Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 09.06.1994

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94   

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https://dejure.org/1994,1628
BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94 (https://dejure.org/1994,1628)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94 (https://dejure.org/1994,1628)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 1994 - 2 BvR 1269/94 (https://dejure.org/1994,1628)
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1,1 o/oo

§§ 315c Abs. 1 Nr. 1, 316 StGB, Art. 2 Abs. 1, 103 Abs. 2 GG, § 261 StPO, den Gegenbeweis ausschließende Bindung an Erfahrungssätze

Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org

    §§ 315c Abs. 1 Nr. 1, 316 StGB
    Festlegung der Grenze von 1,1 Promille für die Annahme absoluter Fahrunsicherheit (BGHSt 37, 91) ist nicht verfassungswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der 1,1 %-Grenze für die Tatbestandsverwirklichung des § 316 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Absolute Fahruntüchtigkeit - Festlegung der Grenze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 125
  • NZV 1995, 76
  • DAR 1995, 103
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.12.1973 - 4 StR 130/73

    zwei Wacholder - § 316 StGB, Rückrechnung, Resorptionsdauer,

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94
    Dasselbe gilt nach dieser Rechtsprechung, wenn der Blutalkoholkonzentrationswert im Zeitpunkt der Fahrt zwar den Grenzwert der absoluten Fahruntauglichkeit noch nicht überschritten hat, der Kraftfahrer jedoch in diesem Zeitpunkt eine Alkoholmenge im Körper hat, die in der Folgezeit zu einer Blutalkoholkonzentration führt, die den Grenzwert der absoluten Fahruntauglichkeit erreicht oder übersteigt (vgl BGHSt 25, 246 [251 f]).

    Demgemäß ist der Tatrichter bei der Beweiswürdigung an allgemeine Erfahrungssätze gebunden (vgl BGHSt 5, 34 [36]; 6, 70 [72]; 10, 208 [211]; 25, 246 [248]; 29, 18 [20 f]; 31, 86 [89]; Kleinknecht/Meyer-Großner, StPO , 41. Aufl, § 337 Rdn. 31 m.w.N.).

  • BGH, 18.03.1954 - 3 StR 87/53

    Beweiskraft eines Blutgruppengutachtens bei Ausschluss der Vaterschaft aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94
    Demgemäß ist der Tatrichter bei der Beweiswürdigung an allgemeine Erfahrungssätze gebunden (vgl BGHSt 5, 34 [36]; 6, 70 [72]; 10, 208 [211]; 25, 246 [248]; 29, 18 [20 f]; 31, 86 [89]; Kleinknecht/Meyer-Großner, StPO , 41. Aufl, § 337 Rdn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82

    Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94
    Demgemäß ist der Tatrichter bei der Beweiswürdigung an allgemeine Erfahrungssätze gebunden (vgl BGHSt 5, 34 [36]; 6, 70 [72]; 10, 208 [211]; 25, 246 [248]; 29, 18 [20 f]; 31, 86 [89]; Kleinknecht/Meyer-Großner, StPO , 41. Aufl, § 337 Rdn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 809/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94
    Demgemäß ist der Tatrichter bei der Beweiswürdigung an allgemeine Erfahrungssätze gebunden (vgl BGHSt 5, 34 [36]; 6, 70 [72]; 10, 208 [211]; 25, 246 [248]; 29, 18 [20 f]; 31, 86 [89]; Kleinknecht/Meyer-Großner, StPO , 41. Aufl, § 337 Rdn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94
    Demgemäß ist der Tatrichter bei der Beweiswürdigung an allgemeine Erfahrungssätze gebunden (vgl BGHSt 5, 34 [36]; 6, 70 [72]; 10, 208 [211]; 25, 246 [248]; 29, 18 [20 f]; 31, 86 [89]; Kleinknecht/Meyer-Großner, StPO , 41. Aufl, § 337 Rdn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94
    Demgemäß ist der Tatrichter bei der Beweiswürdigung an allgemeine Erfahrungssätze gebunden (vgl BGHSt 5, 34 [36]; 6, 70 [72]; 10, 208 [211]; 25, 246 [248]; 29, 18 [20 f]; 31, 86 [89]; Kleinknecht/Meyer-Großner, StPO , 41. Aufl, § 337 Rdn. 31 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94
    Nur in selltenen Ausnahmefällen kommt ein Eingreifen des BVerfG in Betracht, nälmlich wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl BVerfGE 74, 102 [127]).
  • BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90

    Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94
    Danach sind Kraftfahrer bei einem Blutalkoholgehalt von 1, 1 o/oo und mehr absolut fahruntüchtig (vgl BGH, NJW 1990, 2393 ).
  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 752/90

    Herabsetzung der Promille-Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94
    Der gesetzliche Tatbestand gibt damit von vornherein der Rechtsprechung Raum, bei der Feststellung der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit gewandelten wissenschaftlichen Erkenntnissen und verbesserten wissentschaftlich-technischen Methoden Rechnung zu tragen, ohne daß damit schon das verfassungsrechtliche Gebot der Gesetzlichkeit des Straftatbestandes und der Strafdrohung (Art. 103 Abs. 2 GG ) berührt wäre (vgl BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1990, 3140 ).
  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02

    BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein

    Die Einstufung der vom Angeklagten verwendeten Schreckschußwaffe als Waffe im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bedeutet aber nur eine - geänderte - Auslegung eines Tatbestandsmerkmals; sie korrigiert nicht etwa die bisherige Auslegung im Vorgriff auf eine erst nach der Tat verabschiedete und später in Kraft tretende Gesetzesänderung zu Lasten des Täters (vgl. dazu BVerfG - Kammer -, Beschluß vom 19. Dezember 2002 - 2 BvR 666/02) und beinhaltet keine - rückwirkende - Anwendung einer neuen gesetzlichen Regelung (vgl. u.a. BVerfG - Kammer - NJW 1990, 3140; 1995, 125 f.).
  • BGH, 08.04.2010 - 5 StR 491/09

    Parteiverrat; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung bei gleichbleibendem

    Die im Anschluss an die Senatsentscheidung BGHSt 52, 307 erfolgte Verurteilung wegen Parteiverrats nach § 356 Abs. 2 StGB verstößt schon deshalb nicht gegen das durch Art. 103 Abs. 2 GG geforderte Verbot einer rückwirkenden Verschärfung der Strafbarkeit, weil dieses bei einer Änderung der Rechtsprechung bei gleichbleibendem Gesetzeswortlaut nicht eingreift (vgl. BVerfGE 18, 224, 240 f.; 32, 311, 319; BVerfG (Kammer) NStZ 1990, 537; NJW 1995, 125, 126; BGHSt 41, 101, 111 f.; Dannecker in LK 12. Aufl. § 1 Rdn. 432 ff., Fischer, StGB 57. Aufl. § 1 Rdn. 14 ff.).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Insbesondere ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, daß Gerichte im Beweisverfahren eine Einzelfallprüfung aufgrund der von ihnen angewendeten allgemeinen Erfahrungssätze für entbehrlich halten (BVerfG NJW 1995, 125).
  • OLG Braunschweig, 30.11.2023 - 1 ORs 33/23

    E-Scooter; Elektrokleinstfahrzeug; absolute Fahruntüchtigkeit; Entziehung der

    Dabei hat der Bundesgerichtshof, dessen auf allgemein als gesichert geltenden Erkenntnissen beruhende Rechtsprechung zur absoluten Fahruntüchtigkeit vom Bundesverfassungsgericht gebilligt wurde ( BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Juni 1994 - 2 BvR 1269/94 -, Rn. 7, juris), darauf hingewiesen, dass eine "Gleichbehandlung der Fahrer aller einspuriger Kraftfahrzeuge bedenklich" erscheine ( BGH, Beschluss vom 14. März 1969 - 4 StR 183/68 -, Rn.17).
  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (B) 10/10

    Rechtsanwaltszulassung: Vereinbarkeit des Widerrufs wegen eines

    a) Wie der Senat - vom Bundesverfassungsgericht bestätigt - vielfach ausgeführt hat, verletzt der in § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO vorgesehene Widerruf der Anwaltszulassung bei Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht die in Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Freiheit der Berufungswahl (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 26. Juni 1984 - AnwZ (B) 3/84, BGHZ 92, 1, 5; vom 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 77/94, NJW 1995, 125 unter II 3; vom 19. Juni 1995 - AnwZ (B) 82/94, BRAK-Mitt. 1995, 214; vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00, NJW-RR 2001, 1642 unter II 2 c; vom 22. April 2002 - AnwZ (B) 31/01, MittdtschPatAnw.
  • OLG Bamberg, 22.06.2018 - 3 OLG 110 Ss 38/18

    Berufungsbeschränkung auf Strafmaß bei besonders schwerem Fall der

    Darauf, dass bei einer Änderung der Rechtsprechung das in Art. 103 II GG, § 1 StGB normierte Rückwirkungsverbot nicht tangiert wird (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschl. vom 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94 = NJW 1995, 125 = VRS 88, 1 [1995] = NZV 1995, 76 = BA 32 [1995], 127 = DAR 1995, 103; BGH, Urt. v. 20.03.1995 - 5 StR 111/94 = BGHSt 41, 101 = NStZ 1995, 401 = MDR 1995, 945 = NJW 1995, 2728 = NJ 1995, 539 = BGHR GG Art. 103 II Rückwirkung 4; Beschluss vom 08.04.2010 - 5 StR 491/09 = wistra 2010, 263; BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 16.05.2011 - 2 BvR 1230/10 = BVerfGK 18, 430 [offen gelassen für den Fall, dass die frühere Rechtsprechung durch ein Mindestmaß an Kontinuität einen Vertrauenstatbestand begründen konnte]), kommt es deshalb nicht an.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 39/04

    Kein Arbeitsunfall nach Trunkenheitsfahrt

    Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist ein Verkehrsteilnehmer bereits dann fahruntüchtig, wenn er zum Zeitpunkt der Fahrt die Alkoholmenge im Körper hat, die in der Folgezeit zu einer BAK führt, die die Annahme von Fahruntüchtigkeit begründet (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27. Juni 1994 - 2 BvR 1269/94, NZV 1995, 76 f.).
  • OLG Hamm, 05.09.1995 - 2 Ss 844/95

    Strafrechtliche Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betruges in drei Fällen;

    Willkür liegt vor, wenn die Entscheidung auf unsachlichen, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint (BVerfG NJW 1995, 125 u. 1984, 1874; weit. Nachw. aus der Rspr. bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. unter Rn. 6 zu § 16 GVG).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 2096/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4297
BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 2096/93 (https://dejure.org/1994,4297)
BVerfG, Entscheidung vom 09.06.1994 - 2 BvR 2096/93 (https://dejure.org/1994,4297)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 2096/93 (https://dejure.org/1994,4297)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung des Strafbefehls - Sperrwirkung - Haltbarkeit - Gleichheitssatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 124
  • NZV 1995, 78
  • DAR 1995, 103
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 2096/93
    Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 4, 1 [7]; 81, 132 [137]; 87, 273 [278 f.]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 2096/93
    Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 4, 1 [7]; 81, 132 [137]; 87, 273 [278 f.]).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 2096/93
    Ohne daß es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Verbot dar, offensichtlich unsachliche Erwägungen zur Grundlage einer staatlichen Entscheidung zu machen (BVerfGE 58, 163 [167 f.]; 71, 202 [205]).
  • BVerfG, 26.11.1985 - 2 BvR 851/84

    Objektiv willkürliche Verwerfung einer Berufung in Zivilsachen

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 2096/93
    Ohne daß es auf subjektive Umstände oder ein Verschulden des Gerichts ankäme, stellt eine derartige Entscheidung einen Verstoß gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Verbot dar, offensichtlich unsachliche Erwägungen zur Grundlage einer staatlichen Entscheidung zu machen (BVerfGE 58, 163 [167 f.]; 71, 202 [205]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 2096/93
    Hinzukommen muß vielmehr, daß diese bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (BVerfGE 4, 1 [7]; 81, 132 [137]; 87, 273 [278 f.]).
  • LG Berlin, 24.07.2006 - 514 Qs 67/06

    Keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach Einspruch des Angeklagten ohne

    Sie verstößt gegen das Willkürverbot (vgl. BVerfG NJW 1995, 124 für das Verfahren nach einer Berufung der Staatsanwaltschaft).
  • OLG Jena, 07.05.1996 - 1 Ss 200/94

    Strafklageverbrauch bei Ablehnung des Strafbefehlserlasses; Verneinung des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Nürnberg, 27.09.2010 - 1 Ws 514/10

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Anordnung durch Beschluss des

    Wenn die Vorinstanz eine Maßregel nach § 69 StGB nicht ausgesprochen hat , darf zwar mit Aufhebung des Urteils und Anordnung einer solchen Maßregel nach § 69 StGB im Berufungsurteil auch ein Beschluss nach § 111 a StPO ergehen , vorher jedoch nicht (vgl . Bundesverfassungsgericht NJW 1995, 124; Hentschel , Trunkenheit , Fahrerlaubnisentziehung , Fahrverbot , 8 , Aufl . 2000 , Rdn . 875; Meyer-Goßner StPO , 53 . Aufl . § 111 a Rdn . 3, 13) .
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