Weitere Entscheidungen unten: AG Mainz, 03.05.1996 | LG Frankfurt/Main, 04.05.1994

Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1996 - 4 StR 18/96   

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https://dejure.org/1996,6904
BGH, 27.02.1996 - 4 StR 18/96 (https://dejure.org/1996,6904)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1996 - 4 StR 18/96 (https://dejure.org/1996,6904)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 4 StR 18/96 (https://dejure.org/1996,6904)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DAR 1996, 322
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 18/96
    Dieser Sachverhalt erfüllt unter Beachtung der vom Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 350, 359 = NStZ 1995, 129, 131) zur Auslegung des § 239 b StGB im Zwei-Personen-Verhältnis aufgestellten Grundsätze nicht den Tatbestand der Geiselnahme.
  • BGH, 03.08.1995 - 4 StR 435/95

    Bemächtigung - Entführung - Eigenständige Bedeutung - Abgenötigte Handlung

    Auszug aus BGH, 27.02.1996 - 4 StR 18/96
    Wenn die qualifizierte Drohung - wie hier das Vorhalten der Schußwaffe - zugleich dazu dient, sich des Opfers zu bemächtigen und es in unmittelbarem Zusammenhang damit zu weitergehenden Handlungen zu nötigen, wird die abgenötigte Handlung in der Regel ausschließlich durch die Bedrohung mit der Waffe durchgesetzt, ohne daß der Bemächtigungssituation die in § 239 b StGB vorausgesetzte eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 3. August 1995 - 4 StR 435/95).
  • OLG Köln, 26.11.2012 - 2 Ws 792/12

    Auswirkungen der notwendigen Zweiaktigkeit des Geschehens beim Sichbemächtigen im

    Unter Hinweis auf diese Entscheidung hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 27.02.1996 (Az: 4 StR 18/96, zitiert nach Juris) eine Geiselnahme bei folgendem Sachverhalt (festgestellt im Urteil des Landgerichts Meiningen vom 30.10.1995, Az. 20 Js 4525/95 1 KLs) verneint:.

    Im Übrigen zeigt gerade auch wieder die vom 4. Strafsenat mit Beschluss vom 27.02.1996 (Az: 4 StR 18/96, zitiert nach juris) aufgehobene Entscheidung des Landgerichts Meiningen, dass allein das Vorhandensein von Polizei, auf welche eine im Fahrzeug des Täters befindliche Person stets Wirkung auf deren Verhalten zeigen wird, nicht zur Bejahung des Tatbestands der Geiselnahme führt.

    Sofern die Kammer in ihrer Entscheidung auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27.02.1996 (DAR 1996, 322) verweise, habe der Bundesgerichtshof dort keine Grundsätze aufgestellt, sondern nur ausgesprochen, dass im Regelfall eine Geiselnahme nicht vorliege, wenn eine qualifizierte Drohung wie der Vorhalt einer Schusswaffe zugleich dazu diene, sich des Opfers zu bemächtigen und es in unmittelbarem Zusammenhang zu weiteren Handlungen zu nötigen; ein solcher Regelfall liege jedoch hier nicht vor.

    Schließlich trifft es zwar zu, dass der Bundesgerichtshof im Leitsatz der Entscheidung vom 27.02.1996 (DAR 1996, 322) lediglich formuliert hat, dass dann, wenn eine qualifizierte Drohung wie das Vorhalten einer Schusswaffe zugleich dazu diene, sich des Opfers zu bemächtigen und es in unmittelbarem Zusammenhang damit zu weitergehenden Handlungen zu nötigen, die abgenötigte Handlung in der Regel ausschließlich durch die Bedrohung mit der Waffe durchgesetzt werde, ohne dass der Bemächtigungssituation die in StGB § 239b vorausgesetzte eigenständige Bedeutung zukomme.

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Rechtsprechung
   AG Mainz, 03.05.1996 - 37 C 158/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8207
AG Mainz, 03.05.1996 - 37 C 158/95 (https://dejure.org/1996,8207)
AG Mainz, Entscheidung vom 03.05.1996 - 37 C 158/95 (https://dejure.org/1996,8207)
AG Mainz, Entscheidung vom 03. Mai 1996 - 37 C 158/95 (https://dejure.org/1996,8207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249 Abs. 2
    Preisaufschlag für Ersatzteile auch bei Abrechnung auf Gutachtenbasis L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 461
  • DAR 1996, 322
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Kassel, 03.05.2001 - 1 S 657/00

    Fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis - Welche Werkstattpreise?

    Nach Auffassung der Kammer hat der Geschädigte auch bei fiktiver Reparaturabrechnung auf Gutachtenbasis Anspruch auf Ersatz der Kosten, die in einer dem Fahrzeugtyp entsprechenden Vertragswerkstatt anfallen würden (so auch AG Schweinfurt, DAR 1998, 478; AG Augsburg DAR 1995, 163, 164; AG Mainz DAR 1996, 322 für Ersatzteil-Preisaufschlag).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 04.05.1994 - 2/16 S 26/94, 2-16 S 26/94   

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https://dejure.org/1994,9382
LG Frankfurt/Main, 04.05.1994 - 2/16 S 26/94, 2-16 S 26/94 (https://dejure.org/1994,9382)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.05.1994 - 2/16 S 26/94, 2-16 S 26/94 (https://dejure.org/1994,9382)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 2/16 S 26/94, 2-16 S 26/94 (https://dejure.org/1994,9382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • DAR 1996, 322
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 01.09.2003 - 58 S 129/03

    Bemessung der Haftungsquote bei einem Zusammenstoß zwischen einem in eine

    Wenn die Einmündung so gut einsehbar gewesen ist, wie der Kläger behauptet, dann hätte er seinerseits das Fahrzeug des Beklagten zu 1. ebenfalls rechtzeitig wahrnehmen können und hätte seine Geschwindigkeit so weit herabsetzen müssen, dass er notfalls noch rechtzeitig hätte anhalten können, da ein Radfahrer, der verbotswidrig den linken Radweg auf der Vorfahrtstraße befährt, in Rechnung stellen muss, dass Kraftfahrer beim Einbiegen in eine Vorfahrtsstraße häufig nicht mit für sie von rechts kommenden Radfahrern rechnen (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 322 ).
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