Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 18.10.1996 | OLG Brandenburg, 05.12.1996

Rechtsprechung
   AG Weilburg, 17.11.1995 - 5 C 364/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12473
AG Weilburg, 17.11.1995 - 5 C 364/95 (https://dejure.org/1995,12473)
AG Weilburg, Entscheidung vom 17.11.1995 - 5 C 364/95 (https://dejure.org/1995,12473)
AG Weilburg, Entscheidung vom 17. November 1995 - 5 C 364/95 (https://dejure.org/1995,12473)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 1997, 115
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2112
BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96 (https://dejure.org/1996,2112)
BayObLG, Entscheidung vom 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96 (https://dejure.org/1996,2112)
BayObLG, Entscheidung vom 18. Oktober 1996 - 2 ObOWi 777/96 (https://dejure.org/1996,2112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot und Zeitablauf

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 385
  • NZV 1998, 82
  • BayObLGSt 1996, 155
  • DAR 1997, 115
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96
    Es ist deshalb auch unerheblich, daß die Rechtsbeschwerdebegründung nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung des begründeten Urteils an den Betroffenen, die deshalb maßgebend ist, weil diejenige an den Verteidiger mangels einer bei den Akten befindlichen Vollmacht unwirksam war (vgl. hierzu BGH NJW 1996, 406 ), eingegangen ist.
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96
    Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (BVerfGE 27, 36/42); es kann seinen Sinn verloren haben, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden seiner Anordnung ein erheblicher Zeitraum liegt und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist (BayObLG bei Rüth DAR 1978, 2Ol/206; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 25 StVG Rn. 15 b; OLG Karlsruhe DAR 1992, 437/438; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1993, 76/77 für den ähnlich gelagerten Fall eines Fahrverbots nach § 44 StGB ).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.1992 - 2 Ss 187/91
    Auszug aus BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96
    Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (BVerfGE 27, 36/42); es kann seinen Sinn verloren haben, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden seiner Anordnung ein erheblicher Zeitraum liegt und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist (BayObLG bei Rüth DAR 1978, 2Ol/206; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 25 StVG Rn. 15 b; OLG Karlsruhe DAR 1992, 437/438; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1993, 76/77 für den ähnlich gelagerten Fall eines Fahrverbots nach § 44 StGB ).
  • BayObLG, 07.09.1995 - 2 ObOWi 600/95
    Auszug aus BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96
    Dies kann aber nur dann gelten, wenn für den Betroffenen erkennbar ist, daß die zugestellte Urkunde die für das weitere Verfahren maßgebliche Entscheidung sein soll (BayObLGSt 1995, 154/158), er mithin die für seine Rechtsmittelbegründung maßgebliche Fassung in Händen hält.
  • OLG Karlsruhe, 07.01.1992 - 1 Ss 77/91

    Fahrverbot; Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96
    Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (BVerfGE 27, 36/42); es kann seinen Sinn verloren haben, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden seiner Anordnung ein erheblicher Zeitraum liegt und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist (BayObLG bei Rüth DAR 1978, 2Ol/206; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 25 StVG Rn. 15 b; OLG Karlsruhe DAR 1992, 437/438; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1993, 76/77 für den ähnlich gelagerten Fall eines Fahrverbots nach § 44 StGB ).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.1983 - 3 Ss 191/83
    Auszug aus BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96
    Dies gilt auch dann, wenn zwischenzeitlich - wie hier - eine wirksame Urteilszustellung durchgeführt wurde (BayObLGSt 1987, 106 = JR 1988, 304 mit Anmerkung Wendisch; siehe auch BayObLG bei Rüth DAR 1987, 3Ol/316; OLG Karlsruhe MDR 1984, 250; Die Justiz 1988, 314).
  • BayObLG, 14.10.1987 - RReg. 1 St 230/87
    Auszug aus BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96
    Dies gilt auch dann, wenn zwischenzeitlich - wie hier - eine wirksame Urteilszustellung durchgeführt wurde (BayObLGSt 1987, 106 = JR 1988, 304 mit Anmerkung Wendisch; siehe auch BayObLG bei Rüth DAR 1987, 3Ol/316; OLG Karlsruhe MDR 1984, 250; Die Justiz 1988, 314).
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 354/00

    Fehlen einer Unterschrift oder eines Verhinderungsvermerks im Urteil; Wirksame

    Dem Beschwerdeführer war daher ohne weiteres erkennbar, daß er die für seine Rechtsmittelbegründung maßgebliche Fassung in Händen hielt (vgl. BayObLGSt 1996, 155, 156).
  • OLG Hamm, 24.06.1999 - 2 Ss OWi 509/99

    Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsüberschreitung)

    Dabei darf dann grundsätzlich auch der lange Zeitablauf zwischen Tatbegehung und Ahndung, der derzeit schon mehr als 19 Monate beträgt, nicht übersehen werden (vgl. dazu aber auch BayObLG DAR 1997, 115; OLG Brandenburg zfs 1997, 314; AG Ulm zfs 1997, 155).
  • OLG Saarbrücken, 15.10.2019 - Ss Bs 59/19

    Haben die Verfahrensbeteiligten nicht gemäß § 72 Abs. 6 Satz 1 OWiG auf eine

    b) Die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde wird jedoch dann schon durch die Zustellung des Entscheidungstenors (ohne Gründe) in Lauf gesetzt, wenn für den Betroffenen erkennbar ist, dass die zugestellte Urkunde die für das weitere Verfahren maßgebliche Entscheidung sein soll, er mithin die für seine Rechtsmittelbegründung maßgebliche Fassung in Händen hält (vgl. BayObLG VRS 93, 175 f.; Rebmann/ Roth/Herrmann, a. a. O., § 79 Rn. 20).
  • BayObLG, 23.01.2002 - 1 ObOWi 671/01

    Sinnverfehlung des Fahrverbots

    Wenn die zu ahndende Tat lange zurückliegt und der Betroffene sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat, kann es grundsätzlich gerechtfertigt sein, von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen (unstreitig in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur; z.B. BayObLGSt 1996, 155/157; Hentschel Straßenverkehrsrecht 36.Aufl. § 25 StVG Rn.24; Schulz ZfS 1998, 361/362 jeweils m.w.N.).

    Einigkeit besteht allerdings insoweit, dass anerkanntermaßen für die Beurteilung, ob im genannten Sinn ein längerer Zeitraum vorliegt, sowohl eine Rolle spielt, ob es in der Zeit nach dem verfahrensgegenständlichen Verkehrsverstoß zu einem weiteren Fehlverhalten im Straßenverkehr gekommen ist (z.B. BayObLGSt 1996, 155/157) und ob die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen (z.B. OLG Köln NStZ-RR 2000, 342).

  • OLG Hamm, 24.03.2011 - 3 RBs 70/10

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen im Bußgeldverfahren

    In Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung geht der Senat jedoch davon aus, dass der erzieherische Sinn und Zweck der Maßregel jedenfalls dann zweifelhaft sein kann, wenn der zu ahndende Verkehrsverstoß deutlich mehr als zwei Jahre zurückliegt ( z.B. OLG Hamm VRS 109, 118; OLG Köln StrafO 2004, 287 m.w.N.; OLG Rostock ZfS 2001, 383 384; BayObLG NZV 2004, 100, vgl. weiter die Nachweise bei König a.a.O.), wobei grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen Tat und letzter tatrichterlicher Entscheidung abzustellen ist (Senat, Beschluss vom 28.02.2011, - III-3 RBs 27/11- st. Rspr.; BayObLG NZV 1998, 82 am Ende = DAR 1997, 115; OLG Stuttgart zfs 1998, 194; OLG Hamm DAR 2000, 580f; OLG Brandenburg, NZV 2005, 278f; Schleswig-Holsteinisches OLG, DAR 2000, 584f).
  • OLG Köln, 08.06.2004 - Ss 247/04

    Zu den Voraussetzungen eines Fahrverbots, wenn seit der Tat mehr als zwei Jahre

    Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (BVerfGE 27, 36 [42] = NJW 1969, 1623 [1624]) und kann als solche seinen Sinn verloren haben, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden seiner Anordnung ein erheblicher Zeitraum liegt und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist (BayObLG DAR 1997, 115 = NZV 1998, 82 m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 168/01

    Rechtsbeschwerde; Geschwindigkeitsüberschreitung; Fahrlässigkeit; Geldbuße;

    Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (BVerfGE 27, 36 [42] = NJW 1969, 1623 [1624]) und kann als solche seinen Sinn verloren haben, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden seiner Anordnung ein erheblicher Zeitraum liegt und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist (BayObLG DAR 1997, 115 = NZV 1998, 82 m. w. Nachw.).
  • OLG Rostock, 27.04.2001 - 2 Ss OWi 23/01

    Zur Mitteilung des berücksichtigten Toleranzwerts bei Geschwindigkeitsverstößen

    Diese wird jedenfalls dann zu prüfen sein, wenn seit der Tat mehr als 2 Jahre vergangen sind, der Betroffene in dieser Zeit mit einer hohen Fahrleistung beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat und die Verfahrensverzögerungen nicht vom Betroffenen zu vertreten sind (vgl. dazu OLG Düsseldorf DAR 2001, 133 und DAR 2000, 415; OLG Schleswig DAR 2001, 40; OLG Köln DAR 2000, 484; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586; OLG Stuttgart DAR 1999, 180; BayOblG ZfS 1997, 75; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rdn. 24).
  • OLG Köln, 16.06.2000 - Ss 241/00

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Auferlegung eines Fahrverbotes von

    Als solche kann es seinen Sinn verloren haben, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden seiner Anordnung ein erheblicher Zeitraum liegt und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist (BayObLG NZV 1998, 82 am Ende = DAR 1997, 115; OLG Stuttgart zfs 1998, 194; Senatsentscheidung vom 6.08.1996 - Ss 346/96 B und vom 21.12.1999 - Ss 583/99 B; vgl. auch Senatsentscheidung vom 16.12.1999 - Ss 559/99 B = NZV 2000, 217, 218).
  • OLG Köln, 16.12.1999 - Ss 559/99

    Verhängung eines Fahrverbots zwei Jahre nach der Tat

    Hier hat das Gericht die Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot gerade auch im Hinblick auf den Zeitablauf von mehr als zwei Jahren seit Begehung der Tat und das beanstandsfreie Verhalten des Betroffenen im Straßenverkehr seither geprüft (vgl. dazu auch BayObLG DAR 1997, 115; NZV 1998, 82; OLG Stuttgart ZfS 1998, 194).
  • OLG Hamm, 09.11.2009 - 2 Ss OWi 829/09

    Rechtsbeschwerde; Urteilsgründe; Fehlen; Zulassung; Beginn der Rechtmittelfrist;

  • BayObLG, 28.04.1998 - 2 ObOWi 172/98

    Beginn der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde bei Nicht-Teilnahme der

  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 2 Ss OWi 367/09

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde wegen Fehlens der Urteilsgründe

  • OLG Hamm, 03.09.2009 - 2 Ss OWi 611/09

    Urteilsabsetzungsfrist; Erkankung; Bußgeldrichter; Zulassung; Rechtsbeschwerde;

  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss OWi 27/07

    Urteilsformel; Fassung; Urteilstenor; Inhalt; Bestimmtheit; Rotlichtverstoß;

  • OLG Jena, 02.06.2003 - 1 Ss 152/02

    Fahrverbot und Verschlechterungsverbot im Rechtsbeschwerdeverfahren

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 05.12.1996 - 1 Ss (OWi) 46 B/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9419
OLG Brandenburg, 05.12.1996 - 1 Ss (OWi) 46 B/96 (https://dejure.org/1996,9419)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.12.1996 - 1 Ss (OWi) 46 B/96 (https://dejure.org/1996,9419)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 1 Ss (OWi) 46 B/96 (https://dejure.org/1996,9419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 181
  • DAR 1997, 115 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.1996 - 1 Ss OWi 46 B/96
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die beantragte Beweiserhebung aussichtslos ist; es genügt, wenn sie nicht naheliegt oder sich nicht aufdrängt (KK-0WiG-Senge, 3. Aufl., § 77 Rdn. 16; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 77 Rdn. 11 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 163; 1991, 542; vgl. auch OLG Köln, VRS 81, 201 ; VRS 88, 376 ).

    Stehen dagegen den erhobenen Beweisen angebotene gleichwertige Beweismittel gegenüber, kann die Beweiserhebung im allgemeinen nicht abgelehnt werden, so beispielsweise dann, wenn das bisherige Beweisergebnis auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht und der Betroffene das Gegenteil in das Wissen eines Gegenzeugen stellt (vgl. beispielsweise OLG Köln, VRS 88, 376 m.w. Nachw.).

  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.1996 - 1 Ss OWi 46 B/96
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die beantragte Beweiserhebung aussichtslos ist; es genügt, wenn sie nicht naheliegt oder sich nicht aufdrängt (KK-0WiG-Senge, 3. Aufl., § 77 Rdn. 16; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 77 Rdn. 11 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 163; 1991, 542; vgl. auch OLG Köln, VRS 81, 201 ; VRS 88, 376 ).
  • OLG Köln, 20.12.1988 - Ss 656/88

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verletzung der Aufklärungspflicht durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 05.12.1996 - 1 Ss OWi 46 B/96
    Dabei ist es nicht erforderlich, daß die beantragte Beweiserhebung aussichtslos ist; es genügt, wenn sie nicht naheliegt oder sich nicht aufdrängt (KK-0WiG-Senge, 3. Aufl., § 77 Rdn. 16; Göhler, OWiG , 11. Aufl., § 77 Rdn. 11 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1989, 163; 1991, 542; vgl. auch OLG Köln, VRS 81, 201 ; VRS 88, 376 ).
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