Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.04.1996 - 2 Ss 101/96   

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OLG Koblenz, 17.04.1996 - 2 Ss 101/96 (https://dejure.org/1996,7895)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.04.1996 - 2 Ss 101/96 (https://dejure.org/1996,7895)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. April 1996 - 2 Ss 101/96 (https://dejure.org/1996,7895)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgasuntersuchungspflicht eines Halters eines Kraftfahrzeuges; Fehlende Teilnahme eines zugelassenen Fahrzeugs mit Motorschaden; Ausnahme von der Untersuchungsverpflichtung bei der vorübergehenden Stilllegung eines Autos; Überprüfung der Bußgeldbemessung durch das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 47a Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 1996, 325
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 29.08.1988 - 2 Ss OWi 328/88
    Auszug aus OLG Koblenz, 17.04.1996 - 2 Ss 101/96
    Die Überprüfung der Bußgeldbemessung durch das Rechtsbeschwerdegericht hat sich darauf zu beschränken, ob der Tatrichter von rechtlich zutreffenden Erwägungen ausgegangen ist und von seinem Ermessen rechtsfehlerfrei Gebrauch gemacht hat (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 1989, 120).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96   

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https://dejure.org/1996,9356
OLG Hamm, 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96 (https://dejure.org/1996,9356)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.04.1996 - 2 Ss OWi 259/96 (https://dejure.org/1996,9356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 1996, 325
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • OLG Hamm, 26.09.1996 - 2 Ss OWi 1075/96
    Zutreffend ist allerdings die vom Amtsgericht seiner Entscheidung, von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen, zugrunde gelegte rechtliche Wertung, wonach in den Fällen des § 2 Abs. 1 BußgeldkatalogVO regelmäßig die Verhängung eines Fahrverbots als Besinnungs- und Denkzettelmaßnahme indiziert ist (ständige Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des OLG Hamm; vgl. nur die Beschlüsse des Senats vom 8. Juni 1995 - 2 Ss 0Wi 623/95 ZAP EN Nr. 618/95 = NWB, EN-Nr. 1123/95 = DAR 1995, 374 = VRS 90, 146 VersR 96, 602 [Ls.1 und vom 1. April 1996 - 2 Ss 0Wi 259/96 - ZAP EN-Nr. 492/96 = DAR 1996, 325 ).

    Zutreffend ist es auch, wenn das Amtsgericht weiter davon ausgeht, daß bei vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 BußgeldkatalogVO nur ausnahmsweise von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden kann, für das Absehen aber möglicherweise schon eine erhebliche Härte oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände ausreichen, um die Ausnahme von dem an sich zu verhängenden Regelfahrverbot zu begründen (seit BGHSt 38, 231, 237 = NZV 1992, 117, 119 ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate des OLG Hamm; vgl. u.a. Beschluß vom 12.10.1995 - 4 Ss 0Wi 874/95 - NStZ-RR 1996, 151 = NZV 1996, 118 = JMBl. NW 1996, 77 = VRS 90, 392 ; Beschluß vom 7. März 1996 - 3 Ss OWi 1304/96; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 1. April 1996 - 2 Ss OWi 259/96 - ZAP EN-Nr. 492/96 = DAR 1996, 325 ; vom 26. Oktober 1995 - 2 Ss OWi 1222/95 - ZAP EN-Nr. 1013J95 = ZfS 1996, 35 = DAR 1996, 68 und vom 27. August 1996 - 2 Ss 0Wi 926/96, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Tatrichter muß jedoch - nach ebenfalls übereinstimmender Rechtsprechung der Obergerichte und, wie auch der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. OLG Düsseldorf DAR 1996, 366 ; OLG Koblenz NZV 1996, 373 ; o.a. Beschlüsse des Senats in 2 Ss OWi 623/95 und in 2 Ss OWi 259/96)-, für seine Entscheidung eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben.

    Soweit das Amtsgericht ausführt, die Betroffene sei u.a. auch wegen ihrer beruflichen Verhältnisse auf den Führerschein besonders angewiesen, ist darauf hinzuweisen, daß nicht jeder berufliche Nachteil das Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt (siehe die o.a. Beschlüsse des Senats in 2 Ss OWi 623/95 und in 2 Ss OWi 259/96).

  • OLG Hamm, 24.01.2007 - 4 Ss OWi 891/06

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Feststellungen

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur erhebliche Härten, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (OLG Hamm, VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366).
  • OLG Brandenburg, 27.12.2019 - 53 Ss OWi 675/19

    Anforderungen an die Unterzeichnung des Urteils

    In einem solchen Fall muss das Urteil die Erwägungen hinsichtlich der Glaubhaftigkeit von Angaben des Betroffenen darlegen, der sich auf besondere Härte, wie etwa bedrohender Existenz- oder Arbeitsplatzverlust, beruft (vgl. OLG Koblenz NZV 1996, 373; OLG Koblenz DAR 1999, 227, 228; OLG Düsseldorf DAR 1996, 65, 66; OLG Hamm DAR 1996, 325) und eine Verhältnismäßigkeitserörterung vornehmen, bei der zumutbare Überbrückungsmöglichkeiten der Dauer des Fahrverbotes (Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, einschließlich Taxi, Beschäftigung eines bezahlten Fahrers, Inanspruchnahme von Urlaub usw.) zu diskutieren sind, wobei damit einhergehende finanzielle Belastungen, etwa durch Inanspruchnahme von Ersparnissen oder Rücklagen, dem Betroffenen zumutbar sein können.
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    Dazu weist der Senat nur darauf hin, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung nicht jeder berufliche Nachteile zu einer Ausnahme vom (Regel-) Fahrverbot führt, sondern grundsätzlich nur eine besondere Härte, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz gesehen werden kann (vgl. Senat in ZAP EN-Nr. 492/96 = DAR 1996, 325 = VRS 92, 142; zur Rechtsprechung des OLG Hamm im einzelnen siehe auch die Nachweise bei Burhoff DAR 1996, 387), wobei der Senat darauf hinweist, dass bei einem - wie hier - nach § 2 Abs. 2 Satz 2 BußgeldkatalogVO verhängten Regelfahrverbot gemäß dem besonderen Sinn und Zweck dieses Fahrverbots ein Absehen von der Verhängung bei gleichzeitiger Erhöhung der Geldbuße häufig ausscheiden dürfte.
  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 3 Ss OWi 11/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; tatsächliche Feststellungen; lückenhaft,

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.02.2002 - 3 Ss OWi 1065/01 - 06.06.2000 - 3 Ss OWi 237/00 - 25.05.1999 - 3 Ss OWi 1095/99 - OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366).
  • OLG Hamm, 30.08.2007 - 2 Ss OWi 527/07

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; Anforderungen

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur erhebliche Härten, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (st. Rechtsprechung, vgl. u.a. OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366).
  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 Ss OWi 464/04

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Arzt, Ärztin, Absehen vom Fahrverbot,

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 325 und VRS 90, 210).
  • OLG Hamm, 11.05.2006 - 3 Ss OWi 112/06

    Absehen; Fahrverbot; Begründung der Entscheidung

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05 - vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 - m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt am Main, NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Randziffer 25 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.02.2006 - 3 Ss OWi 852/05

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Begründung der Entscheidung;

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschluss vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 m.w.N.; OLG Hamm, VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt a.M. NStZ-RR 2003, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 25 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.08.2005 - 3 Ss OWi 421/05

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; erhebliche Fahrleistung des Betroffenen

    Derartige Nachteile rechtfertigen daher kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes, sondern grundsätzlich nur Härten ganz außergewöhnlicher Art, wie z.B. ein drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der Verlust einer sonstigen wirtschaftlichen Existenzgrundlage (vgl. Senatsbeschluss vom 04.03.2005 - 3 Ss OWi 3/05 - m.w.N.; OLG Hamm VRS 90, 210; DAR 1996, 325; NZV 1995, 366; BayObLG NZV 2002, 143; Frankfurt am Main NStZ-RR 2000, 312; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 25 StVG Randziffer 25 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.11.2004 - 3 Ss OWi 600/04

    Absehen von einem an sich zu verhängenden Regelfahrverbot; Umfang des

  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 2 Ss OWi 1181/98

    Fahrverbot bei § 24 a StVG, Betroffener als freier Mitarbeiter tätig,

  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 2 Ss OWi 1527/97

    Absehen vom Fahrverbot, Entscheidungsgrundlage, erforderliche Feststellungen

  • OLG Hamm, 12.04.2006 - 3 Ss OWi 140/06

    Absehen vom Fahrverbot; berufliche Gründe; Begründung; Kreditaufnahme

  • OLG Hamm, 01.07.2004 - 3 Ss OWi 327/04

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe, Verlust des Artbeitsplatzes

  • OLG Hamm, 18.02.2003 - 4 Ss OWi 73/03

    Fahrverbot, Regelfahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Begründung der Entscheidung,

  • OLG Köln, 07.09.2012 - 1 RBs 242/12

    Straßenverkehrsrecht; Absehen vom Regelfahrverbot

  • OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ss OWi 367/04

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Tatsachen; Begründung der Entscheidung

  • OLG Hamm, 31.01.1997 - 2 Ss OWi 1565/96

    Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen bei einer durch Nachfahren zur

  • OLG Hamm, 09.03.2004 - 4 Ss OWi 145/04

    Fahrverbot; Absehen; Begründung der Entscheidung; berufliche Gründe

  • OLG Hamm, 03.04.2003 - 3 Ss OWi 191/03

    Fahrverbot, Augenblicksversagen, Verlust des Arbeitsplatzes

  • OLG Hamm, 26.09.2006 - 3 Ss OWi 486/06

    Fahrverbot; Absehen; Begründung Entscheidung; Umstände

  • OLG Hamm, 14.08.2007 - 1 Ss OWi 549/07

    Fahrverbot; Absehen; Vorbelastungen; berufliche Gründe; Verhältnismäßigkeit

  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 3 Ss OWi 697/98

    Absehen vom Fahrverbot, Beharrlichkeit, Ausbauzustand der Straße, berufliche

  • OLG Hamm, 25.05.1999 - 3 Ss OWi 195/99

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Absehen vom Fahrverbot, Eindruck einer

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.05.1996 - 2 Ss OWi 128/96   

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https://dejure.org/1996,8916
OLG Hamm, 17.05.1996 - 2 Ss OWi 128/96 (https://dejure.org/1996,8916)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.05.1996 - 2 Ss OWi 128/96 (https://dejure.org/1996,8916)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Mai 1996 - 2 Ss OWi 128/96 (https://dejure.org/1996,8916)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 05.12.2003 - 2 Ss OWi 702/03

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Umgrenzungsfunktion; Informationsfunktion; mehrere

    Der Bußgeldbescheid genügt seiner Umgrenzungs- und Informationsfunktion, wenn in ihm die einzelnen Verkehrsverstöße jeweils durch den Zeitraum, in dem sie begangen worden sein sollen, beschrieben werden (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 1996 in 2 Ss OWi 128/96 = VRS 92, 36, 37; BayObLG, NZV 1996, 160, 161; OLG Düsseldorf, VRS 87, 51, 52; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 57 a StVZO, Rdnr. 6).

    Hierauf hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17. Mai 1996 (a.a.O.) hingewiesen.

  • OLG Hamm, 07.01.2002 - 2 Ss OWi 1129/01

    Wirksamkeit des Bußgeldbescheides; Verfahrensgrundlage; falsche Tatortangabe bei

    Ebensowenig wie die Wirksamkeit des Bußgeldbescheids als Verfahrensgrundlage durch eine fehlerhafte Tatzeitangabe dann nicht in Frage gestellt wird, wenn der Betroffene diesen Irrtum als offensichtlich erkennen konnte und eine Verwechslungsgefahr nicht besteht (vgl. bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG Senatsbeschluss vom 15. Juli 1998 in 2 Ss OWi 812/98 = NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43 m.w.N. ferner Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 66 Rdnr. 42), und wie auch das Fehlen von Angaben über Ort und Strecke der Tatbegehung im Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen dann kein Verfahrenshindernis darstellt, wenn bei mehreren Verkehrsverstößen die einzelnen Verstöße durch den Zeitraum, in dem sie begangen worden sein sollen, im Bußgeldbescheid beschrieben werden (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Mai 1996 in 2 Ss OWi 128/96 = VRS 92, 36; Göhler, a.a.O., Rdnr. 43 m.w.N.), liegt ein Verfahrenshindernis auch dann nicht vor, wenn - wie hier - bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasergerät Riegl LR 90-235/P bei zutreffender Angabe der Tatzeit als Tatort fälschlicherweise der Standort des Messgerätes und nicht der tatsächliche Messpunkt (Auftreffen des Laserstrahls auf das zu messende Fahrzeug) im Bußgeldbescheid genannt ist.
  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Zur Unwirksamkeit führen demgemäß nur Unzulänglichkeiten, die sich darauf nachteilig auswirken (BGH a.a.O.; Rieß a.a.O. § 207 Rz. 56 m. w. Nachw.), wenn also die Aufgabe, den Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht von anderen denkbaren Tatvorwürfen abzugrenzen und damit auch den Umfang der Rechtskraft zu bestimmen, nicht erfüllt wird (BGHSt 23, 336, 338 ff. = NJW 1970, 2222; BayObLG NZV 1998, 515 = VRS 96, 45; VRS 88, 58; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 372 = VRS 96, 43; VRS 92, 36).
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Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 16.02.1996 - 1 Qs 28/96   

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https://dejure.org/1996,11912
LG Zweibrücken, 16.02.1996 - 1 Qs 28/96 (https://dejure.org/1996,11912)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.02.1996 - 1 Qs 28/96 (https://dejure.org/1996,11912)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. Februar 1996 - 1 Qs 28/96 (https://dejure.org/1996,11912)
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