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   BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95   

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BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95 (https://dejure.org/1996,5459)
BayObLG, Entscheidung vom 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95 (https://dejure.org/1996,5459)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - 1 ObOWi 715/95 (https://dejure.org/1996,5459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rotlichtverstoß; Querverkehr; Frühstart

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 159 (Ls.)
  • VersR 1997, 380
  • BayObLGSt 1996, 3
  • DAR 1996, 103
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 16.02.1993 - 5 Ss OWi 19/93

    Straßenverkehrsrecht; Bemessung der Geldbuße und Verhängung eines Fahrverbots bei

    Auszug aus BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95
    Wie bereits ausgeführt, konnte das Amtsgericht darin, daß der Betroffene ein sog. Frühstarter war, einen besonderen Tatumstand im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 BKatV sehen, weshalb § 1 Abs. 1 BKatV , § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKatV i.V.m. Nr. 34.2.1 BKat gesetzeskonform einschränkend auszulegen ist (vgl. OLG Oldenburg VRS 85, 362 ; OLG Düsseldorf VRS 85, 139, 141, 472; 86, 471; OLG Köln VRS 87, 147, 148).

    Das Amtsgericht hat nicht ausreichend beachtet, daß der durch das festgestellte verbotswidrige Handeln indizierte grobe Pflichtverstoß im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG nur dann nicht vorgelegen hätte, wenn eine Gefährdung des Querverkehrs hätte ausgeschlossen werden können, z.B. weil dieser bereits durch Rotlicht gesperrt und auch nicht mit Nachzüglern zu rechnen war (vgl. OLG Oldenburg aaO.; OLG Düsseldorf VRS 85, 139, 141, 472, 473).

  • OLG Oldenburg, 02.04.1993 - Ss 132/93

    Vorschneller Frühstarter; Verbotswidrige Fahrweise; Nachzügler; Regelahndung;

    Auszug aus BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95
    Wie bereits ausgeführt, konnte das Amtsgericht darin, daß der Betroffene ein sog. Frühstarter war, einen besonderen Tatumstand im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 BKatV sehen, weshalb § 1 Abs. 1 BKatV , § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKatV i.V.m. Nr. 34.2.1 BKat gesetzeskonform einschränkend auszulegen ist (vgl. OLG Oldenburg VRS 85, 362 ; OLG Düsseldorf VRS 85, 139, 141, 472; 86, 471; OLG Köln VRS 87, 147, 148).
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95
    Hierfür hat der Tatrichter eine auf Tatsachen gestützte eingehende Begründung zu geben (BGHSt 38, 231, 237).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.1994 - 5 Ss OWi 403/93
    Auszug aus BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95
    Wie bereits ausgeführt, konnte das Amtsgericht darin, daß der Betroffene ein sog. Frühstarter war, einen besonderen Tatumstand im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 BKatV sehen, weshalb § 1 Abs. 1 BKatV , § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BKatV i.V.m. Nr. 34.2.1 BKat gesetzeskonform einschränkend auszulegen ist (vgl. OLG Oldenburg VRS 85, 362 ; OLG Düsseldorf VRS 85, 139, 141, 472; 86, 471; OLG Köln VRS 87, 147, 148).
  • BayObLG, 10.03.1994 - 1 ObOWi 22/94
    Auszug aus BayObLG, 09.01.1996 - 1 ObOWi 715/95
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, kann von der Anwendung der Bußgeldkatalog-Verordnung nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (BayObLGSt 1994, 56; 100, 101).
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 3 Ss OWi 1178/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Anhalten vor LZA, Beweiswürdigung, Gefährdung

    Demgegenüber vertritt ein anderer Teil der Rechtsprechung die Auffassung, daß von einem qualifizierten Rotlichtverstoß gemäß Nr. 34.2 BKatV auch dann auszugehen sei, wenn ein Fahrzeugführer vor einer Rotlicht zeigenden Ampel zunächst anhalte und trotz Fortdauer des Rotlichts in die Kreuzung einfahre (vgl. OLG Düsseldorf (2. Strafsenat) NZV 1996, 117 ; BayObLG DAR 1996, 103 ; differenzierend nach dem Grad des Verschuldens: OLG Hamm (4. Strafsenat) ZfS 1995, 152).

    Von der Anwendung der BKatV könne auch nur in Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen aufweise, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt sei, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein könne (vgl. BayObLG DAR 1996, 103, 104).

    Dabei wird allerdings verkannt, daß auch in einer bloßen Unachtsamkeit eine gravierende Fahrlässigkeit liegen kann (vgl. hierzu BayObLG DAR 1996, 103, 104).

  • OLG Bamberg, 29.06.2009 - 2 Ss OWi 573/09

    Rotlichtverstoß: Absehen vom Fahrverbot bei einem Frühstarter

    Von der Anwendung der Bußgeldkatalog-Verordnung kann nur in solchen Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, dass die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (BayObLGSt 1994, 56; 100/101; 1996, 3/4 f.).
  • OLG Bamberg, 10.02.2010 - 2 Ss OWi 1575/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertungsverbot für Voreintragungen bei einem

    Von dessen Verhängung kann nur in solchen Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, dass die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und nur minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen besonderen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (OLG Bamberg DAR 2006, 515; BayObLGSt 1994, 56 und 100/101; 1996, 3/4 f.).
  • OLG Bamberg, 24.07.2008 - 3 Ss OWi 1774/07

    Rotlichtverstoß: Überfahren einer roten Ampel aufgrund Verwechslung der

    7Von der Anwendung der Bußgeldkatalog-Verordnung kann nur in solchen Einzelfällen abgesehen werden, in denen der Sachverhalt zugunsten des Betroffenen so erhebliche Abweichungen vom Normalfall aufweist, daß die Annahme eines Ausnahmefalles gerechtfertigt ist, wie dies etwa in Fällen mit denkbar geringer Bedeutung und minimalem Handlungsunwert oder bei möglichen Ausnahmeumständen persönlicher Art der Fall sein kann (BayObLGSt 1994, 56; 100/101; 1996, 3/4 f.).
  • OLG Hamm, 06.02.1997 - 3 Ss OWi 15/97

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Gefährdung von Fußgängern, Gefährdung des

    Die weitere Frage, ob trotz des Rotlichtverstoßes eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs ausgeschlossen werden kann, ist demgegenüber nur für die Annahme eines groben Pflichtverstoßes i.S.d. § 25 Abs. 1 S.1 StVG und damit für die Bestimmung der Rechtsfolgen des Rotlichtverstoßes i.S.d. Annahme eines mit der Verhängung eines Fahrverbotes bewährten qualifizierten Rotlichtverstoßes von Bedeutung (Senat, Beschluss vom 16.07.1996, 3 Ss Owi 834/96; DAR 1996, 469; BayObLG DAR 1996, 103; OLG Köln, NZV 1994, 330, 331; OLG Zweibrücken, ZfS 1994, 147, 148; OLG Frankfurt, NZV 1995, 36).

    Angesichts der von ihm hier rechtsfehlerfrei und von der Rechtsbeschwerde auch nicht angegriffen festgestellten Rotlichtdauer von mehr als einer Sekunde zum Zeitpunkt des Rotlichtverstoßes des Betroffenen würde ein solcher grober Pflichtverstoß nur dann ausscheiden, wenn bereits eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs, insbesondere auch der Fußgänger und Radfahrer als möglicher Benutzer der Fußgängerfurt, hier hätte ausgeschlossen werden können, etwa weil der Querverkehr bereits durch Rotlicht gesperrt war und auch nicht mit Nachzüglern zu rechnen war (Senat, Beschluss vom 16.0 l 9 - 3 Ss Owi 834/96; DAR 1996, 469; BayObLG DAR 1996, 103).

  • BayObLG, 30.11.1998 - 2 ObOWi 625/98

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht aufgrund eines

    Im Hinblick auf diese Rechtsprechung bestehen Zweifel, ob an der bisher vom Senat vertretenen Auffassung, der auch der Amtsrichter gefolgt ist, festgehalten werden kann, daß von einem Fahrverbot in der Regel nicht abgesehen werden darf, wenn es zu einer abstrakten Gefährdung gekommen ist (BayObLGSt 1996, 3/5).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.01.1996 - 4St RR 280/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6634
BayObLG, 16.01.1996 - 4St RR 280/95 (https://dejure.org/1996,6634)
BayObLG, Entscheidung vom 16.01.1996 - 4St RR 280/95 (https://dejure.org/1996,6634)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - 4St RR 280/95 (https://dejure.org/1996,6634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 518
  • NStZ 1996, 287
  • DÖV 1996, 570
  • BayObLGSt 1996, 8
  • DAR 1996, 103 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1996 - 4St RR 280/95
    Da diese Verfassungsbestimmung Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit der Strafandrohung für den Normadressaten verlangt, muß der Wortsinn aus dessen Sicht bestimmt werden (BVerfGE 82, 236, 269; 71, 108, 115).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1996 - 4St RR 280/95
    Da diese Verfassungsbestimmung Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit der Strafandrohung für den Normadressaten verlangt, muß der Wortsinn aus dessen Sicht bestimmt werden (BVerfGE 82, 236, 269; 71, 108, 115).
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