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LG Gießen, 22.03.1995 - 1 S 613/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVO § 3 Abs. 1 S. 2 § 8 Abs. 1 S. 1
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung an einer Kreuzung ohne besondere Vorfahrtregelung
Papierfundstellen
- DAR 1995, 292
Wird zitiert von ...
- LG Saarbrücken, 10.07.2009 - 13 S 154/09
Grundsätze der Haftungsbewertung bei Rechts-vor-Links-Unfällen
Der sich von links nähernde Wartepflichtige darf seinerseits vertrauen, dass der ihm gegenüber Berechtigte selbst seiner Wartepflicht nachkommt, so dass bei einer Kollision zwischen beiden den Berechtigten eine Mithaftung treffen kann (st. Rspr. BGH NJW 1985, 2757; OLG Hamm NZV 2003, 377;… Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 8 StVO Rdn. 38;… Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 27. Kap. Rdn. 234 f., jew. m.w.N.; LG Gießen DAR 1995, 292; OLG Hamm NZV 2003, 377).