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   BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94   

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BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94 (https://dejure.org/1994,1377)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94 (https://dejure.org/1994,1377)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 1 ObOWi 22/94 (https://dejure.org/1994,1377)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 68 (Ls.)
  • NZV 1994, 327
  • BayObLGSt 1994, 56
  • DAR 1994, 330
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 29.01.1992 - 2 Ws (B) 38/92
    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Nach dem Willen des Verordnungsgebers soll die genannte Regelung eine angemessenere und häufigere Anwendung des besonders wirkungsvollen Instruments des Fahrverbots ermöglichen, um auf diese Weise angesichts des zunehmend gefährlicher werdenden Straßenverkehrs zur Hebung der Verkehrssicherheit beizutragen (OLG Hamm NZV 1991, 121; OLG Frankfurt NJW 1992, 1399).

    Weder die nicht näher begründete Feststellung, der Betroffene sei als Außendienstmitarbeiter stark auf ein Kraftfahrzeug angewiesen und er sei als Vielfahrer einzuordnen, noch der zur Tatzeit geringe Verkehr und die einwandfreien Straßenverhältnisse rechtfertigen es, von der Anordnung eines Fahrverbots abzusehen (OLG Düsseldorf NZV 1993, 37 und 445; OLG Frankfurt NJW 1992, 1399).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Diese Ausführungen stützen sich dem Grunde nach auf die vor den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 28.11.1991 (BGHSt 38, 125 ) und vom 17.3.1992 (BGHSt 38, 231 ) vertretene Rechtsauffassung des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. BayObLG NZV 1991, 360 ), die nicht mehr aufrechterhalten wird.

    Der Bundesgerichtshof vertritt daher die Auffassung, daß die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV i.V.m. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG ein Regelfahrverbot enthält (BGHSt 38, 231 , vgl. auch BGHSt 38, 125 ).

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Diese Ausführungen stützen sich dem Grunde nach auf die vor den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 28.11.1991 (BGHSt 38, 125 ) und vom 17.3.1992 (BGHSt 38, 231 ) vertretene Rechtsauffassung des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. BayObLG NZV 1991, 360 ), die nicht mehr aufrechterhalten wird.

    Der Bundesgerichtshof vertritt daher die Auffassung, daß die Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV i.V.m. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG ein Regelfahrverbot enthält (BGHSt 38, 231 , vgl. auch BGHSt 38, 125 ).

  • OLG Hamm, 28.09.1990 - 4 Ss OWi 950/90

    Verhängung eines Fahrverbots; Grobe Verletzung der Pflichten eines

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Nach dem Willen des Verordnungsgebers soll die genannte Regelung eine angemessenere und häufigere Anwendung des besonders wirkungsvollen Instruments des Fahrverbots ermöglichen, um auf diese Weise angesichts des zunehmend gefährlicher werdenden Straßenverkehrs zur Hebung der Verkehrssicherheit beizutragen (OLG Hamm NZV 1991, 121; OLG Frankfurt NJW 1992, 1399).

    Er führt dazu u.a. aus, die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV indiziere grundsätzlich das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedürfe (so auch BayObLG vom 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92; OLG Hamm NZV 1991, 121; OLG Düsseldorf NZV 1993, 445 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.1993 - 5 Ss OWi 216/93
    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Er führt dazu u.a. aus, die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV indiziere grundsätzlich das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedürfe (so auch BayObLG vom 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92; OLG Hamm NZV 1991, 121; OLG Düsseldorf NZV 1993, 445 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ).
  • OLG Oldenburg, 02.12.1992 - Ss 385/92

    Anordnung eines Fahrverbot; Begründung; Berufliche Nutzung des Kfz; Bedeutung der

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Er führt dazu u.a. aus, die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV indiziere grundsätzlich das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedürfe (so auch BayObLG vom 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92; OLG Hamm NZV 1991, 121; OLG Düsseldorf NZV 1993, 445 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ).
  • BayObLG, 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92
    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Er führt dazu u.a. aus, die Erfüllung des Tatbestandes des § 2 Abs. 2 Satz 2 BKatV indiziere grundsätzlich das Vorliegen eines beharrlichen Verstoßes i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG , so daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedürfe (so auch BayObLG vom 12.10.1992 - 2 ObOWi 355/92; OLG Hamm NZV 1991, 121; OLG Düsseldorf NZV 1993, 445 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 198 ).
  • BayObLG, 20.06.1991 - 2 ObOWi 33/91
    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Diese Ausführungen stützen sich dem Grunde nach auf die vor den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 28.11.1991 (BGHSt 38, 125 ) und vom 17.3.1992 (BGHSt 38, 231 ) vertretene Rechtsauffassung des Rechtsbeschwerdegerichts (vgl. BayObLG NZV 1991, 360 ), die nicht mehr aufrechterhalten wird.
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1992 - 2 Ss OWi 139/92
    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Weder die nicht näher begründete Feststellung, der Betroffene sei als Außendienstmitarbeiter stark auf ein Kraftfahrzeug angewiesen und er sei als Vielfahrer einzuordnen, noch der zur Tatzeit geringe Verkehr und die einwandfreien Straßenverhältnisse rechtfertigen es, von der Anordnung eines Fahrverbots abzusehen (OLG Düsseldorf NZV 1993, 37 und 445; OLG Frankfurt NJW 1992, 1399).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2005 - 1 Ss 120/05

    Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots: Augenblicksversagen bei

    Zwar ist das Amtsgericht zunächst zu Recht vom Vorliegen eines Regelfalles der Anordnung eines Fahrverbots nach dem Bußgeldkatalog ausgegangen, da gegen den Betroffenen innerhalb der Frist eines Jahres aufgrund des Bußgeldbescheides des Kreises C. vom 09.10.2003 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 26 km/h eine seit 30.10.2003 bestandkräftige Geldbuße festgesetzt worden war und er nunmehr erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen hat, was als Regelfall nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV einen beharrlichen Pflichtenverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG indiziert, der regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGH NZV 1992, 117 ff.; BayObLG NZV 1994, 327; OLG Köln NStZ-RR 1996, 52; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
  • OLG Bamberg, 12.02.2018 - 2 Ss OWi 63/18

    Keine Absehen von Regelfahrverbot wegen innerörtlicher

    solch erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, dass die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist (BayObLGSt 1994, 56), oder in Fällen, in denen eine besondere Härte vorliegt, wie insbesondere bei drohender Existenzgefährdung.

    Die vom AG herangezogenen örtlichen Verhältnisse, nämlich dass "die Straße am gerichtsbekannten Tatort äußerst übersichtlich und besonders breit ausgebaut und zudem schnurgerade und sehr gut einsehbar ist", sowie das Nichtvorliegen von "Wohnbebauung oder Fußgängerverkehr" am Tatort vermögen den Erfolgsunwert des Regelfalls nicht zu beseitigen (Burhoff/Deutscher a.a.O. Rn. 1581; vgl. OLG Düsseldorf DAR 1997, 409; BayObLGSt 1994, 56).

  • OLG Karlsruhe, 17.02.2003 - 1 Ss 167/02

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung;

    Insbesondere ist das vom Amtsgericht verhängte Fahrverbot - die Geldbuße entspricht dem Regelfall nach Nr. 11.3.5 BKat - im Ergebnis nicht zu beanstanden, da gegen die Betroffene innerhalb der Frist eines Jahres vor seit der Entscheidung des Amtsgerichts, nämlich am 29.05.2001, wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 26 km/h eine seit 05.07.2001 rechtskräftige Geldbuße festgesetzt worden war und sie nunmehr erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begangen hat, was als Regelfall nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV einen beharrlichen Pflichtverstoß i.S.d. § 25 Abs. 1 S.1 StVG indiziert, der regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGH NZV 1992, 117, 119; BayObLG NZV 1994, 327; OLG Köln NStZ-RR 1996, 52; OLG Karlsruhe VRS 88, 476).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss (OWi) 74/94 - (OWi) 68/94 I   

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https://dejure.org/1994,6402
OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss (OWi) 74/94 - (OWi) 68/94 I (https://dejure.org/1994,6402)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.1994 - 5 Ss (OWi) 74/94 - (OWi) 68/94 I (https://dejure.org/1994,6402)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 1994 - 5 Ss (OWi) 74/94 - (OWi) 68/94 I (https://dejure.org/1994,6402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 408 (Ls.)
  • DAR 1994, 330
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83

    Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Weisungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss OWi 74/94
    Eine - bußgeldbewehrte - Weisung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn sie aus einem augenblicklichen Verkehrsbedürfnis heraus zur Regelung des Straßenverkehrs oder zur Beseitigung einer andauernden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einem bestimmten Verkehrsteilnehmer erteilt wird (BGHSt 32, 248 ff., Senatsbeschluß in VRS 72, 296 = VD 1987, 90 m.w.N.; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 36 Rdnr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1980 - 5 Ss OWi 349/80

    Weisungen; Anordnung; Verkehrsregelnde Verfügung; Verkehrswidriger Zustand;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss OWi 74/94
    Dem Polizeibeamten stehen mit anderen verwaltungsrechtlichen Zwangsmaßnahmen (z.B. Abschleppen eines falsch parkenden Fahrzeugs) ausreichende Sanktionsmittel zur Verfügung (Senatsbeschluß aaO. m.w.N., Senatsbeschluß in DAR 1980, 378 = VRS 60, 149 = StVE Nr. 10 zu § 36 StVO ; Mühlhaus/Janiszewski aaO., § 36 Rdnr. 4 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1986 - 5 Ss OWi 410/86
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss OWi 74/94
    Eine - bußgeldbewehrte - Weisung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn sie aus einem augenblicklichen Verkehrsbedürfnis heraus zur Regelung des Straßenverkehrs oder zur Beseitigung einer andauernden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einem bestimmten Verkehrsteilnehmer erteilt wird (BGHSt 32, 248 ff., Senatsbeschluß in VRS 72, 296 = VD 1987, 90 m.w.N.; Mühlhaus/Janiszewski, StVO , 13. Aufl., § 36 Rdnr. 2).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss (OWi) 65/94 - (OWi) 61/94 I   

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https://dejure.org/1994,3576
OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss (OWi) 65/94 - (OWi) 61/94 I (https://dejure.org/1994,3576)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.03.1994 - 5 Ss (OWi) 65/94 - (OWi) 61/94 I (https://dejure.org/1994,3576)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. März 1994 - 5 Ss (OWi) 65/94 - (OWi) 61/94 I (https://dejure.org/1994,3576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 410 (Ls.)
  • NZV 1994, 446
  • DAR 1994, 330 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1990 - 1 Ws 252/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.03.1994 - 5 Ss OWi 65/94
    1. Das mit seinem Rechtsmittel erstrebte Ziel hat der Betroffene voll erreicht, so daß er insoweit von den Kosten und der ihm im Rechtsbeschwerdeverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen freizustellen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 22. März 1990 in VRS 79, 121 = JurBüro 1990, 1205 = MDR 1990, 1036 = JR 1991, 120 mit zustimmender Anmerkung Hilger = StV 1991, 309).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96

    Zum Anhaltezeichen eines Polizeibeamten zum Zweck einer Verkehrskontrolle

    Abs. 5 des § 36 StVO gestattet - anders als Abs. 1 dieser Vorschrift (BGHSt 32, 248, 251 ff.; Senatsbeschluß vom 30. März 1994 in DAR 1994, 330 = NZV 1994, 408 [L] = JMBI.
  • OLG München, 09.11.2012 - 10 U 1860/12

    Kollision zwischen einem Überholer und einem Linksabbieger: Voraussetzungen einer

    Eine unklare Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO) liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf (Bay NZV 90, 318; OLG Düsseldorf NZV 94, 446; 96, 119; NZV 97, 491; KG VM 90, 91; OLG Köln VRS 89, 432; KG DAR 01, 467; OLG Karlsruhe NZV 99, 166; AG Bad Segeberg, Urteil vom 28.04.2011, 17 C 388/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2008, 1 U 175/07; KG NZV 2010, 506; Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Heß, a.a.O., § 5 StVO, Rdziff.
  • OLG München, 21.10.2020 - 10 U 893/20

    Haftungsverteilung bei Überholen einer Kolonne

    (1) Eine unklare Verkehrslage (§ 5 III Nr. 1 StVO) liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf (Bay NZV 1990, 318; OLG Düsseldorf NZV 1994, 446; 96, 119; NZV 1997, 491; KG VM 90, 91; OLG Köln VRS 89, 432; KG DAR 2001, 467; OLG Karlsruhe NZV 1999, 166; AG Bad Segeberg, Urteil vom 28.04.2011, 17 C 388/09; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.03.2008, 1 U 175/07; KG NZV 2010, 506), wenn also die Verkehrslage unübersichtlich bzw. ihre Entwicklung nach objektiven Umständen (OLG Düsseldorf a.a.O.) nicht zu beurteilen ist (OLG Zweibrücken VM 79, 52; OLG Koblenz VRS 44, 192).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 175/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auffallend langsamen Linksabbiegers mit

    Richtig ist, dass eine unklare Verkehrslage im Sinn dieser Vorschrift erst dann vorliegt, wenn der Überholende unter den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf (OLG Düsseldorf, NZV 1994, 446; 1996, 119; 1997, 491), die Verkehrslage also unübersichtlich ist und sich ihre Entwicklung nach objektiven Umständen nicht beurteilen lässt.
  • AG Erkelenz, 14.07.2009 - 6 C 275/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links an einem verkehrsbedingt haltenden

    Eine unklare Verkehrslage liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf, wenn also die Verkehrslage unübersichtlich, ihre Entwicklung nach objektiven Umständen nicht zu beurteilen ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 446; 1996, 119; NZV 1997, 491; KG VM 1990, 91; OLG Karlsruhe NZV 1999, 166).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 2 W 47/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Richtig ist, dass eine unklare Verkehrslage im Sinn dieser Vorschrift erst dann vorliegt, wenn der Überholende unter den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf (OLG Düsseldorf, NZV 1994, 446; 1996, 119; 1997, 491), die Verkehrslage also unübersichtlich ist und sich ihre Entwicklung nach objektiven Umständen nicht beurteilen lässt.
  • OLG Düsseldorf, 30.10.1995 - 5 Ss OWi 345/95
    Unklar ist die Verkehrslage, wenn nach allen gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht gerechnet werden darf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. März 1983 in VRS 65, 64 und vom 30. März 1994 in NZV 1994, 446 = VM 1994, 95; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Auflage 1995, Rdnrn. 34, 35 zu § 5 StVO , jeweils m.w.N.).
  • LG Osnabrück, 17.05.2016 - 10 S 86/16

    Verkehrsunfall - Überholen bei unklarer Verkehrslage - Haftung

    Eine unklare Verkehrslage liegt vor, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen mit einem ungefährlichen Überholvorgang nicht rechnen darf (Bay NZV 90, 318; OLG Düsseldorf NZV 94, 446; 96, 119; NZV 97, 491; KG VM 90, 91; OLG Köln VRS 89, 432; KG DAR 01, 467; OLG Karlsruhe NZV 99, 166).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 157/07

    Haftungsverteilung und Bewertung unfallursächlichen Verschuldens wegen Überholens

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