Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 21.06.1996

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.07.1996 - 19 U 17/96   

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https://dejure.org/1996,8329
OLG Köln, 12.07.1996 - 19 U 17/96 (https://dejure.org/1996,8329)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.1996 - 19 U 17/96 (https://dejure.org/1996,8329)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 1996 - 19 U 17/96 (https://dejure.org/1996,8329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallverursachung bei einem Verstoß gegen § 3 Abs. 3 Ziff. 1 StVO aufgrund einer Geschwindigkeit von 78 km/h und erlaubten 50 km/h; Verursachungsbeitrag bei Zusammenstoß beim Ausfahren eines Fahrzeugs aus einem Grundstück oder aus einem verkehrsberuhigten Bereich

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 3 Abs. 3 § 10; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Tankstellengelände ausfahrenden Fahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 1996, 464
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bochum, 06.01.1992 - 6 O 515/92
    Auszug aus OLG Köln, 12.07.1996 - 19 U 17/96
    Das entspricht der gängigen Rechtsprechung, wonach bei Fahrzeugen wie dem der Klägerin der Nutzungswert mit demjenigen eines neueren Fahrzeugs des gleichen Typs nicht mehr vergleichbar ist und der Entschädigungsanspruch deshalb auf einen etwa den Vorhaltekosten entsprechenden Betrag zu beschränken ist, die bei einem älteren Fahrzeug geringer sind als bei einem neuen (vgl. u.a. BGH NJW 1988, 484; OLG Karlsruhe ZfS 1993, 304; LG Bochum ZfS 1993, 121).
  • OLG Karlsruhe, 19.05.1993 - 13 U 279/92

    Nutzungsausfall; Fahrzeug; Laufzeit; Vorhaltekosten

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.1996 - 19 U 17/96
    Das entspricht der gängigen Rechtsprechung, wonach bei Fahrzeugen wie dem der Klägerin der Nutzungswert mit demjenigen eines neueren Fahrzeugs des gleichen Typs nicht mehr vergleichbar ist und der Entschädigungsanspruch deshalb auf einen etwa den Vorhaltekosten entsprechenden Betrag zu beschränken ist, die bei einem älteren Fahrzeug geringer sind als bei einem neuen (vgl. u.a. BGH NJW 1988, 484; OLG Karlsruhe ZfS 1993, 304; LG Bochum ZfS 1993, 121).
  • BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86

    Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.1996 - 19 U 17/96
    Das entspricht der gängigen Rechtsprechung, wonach bei Fahrzeugen wie dem der Klägerin der Nutzungswert mit demjenigen eines neueren Fahrzeugs des gleichen Typs nicht mehr vergleichbar ist und der Entschädigungsanspruch deshalb auf einen etwa den Vorhaltekosten entsprechenden Betrag zu beschränken ist, die bei einem älteren Fahrzeug geringer sind als bei einem neuen (vgl. u.a. BGH NJW 1988, 484; OLG Karlsruhe ZfS 1993, 304; LG Bochum ZfS 1993, 121).
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2014 - 4 U 21/14

    Vorfahrtregelung bei Einfahren auf die Fahrbahn: Begriff des "anderen

    Gegen den Einfahrenden spricht ein Anscheinsbeweis, d. h. er trägt die volle Haftung, es sei denn der Fahrer des anderen, vorfahrtberechtigten, weil bereits auf der Straße fahrenden Fahrzeugs (vgl. BGH, VRS 56, 203; Hentschel-König, aaO., § 10 StVO, Rdn. 8 m. w. N.) ist im Einzelfall ebenfalls ein Sorgfaltsverstoß anzulasten, weil er unaufmerksam oder mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2003, 1536; OLG Köln, DAR 1996, 464; Hentschel-König, aaO., § 10 StVO, Rdn. 11 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 47/05

    Haftung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Überholvorgang bei unklarer

    Jedenfalls ist vorliegend der für ein Alleinverschulden des Einfahrenden sprechende Anscheinsbeweis (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1978, 852; OLG Köln, DAR 1996, 464; Hentschel, aaO., § 10 StVO, Rdnr. 11) durch einen bereits nach der eigenen Sachdarstellung der Klägerin gegebenen atypischen Geschehensablauf (vgl. BGHZ 6, 169 (171); BGH, NJW 1991, 230 (231); Zöller-Greger, 25. Auflage, Vor § 284 ZPO, Rdnr. 29) entkräftet.
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2003 - 1 U 230/02

    Abwägung der Betriebsgefahr bei Begegnungszusammenstoß infolge einer

    b) Den Vorrang nach § 6 StVO hat der bei Beginn der Vorbeifahrt bereits sichtbare Gegenverkehr (Senat, Urteil vom 16. Juni 1997, Aktenzeichen 1 U 47/96; OLG Schleswig OLGR 1996, 210).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.06.1996 - 6 U 84/96   

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https://dejure.org/1996,10856
OLG Oldenburg, 21.06.1996 - 6 U 84/96 (https://dejure.org/1996,10856)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.06.1996 - 6 U 84/96 (https://dejure.org/1996,10856)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Juni 1996 - 6 U 84/96 (https://dejure.org/1996,10856)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Papierfundstellen

  • DAR 1996, 464
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 16.12.2009 - 14 U 113/09

    Anforderungen an den Nachweis entgangenen Gewinns; Höhe des Schmerzensgeldes bei

    - OLG Oldenburg, Urteil vom 21. Juni 1996 - 6 U 84/96, ZfS 1997, 15 = DAR 1996, 464: 500 EUR (1.000 DM) Schmerzensgeld für eine HWS-Zerrung mit vierwöchiger Arbeitsunfähigkeit und weiterer MdE von 20 % für vier Wochen;.
  • AG Berlin-Mitte, 20.04.2007 - 103 C 3073/03

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

    Zum Ausgleich für die erlittene Verletzung und die dadurch verursachten Beeinträchtigungen hält das Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000,00 EUR für angemessen, aber auch ausreichend (vgl. z. B. OLG Köln Urteil vom 05. Dezember 2003, Az 19 U 85/03, Fundstelle juris - 600, 00 EUR bei zweiwöchiger Arbeitsunfähigkeit, OLG Oldenburg, Urteil vom 21. Juni 1996, Az: 6 U 84/96, Fundstelle juris).
  • AG Münster, 14.06.2017 - 140 C 1370/17

    Prozesskostenhilfe; Mutwilligkeit; Schmerzensgeld; HWS

    Realistisch dürfte ein nicht unwesentlich unter 600, 00 EUR liegender Betrag sein (vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 29.09.2005, - 12 U 235/04 -, NZV 2006, 157, 158: 300, 00 EUR; OLG Oldenburg, Urteil vom 21.06.1996, - 6 U 84/96 -: 1.000,00 DM; AG Gifhorn, Urteil vom 06.07.2000, - 13 C 353/00 -: 600, 00 DM; sowie die weiteren Nachweise bei Slizyk in: Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle, 13. Auflage 2017).
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