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   BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95   

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https://dejure.org/1995,22
BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95 (https://dejure.org/1995,22)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1995 - 4 StR 170/95 (https://dejure.org/1995,22)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 170/95 (https://dejure.org/1995,22)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 1 S. 3 StPO; § 71 Abs. 1 OWiG
    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus Verkehrsüberwachung); notwendige Ausführungen des Tatrichters zur Qualität des Beweisfotos und der Merkmale auf Grund derer er die Überzeugung von der Identität des Betroffenen erlangt hat; notwendige ...

  • Wolters Kluwer

    Bußgeldverfahren - Verkehrsordnungswidrigkeit - Beweisfoto - Urteilgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 71; StPO § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Grundsatzurteil zu den Anforderungen an die Täter-Identifizierung durch Lichtbildbeweis

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 376
  • NJW 1996, 1420
  • MDR 1996, 512
  • NStZ 1996, 150 (Ls.)
  • NStZ 1996, 271
  • NStZ 1996, 321
  • NZV 1996, 157
  • StV 1996, 413
  • DAR 1996, 98
 
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Wird zitiert von ... (238)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
    Er hat ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (BGHSt 10, 208, 209; 29, 18, 19).

    Allerdings sind dem Gericht bei der freien Beweiswürdigung Grenzen gesetzt: Es darf seine Befugnis nicht willkürlich ausüben und muß die Beweise erschöpfend würdigen; es muß gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse, die Gesetze der Logik und Erfahrungssätze des täglichen Lebens beachten (BGHSt 29, 18, 20).

    Insbesondere ist es ihm verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch seine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 210; 29, 18, 20).

    a) Ob das Lichtbild die Feststellung zuläßt, daß der Betroffene der abgebildete Fahrzeugführer ist, hat allein der Tatrichter zu entscheiden (BGHSt 29, 18).

    Soweit der Senat in der Entscheidung BGHSt 29, 18, 22 die Auffassung vertreten hat, das Rechtsbeschwerdegericht dürfe, da ihm eine eigene Auswertung des Radarfotos verschlossen sei, auch nicht prüfen, ob das vom Tatrichter in Augenschein genommene Lichtbild für die Überzeugungsbildung (überhaupt) ergiebig sei, hält er hieran in dieser Allgemeinheit nicht fest.

  • OLG Stuttgart, 08.08.1989 - 1 Ss 492/89
    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
    Bei dieser Beschränkung bliebe eine dritte Möglichkeit, nämlich, daß sowohl eine Beschreibung der charakteristischen Identifizierungsmerkmale als auch deren bloße Auflistung entbehrlich sein kann (so - für den Fall einer Bezugnahme auf das Foto gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO - OLG Celle VM 1985, 53; OLG Stuttgart VRS 77, 365; OLG Karlsruhe DAR 1995, 337) von vornherein außer Betracht.

    Das Rechtsmittelgericht kann die Abbildung aus eigener Anschauung würdigen (Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 267 Rdn. 10) und ist daher auch in der Lage zu beurteilen, ob es als Grundlage einer Identifizierung tauglich ist (vgl. OLG Celle VM 1985, 53; OLG Stuttgart VRS 77, 365; OLG Karlsruhe DAR 1995, 337).

    Weitere Angaben sind, um den Verständniszusammenhang zu wahren, nicht erforderlich (OLG Stuttgart VRS 77, 365).

  • OLG Oldenburg, 26.10.1994 - Ss 337/94

    Fahrzeugführer zur Tatzeit; Identifizierung anhand Radarfoto; Beweisantrag;

    Auszug aus BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95
    Nach ihr können die Anforderungen an die Urteilsgründe hinsichtlich der Identifizierung des Betroffenen anhand eines Radarfotos (nur) entweder im Sinne der Auffassung des vorlegenden Gerichts (ebenso BayObLG VRS 61, 41; DAR 1993, 439; NZV 1995, 163; OLG Köln DAR 1982, 24; VRS 80, 374; NZV 1995, 202; OLG Düsseldorf VRS 73, 138; 74, 449; 76, 145; 76, 456; 78, 130; 80, 458; 87, 445; OLG Frankfurt NZV 1992, 86; OLG Hamm VRS 72, 196; NStE Nr. 91 zu § 261 StPO) oder aber der des Oberlandesgerichts Oldenburg (ebenso OLG Hamm NZV 1995, 118; vgl. auch OLG Oldenburg NZV 1995, 84) bestimmt werden.

    Bestreitet der Betroffene mit näheren Ausführungen, der Fahrer gewesen zu sein, und benennt er etwa andere Personen, die als Fahrer in Betracht kommen, so kann eine eingehendere Darstellung der Beweiswürdigung - unter Umständen auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer erweiterten Beweisaufnahme (vgl. OLG Oldenburg NZV 1995, 84) - geboten sein.

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Die Angriffe der Revision hiergegen erschöpfen sich in dem unzulässigen Versuch, eine eigene Würdigung an die Stelle derjenigen des Tatrichters zu setzen (vgl. BGHSt 41, 376, 380 m. w. N.).
  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Das Bußgeldverfahren als solches ist gerade im Hinblick auf seine vorrangige Bedeutung für die Massenverfahren des täglichen Lebens (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 1996 - 2 BvR 616/91 -, juris, Rn. 47) auf eine Vereinfachung des Verfahrensgangs und eine schnelle Erledigung ausgerichtet (vgl. BGHSt 39, 291 ; 41, 376 ; 43, 22 ; 46, 358 ; BTDrucks 13/5418, S. 7; Rothfuß, DAR 2016, S. 257; Seitz/Bauer, in: Göhler, OWiG, 17. Aufl. 2017, Vor § 71 Rn. 1).
  • OLG Koblenz, 02.10.2020 - 3 OWi 6 SsBs 258/20

    Heranziehung des bei Meldebehörde hinterlegten Passfotos zur

    So hat das Tatgericht auf das in der Akte befindliche Fahrerfoto gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO iVm. § 46 OWiG ausreichend Bezug genommen (vgl. hierzu BGH, Beschl. 4 StR 376/17 v. 07.02.2018 - StV 2018, 399; BGHSt 41, 376 ; 3 StR 425/15 v. 28.01.2016 - StV 2016, 778; OLG Koblenz, Beschl. 2 SsBs 100/09 v. 02.10.2009 - NZV 2010, 212).
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