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   OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94   

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https://dejure.org/1995,4400
OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94 (https://dejure.org/1995,4400)
OLG München, Entscheidung vom 14.03.1995 - 5 U 3850/94 (https://dejure.org/1995,4400)
OLG München, Entscheidung vom 14. März 1995 - 5 U 3850/94 (https://dejure.org/1995,4400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 254 Abs. 2; ZPO § 287
    Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 355 (Ls.)
  • DAR 1995, 254
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93

    Langzeitpauschaltarife bei der Nutzung eines Ersatzfahrzeugs für eine längere

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).

    Im übrigen ist die Möglichkeit telefonischer Erholung von Auskünften über Mietwagenpreise allgemein bekannt (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; OLG Nürnberg NZV 1994, 24 ).

    Hätte sich der Kläger nach derartigen Angeboten erkundigt, hätte er solche günstigen Angebote auch in Erfahrung bringen und wahrnehmen können (vgl. auch Senat, a.a.O., OLG Nürnberg NZV 1994, 24 ; OLG Köln VersR 1993, 767 ; OLG Düsseldorf NZV 1991, 465 ).

  • OLG München, 17.05.1994 - 5 U 5630/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).

    Jedenfalls stellt die Ablehnung eines Vertragsabschlusses zu den Bedingungen eines sonst auch angebotenen günstigeren Tarifs nur aus dem Grund, weil der Mieter an einem Unfall beteiligt war, ein Verschulden des Vermieters bei Vertragsschluß dar, sofern nicht in der Person des Mieters Umstände vorliegen, die eine Verweigerung rechtfertigen (Senat NZV 1994, 359 ; OLG Koblenz NZV 1992, 236 ; OLG Karlsruhe DAR 19931 229).

    Der Senat hält hierbei an seiner Rechtsprechung fest, daß in der Regel der dreifache Nutzungsausfall nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch eine geeignete Schätzgrundlage ist (vgl. hierzu Entscheidung des Senat vom 17.5.1994, NZV 1994, 359 ).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Bei dem Vergleich bloß fiktiver Reparaturkosten mit den Wiederbeschaffungskosten ist dagegen der Restwert bei der Vergleichsrechnung abzuziehen (BGH VersR 1992, 61 ).

    Bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen als einem typischen Massengeschäft ist es, wie der BGH bereits wiederholt anerkannt hat (vgl. zum Beispiel BGH VersR 1992, 61 ; BGH VersR 1986, 1103 /1106) aus Gründen der einfachen und praktikablen Handhabung vertretbar, in gewissem Umfang pauschalierende Betrachtungsweisen anzuwenden.

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).

    Im übrigen ist die Möglichkeit telefonischer Erholung von Auskünften über Mietwagenpreise allgemein bekannt (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; OLG Nürnberg NZV 1994, 24 ).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen als einem typischen Massengeschäft ist es, wie der BGH bereits wiederholt anerkannt hat (vgl. zum Beispiel BGH VersR 1992, 61 ; BGH VersR 1986, 1103 /1106) aus Gründen der einfachen und praktikablen Handhabung vertretbar, in gewissem Umfang pauschalierende Betrachtungsweisen anzuwenden.
  • OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Der Auffassung von M., wonach nur 3 % angemessen sind, bis 2 Wochen sogar überhaupt kein Abschlag, haben sich zwar mittlerweile vereinzelt Gerichte angeschlossen (vgl. zum Beispiel OLG Stuttgart NJW-RR 94, 921).
  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Hat der Geschädigte jedoch, wie hier, tatsächlich einen Mehrerlös erzielt, muß er sich diesen anrechnen lassen, sofern der Mehrerlös nicht auf überobligationsmäßigen Anstrengungen beruht (BGH DAR 1992, 172 ).
  • OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92

    Mietwagen; Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Hätte sich der Kläger nach derartigen Angeboten erkundigt, hätte er solche günstigen Angebote auch in Erfahrung bringen und wahrnehmen können (vgl. auch Senat, a.a.O., OLG Nürnberg NZV 1994, 24 ; OLG Köln VersR 1993, 767 ; OLG Düsseldorf NZV 1991, 465 ).
  • OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93

    Hohe Mietwagenkosten; Schädiger; Geschädigter ; Erkundigungen nach günstigen

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, gehören die Mietwagenkosten nach ständiger Rechtsprechung zum Herstellungsaufwand nach § 249 S. 2 BGB (vgl. BGH VersR 1985, 283/284; 1090; 1092; Etzel DAR 1995, 17).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

  • OLG Düsseldorf, 08.07.1991 - 1 U 144/90
  • OLG Koblenz, 24.01.1992 - 8 U 1559/90

    Anmietung eines Ersatzwagens; Autovermieter; Hinweispflicht

  • OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89

    Ersatzfahrzeug während der Reparatur; Erforderlichkeit und Angemessenheit der

  • OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Hinweispflicht des gewerblichen Kfz-Vermieters

    Das OLG München (NZV 94, 359/360; DAR 95, 254/256) hat die Auffassung vertreten, dass die Ablehnung eines vom Kunden erfragten Vertragsabschlusses zu den Bedingungen eines sonst auch angebotenen günstigeren Tarifes nur aus dem Grund, weil der Kunde an einem Unfall beteiligt war, ein Verschulden bei Vertragsschluss darstellt, soweit nicht in der Person des Mieters Umstände vorliegen, die eine Weigerung rechtfertigen (so im Ergebnis auch BGH NJW 96, 1965/1966).
  • LG Halle, 13.05.2005 - 1 S 255/03
    Soweit der Geschädigte wie festgestellt seine Pflicht verletzt hat, den Schaden auf das erforderliche Maß zu begrenzen, sind die erforderlichen Kosten, die er ersetzt verlangen kann, auf dieser Grundlage nach § 287 ZPO zu schätzen (vgl. auch OLG München, DAR 1995, S. 254 f.).
  • AG Lörrach, 01.03.2005 - 2 C 2309/04
    aa) Das erkennende Gericht greift hierbei zur Ermittlung des notwendigen Betrages auf das Dreifache der Nutzungsentschädigung nach der Tabelle Sanden / Danner / Küppersbusch zurück, was die Rechtssprechung im hiesigen Bezirk auch bisher so gehandhabt hat (vgl. nur LG Freiburg 1 O 131/03 U. v. 09.02.2004, bestätigt durch Urteil des OLG Karlsruhe 9 U 39/04 vom 29.09.2004, LG Freiburg 3 S 40/03, U.v. 04.12.2003; AG Lörrach - im Übrigen sogar bei Bejahung einer grundsätzlich bestehenden Erkundigungspflicht des Geschädigten gegenüber dem Mietwagenunternehmen hinsichtlich eines Normaltarifs -: 1 C 964/01, U.v. 18.09.2001; grundlegend: LG Freiburg in NJW-RR 1997,1069 unter Anschluss an OLG München DAR 1995, 254, s.a. OLG München, NZV1994, 359; AG Frankfurt NZV 2002, 83).
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