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   OLG Nürnberg, 01.08.1995 - 3 U 468/95   

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https://dejure.org/1995,2952
OLG Nürnberg, 01.08.1995 - 3 U 468/95 (https://dejure.org/1995,2952)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.08.1995 - 3 U 468/95 (https://dejure.org/1995,2952)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. August 1995 - 3 U 468/95 (https://dejure.org/1995,2952)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    Restriktive Handhabung bei Schockschäden naher Angehöriger L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der beiden Geschädigten; Schmerzensgeldanspruch von Eltern wegen des Unfalltods ihrer drei einzigen Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Schmerzensgeld; Unfalltod; Kleinkind; Schockschäden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 367
  • VersR 1997, 328
  • DAR 1995, 447
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1971 - VI ZR 78/70

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden; Berücksichtigung eines fremden Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.08.1995 - 3 U 468/95
    Schließlich beschränkt sich die Ersatzpflicht immer auf die nächsten Angehörigen, namentlich also die Eltern der Unfallopfer (BGHZ 56, S. 163 = NJW 1971, S. 1883 ; BGH, LM Nr. 66 zu § 823 (A a) BGB = NJW 1984, S. 1405 ; Deutsch, JuS 1969, S. 197, 199 ff; Deubner, JuS 1971, S. 622 ; Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozeß, 21. Aufl. 1993, S. 145 ff; Odersky, Schmerzensgeld bei Tötung naher Angehöriger, 1989, S. 16 ff; Palandt/Heinrich, BGB , 54. Aufl. 1995, Vorbem. 71 vor § 249 ; Slizyk, Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, 2. Aufl. 1994, S. 28 ff; Staudinger/Medicus, BGB , 12. Aufl. 1983, § 249 Rdnrn. 58 ff.).
  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 103/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.08.1995 - 3 U 468/95
    Ersatzpflichtig sind namentlich sogenannte zweckfreie Aktualneurosen, während sogenannte Konversionsneurosen eine Ersatzpflicht nur nach sich ziehen, wenn sie in erster Linie auf den Unfall zurückzuführen sind, selbst wenn der Geschädigte mit ihnen deshalb nicht fertiggeworden ist, weil er eine besonders labile psychische Verfassung hat (BGH, LM Nr. 56 zu § 823 (O) BGB = NJW 1986, S. 777 ; LM Nr. 147 zu § 823 (A a) BGB = NJW 1993, S. 1523 ).
  • BGH, 31.01.1984 - VI ZR 56/82

    Schadensersatzanspruch wegen unfallbedingt wegen des Todes des Ehegatten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.08.1995 - 3 U 468/95
    Schließlich beschränkt sich die Ersatzpflicht immer auf die nächsten Angehörigen, namentlich also die Eltern der Unfallopfer (BGHZ 56, S. 163 = NJW 1971, S. 1883 ; BGH, LM Nr. 66 zu § 823 (A a) BGB = NJW 1984, S. 1405 ; Deutsch, JuS 1969, S. 197, 199 ff; Deubner, JuS 1971, S. 622 ; Geigel/Kolb, Der Haftpflichtprozeß, 21. Aufl. 1993, S. 145 ff; Odersky, Schmerzensgeld bei Tötung naher Angehöriger, 1989, S. 16 ff; Palandt/Heinrich, BGB , 54. Aufl. 1995, Vorbem. 71 vor § 249 ; Slizyk, Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, 2. Aufl. 1994, S. 28 ff; Staudinger/Medicus, BGB , 12. Aufl. 1983, § 249 Rdnrn. 58 ff.).
  • BGH, 16.03.1993 - VI ZR 101/92

    Ersatzpflicht bei Konversionsneurose

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.08.1995 - 3 U 468/95
    Ersatzpflichtig sind namentlich sogenannte zweckfreie Aktualneurosen, während sogenannte Konversionsneurosen eine Ersatzpflicht nur nach sich ziehen, wenn sie in erster Linie auf den Unfall zurückzuführen sind, selbst wenn der Geschädigte mit ihnen deshalb nicht fertiggeworden ist, weil er eine besonders labile psychische Verfassung hat (BGH, LM Nr. 56 zu § 823 (O) BGB = NJW 1986, S. 777 ; LM Nr. 147 zu § 823 (A a) BGB = NJW 1993, S. 1523 ).
  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer

    b) das Endurteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 1. August 1995 - 3 U 468/95 -.

    Das Oberlandesgericht wies die Berufung mit dem angegriffenen Urteil (vgl. DAR 1995, S. 447 ff.) zurück.

  • OLG Celle, 24.08.2022 - 14 U 22/22

    Schmerzens- bzw. Hinterbliebenengeld aus einem Verkehrsunfall; Voraussetzungen

    So war im Falle OLG Frankfurt (Urteil vom 06.09.2017 - 6 U 216/16, juris, Rn. 43 ff.) ein normales Familien-, Privat- und Berufsleben noch nach Jahren ausgeschlossen (ähnlich auch OLG Nürnberg, Urteil vom 1. August 1995 - 3 U 468/95, Rn. 14, 27 ff. und LG Dortmund, Urteil vom 22. Juli 2004 - 15 O 150/99, juris, Rn. 56 ff.).
  • LG Bochum, 29.10.2015 - 2 O 574/12

    Schadensersatz, Schmerzensgeld, Tod eines nahen Angehörigen

    Die Ersatzpflicht greift nach der zur gegenwärtigen Rechtslage geltenden Rechtsprechung nur unter der Voraussetzung ein, dass über die normale seelische Erschütterung hinaus eine traumatische Schädigung der physischen oder psychischen Gesundheit eingetreten ist, die medizinisch fassbar ist und Krankheitswert besitzt (statt vieler: OLG Nürnberg NZV 1996, 367 ff.).
  • LG Köln, 17.03.2005 - 8 O 264/04

    Haftung des Reiseveranstalters für Sicherheitsmängel an Freizeitangeboten einer

    Schließlich beschränkt sich die Ersatzpflicht immer auf einen engsten Familienangehörigen (OLG Nürnberg ZfS 1995, 370, 371; BGH MDR 1989, 805 f.: Palandt/Heinrichs, Vorb.
  • OLG Köln, 03.12.2013 - 15 U 191/09

    Haftung des Unfallverursachers für Schäden naher Angehöriger

    Vor diesem Hintergrund ist anerkannt, dass eine Ersatzpflicht für solche psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nur dort in Betracht kommt, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die diese auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Unglücksfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die als solche pathologisch fassbar sind, und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (vgl. BGH, NJW 1989, 2317 - Rdn. 9 gemäß Juris-; BGH, NJW 1985, 1390, Rdn. 16 f gemäß Juris; OLG Nürnberg, DAR 1995, 447 - Rdn. 30 gemäß Juris - jeweils m. w. Nachw.).
  • LG Köln, 28.08.2003 - 8 O 17/03

    Spaßbad - Kinderbetreuungsprogramm bei einer Ferienreise

    Schließlich beschränkt sich die Ersatzpflicht immer auf die engsten Familienangehörigen (z.B. OLG Nürnberg, ZfS 1995, 370, 371; BGH, MDR 1989, 805 f.; Palandt/Heinrichs, [62. Aufl.], Vorb.

    Auch die zitierte Entscheidung des OLG Nürnberg vom 1.8.1995 (ZfS 1995, 370), in der einem Vater 30.000,- EUR Schmerzensgeld zugesprochen wurden, kann nur als grobe Richtschnur geeignet sein, da dem Urteil - wie das Gericht selbst ausführt - ein ganz besonders schwerer Ausnahmefall zu Grunde lag.

  • LG Berlin, 18.09.2002 - 23 O 272/01
    Dabei beschränkt die Rechtsprechung den Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens allerdings auf die nächsten Angehörigen, verlangt einen schweren Unfall, der die Schockreaktion nachvollziehbar macht sowie die eigene schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigung des Anspruchstellers (BGHVersR 1971, 905; VersR 1976, 539; VersR 1984, 439; VersR 1989, 853; OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 439; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 214; OLG Nürnberg., NZV 1996, 367; Münchner- Kommentar-Stein, BGB, § 847 Rn. 16).

    Soweit die Beklagte zu 1) selbst anführt, dass das OLG Nürnberg ( DAR 1995, 447) in einem Fall Schmerzensgelder von 70.000,-- DM und 40.000,-- DM an die Eltern von drei im Straßenverkehr in Folge einer Trunkenheitsfahrt getöteten Kinder zugesprochen hat, war dies Folge eines spezifizierten Vortrags zu den ganz erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen der Eltern.

  • OLG Stuttgart, 10.08.2017 - 1 U 52/15

    Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch wegen eines Schockschadens bei dem Tod eines

    Die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 01.08.1995 - 3 U 468/95 - RuS 1995, 384, zitiert nach juris (siehe auch Hacks/Wellner/Häcker, a.a.O., lfd. Nr. 35.3050), mit der 30.000,00 EUR (auf 2017 indexiert: 39.888,00 EUR) zuerkannt wurden, stellt insoweit einen Sonderfall dar.
  • LG Berlin, 08.09.2010 - 24 O 523/05

    Fahrzeughalter und zum Unfallzeitpunkt unberechtigter Fahrzeugführer haften

    Nach alldem hält das Gericht die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 20.000,- EUR für erforderlich, in dieser Höhe aber auch für ausreichend auch im Hinblick auf in der Vergangenheit von anderen Gerichten bereits entschiedene ähnlich gelagerte Verletzungskonstellationen, wobei die psychischen Unfallfolgen hier im Vordergrund stehen (vgl. u.a. LG Köln, NJW-RR 2005, 704; OLG Nürnberg, DAR 1995, 447).
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