 ObOWi 280/93, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.; KG Berlin, VRS 70, 469, 470; OLG Hamm, NZV 1996, 33).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.02.1994 - 2 Ss (OWi) 27/94 - (OWi) 6/94 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6355
OLG Düsseldorf, 15.02.1994 - 2 Ss (OWi) 27/94 - (OWi) 6/94 III (https://dejure.org/1994,6355)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.1994 - 2 Ss (OWi) 27/94 - (OWi) 6/94 III (https://dejure.org/1994,6355)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 1994 - 2 Ss (OWi) 27/94 - (OWi) 6/94 III (https://dejure.org/1994,6355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zum Zuparken eines Fahrzeugs, das unberechtigt auf einem privaten Parkplatz steht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 288
  • DAR 1994, 282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 2a Ss 167/02

    Feststellungen im Urteil; Tragen des Schuldspruchs; Parteiverrat eines

    Eine Uneinsichtigkeit des Angeklagten darf bei der Bemessung der Strafe nur dann ausnahmsweise zu seinem Nachteil berücksichtigt werden, wenn eine solche Wertung aus tat- und täterspezifischen Tatsachen ohne weiteres gefolgert werden kann und sich daraus zwangsläufig ergibt, dass das Verhalten des Angeklagten den zwingenden Schluss auf eine die Rechtsordnung missachtende Einstellung, eine besondere Gefährlichkeit oder künftige Rechtsverletzungen begründet (vgl. BGHSt 32, 165, 182/183; BGH NStZ 1985, 545; StV 1982, 223; OLG Düsseldorf StV 1996, 217; StV 1995, 525 f = Stbg 1994, 524 f = wistra 1994, 352 f; DAR 1994, 282 f = NZV 1994, 288 f = VM 1994 Nr. 91 = VRS 87, 213 f; …
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - 2b Ss OWi 348/00

    Erhöhung der Geldbuße wegen Uneinsichtigkeit; Beharrliche Pflichtverletzung bei

    Denn die Uneinsichtigkeit des Betroffenen darf im Rahmen der Bußgeldzumessung nur erhöhend berücksichtigt werden, wenn das Prozessverhalten auf Rechtsfeindlichkeit, Gefährlichkeit und die Gefahr zukünftiger Rechtsbrüche schließen lässt (OLG Düsseldorf VRS 87, 213, 216; 78, 440, 441; OLG Koblenz OLGSt OWiG § 17 Nr. 10; Göhler, OWiG, 12. Aufl. München 1998, § 1.7 Rdn. 26a m.w.N.).
  • AG Weißenfels, 15.04.2014 - 10 OWi 737 Js 201043/14

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verbotsirrtum bei außerörtlicher

    Ein Verbotsirrtum ist vermeidbar, wenn der Täter bei Anwendung derjenigen Sorgfalt, die ihm nach den Umständen des Falles, seiner Persönlichkeit sowie seinem Lebens- und Berufskreis zuzumuten war, das Unerlaubte seines Tuns hätte erkennen können (BGHSt 21, 18 (20); OLG Bremen NStZ 1981, 265; OLG Düsseldorf NZV 1994, 288 (289); Bohnert OWiG § 11, Rn. 33; Göhler/Gürtler, OWiG § 11 Rn. 23; vgl. BGHSt 2, 194 (201); 4, 236 (243)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5159
BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94 (https://dejure.org/1994,5159)
BayObLG, Entscheidung vom 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94 (https://dejure.org/1994,5159)
BayObLG, Entscheidung vom 02. März 1994 - 2 ObOWi 28/94 (https://dejure.org/1994,5159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sicherheitsabstand; Geschwindigkeit; Fahrzeug

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 241
  • VersR 1994, 870
  • BayObLGSt 1994, 49
  • DAR 1994, 282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 07.03.1975 - 1 Ss 42/75

    Autobahn; Sicherheitsabstand; Unterschreiten; Dauer

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    Die Rechtsprechung verlangt grundsätzlich ein Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 bis 300 m (OLG Karlsruhe VRS 49, 448 = VerkMitt 1975, 37/38; OLG Celle VRS 55, 448 = DAR 1978, 328 ; OLG Köln VRS 66, 48 ; OLG Koblenz VRS 71, 66/68), teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m (OLG Köln VRS 66, 463 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93).

    Der Grund für die zugunsten des Betroffenen erhobene Forderung der nicht nur ganz vorübergehenden Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist, daß es auf der Autobahn immer wieder Situationen geben kann, die für Augenblicke zu einem zu geringen Fahrzeugabstand führen können, ohne daß allein darin schon eine dem Fahrer anzulastende Pflichtwidrigkeit gefunden werden könnte; so etwa, wenn infolge plötzlichen Bremsens des Vorausfahrenden der Abstand des Nachfolgenden sich schlagartig stark verringert, oder wenn ein Rechtsfahrender plötzlich kurz vor einem dort Herankommenden auf die Überholspur wechselt (OLG Karlsruhe VRS 49, 448 = VerkMitt 1975, 37 ; OLG Köln VRS 66, 463/465; OLG Celle VRS 55, 448 = DAR 1978, 328/329).

  • OLG Koblenz, 03.02.1986 - 1 Ss 30/86

    Polizei; Fahrbahn; Autobahn; Abstand; Schätzung

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    Die Rechtsprechung verlangt grundsätzlich ein Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 bis 300 m (OLG Karlsruhe VRS 49, 448 = VerkMitt 1975, 37/38; OLG Celle VRS 55, 448 = DAR 1978, 328 ; OLG Köln VRS 66, 48 ; OLG Koblenz VRS 71, 66/68), teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m (OLG Köln VRS 66, 463 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93).

    Es kann dahinstehen, ob diese Forderung, die zumeist für die Feststellung eines gefährdenden Abstandes gemäß § 1 Abs. 2 StVO aufgestellt wird, tatsächlich in gleicher Weise für die Bejahung eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO Gültigkeit beansprucht (so aber ausdrücklich OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93; OLG Köln VRS 60, 62; VerkMitt 1983, 68 ; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; zweifelnd offenbar Jagusch/Hentschel aaO).

  • OLG Köln, 28.03.1984 - 3 Ss 456/83

    Abstand; Sicherheitsabstand; Gleichbleibendes Unterschreiten des Abstandes

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    Die Rechtsprechung verlangt grundsätzlich ein Unterschreiten des Sicherheitsabstandes auf einer Strecke von 250 bis 300 m (OLG Karlsruhe VRS 49, 448 = VerkMitt 1975, 37/38; OLG Celle VRS 55, 448 = DAR 1978, 328 ; OLG Köln VRS 66, 48 ; OLG Koblenz VRS 71, 66/68), teilweise auch nur auf einer Distanz von 150 m (OLG Köln VRS 66, 463 ; OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93).

    Der Grund für die zugunsten des Betroffenen erhobene Forderung der nicht nur ganz vorübergehenden Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist, daß es auf der Autobahn immer wieder Situationen geben kann, die für Augenblicke zu einem zu geringen Fahrzeugabstand führen können, ohne daß allein darin schon eine dem Fahrer anzulastende Pflichtwidrigkeit gefunden werden könnte; so etwa, wenn infolge plötzlichen Bremsens des Vorausfahrenden der Abstand des Nachfolgenden sich schlagartig stark verringert, oder wenn ein Rechtsfahrender plötzlich kurz vor einem dort Herankommenden auf die Überholspur wechselt (OLG Karlsruhe VRS 49, 448 = VerkMitt 1975, 37 ; OLG Köln VRS 66, 463/465; OLG Celle VRS 55, 448 = DAR 1978, 328/329).

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    Mit der Behauptung, der Sachverständige habe etwas anderes ausgesagt als im Urteil wiedergegeben, kann die Revision nicht erfolgreich begründet werden (BGHSt 21, 149/151; KK/Pikart StPO 3. Aufl. § 337 Rn. 28).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1985 - 3 Ws (B) 6/85

    Geringer Abstand; Konkrete Gefährdung; Tatfrage; Umstände des Einzelfalls

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    Es kann dahinstehen, ob diese Forderung, die zumeist für die Feststellung eines gefährdenden Abstandes gemäß § 1 Abs. 2 StVO aufgestellt wird, tatsächlich in gleicher Weise für die Bejahung eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO Gültigkeit beansprucht (so aber ausdrücklich OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93; OLG Köln VRS 60, 62; VerkMitt 1983, 68 ; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; zweifelnd offenbar Jagusch/Hentschel aaO).
  • OLG Köln, 04.07.1980 - 3 Ss 505/80
    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    Es kann dahinstehen, ob diese Forderung, die zumeist für die Feststellung eines gefährdenden Abstandes gemäß § 1 Abs. 2 StVO aufgestellt wird, tatsächlich in gleicher Weise für die Bejahung eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO Gültigkeit beansprucht (so aber ausdrücklich OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93; OLG Köln VRS 60, 62; VerkMitt 1983, 68 ; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; zweifelnd offenbar Jagusch/Hentschel aaO).
  • OLG Köln, 29.10.1982 - 1 Ss 679/82

    Angemessene Geschwindkeit im Ort; Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr;

    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    Es kann dahinstehen, ob diese Forderung, die zumeist für die Feststellung eines gefährdenden Abstandes gemäß § 1 Abs. 2 StVO aufgestellt wird, tatsächlich in gleicher Weise für die Bejahung eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO Gültigkeit beansprucht (so aber ausdrücklich OLG Hamburg VerkMitt 1974, 91/93; OLG Köln VRS 60, 62; VerkMitt 1983, 68 ; OLG Frankfurt VRS 68, 376 ; OLG Koblenz VRS 71, 66; zweifelnd offenbar Jagusch/Hentschel aaO).
  • OLG Oldenburg, 09.03.1984 - Ss 596/83
    Auszug aus BayObLG, 02.03.1994 - 2 ObOWi 28/94
    In einigen höchstrichterlich entschiedenen Fällen wird von einer Grenze nach unten abgesehen und auf den Einzelfall abgestellt (BayObLG VRS 57, 303 = VerkMitt 1979, 73/74; OLG Oldenburg VRS 67, 54/56).
  • OLG Hamm, 22.12.2014 - 3 RBs 264/14

    Tatbestand der Abstandsunterschreitung präzisiert

    Der Bundesgerichtshof verwendet dort den Begriff der nicht nur ganz vorübergehenden Unterschreitung des Sicherheitsabstandes allein zur Feststellung einer konkreten Gefährdung im Sinne von § 1 Abs. 2 StVO, nicht dagegen im Zusammenhang mit einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 4 Abs. 1 Satz 1, 49 Abs. 1 Nr. 4 StVO (so bereits BayObLG, NZV 1994, 241 und VRS 142, 303).
  • OLG Hamm, 09.07.2013 - 1 RBs 78/13

    Grenzen für bußgeldpflichtiges "Drängeln" im Straßenverkehr verschärft

    c) Ob auch bei noch kurzfristigeren Abstandsunterschreitungen ein ahndungswürdiger Verstoß gegeben ist (vgl. BayObLG NZV 1994, 241; OLG Koblenz, Beschl. v. 02.05.2002 - 1 Ss 75/02 = BeckRS 2002, 30257446) kann der Senat offen lassen.
  • OLG Hamm, 30.08.2012 - 1 RBs 122/12

    Erforderliche Fahrstrecke; Messstrecke; Abstandsunterschreitung

    Der Senat sieht vorliegend eine solche "nicht ganz vorübergehende" Abstandsunterschreitung jedenfalls auf einer Strecke von mindestens 150m als gegeben an (ebenso auch OLG Koblenz Beschl. v. 10.07.2007 - 1 Ss 197/07; OLG Köln Urt. v. 28.03.1984 - 3 Ss 456/83 - juris; Hentschel/König/Dauer-König Straßenverkehrsrecht 41 Aufl. § 4 StVO Rdn. 22; vgl. auch BayObLG NZV 1994, 241).
  • OLG Rostock, 18.08.2014 - 21 Ss OWi 144/14

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichteinhaltung des

    Andere lassen jedenfalls 150 m ausreichen, wenn die Messung in einem standardisierten Messverfahren durchgeführt wurde, ein kurz zuvor erfolgter Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeugs ausgeschlossen werden kann und die Dauer der abstandsunterschreitenden Fahrt mehr als 3 Sekunden betrug (OLG Hamm DAR 2013, 656203; vgl. auch OLG Köln VRS 66, 463; König a.a.O. Rdn. 22; vgl. aber auch BayObLG, NZV 1994, 241 für den Fall dreimaligen Auffahrens für jeweils 1 Sekunde bei einer Abstandsunterschreitung von weniger als 10 m).
  • OLG Zweibrücken, 07.11.1996 - 1 Ss 216/96
    Ob deshalb eine bestimmte Dauer der Abstandsunterschreitung auch dann vorliegen muß, wenn eine derartige Verkehrssituation auszuschließen ist, kann offen bleiben (zweifelnd BayObLG NZV 1994, 241 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6978
BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93 (https://dejure.org/1993,6978)
BayObLG, Entscheidung vom 12.11.1993 - 1St RR 163/93 (https://dejure.org/1993,6978)
BayObLG, Entscheidung vom 12. November 1993 - 1St RR 163/93 (https://dejure.org/1993,6978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 115
  • BayObLGSt 1993, 195
  • DAR 1994, 282
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 34, 345/349; 29, 319/320, ständige Rechtsprechung des Senats).

    Dabei hat sich die Überprüfung des Revisionsgerichts am sachlichen Gehalt der Ausführungen des Tatrichters, nicht an dessen - möglicherweise unzureichenden - Formulierungen zu orientieren (BGHSt 34, 345/349 f.).

  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90

    Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
    Dieses Verbot liegt darin begründet, daß der Gesetzgeber solche Tatsachen ("Umstände") auf der ganzen Breite des aufgestellten Strafrahmens bereits berücksichtigt hat und sie bei jeder Straftat derselben Art vorausgesetzt werden (vgl. E 1962, S. 181; BGHSt 37, 153/154; Bruns Strafzumessungsrecht 2.Aufl. S. 363 f).

    Soweit bestimmte, vom Richter festgestellte Tatsachen zwar nicht auf jede Straftat derselben Art zutreffen, jedoch typischerweise mit der Verwirklichung eines bestimmten Deliktes verbunden sind, also zum "normalen Erscheinungsbild" ("Normalfall", "Regeltatbild") gehören, liegen sie für die Strafzumessung im Einzelfall außerhalb der oben aufgezeigten Grenzen des § 46 Abs. 3 StGB (BGHSt 37, 153/155).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in diese Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein (BGHSt 34, 345/349; 29, 319/320, ständige Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Köln, 07.05.1993 - Ss 122/93

    Strafaussetzung; Verteidigung der Rechtsordnung; Günstige Sozialprognose;

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
    Soweit die Strafkammer bei der Strafzumessung, insbesondere der Prognoseentscheidung nach § 56 Abs. 1 StGB , die wegen der Tatzeit-BAK von 2, 27 o/oo naheliegende Möglichkeit, daß es sich bei dem Angeklagten nicht um einen sogenannten Geselligkeitstrinker, sondern um einen überdurchschnittlich alkoholgewöhnten, zu Alkoholmißbrauch neigenden rückfallgefährdeten Täter handelt (vgl. OLG Köln NZV 1993, 357 ; BVerwG NJW 1989, 116 ; Mühlhaus/Janiszewski StVO 13.Aufl. StVG § 2 Rn. 11; Iffland NZV 1993, 369; Stephan BA 1988, 201), nicht aufgegriffen und erörtert hat, ist der Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 30.10.1974 - 2 StR 402/74

    Unerlaubte Einfuhr - Betäubungsmittel - Strafschärfende Maßnahme - Nicht geringe

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
    Allerdings erstreckt sich das Verbot des § 46 Abs. 3 StGB über Tatbestandsmerkmale im engeren Sinn hinaus auch auf die Erwägungen, die den Gesetzgeber bereits bei der Normierung eines bestimmten Straftatbestandes geleitet und die Festsetzung des gesamten Strafrahmens mitbestimmt haben (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 195 ; BayObLG vom 21.2.1993 - RReg. 2 St 39/83; vom 4.1.1985 - RReg. 4 St 306/84; Schönke/Schröder/Stree StGB 24.Aufl. § 46 Rn. 45, 46; Dreher/Tröndle StGB 46.Aufl. § 46 Rn. 37; Lackner StGB 20. Aufl. § 46 Rn.45, Bruns aaO. S. 366).
  • OLG Frankfurt, 20.09.1979 - 3 Ss 180/79

    Strafschärfungsgrund; Opfer einer fahrlässigen Tötung; Jugendliches Alter

    Auszug aus BayObLG, 12.11.1993 - 1St RR 163/93
    Diese ersichtlich vom Landgericht getroffene Wertung ist auch nachvollziehbar: Die Nebenklägerin war die Mutter des Opfers, ihre Tochter stand mit 19 Jahren am Beginn ihres Erwachsenendaseins (vgl. OLG Frankfurt JR 1980, 76 ), sie befand sich im Studium, hatte also die Hürde des Abiturs erst vor kurzem hinter sich gebracht, und sie war bei dem für sie tödlich verlaufenden Unfallgeschehen hilflos einem schwer betrunkenen Autofahrer ausgesetzt.
  • BayObLG, 18.08.2003 - 1St RR 67/03

    Höhe der Freiheitsstrafe bei fahrlässiger Tötung infolge erkannter Übermüdung

    Schon allein der Umstand, dass das Landgericht selbst eine Freiheitsstrafe von immerhin einem Jahr verhängt hat, lässt die angenommene Diskrepanz keinesfalls als so gravierend erscheinen, dass die vom Landgericht in Anspruch genommene Rechtsprechung (BGHSt 34, 345/349; BayObLGSt 1993, 195) einschlägig wäre.
  • OLG München, 14.07.2006 - 4St RR 129/06

    Sperrwirkung der Einspruchsbeschränkung auf Strafmaß auch bei unzutreffender

    Ein Eingriff des Revisionsgerichts in die Einzelakte der Strafzumessung ist in der Regel nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, wenn das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, gerechter Schuldausgleich zu sein, also unvertretbar hoch oder niedrig ist (BGHSt 34, 345/349; 29, 319/320; BayObLGSt 1993, 195).
  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04

    Einkopieren des Strafregisterauszuges in Urteilsgründe

    (BGHSt 34, 345/349, 29, 319/320; BayObLGSt 1993, 195).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht