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   LG Memmingen, 15.12.1992 - 3 Ns 25 Js 4522/92   

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LG Memmingen, 15.12.1992 - 3 Ns 25 Js 4522/92 (https://dejure.org/1992,4700)
LG Memmingen, Entscheidung vom 15.12.1992 - 3 Ns 25 Js 4522/92 (https://dejure.org/1992,4700)
LG Memmingen, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - 3 Ns 25 Js 4522/92 (https://dejure.org/1992,4700)
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    Bestrafung eines Ausländers ohne deutsche FE

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 456
  • DAR 1994, 412
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 16.09.2004 - 2 BvR 1603/04

    Verfassungsmäßigkeit einer Verurteilung eines ausländischen Fahrerlaubnisinhabers

    Die Auslegung, der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, der im Bundesgebiet ein Kraftfahrzeug führt, nachdem seit der Begründung seines ordentlichen Wohnsitzes im Inland die Frist des § 4 Abs. 1 Satz 3 IntVO von sechs Monaten verstrichen ist, sei ohne Fahrerlaubnis im Sinne des § 21 StVG (so auch OLG Köln, NZV 1996, S. 289 ; OLG Celle, NZV 1996, S. 327; BayObLG, NZV 1996, S. 502 zu § 4 IntVO a.F.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., 2003, § 21 StVG Rn. 2; ders., NZV 1995, S. 60 f.; Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 18. Aufl., 2004, § 21 StVG Rn. 6; a.A. LG Memmingen, DAR 1994, S. 412 f.), steht im Einklang mit dem Wortlaut der Strafvorschrift.

    Dies ergibt sich aus der Begründung zur Neufassung des § 14 IntVO, wonach § 14 IntVO nicht einschlägig ist für außerdeutsche Kraftfahrzeugführer, die unter Verstoß gegen § 4 IntVO ein Kraftfahrzeug führen, jedoch nach § 21 StVG wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft werden können (VkBl 1982, S. 496; vgl. hierzu auch BayObLG, NZV 1996, S. 502; OLG Köln, NZV 1996, S. 289 ; a.A. LG Memmingen, DAR 1994, S. 412 ).

  • OLG Köln, 27.02.1996 - Ss 2/96
    Die neuerdings in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, die Teilnahme am inländischen Straßenverkehr mit einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Ablauf der 1jährigen Übergangszeit (§ 4 Abs. 1 IntVO) könne nicht geahndet werden, weil der Ordnungswidrigkeitentatbestand in § 14 IntVO ein solches Verhalten nicht enthalte und die Anwendung des § 21 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alternative StVG auf einen solchen Sachverhalt eine gemäß Art. 103 Abs. 2 GG verbotene "erweiternde Auslegung" dieser Vorschrift bedeute (so LG Memmingen DAR 1994, 412), ist - so zu Recht und mit eingehender Begründung Hentschel NZV 1995, 60 - unzutreffend.
  • OLG Celle, 31.01.1996 - 3 Ss 127/95
    Im Anschluß an das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 15. Dezember 1992 - 3 Ns 25 Js 4522/92 - (abgedruckt in DAR 1994, 412 f.) vertritt er die Auffassung, nicht nur eine von deutschen Behörden ausgestellte Fahrerlaubnis, sondern auch eine ausländische - hier jugoslawische - Fahrerlaubnis sei eine gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG "erforderliche" Fahrerlaubnis, die zum Fahren von Kraftfahrzeugen durch ausländische Staatsbürger in der Bundesrepublik Deutschland berechtige.
  • BayObLG, 17.07.1996 - 2St RR 76/96
    bb) Auch der Auffassung des Landgerichts Memmingen (DAR 1994, 412 ) vermag der Senat nicht zu folgen.
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