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   OLG Hamm, 04.11.1996 - 2 Ss OWi 1221/96   

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OLG Hamm, 04.11.1996 - 2 Ss OWi 1221/96 (https://dejure.org/1996,4353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.11.1996 - 2 Ss OWi 1221/96 (https://dejure.org/1996,4353)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. November 1996 - 2 Ss OWi 1221/96 (https://dejure.org/1996,4353)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 129
  • DAR 1997, 129
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Indizielle Bedeutung für die Erheblichkeit der Beschädigung kann in der erforderlichen Gesamtbetrachtung auch einem hohen merkantilen Minderwert zukommen (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 1999, 267; Eggert, DAR 1997, 129, 132; Burmann, ZfS 2000, 329).

    Sie begründet dies damit, dass es sich bei der Anerkennung der Neuwagenentschädigung der Sache nach um eine einem besonderen Integritätsinteresse des Geschädigten Rechnung tragende Ausnahme vom Wirtschaftlichkeitspostulat handle, die nur gerechtfertigt sei, wenn der Geschädigte sein besonderes Interesse in die Tat umsetze (vgl. OLG Nürnberg, ZfS 1991, 45; LG Waldshut-Tiengen, NJW-RR 2002, 1243, 1244 f. ; Eggert DAR 1997, 129, 136; Huber, Festschrift für Eggert 2008, 113, 129 f.; Wussow/Karczewski, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 41 Rn. 17; Nothoff; NZV 2003, 509, 510 f.; Burmann, ZfS 2000, 329; Schiemann in Schiemann/Lange, Schadensersatz, 3. Aufl., § 6 XIV 5 e; Pamer, Der Fahrzeugschaden, Rn. 43; Sanden/Völtz, Sachschadenrecht des Kraftverkehrs, 7. Aufl., Rn. 86; Palandt/Heinrichs, BGB, 68. Aufl., § 249 Rn. 22; Küppers, NJW 1976, 1886; Jahnke in Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 251 Rn. 4; Lemcke in van Bühren, Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, 2003, Teil 3, Rn. 189).

  • OLG Hamm, 05.07.2001 - 2 Ss OWi 524/01

    Geltung einer Streckenvorschrift, Sichtbarkeitsgrundsatz, Straßeneinmündung,

    Grundsätzlich muss der Tatrichter in den Urteilsgründen erkennen lassen, dass er sich dieser Möglichkeit bewusst gewesen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. MDR 1998, 404 und NZV 1997, 129 sowie NZV 1999, 391 ) Lässt jedoch - wie vorliegend - der Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe darauf schließen, dass der Tatrichter die Verhängung eines Fahrverbots für erforderlich, nicht aber allein eine erhöhte Geldbuße für ausreichend erachtet hat, um den gebotenen Besinnungs- und Erziehungseffekt zu erzielen, kann es ausnahmsweise entbehrlich sein, die Möglichkeit der Erhöhung der Geldbuße bei gleichzeitigem Wegfall des Fahrverbots ausdrücklich anzusprechen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss des Senats vom 14. Januar 1999 in 2 Ss OWi 1449/98).
  • OLG Hamburg, 28.03.2008 - 14 U 95/07

    Unfallschadensregulierung - Abrechnung auf Neuwagenbasis

    Die abweichende Ansicht (vgl. u. a. Eggert DAR 1997, 129, 136) berücksichtigt nicht hinreichend den inneren Grund für die Neupreisentschädigung.
  • OLG Hamm, 24.10.2013 - 3 RBs 256/13

    Fahrverbot für verbotenes Telefonieren beim Autofahren

    Bei Verhängung eines - nicht durch die Bußgeldkatalogverordnung indizierten - Fahrverbotes muss die Begründung des tatrichterlichen Urteils erkennen lassen, dass das Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Bestimmung der Nebenfolge beachtet worden ist; ein - nicht durch die Bußgeldkatalogverordnung indiziertes - Fahrverbot kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn eine Geldbuße allein als angemessene Sanktion nicht ausreicht (vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 25 StVG, Rdnr. 13; OLG Karlsruhe, NZV 93, 359; KG, NZV 94, 159; OLG Hamm, NZV 97, 129).
  • OLG Köln, 30.07.1999 - Ss 343/99

    Geschwindigkeitsmessung durch Police-Pilot-System)

    Die weitere Begründung des Urteils läßt erkennen, daß der Tatrichter sich auch der Möglichkeit bewußt war, von einem Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße absehen zu können (BGHSt 38, 125 = NJW 1992, 446; BGHSt 38, 231 = NJW 1992, 446; OLG Jena DAR 1998, 26; OLG Hamm VRS 93, 219 = NZV 1997, 129; VRS 95, 263; VRS 96, 382, 385 = NZV 1999, 215; VRS 96, 458, 463; OLG Stuttgart DAR 1998, 205 ; Senat NZV 1998, 165; SenE vom 5.6.1998 - Ss 290/98).
  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

    Zwar muß das tatrichterliche Urteil nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu nur die Beschlüsse vom 20. November 1997 - 2 Ss OWi 1307/97, MDR 1998, 404 = NStZ-RR 1998, 188 = VRS 95, 52, vom 4. November 1996 - 2 Ss OWi 1221/96, NZV 1997, 129 = VRS 93, 219, jeweils mit weiteren Nachweisen) erkennen lassen, dass der Tatrichter sich dieser Möglichkeit bewusst gewesen ist.
  • OLG Hamm, 19.05.1998 - 2 Ss OWi 553/98

    Lichtbild, ordnungsgemäße Verweisung, Identifizierung des Betroffenen anhand

    b) Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats, an der festgehalten wird, den tatrichterlichen Ausführungen zu entnehmen sein muß, dass sich der Tatrichter der Möglichkeit bewusst gewesen ist, möglicherweise gegen eine Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung des Regelfahrverbots absehen zu können (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Senats nur den Beschluss vom 4. November 1996 - 2 Ss OWi 1221/96 - ZAP EN-Nr. 16/97 = zfs 1997, 74 = NZV 1997, 129 = VRS 93, 219).
  • LG Mönchengladbach, 25.10.2005 - 5 S 53/05

    Haftpflicht: Neuwertentschädigung - Neuwertentschädigung ohne Neuanschaffung?

    Soweit teilweise die Auffassung vertreten wird, dass eine Abrechnung auf Neuwagenbasis nur dann in Betracht kommt, wenn der Geschädigte ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat (vgl. Eggert, DAR 1997, 129, 136), so kann die Kammer dem nicht folgen.
  • OLG Hamm, 26.01.1999 - 2 Ss OWi 1/99
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat - auch unter Berücksichtigung der gegenteiligen Auffassung des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen (s. JMBl. NW 1996, 248) -, wie er in der Vergangenheit schon mehrfach betont hat, fest (vgl. Beschluss des Senats vom 4. November 1996 - 2 Ss OWi 1221/96 - ZAP EN-Nr. 16/97 - zfs 1997, 74 = NZV 1997, 129 = VRS 93, 219; zuletzt Beschluss vom 3. Juni 1998 - 2 Ss OWi 541/98, VRS 95, 263).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 1 U 216/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines fabrikneuen Leasingfahrzeugs

    Wenn auch der hier mit 1.750,00 EUR zu berücksichtigende merkantile Minderwert für sich allein gesehen kein geeignetes Kriterium darstellt, um eine Neupreisentschädigung auslösen zu können (Eggert DAR 1997, 129, 132), darf im vorliegenden Fall nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Wiederherstellung des Fahrzeuges nicht durch eine spurenlose Auswechslung beschädigter Fahrzeugteile gegen neue Komponenten bewerkstelligt werden kann.
  • OLG Celle, 20.06.2002 - 14 U 209/01

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens auf

  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ss OWi 17/02

    Rotlichtverstoß, Absehen vom Fahrverbot, Möglichkeit bewusst sein

  • OLG Düsseldorf, 24.08.2010 - 1 U 183/09

    Kein Anspruch auf Neuwagenpreis bei Ersatzbeschaffung durch ein Gebrauchtfahrzeug

  • OLG Hamm, 22.12.1998 - 2 Ss OWi 1362/98

    Absehen vom Regelfahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße, ausreichende Begründung,

  • OLG Hamm, 29.11.1996 - 2 Ss OWi 1314/96

    Fahrverbot, Absehen, Ansprechen der Möglichkeit, Gesamtzusammenhang

  • OLG Hamm, 14.09.1999 - 2 Ss OWi 475/99

    Geschwindigkeitsüberschreitung, Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Bewußtsein,

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