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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95   

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OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95 (https://dejure.org/1995,2552)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.10.1995 - 2 Ss 168/95 (https://dejure.org/1995,2552)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Oktober 1995 - 2 Ss 168/95 (https://dejure.org/1995,2552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Absehen vom Fahrverbot bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 608 (Ls.)
  • NStZ-RR 1996, 118
  • NZV 1996, 38
  • DAR 1996, 33
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1993 - 5 Ss OWi 184/93

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95
    Den Feststellungen kann auch nichts dafür entnommen werden, daß eine der Fallgruppen vorgelegen haben könnte, die nach der obergerichtlichen Rechtsprechung den Schluß auf eine gesteigerte Verantwortungslosigkeit und damit auf die Notwendigkeit der Verhängung der Regelsanktion als fernliegend oder gar als ausgeschlossen erscheinen läßt (z.B.: überraschend auftauchende Signalanlage [OLG Düsseldorf NZV 1993, 409 = VRS 85, 470 = DAR 1994, 39 ; BayObLG NZV 1994, 287 DAR 1994, 329 ]; sog. "Mitzieheffekt [OLG Hamm NZV 1995, 82 VRS 88, 216 ]; sog. "Frühstarterfall" [OLG Köln VRS 87, 147, 150]; Ablenkung durch Suche nach Anschrift [OLG Koblenz DAR 1994, 287 ]; psych.

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt und z.T. mit mißverständlichen Formulierungen beim Vorliegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes nach Nr. 34.2 des Bußgeldkatalogs ein Regelfall u.a. dann verneint, wenn eine Gefährdung des Querverkehrs ausgeschlossen war (OLG Düsseldorf VRS 85, 472, 474) bzw. eine konkrete Gefährdung nicht festgestellt werden konnte (OLG Düsseldorf NZV 1993, 409 = VRS 85, 470 ; KG NZV 1994, 238 = VRS 87, 52 f.; OLG Köln NZV 1994, 41 ; OLG Oldenburg NZV 1995, 119 = VRS 88, 309 ; vgl. auch Jagusch/Hentschel a.a.O. § 25 StVG Rdnr. 14 m.w.N.).

    Liegt ein solcher abstrakt gefährlicher Verstoß -wie hier- vor, ist die Annahme verfehlt, der Grundgedanke der verschärften Regelahndung käme nicht mehr zum Tragen (so aber ausdrücklich OLG Düsseldorf NZV 1993, 409 = VRS 85, 470 ).

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95
    Auch der Bundesgerichtshof hat in seiner Grundentscheidung BGHSt 38, 125, 133 ausdrücklich auch auf die abstrakt gefährlichen Verstöße abgestellt, die einen gesteigerten Vorwurf und daher die Reaktion mit einem eindringlicheren Denkzettel rechtfertigen.

    Auf diese Weise würde vielmehr die vom Verordnungsgeber in objektiver und subjektiver Hinsicht beschriebene und entsprechend vorbewertete Verhaltensweise bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wieder beseitigt, was der auch für die Gerichte geltenden Bindungswirkung der Regelfallkonstruktion (BGHSt 38, 125, 132; 38, 231, 235) zuwiderlaufen würde.

  • OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 84/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95
    Den Feststellungen kann auch nichts dafür entnommen werden, daß eine der Fallgruppen vorgelegen haben könnte, die nach der obergerichtlichen Rechtsprechung den Schluß auf eine gesteigerte Verantwortungslosigkeit und damit auf die Notwendigkeit der Verhängung der Regelsanktion als fernliegend oder gar als ausgeschlossen erscheinen läßt (z.B.: überraschend auftauchende Signalanlage [OLG Düsseldorf NZV 1993, 409 = VRS 85, 470 = DAR 1994, 39 ; BayObLG NZV 1994, 287 DAR 1994, 329 ]; sog. "Mitzieheffekt [OLG Hamm NZV 1995, 82 VRS 88, 216 ]; sog. "Frühstarterfall" [OLG Köln VRS 87, 147, 150]; Ablenkung durch Suche nach Anschrift [OLG Koblenz DAR 1994, 287 ]; psych.
  • OLG Koblenz, 11.04.1994 - 1 Ss 96/94

    Grober Verkehrsverstoß; Mißachtung der Rotphase; Konkrete Gefährdung; Abstrakte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95
    Den Feststellungen kann auch nichts dafür entnommen werden, daß eine der Fallgruppen vorgelegen haben könnte, die nach der obergerichtlichen Rechtsprechung den Schluß auf eine gesteigerte Verantwortungslosigkeit und damit auf die Notwendigkeit der Verhängung der Regelsanktion als fernliegend oder gar als ausgeschlossen erscheinen läßt (z.B.: überraschend auftauchende Signalanlage [OLG Düsseldorf NZV 1993, 409 = VRS 85, 470 = DAR 1994, 39 ; BayObLG NZV 1994, 287 DAR 1994, 329 ]; sog. "Mitzieheffekt [OLG Hamm NZV 1995, 82 VRS 88, 216 ]; sog. "Frühstarterfall" [OLG Köln VRS 87, 147, 150]; Ablenkung durch Suche nach Anschrift [OLG Koblenz DAR 1994, 287 ]; psych.
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95
    Auf diese Weise würde vielmehr die vom Verordnungsgeber in objektiver und subjektiver Hinsicht beschriebene und entsprechend vorbewertete Verhaltensweise bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß wieder beseitigt, was der auch für die Gerichte geltenden Bindungswirkung der Regelfallkonstruktion (BGHSt 38, 125, 132; 38, 231, 235) zuwiderlaufen würde.
  • OLG Zweibrücken, 13.12.1993 - 1 Ss 202/93

    Konkrete Gefährdung; Querverkehr; Regelfahrverbot; Mißachtung; Sekunde; Rotlicht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95
    Eine solche setzt aber das Regelfahrverbot nach Nr. 34.2 des Bußgeldkatalogs gerade nicht voraus (Senat a.a.O. S. 238 unter Hinweis auf die amtliche Begründung [VkBl 1991, 704]; ausf. OLG Zweibrücken NZV 1994, 160 = VRS 86, 465 = DAR 1994, 164 m.w.N.; Himmelreich/Hentschel a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.1993 - 5 Ss OWi 203/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95
    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt und z.T. mit mißverständlichen Formulierungen beim Vorliegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes nach Nr. 34.2 des Bußgeldkatalogs ein Regelfall u.a. dann verneint, wenn eine Gefährdung des Querverkehrs ausgeschlossen war (OLG Düsseldorf VRS 85, 472, 474) bzw. eine konkrete Gefährdung nicht festgestellt werden konnte (OLG Düsseldorf NZV 1993, 409 = VRS 85, 470 ; KG NZV 1994, 238 = VRS 87, 52 f.; OLG Köln NZV 1994, 41 ; OLG Oldenburg NZV 1995, 119 = VRS 88, 309 ; vgl. auch Jagusch/Hentschel a.a.O. § 25 StVG Rdnr. 14 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 23.11.1994 - Ss 380/94

    Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Querverkehr, Geldbuße, Wechselwirkung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95
    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt und z.T. mit mißverständlichen Formulierungen beim Vorliegen eines qualifizierten Rotlichtverstoßes nach Nr. 34.2 des Bußgeldkatalogs ein Regelfall u.a. dann verneint, wenn eine Gefährdung des Querverkehrs ausgeschlossen war (OLG Düsseldorf VRS 85, 472, 474) bzw. eine konkrete Gefährdung nicht festgestellt werden konnte (OLG Düsseldorf NZV 1993, 409 = VRS 85, 470 ; KG NZV 1994, 238 = VRS 87, 52 f.; OLG Köln NZV 1994, 41 ; OLG Oldenburg NZV 1995, 119 = VRS 88, 309 ; vgl. auch Jagusch/Hentschel a.a.O. § 25 StVG Rdnr. 14 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.05.1994 - 2 Ss OWi 414/94

    Kein Fahrverbot für einen infolge einer Auseinandersetzung erregten Lkw-Fahrer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95
    Den Feststellungen kann auch nichts dafür entnommen werden, daß eine der Fallgruppen vorgelegen haben könnte, die nach der obergerichtlichen Rechtsprechung den Schluß auf eine gesteigerte Verantwortungslosigkeit und damit auf die Notwendigkeit der Verhängung der Regelsanktion als fernliegend oder gar als ausgeschlossen erscheinen läßt (z.B.: überraschend auftauchende Signalanlage [OLG Düsseldorf NZV 1993, 409 = VRS 85, 470 = DAR 1994, 39 ; BayObLG NZV 1994, 287 DAR 1994, 329 ]; sog. "Mitzieheffekt [OLG Hamm NZV 1995, 82 VRS 88, 216 ]; sog. "Frühstarterfall" [OLG Köln VRS 87, 147, 150]; Ablenkung durch Suche nach Anschrift [OLG Koblenz DAR 1994, 287 ]; psych.
  • OLG Hamburg, 20.12.1994 - I-116/94

    Kein Fahrverbot, wenn ein Taxifahrer von einem Gast angeherrscht und damit zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.10.1995 - 2 Ss 168/95
    Beeinflussung durch Fahrgäste [OLG Hamburg NZV 1995, -163 = VRS 88, 386]; zum Ganzen Himmelreich/Hentschel a.a.O.; Jagusch/Hentschel StrVR 33. Aufl. § 25 StVG Rdnr. 14; vgl. auch § 37 StVO Rdnr. 64; jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2295/93

    Einstweilige Anordnung gegen die Verhängung eines Fahrverbots in einer

  • OLG Karlsruhe, 28.01.1994 - 2 Ss 151/93

    Fahrverbot; Regelfahrverbot; Rotlichtverstoß; Rote Ampel

  • BVerfG, 07.07.1994 - 2 BvR 2295/93

    Erstattung der notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren bei

  • BayObLG, 18.04.1994 - 1 ObOWi 86/94

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

  • OLG Köln, 26.08.1993 - Ss 327/93

    Ausgestaltung des ordnungswidrigkeitsrechtlichen Rechtsschutzes gegen eine

  • KG, 28.02.1994 - 3 Ws (B) 7/94
  • BayObLG, 26.03.2001 - 1 ObOWi 95/01

    Tateinheitliche Verwirklichung der Missachtung des Rotlichts an Bahnübergängen

    Dass es zu keiner konkreten Gefährdung kam, ist ohne Belang, wenn nur eine abstrakte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. hierzu BayObLGSt 2000, 90/93 f. und Senatsbeschluss vom 31.7.2000 1 ObOWi 362/2000; ferner OLG Karlsruhe NZV 1996, 38).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 1 Ss 165/99

    Indizwirkung der Tatbestände der BKatV für die Verhängung eines Fahrverbots

    a) die entweder die Vermutung der objektiven Gefährlichkeit der Katalogtat entkräften, was jedoch nur selten der Fall sein wird, wenn nicht nur eine konkrete, sondern auch eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war (BGHSt 43, 241, 248; OLG Karlsruhe NZV 96, 38, 39; Beispielsfälle bei Rotlichtverstößen bei Deutscher NZV 1997, 18, 24 und NZV 1998, 134, 137),.
  • OLG Köln, 03.09.1996 - Ss 366/96
    Der mit einem Bußgeld von 4OO DM und einem einmonatigen Fahrverbot belegte Verstoß gegen § 37 StVO mit Gefährdung oder Sachbeschädigung setzt ebenfalls eine konkrete Gefährdung voraus (vgl. OLG Karlsruhe, DAR 1996, 33 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.09.1995 - 2 Ss OWi 941/95   

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https://dejure.org/1995,3432
OLG Hamm, 18.09.1995 - 2 Ss OWi 941/95 (https://dejure.org/1995,3432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.09.1995 - 2 Ss OWi 941/95 (https://dejure.org/1995,3432)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. September 1995 - 2 Ss OWi 941/95 (https://dejure.org/1995,3432)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fehlen; Betroffener; Aufklärung; Überprüfung; Persönliches Erscheinen; Zeugenladung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    OWiG § 74 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 115
  • NZV 1996, 164
  • DAR 1996, 33
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 18.11.1975 - 2 Ss OWi 1152/75
    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 2 Ss OWi 941/95
    Der Zweck des § 74 Abs. 2, das Verfahren rasch und mit wenig Aufwand zum Abschluß zu bringen, würde jedoch umgangen, wenn das Amtsgericht jedenfalls dann, wenn auch Zeugen nicht erschienen sind, nach Aktenlage eine Überprüfung dahin vornehmen müßte, ob möglicherweise auch ohne diese Zeugen hätte verhandelt werden können, zumal die Entscheidung darüber, ob die Vernehmung bestimmter Zeugen zur Aufklärung des Sachverhalts geboten ist, oftmals weitgehend von dem gesamten übrigen Beweisergebnis abhängt (vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluß vom 18. November 1975, 2 Ss OWi 1152/75,-nur Leitsatz in NJW 1976, 1329-; SchlHA (E/L) 81, 91; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 74 Rn. 34).
  • BGH, 20.03.1992 - 2 StR 371/91

    Verwerfung des Einspruch, wenn der Betroffene trotz Anordnung des persönlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 2 Ss OWi 941/95
    Daß die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen neben der Zeugenladung zulässig war, da sie zur Aufklärung des Sachverhalts nicht nur geboten, sondern notwendig erschien, versteht sich in Anbetracht der oben näher dargelegten Erklärung des Betroffenen im Termin, nicht er, sondern sein Bruder sei gefahren, von selbst und bedarf keiner näheren Ausführung (vgl. hierzu: BGH NJW 1992, 2494 ; OLG Koblenz, NZV 1994, 332; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 73 , Rn. 16 ff; ders. NStZ 1995, 117).
  • OLG Koblenz, 19.01.1994 - 2 Ss 364/93

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Beitrag zur Sachaufklärung; Anordnung des

    Auszug aus OLG Hamm, 18.09.1995 - 2 Ss OWi 941/95
    Daß die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Betroffenen neben der Zeugenladung zulässig war, da sie zur Aufklärung des Sachverhalts nicht nur geboten, sondern notwendig erschien, versteht sich in Anbetracht der oben näher dargelegten Erklärung des Betroffenen im Termin, nicht er, sondern sein Bruder sei gefahren, von selbst und bedarf keiner näheren Ausführung (vgl. hierzu: BGH NJW 1992, 2494 ; OLG Koblenz, NZV 1994, 332; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 73 , Rn. 16 ff; ders. NStZ 1995, 117).
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Der Senat hat insoweit bereits darauf hingewiesen, dass von der Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG das Gericht grundsätzlich nicht deshalb Abstand nehmen muss, weil außer dem Betroffenen in der Hauptverhandlung auch ein Zeuge ausgeblieben ist (vgl. Senat in DAR 1996, 33 = NZV 1996, 164 = NStZ-RR 1996, 115 = VRS 1990, 436).
  • BayObLG, 05.01.1999 - 2 ObOWi 700/98

    Entschuldigung des Ausbleibens des Betroffenen in der Hauptverhandlung

    Im übrigen darf das Gericht grundsätzlich auch dann, wenn geladene Zeugen nicht erschienen sind, wegen unentschuldigten Fernbleibens des Betroffenen, der die vom Gericht für geboten erachtete Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhalts ablehnt, den Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG verwerfen; andernfalls würde der Zweck des § 74 Abs. 2 OWiG , das Verfahren rasch und mit wenig Aufwand zum Abschluß zu bringen, vereitelt, zumal die Entscheidung darüber, ob die Vernehmung bestimmter Zeugen zur Aufklärung des Sachverhalts geboten ist, oftmals weitgehend von dem gesamten übrigen Beweisergebnis abhängt (OLG Hamm NZV 1996, 164 m.w.N.).
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