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BayObLG, 03.11.1995 - 1St RR 97/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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StGB § 316
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1996, 75
- JR 1996, 385
- BayObLGSt 1995, 181
- DAR 1996, 101
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90
Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit
Auszug aus BayObLG, 03.11.1995 - 1St RR 97/95
Das Landgericht folgert - ebenso wie das Landgericht Hamburg in einem Beschluß vom 12.8.1993 (Blutalkohol 1993, 367 mit zustimmender Anmerkung von Kaun) - aus den Gründen der Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28.6.1990 (BGHSt 37, 89 ), daß bei den hier festgestellten Entnahmewerten (Blutalkoholkonzentration in Promille nach ADH: 1.14/1.14; nach GC: 1.06/1.07; Mittelwert: 1.10) absolute Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers erst ab 1, 15 %o angenommen werden dürfe.Der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern beträgt einheitlich 1, 1 %o; die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.6.1990 rechtfertigt nicht die vom Landgericht vorgenommene Anhebung auf 1, 15 %o. Der Bundesgerichtshof hat den Sicherheitszuschlag von 0, 1 %o zum Grundwert von 1, 0 %o nur für diejenigen mit forensischen Blutalkoholanalysen befaßten Institute vorübergehend auf 0, 15 %o erhöht, die an den zur Qualitätskontrolle durchzuführenden Ringversuchen noch nicht erfolgreich teilgenommen haben (BGHSt 37, 89, 98).
- BayObLG, 19.03.1982 - 1 ObOWi 503/81
Blutalkohol; Alkohol; Untersuchung; Blut; ADH-Methode; Promille; …
Auszug aus BayObLG, 03.11.1995 - 1St RR 97/95
In einem derartigen Fall ist vielmehr die Blutalkoholbestimmung zu wiederholen (wie zu verfahren ist, wenn dies nicht mehr möglich ist, bedarf hier keiner Entscheidung - zur Problematik vgl. Hentschel/Born Trunkenheit im Straßenverkehr, 6. neubearbeitete Auflage, S. 26 Rn. 66 und BayObLG VRS 62, 461 ).
- BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99
Blutalkoholuntersuchung nach dem ADH- und Gaschromatographie-Verfahren; Absolute …
Wird die zulässige Variationsbreite nicht überschritten, so steht der Verwertbarkeit des Mittelwerts nicht entgegen, daß die Standardabweichung, bezogen auf die Einzelwerte, über derjenigen liegt, die im Gutachten 1989 als Obergrenze für die Herabsetzung des Sicherheitszuschlages auf 0, 1‰ zugrundegelegt ist (BayObLG NZV 1996, 75 = JIR 1996, 385 mit zust. Anm. Hentschel;… Heifer/Brzezinka BA 1996, 106 f. = Anm. zu BayObLG aaO;… Hentschel/Born aaO;… Mühlhaus/Janiszewski StVO 15. Aufl. StGB § 316 Rdn. 12 m.w.N.; Sammler/Sprung/Hilgers BA 1992, 205, 208).