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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.05.1996 - 2 Ss OWi 401/96   

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OLG Hamm, 09.05.1996 - 2 Ss OWi 401/96 (https://dejure.org/1996,5535)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.05.1996 - 2 Ss OWi 401/96 (https://dejure.org/1996,5535)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - 2 Ss OWi 401/96 (https://dejure.org/1996,5535)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 466
  • DAR 1996, 417
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Hamm, 05.05.2003 - 2 Ss OWi 327/03

    Täteridentifierung; Lichtbild; Geeignetes Lichtbild; Bezugnahme

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 374 = NZV 1996, 157), der sich die Oberlandesgerichte angeschlossen haben (vgl. u.a. OLG Hamm DAR 1996, 245 = NStZ-RR 1996, 244; DAR 1996, 417 = NZV 1996, 466 = VRS 91, 369; zuletzt zfs 2000, 577; zu den Nachweisen aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung siehe Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 71 Rn. 47 a), darf der Tatrichter gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG auf ein zur Identifizierung geeignetes Foto verweisen.

    Handelt es sich dabei um ein qualitativ hochwertiges Foto, sind in der Regel keine weiteren Ausführungen zur Identitätsfeststellung erforderlich (OLG Hamm DAR 1996, 417; so auch BayObLG DAR 1999, 370).

    Bestehen hingegen Zweifel an der Eignung des Lichtbildes als Grundlage für eine Identifizierung des Fahrers, muss der Tatrichter im Urteil nähere Angaben zur Feststellung der Identität machen (ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate des OLG Hamm, vgl. u.a. OLG Hamm NZV 1996, 466; so auch OLG Dresden DAR 2000, 279) und vor allem auch darlegen, warum er ungeachtet der schlechten Qualität des Lichtbildes den Betroffenen hat als Fahrer identifizieren können (Senat, Beschluss vom 18. November 2002 in 2 Ss Owi 927/02).

    Hierzu ist insbesondere dann Anlass gegeben, wenn das Gesicht des auf dem Foto abgebildeten Fahrzeugführers nicht vollständig erkennbar ist (OLG Hamm DAR 1996, 417).

  • OLG Hamm, 13.05.2005 - 2 Ss OWi 274/05

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Geeignetheit

    Bestehen Zweifel an der Eignung des Lichtbildes als Grundlage für eine Identifizierung des Fahrers muss der Tatrichter im Urteil nähere Angaben zur Feststellung der Identität machen (ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate des OLG Hamm, vgl. u.a. OLG Hamm NZV 2003, 101 = VD 2003, 85 = zfs 2003, 154 = VA 2003, 12; NZV 1996, 466; so auch OLG Dresden DAR 2000, 279) und vor allem auch darlegen, warum er trotz der schlechten Qualität des Lichtbildes den Betroffenen hat als Fahrer identifizieren können.
  • OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss OWi 927/02

    Täteridentifzierung anhand eines Lichtbildes vom Verkehrsstoß, Bezugnahme,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 41, 374 = NZV 1996, 157), der sich die Oberlandesgerichte angeschlossen haben (vgl. u.a. OLG Hamm DAR 1996, 245 = NStZ-RR 1996, 244; DAR 1996, 417 = NZV 1996, 466 = VRS 91, 369; zuletzt zfs 2000, 577; zu den Nachweisen aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung siehe Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 71 Rn. 47 a), darf der Tatrichter gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO auf ein zur Identifizierung geeignetes Foto verweisen.

    Handelt es sich dabei um ein sog. "gutes" Foto sind in der Regel keine weiteren Ausführungen zur Identitätsfeststellung erforderlich (OLG Hamm DAR 1996, 417 [s.o.]; so auch BayObLG DAR 1999, 370).

    Bestehen hingegen Zweifel an der Eignung des Lichtbildes als Grundlage für eine Identifizierung des Fahrers muss der Tatrichter im Urteil nähere Angaben zur Feststellung der Identität machen (ständige Rechtsprechung der Bußgeldsenate des OLG Hamm, vgl. u.a. OLG Hamm NZV 1996, 466; so auch OLG Dresden DAR 2000, 279) und vor allem auch darlegen, warum er trotz der schlechten Qualität des Lichtbildes den Betroffenen hat als Fahrer identifizieren können .

  • VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 38-IV-97
    Darüber hinaus sei auf den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Mai 1996 (DAR 1996, 417) zu verweisen, nach dem eine Bezugnahme auf ein bei den Akten befindliches Lichtbild zur Täteridentifizierung nur dann ausreiche, wenn ein geeignetes Foto vorliege.

    Beschlusses des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. Juli 1997 als auch des Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Mai 1996 (VRS 91, 369 ff. = DAR 1996, 417) geltend macht, der angegriffene Beschluß verstoße gegen Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf, weil das Oberlandesgericht Dresden seine Vorlagepflicht nach § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG i.V.m. § 121 Abs. 2 GVG in rechtlich unvertretbarer Weise außer acht gelassen habe, läßt der Sachvortrag hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 3, 93 [96]) des Rechts auf den gesetzlichen Richter erkennen.

    Die vom Beschwerdeführer genannten Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juli 1995 (DAR 1995, 415 f.) und 9. Mai 1996 (VRS 91, 369 ff.) sowie des Oberlandesgerichts Köln vom 13. Januar 1995 (VRS 90, 129 ff.) betreffen die Frage, welche Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zu stellen sind, wenn der Tatrichter im Bußgeldverfahren anhand eines bei einer Verkehrsüberwachung gefertigten Lichtbildes die Überzeugung gewonnen hat,.

  • OLG Hamm, 14.06.2004 - 2 Ss OWi 335/04

    Bußgeldbescheid; Wirksamkeit; Abweichungen bei den Personalien;

    Handelt es sich dabei um ein sog. "gutes" Foto, sind in der Regel keine weiteren Ausführungen zur Identitätsfeststellung erforderlich (OLG Hamm DAR 1996, 417, Beschluss des Senats vom 18.November 2002 -2Ss OWi 927/02-).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ss 79/01

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Schadenshöhe, erforderliche Feststellungen,

    Insoweit ist nach Auffassung des Senats die für Bußgeldverfahren geltende Rechtsprechung der Obergerichte zur Täteridentifizierung anhand eines von einem Verkehrsverstoß gefertigten Lichtbildes (vgl. dazu BGH NJW 1996, 1420 = NZV 1996, 157), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. u.a. Senat in DAR 1996, 245 = NStZ-RR 1996, 244; DAR 1996, 417 = NZV 1996, 466 = VRS 91, 369), entsprechend anwendbar (so offenbar auch OLG Koblenz StV 2001, 44).
  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 2 Ss OWi 308/04

    formelle Rüge; Beweisantrag; Ablehnung, OWi-Verfahren; Tateridentifizierung;

    Handelt es sich dabei um ein uneingeschränkt geeignetes Foto, so sind in der Regel keine weiteren Ausführungen zur Identitätsfeststellung erforderlich (OLG Hamm DAR 1996, 417; Beschluss des Senats vom 18. November 2002 in 2 Ss OWi 927/02 -).
  • OLG Schleswig, 20.04.2004 - 2 Ss OWi 74/04

    Notwendiger Urteilsinhalt bei Täteridentifizierung anhand eines Messfotos

    In diesem Fall muss der Tatrichter nähere Angaben zur Identifizierungsfeststellung im Urteil machen (OLG Hamm, NZV 1996, 466; OLG Dresden, DAR 2000, 279; Göhler, § 71, Rn. 47 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96   

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https://dejure.org/1996,2811
OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96 (https://dejure.org/1996,2811)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.07.1996 - 3 Ss 114/96 (https://dejure.org/1996,2811)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Juli 1996 - 3 Ss 114/96 (https://dejure.org/1996,2811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 195
  • DAR 1996, 417
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 22.10.1986 - 1 Ss 646/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Diese besonderen Voraussetzungen der inneren Verknüpfung der Taten miteinander sind jedenfalls hier zwischen dem angeklagten unerlaubten Entfernen vom Unfallort und dem Gestatten des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den mitfahrenden Halter des Fahrzeuges gegeben (vgl. hierzu OLG Stuttgart VRS 72, 186).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 707/80

    Einstellung eines Verfahrens auf Grund eines Verbrauchs der Strafklage - Verbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Vielmehr bilden nur dann mehrere selbständige Handlungen eine Tat im Sinne von § 264 StPO , wenn die einzelnen Handlungen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern wegen der ihnen zugrundeliegenden Vorkommnisse unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung auch innerlich derart miteinander verknüpft sind, daß der Unrechts- und Schuldgehalt der einen nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges empfunden wird (BGH VRS 60, 292 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 25.07.1988 - 1 Ss 108/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Als verantwortlicher Halter ist regelmäßig der anzusehen, der tatsächlich, vornehmlich wirtschaftlich über die Ingebrauchnahme des Kraftfahrzeuges, also über die Gefahrenquelle so bestimmen kann, daß seine Inanspruchnahme dem Wesen der Veranlasserhaftung entspricht (OLG Karlsruhe, NZV 1988, 191 ; VRS 59, 248 m.w.N.).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Bei dem fraglichen Geschehen am Unfallort handelt es sich aber um eine solche Tat im Sinne von § 264 StPO (vgl. hierzu BGHSt 13, 21; 23, 141; 23, 270; 29, 288), d.h. im verfahrensrechtlichen Sinne.
  • OLG Karlsruhe, 07.02.1980 - 1 Ss 319/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Als verantwortlicher Halter ist regelmäßig der anzusehen, der tatsächlich, vornehmlich wirtschaftlich über die Ingebrauchnahme des Kraftfahrzeuges, also über die Gefahrenquelle so bestimmen kann, daß seine Inanspruchnahme dem Wesen der Veranlasserhaftung entspricht (OLG Karlsruhe, NZV 1988, 191 ; VRS 59, 248 m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53

    Begriff des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Für eigene Rechnung hat ein Fahrzeug in Gebrauch, wer die Nutzungen aus dessen Verwendung zieht und jedenfalls die laufenden Kosten dafür bestreitet (BGH NJW 1954, 1198; VRS 22, 422).
  • BGH, 04.06.1970 - 4 StR 80/70

    Tatidentität zwischen schuldhafter Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Bei dem fraglichen Geschehen am Unfallort handelt es sich aber um eine solche Tat im Sinne von § 264 StPO (vgl. hierzu BGHSt 13, 21; 23, 141; 23, 270; 29, 288), d.h. im verfahrensrechtlichen Sinne.
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Bei dem fraglichen Geschehen am Unfallort handelt es sich aber um eine solche Tat im Sinne von § 264 StPO (vgl. hierzu BGHSt 13, 21; 23, 141; 23, 270; 29, 288), d.h. im verfahrensrechtlichen Sinne.
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 3 Ss 114/96
    Bei dem fraglichen Geschehen am Unfallort handelt es sich aber um eine solche Tat im Sinne von § 264 StPO (vgl. hierzu BGHSt 13, 21; 23, 141; 23, 270; 29, 288), d.h. im verfahrensrechtlichen Sinne.
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