Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 13.05.1996

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.04.1996 - 6 U 144/95   

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1997, 506
  • DAR 1996, 400



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02  

    Schadensersatzrecht - Fiktive Reparaturkosten: Stundenverrechnungssätze

    Dieser vom Berufungsgericht in Übereinstimmung mit einigen Instanzgerichten vertretenen Auffassung (OLG Hamm, DAR 1996, 400; LG Berlin, Schaden-Praxis 2002, 390; AG Gießen, ZfSch 1998, 51; AG Wetzlar, Schaden-Praxis 2002, 391) kann nicht gefolgt werden.
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06  

    Haftpflicht - Angemessene Prüfungsfrist für Versicherung und Zinsen

    Hiernach ist es angemessen, entsprechend den eigenen Vorstellungen der Bearbeiter der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch bei mehr als fünf Jahre alten Fahrzeugen eine Herabstufung um eine Gruppe und bei mehr als 10 Jahre alten Fahrzeugen um zwei Gruppen vorzunehmen (vgl. Danner/Küppersbusch NZV 1989, 11 f.; so auch: OLG Frankfurt DAR 1985, 58; OLG Schleswig NJW-RR 1986, 775, 776; OLG München ZfS 1988, 312; OLG Karlsruhe VersR 1989, 58, 59; ZfS 1993, 304; OLG Hamm DAR 1994, 24, 26; DAR 1996, 400, 401).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 8 U 191/05  

    Abstrakter Nutzungsausfall wegen verweigerter Herausgabe eines gewerblich

    ee) Nach der Entscheidung des Großen Senats des BGH hat sich eine Tendenz der obergerichtlichen Rechtsprechung (z.B. OLG Schleswig VersR 96, 866; OLG Köln VersR 97, 506; OLG Hamm NJW-RR 2001, 165, 166, jeweils für deliktische Ansprüche im Fall von Unfällen; OLG Düsseldorf NJW 2002, 971 bei vertraglichen Ansprüchen aus einem Reparaturauftrag) gebildet, nach der sich der Schaden beim zeitweisen Ausfall eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder der Miete eines Ersatzfahrzeugs bemisst, während eine abstrakte Nutzungsausfallentschädigung nicht zuerkannt werden kann, da die ältere Rechtsprechung des BGH durch die Entscheidung des Großen Senats überholt ist (vgl. auch Münchener Kommentar/Oetker, BGB, 4. Auflage, Band 2, § 249 BGB Rdn. 63; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Auflage, Vorbemerkung vor § 249 BGB Rdn. 24a, jeweils m.w.N.).
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  • OLG Hamm, 18.03.1999 - 6 U 104/98  

    BGB § 249

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats für die fiktive Abrechnung des Geschädigten auf Gutachtenbasis (6 U 144/95 in r+s 96, 357 = DAR 96, 400).
  • LG Kassel, 03.05.2001 - 1 S 657/00  

    Bei Unfallgutachten zählen Kosten für Vertragswerkstatt

    Dagegen wird in der Rechtsprechung auch die Ansicht vertreten, dass bei fiktiver Abrechnung lediglich Reparaturkosten unter Zugrundelegung mittlerer Stundenverrechnungssätze als notwendige Reparaturkosten anzusehen sind (vgl. AG Pforzheim DAR 1996, 501) Nach OLG Hamm (DAR 1996, 400, 401) soll dies zumindest dann der Fall sein, wenn der Geschädigte den Schaden tatsächlich in einer kleineren Werkstatt und nur behelfsmäßig hat beheben lassen und nicht darlegt, dass er sonst üblicherweise eine Vertragswerkstatt aufzusuchen pflegt.
  • LG Rostock, 02.02.2011 - 1 S 240/10  

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz fiktiver Verbringungskosten und

    Die Gegenansicht (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 22.4.96 - 6 U 144/95, DAR 1996, 400; Palandt-Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 249 Rn. 14 mwN) ist durch die BGH-Rechtsprechung zu den Stundensätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt überholt (vgl. BGH, Urt. v. 29.4.03 - VI ZR 398/02, BGHZ 155, 1).
  • AG Hameln, 15.11.2002 - 32 C 190/02  

    Höhe der Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Reparaturkostenabrechnung

    Während u.a. das Landgericht Frankfurt (zfs 2001, S. 359 f.) dem Geschädigten Anspruch auf Erstattung der Kosten nach den Sätzen einer Vertragswerkstatt zubilligt und hierbei im Wesentlichen auf den Grundsatz der Dispositionsfreiheit abstellt, steht nach anderer Rechtsauffassung bei fiktiver Abrechnung nur ein Ersatzbetrag in Höhe des Durchschnittswertes der Fachwerkstätten einer Region zu (so insbesondere für den Fall, dass der Geschädigte nicht Stammkunde einer Vertragswerkstätte ist, das OLG, DAR 1996, S. 400 ff.).

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.05.1996 - 1 U 103/95   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1999, 907
  • NZV 1996, 496
  • VersR 1996, 988
  • DAR 1996, 400



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Wird zitiert von ...  

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