Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 15.09.1994

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.11.1995 - 5 Ss (OWi) 329/95 - (OWi) 153/95 I   

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OLG Düsseldorf, 03.11.1995 - 5 Ss (OWi) 329/95 - (OWi) 153/95 I (https://dejure.org/1995,4331)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.11.1995 - 5 Ss (OWi) 329/95 - (OWi) 153/95 I (https://dejure.org/1995,4331)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. November 1995 - 5 Ss (OWi) 329/95 - (OWi) 153/95 I (https://dejure.org/1995,4331)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zur zurückhaltenden Beurteilung von Einzelumständen, Beruf und Persönlichkeitsmerkmalen beim Absehen vom Fahrverbot

Papierfundstellen

  • DAR 1996, 66
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 31.03.1995 - 5 Ss OWi 103/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.1995 - 5 Ss OWi 329/95
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse vom 15. März 1994 in NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = DAR 1994, 284 = VRS 87, 218 = VM 1994, 77, vom 22. März 1995 in VRS, 231 sowie vom 31. März 1995 in NZV 1995, 406 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., Rdn. 15 b zu § 25 StVG m.w.N.).

    Jedoch haben Umstände, wie eine etwa hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche oder berufliche Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen in dem Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbots absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 , vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 553 = VM 1994, 45, vom 22. März 1995 a.a.O. und vom 31. März 1995 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 03.12.1993 - 5 Ss OWi 370/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.1995 - 5 Ss OWi 329/95
    Jedoch haben Umstände, wie eine etwa hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche oder berufliche Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen in dem Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbots absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 , vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 553 = VM 1994, 45, vom 22. März 1995 a.a.O. und vom 31. März 1995 a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.1994 - 5 Ss OWi 64/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.1995 - 5 Ss OWi 329/95
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse vom 15. März 1994 in NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = DAR 1994, 284 = VRS 87, 218 = VM 1994, 77, vom 22. März 1995 in VRS, 231 sowie vom 31. März 1995 in NZV 1995, 406 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., Rdn. 15 b zu § 25 StVG m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.1995 - 5 Ss OWi 329/95
    Die Erfüllung dieses Tatbestandes weist auf das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG hin, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit im Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (BGHSt 38, 125 ; Senatsbeschlüsse vom 15. März 1994 in NZV 1994, 239 = ZfS 1994, 267 = DAR 1994, 284 = VRS 87, 218 = VM 1994, 77, vom 22. März 1995 in VRS, 231 sowie vom 31. März 1995 in NZV 1995, 406 ; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., Rdn. 15 b zu § 25 StVG m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.1994 - 5 Ss OWi 208/94

    Taxifahrer: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 49 km/h

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.1995 - 5 Ss OWi 329/95
    Jedoch haben Umstände, wie eine etwa hohe jährliche Fahrleistung, das geschäftliche oder berufliche Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, eine langjährige unfallfreie Fahrpraxis, das Fehlen von Voreintragungen in dem Verkehrszentralregister und eine mäßige Verkehrsdichte zur Tatzeit gewöhnlich sowohl jeder für sich als auch in ihrem Zusammentreffen kein ausreichendes Gewicht, um von der Anordnung des Regelfahrverbots absehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 1994 in VRS 87, 450 , vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = VRS 86, 553 = VM 1994, 45, vom 22. März 1995 a.a.O. und vom 31. März 1995 a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.1992 - 5 Ss OWi 332/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.11.1995 - 5 Ss OWi 329/95
    Kann nämlich - wie hier - die Tat vorsätzlich und fahrlässig begangen werden, muß zwar die Urteilsformel erkennen lassen, von welcher Schuldform der Tatrichter ausgegangen ist (Senatsbeschluß in VRS 84, 302 sowie Göhler, OWiG , 11. Aufl., Rdn. 41 zu § 71 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.10.2002 - 2 Ss OWi 789/02

    Fahrverbot, Absehen vom Fahrverbot, Begründung der Rechtsfolgenentscheidung

    Der weitere Umstand, dass der Betroffene als sogenannter Vielfahrer in überdurchschnittlichem Umfang am Straßenverkehr teilgenommen hat, rechtfertigt auch keine andere Beurteilung (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 1996, 66f.; BayObLG, NZV 1994, 327), denn gerade für einen erfahrenen Verkehrsteilnehmer ist zum einen wegen der vom Gesetzgeber vorgenommenen Konkretisierung in der BKatVO, nach der für bestimmte Verstöße regelmäßig die Verhängung eines Fahrverbotes vorgesehen ist, und zum anderen aufgrund der durch hohe Fahrpraxis gewonnenen Erfahrung die Verhängung eines Fahrverbotes vorhersehbar und berechenbar geworden.
  • OLG Hamm, 05.12.2006 - 2 Ss OWi 687/06

    Fahrverbot; Absehen; erhebliche Umstände; Erschwernisse

    Auch der Umstand, dass der Betroffene Ersttäter ist, führt - worauf das Amtsgericht zutreffend hingewiesen hat - nicht zu einer anderen Beurteilung (BayObLG NZV 1991, 360; 1994, 487; 1996, 464; OLG Hamm NZV 1995, 366; 1999, 394; 2003, 103; DAR 1996, 68; OLG Düsseldorf NZV 1995, 406; 1996, 464; DAR 1996, 66; OLG Jena DAR 2005, 166).
  • OLG Hamm, 29.04.1999 - 2 Ss OWi 1533/98

    Geschwindigkeitsüberschreitung, autobahnähnlich ausgebaute Straße, Absehen vom

    Auch der Umstand, dass der Betroffene - jedenfalls in der Vergangenheit - viertens als sogenannter Vielfahrer in überdurchschnittlichem Umfang am Straßenverkehr teilgenommen hat, rechtfertigt keine andere Beurteilung (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 1996, 66 f; Bay0bLG NZV 1994, 327).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.09.1994 - 2 Ss (OWi) 282/94 - (OWi) 62/94 III   

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https://dejure.org/1994,11505
OLG Düsseldorf, 15.09.1994 - 2 Ss (OWi) 282/94 - (OWi) 62/94 III (https://dejure.org/1994,11505)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.09.1994 - 2 Ss (OWi) 282/94 - (OWi) 62/94 III (https://dejure.org/1994,11505)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. September 1994 - 2 Ss (OWi) 282/94 - (OWi) 62/94 III (https://dejure.org/1994,11505)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 1996, 66
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BayObLG, 26.10.2001 - 2 ObOWi 407/01

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehrfachen Verkehrsverstößen während

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung auch bei einem derartigen engen zeitlichen Zusammenhang dann ein neuer Verkehrsvorgang anzunehmen, wenn das Fahrzeug zwischendurch nicht mehr verkehrsbedingt angehalten wurde, sondern zum Stillstand gekommen war und die Fahrt dann wieder fortgesetzt wird (Göhler OWiG 12.Aufl. Vor § 59 Rn. 50 b; BayObLGSt 1997, 17/18; OLG Düsseldorf VRS 90, 296/299 und NZV 2001, 273; OLG Hamm NStZ-RR 1999, 23; OLG Köln NZV 1994, 118/119).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2001 - 2a Ss OWi 284/00

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen

    In derartigen Fällen einer "Aneinanderreihung" gleichartiger Verkehrsverstöße beginnt nach allgemeiner Ansicht mit jedem Fahrtbeginn nach einem nicht verkehrsbedingten Stillstand des Fahrzeugs eine neue Tat im prozessualen Sinne, denn unter Berücksichtigung normaler Verhältnisse im Straßenverkehr stellt das Abstellen des Fahrzeugs eine Zäsur dar, die einen zuvor als historische Einheit zu betrachtenden Verkehrsvorgang beendet (OLG Düsseldorf, NZV 94, 118f., NZV 96, 503, 504f. und VRS 90, 296, 299; BayObLG NZV 97, 282 und 489, 490; OLG Köln NZV 94, 292).
  • BayObLG, 16.01.1997 - 1 ObOWi 801/96

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen -

    Jedoch ist eine neue Tat im verfahrensrechtlichen Sinne regelmäßig erst dann gegeben, wenn das Fahrzeug nicht nur verkehrsbedingt zum Stillstand gekommen ist und die Fahrt danach wieder fortgesetzt wird (vgl. OLG Düsseldorf VRS 90, 296, 299; NZV 1994, 118, 119; NZV 1996, 503 ; OLG Köln NZV 1994, 292 ).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 2 Ss OWi 219/96

    Anordnung eines Fahrverbots und einer Geldbuße; Vorwurf der fahrlässigen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Jena, 12.07.1999 - 1 Ss 71/99

    Kontinuierliches Zuschnellfahren als eine Tat im materiell-rechtlichen Sinne ;

    Der Bewertung des um 9.01 Uhr begangenen Verkehrsverstoßes als selbständige Tat im verfahrensrechtlichen Sinne stehen auch der von der Verteidigung in Bezug genommene Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.01.1997 (NZV 1997, 282) sowie die weiteren Entscheidungen des BayObLG vom 25.02.1997 (NZV 1997, 484) und des OLG Düsseldorf vom 03.11.1993 (NZV 1994, 118), vom 15.09.1994 (VRS 90, 296) und vom 13.08.1996 (NZV 1996, 503) nicht entgegen.
  • BayObLG, 25.02.1997 - 2 ObOWi 65/97

    Prozessualer Tatbegriff bei Geschwindigkeitsüberschreitungen - Zeitraum zwischen

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ist davon auszugehen, daß bei anhand von Diagrammscheiben festgestellten Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit eine neue Tat im verfahrensrechtlichen Sinne dann gegeben ist, wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich (nicht verkehrsbedingt) zum Stillstand gekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 118, 119; 1996, 503, 504; VRS 90, 296, 297; OLG Köln NZV 1994, 292 ; BayObLG Beschluß vom 16.1.1997 - 1 ObOWi 801/96).
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