Rechtsprechung
   BayObLG, 16.06.1994 - 1 ObOWi 173/94   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • euv-frankfurt-o.de (Entscheidungsbesprechung)

    Grober Verkehrsverstoß bei Nichtbeachtung einer aus Lärmschutzgründen angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung (Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler; NZV 1995, 214)

Zeitschriftenfundstellen

  • NZV 1994, 370
  • DAR 1994, 368



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Wird zitiert von ... (10)  

  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95  

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Es hat auch nicht verkannt, daß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so daß es in diesen Fällen regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370 ; OLG Hamburg VRS 88, 386 ; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.2004 - 2 Ss 25/04  

    Absehen vom Fahrverbot - Geschwindigkeitsbeschränkung wg. Lärmschutz

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers war das Amtsgericht an der Anordnung des Fahrverbots nicht dadurch gehindert, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen des Lärmschutzes nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO angeordnet war (KG Berlin vom 10.02.1999 - 2 Ss 19/99, vom 07.12.1998 - 2 Ss 285/98; vom 25.05.1998 - 2 Ss 91/98, vom 28.09.1998 - 2 Ss 517/98; BayObLG VRS 87, 372; 88, 68; die von der Rechtsbeschwerde zitierte Entscheidung des BayObLG NZV 1990, 401 betraf eine vor Inkrafttreten der BKatV begangene Ordnungswidrigkeit).
  • OLG Hamm, 09.06.1995 - 2 Ss OWi 623/95  

    Absehen vom Regelfahrverbot, berufliche Gründe, persönliche Gründe, persönlicher

    Nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe hat es offenbar auch nicht verkannt, dass § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BußgeldkatalogVO das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert, so dass es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370; OLG Hamburg VRS 88, 386; ständige Rechtsprechung der Senate des OLG Hamm).
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  • OLG Zweibrücken, 27.03.2009 - 1 SsBs 9/09  

    Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs auf den Rechtsfolgenausspruch nach

    Zutreffend ist insbesondere der Standpunkt des Amtsrichters, wonach eine Ausnahme vom Fahrverbot nicht allein deshalb gewährt werden muss, weil der Betroffene beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist (vgl. BayObLG DAR 1994, 368; OLG Frankfurt NZV 1994, 77; OLG Oldenburg NZV 1993, 198; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37) oder als sogenannter "Vielfahrer" anzusehen ist (OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.2006 - 1 Ss 159/05  

    Verkehrsrecht

    Zutreffend ist insbesondere der Standpunkt des Amtsrichters, wonach eine Ausnahme vom Fahrverbot nicht allein deshalb gewährt werden muss, weil die Betroffene als Polizeibeamtin beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen (vgl. BayObLG DAR 1994, 368; OLG Frankfurt NZV 1994, 77; OLG Oldenburg NZV 1993, 198; OLG Düsseldorf NZV 1993, 37).
  • OLG Naumburg, 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94  

    BKat Nr. 5; BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4; OWiG §§ 31, 34;

    Auch wenn im Einzelfall die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn nicht unmittelbar aus Gründen der Verkehrssicherheit angeordnet worden sein sollte, ließe sich damit allein eine Unterschreitung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsanktion nicht rechtfertigen (vgl. Bay0bLG NZV 1994, 370 : Lärmschutz).
  • OLG Hamm, 31.01.1997 - 2 Ss OWi 1565/96  

    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren zur

    Das Amtsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Satz 2 BußgeldkatalogVO gegeben sind und damit das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO indiziert wird, so dass es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbots als eindringlichen Denkzettel bedarf (vgl. u.a. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Celle VRS 86, 209, 211; OLG Düsseldorf NZV 1993, 320, 321; BayObLG NZV 1994, 370; OLG Hamburg VRS 88, 386; ständige Rechtsprechung der Senate für Bußgeldsachen des OLG Hamm).
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1106/99  

    Radarmessung kurz vor Ortsschild

    Ist, wie im vorliegenden Fall, einer der in § 2 Abs. 1 S. 1 BKatV aufgeführten Tatbestände erfüllt, so ist das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S.v. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG indiziert, so dass es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbotes als "Denkzettel" bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 129 ff.; OLG Hamm, NZV 1995, 366; DAR 1995, 374; OLG Celle, VRS 86, 209; OLG Hamburg, VRS 88, 386; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 320; BayObLG NZV 1994, 370).
  • KG, 15.04.2005 - 2 Ss 56/05  

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Vorsatzfeststellung bei Mißachtung einer

    Der hohe Rang, den das verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgut der psychischen und physischen Gesundheit der Bevölkerung besitzt, lässt es daher grundsätzlich nicht zu, einen Geschwindigkeitsverstoß allein deshalb geringer zu gewichten, weil die missachtete Verkehrsbeschränkung "nur" aus Gründen des Lärmschutzes angeordnet wurde (vgl. BayObLG, VRS 87, 372; OLG Karlsruhe, NJW 2004, 1749; OLG Schleswig, SchlHA 2003, 212; Senat, Beschl. v. 25.5. 1998 - 3 Ws (B) 225/98).
  • OLG Hamm, 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1196/99  

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Verfolgungsverjährung, Foto, Täteridentifizierung

    Ist, wie im vorliegenden Fall, einer der in § 2 Abs. 1 S. 1 BKatV aufgeführten Tatbestände erfüllt, so ist das Vorliegen einer groben Pflichtverletzung i.S.v. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG indiziert, so dass es regelmäßig im Rahmen einer Besinnungsmaßnahme der Anordnung eines Fahrverbotes als "Denkzettel" bedarf (vgl. BGHSt 38, 125, 129 ff. ; OLG Hamm, NZV 1995, 366; DAR, 1995, 374; OLG Celle, VRS 86, 209; OLG Hamburg, VRS 88, 386; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 320; BayObLG NZV 1994, 370).
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