Weitere Entscheidung unten: AG Bad Kreuznach, 18.12.1996

Rechtsprechung
   BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96   

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BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96 (https://dejure.org/1997,1096)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1997 - 5 StR 249/96 (https://dejure.org/1997,1096)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 5 StR 249/96 (https://dejure.org/1997,1096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Bußgeldbescheids - Pflicht der aktenmäßigen Dokumentation für den Erlass eines Bußgeldbescheids - Wirksamkeitsvoraussetzungen eines im Wege der elektronsichen Datenverarbeitung ausgedruckten Bußgeldbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 66, § 71

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen Bußgeldverfahrens, dass der Erlass des Bußgeldbescheides in einer für Außenstehende erkennbaren Weise aktenmäßig dokumentiert ist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 380
  • NJW 1997, 1380
  • MDR 1997, 483
  • NStZ 1997, 287 (Ls.)
  • NJ 1997, 279
  • NJ 1997, 434
  • DAR 1997, 204
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.06.1970 - 5 StR 111/70

    Verfahrensvoraussetztung - Gerichtliches Bußgeldverfahren - Bußgeld -

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
    "Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzugen des gerichtlichen Bußgeldverfahrens, daß der Erlaß des Bußgeldbescheides in einer für Außenstehende erkennbaren Weise aktenmäßig dokumentiert ist (im Anschluß an BGHSt 23, 280).«.

    Dabei können im Bußgeldverfahren hinsichtlich des Bußgeldbescheides keine höheren Anforderungen gestellt werden, als sie im Strafverfahren im Hinblick auf den Eröffnungsbeschluß gelten (vgl. BGHSt 23, 280, 281).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß es nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen Bußgeldverfahrens gehört, daß sich die Urschrift des Bußgeldbescheides bei den Gerichtsakten befindet; - vielmehr können Erlaß und Inhalt des Bußgeldbescheides mit allen verfügbaren Beweismitteln im Freibeweisverfahren festgestellt werden (BGHSt 23, 280).

  • OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94

    Bußgeldbescheid; Computer; Unterschrift; Schuld; Ahndung

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Brandenburgische Oberlandesgericht durch den in NJW 1995, 2937 abgedruckten Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm gehindert.

    Wirksamkeitsvoraussetzung ist vielmehr, daß der Bußgeldbescheid auf einem - für den Betroffenen erkennbaren und nachprüfbaren - Willensakt der Behörde, letztlich also eines Bediensteten der Behörde, beruht, wobei die Behörde durch ihren Bediensteten zu prüfen hat, ob sie aufgrund des ermittelten Sachverhaltes, der auch das Anhörungsergebnis umfaßt, die Überzeugung von der Schuld des Betroffenen gewonnen hat und eine Ahndung nach pflichtgemäßem Ermessen für geboten hält (in diesem Sinne OLG Hamm NJW 1995, 2937; Göhler, OWiG 11. Aufl. vor § 65 Rdn. 4; Herrmann in Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 2. Aufl. § 66 Rdn. 16; Kurz in KK-OWiG § 65 Rdn. 14).

  • OLG Dresden, 20.07.1995 - 2 Ss OWi 186/95

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
    Entsprechendes gilt für die Vorlegungsfrage in der oben (II.) zugrunde gelegten Fassung (im Ergebnis ebenso Herrmann aaO.; Kurz aaO. § 65 Rdn. 14, § 66 Rdn. 71; vgl. auch OLG Dresden VRS 90, 39; a.A. wohl Gohler aaO. vor § 65 Rdn. 4, § 66 Rdn. 31).
  • BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 8/84

    Ausschluss eines Rechtsanwalts aus der Rechtsanwaltschaft aufgrund

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
    Entsprechendes gilt auch im Falle der verlorengegangenen Urschrift des Eröffnungsbeschlusses (BGH NStZ 1985, 420).
  • OLG Frankfurt, 03.11.1975 - 1 Ws (B) 189/75

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid; Elektronische

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
    Dabei bedarf der Bußgeldbescheid - wie Verwaltungsbescheide in vergleichbaren Fällen (BVerwG NJW 1974, 2101; BGH BStBl. 1967 III, 682; BSozGE 13, 269) - einer Unterschrift nicht, weil nach § 66 OWiG jedenfalls die einfache Schriftform genügt (OLG Düsseldorf VRS 39, 440; OLG Oldenburg VRS 42, 47; OLG Frankfurt am Main VRS 50, 214; BayObLG VRS 57, 49; KG VRS 64, 39; Göhler aaO. § 66 Rdn. 31; Herrmann aaO.).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 566/87

    Befangenheitsbesorgnis bei Kontakten des Richters mit Verteidiger des

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
    Ob letzteres geschehen ist, unterliegt der Beurteilung im Freibeweisverfahren (RGSt 43, 217, 219; BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; BGH, Urteil vom 12. Mai 1959 - 1 StR 145/59 - insoweit in BGHSt 13, 126 nicht abgedruckt; BGH, Beschluß vom 2. August 1983 - 5 StR 542/83 - BGH, Beschluß vom 5. März 1996 - 5 StR 474/95 - vgl. auch BGHR StPO § 203 Beschluß 2).
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses nicht die Zahl der geleisteten richterlichen Unterschriften, sondern allein entscheidend, ob die erforderliche Zahl der Richter an der Beschlußfassung mitgewirkt hat (BGHSt 10, 278, 279).
  • BGH, 08.06.1994 - 2 StR 184/94

    Eröffnungsbeschluß - Anklage zum Landgericht - Unterschrift der Richter

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
    Ob letzteres geschehen ist, unterliegt der Beurteilung im Freibeweisverfahren (RGSt 43, 217, 219; BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; BGH, Urteil vom 12. Mai 1959 - 1 StR 145/59 - insoweit in BGHSt 13, 126 nicht abgedruckt; BGH, Beschluß vom 2. August 1983 - 5 StR 542/83 - BGH, Beschluß vom 5. März 1996 - 5 StR 474/95 - vgl. auch BGHR StPO § 203 Beschluß 2).
  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74

    Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung -

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
    Dabei bedarf der Bußgeldbescheid - wie Verwaltungsbescheide in vergleichbaren Fällen (BVerwG NJW 1974, 2101; BGH BStBl. 1967 III, 682; BSozGE 13, 269) - einer Unterschrift nicht, weil nach § 66 OWiG jedenfalls die einfache Schriftform genügt (OLG Düsseldorf VRS 39, 440; OLG Oldenburg VRS 42, 47; OLG Frankfurt am Main VRS 50, 214; BayObLG VRS 57, 49; KG VRS 64, 39; Göhler aaO. § 66 Rdn. 31; Herrmann aaO.).
  • BGH, 02.08.1983 - 5 StR 542/83

    Anforderungen an einen wirksamen Eröffnungsbeschluss

    Auszug aus BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96
    Ob letzteres geschehen ist, unterliegt der Beurteilung im Freibeweisverfahren (RGSt 43, 217, 219; BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; BGH, Urteil vom 12. Mai 1959 - 1 StR 145/59 - insoweit in BGHSt 13, 126 nicht abgedruckt; BGH, Beschluß vom 2. August 1983 - 5 StR 542/83 - BGH, Beschluß vom 5. März 1996 - 5 StR 474/95 - vgl. auch BGHR StPO § 203 Beschluß 2).
  • BGH, 12.05.1959 - 1 StR 145/59
  • OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95

    Aktenmäßige Dokumentation als Wirksamkeitsvoraussetzungen eines im Wege der

  • RG, 03.02.1910 - III 1038/09

    1. Kann die Revision unter Umständen auf die nicht zu widerlegende Behauptung

  • OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 RBs 106/17

    Heilung; Zustellung; unwirksame; tatsächlicher Zugang; Bußgeldbescheid;

    Dies gilt umso mehr im automatisierten Bußgeldverfahren, bei dem der Bußgeldbescheid computergestützt erstellt und nicht im Original unterzeichnet wird (BGH, Beschluss vom 5. Februar 1997 - 5 StR 249/96, NJW 1997, 1380).
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens

    Die hier niedergelegte Rechtsauffassung stimmt mit den vom Senat in BGHSt 42, 380 gefundenen Anforderungen für den Nachweis des Erlasses eines Bußgeldbescheides überein.
  • OLG Koblenz, 27.02.2018 - 1 OWi 6 SsRs 19/18

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zulassung

    Einer aktenkundigen ausdrücklichen Verfügung oder eigenhändigen Unterschrift durch den behördlichen Sachbearbeiter bedurfte es nicht (s. nur BGH NJW 1997, 1380; NStZ 2007, 177).

    26 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass es bei einem - auch ausschließlich im Wege elektronischer Datenverarbeitung erstellten - Verwaltungsvorgang zur Wirksamkeit des Bußgeldbescheides oder anderweitiger nach außen gerichteter Verfahrenshandlungen, mithin auch zur Veranlassung einer Anhörung keiner ausdrücklichen Verfügung oder eigenhändigen Unterschrift des behördlichen Sachbearbeiters bedarf, sofern die Verfahrenshandlungen nach dem Akteninhalt oder dem Ergebnis freibeweislicher Erhebungen auf einen individuellen Willensakt des Sachbearbeiters zurückgeht (vgl. BGH NJW 1997, 1380; NStZ 2007, 177; OLG Hamm, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 Ss OWi 223/08 [juris]; s. auch § 66 OWiG).

  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in

    Einer Unterschrift oder besonderen aktenmäßigen Dokumentation seines Erlasses bedarf es nicht (§ 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG, § 66 OWiG; vgl. BGHSt 23, 280; BGH NJW 1997, 1380).
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 3 RBs 116/15

    Vorlage an den BGH zur Frage, ob bei in Tatmehrheit begangenen

    b) Die Verfahrensvoraussetzung wirksamer Bußgeldbescheide ist gegeben, ohne dass diese dazu unterschrieben sein müssten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 1997 - 5 StR 249/96, NJW 1997, 1380 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 SsBs 12/09, juris Rn. 4 f.).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 1 Ss OWi 156 Z/05

    Vorlage zum BGH im Bußgeldverfahren: Verfolgungsverjährungsunterbrechung durch

    Im Übrigen ist auch wertungsmäßig nicht nachzuvollziehen, warum für eine verjährungsunterbrechende Anordnung die Unterzeichnung erforderlich sein soll, wenn demgegenüber für den Bußgeldbescheid gemäß § 66 OWiG die einfache Schriftform genügt und darüber hinaus für die Feststellung seines wirksamen Erlasses auch eine für Außenstehende verständliche Dokumentierung in den Akten nicht erforderlich ist (BGHSt 42, 380, 383 ff).
  • OLG Koblenz, 06.09.2016 - 1 OWi 3 SsRs 93/16

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Voraussetzungen für den Eintritt

    Ein in einem automatisierten Verfahren (§ 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG) hergestellter Bußgeldbescheid bedarf keiner Unterschrift, weil nach § 66 OWiG die einfache Schriftform genügt (BGH v. 05.02.1997 - 5 StR 249/96 - NStZ 1998, 453).
  • OLG Dresden, 27.04.2004 - Ss OWi 128/04

    Keine Verjährungsunterbrechung durch Übersendung des Anhörungsbogens bei

    Soweit das Amtsgericht unter Berufung auf die Entscheidung BGHSt 42, 380 auch bei einem manuellen Eingriff des Sachbearbeiters in den EDV-Vorgang eine aktenkundige Verfügung über die Versendung des Anhörbogens für entbehrlich erachtet, verkennt es im Übrigen, dass § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung der Verjährungsunterbrechenden Anordnung oder Entscheidung verlangt, während nach § 66 OWiG für den Bußgeldbescheid die einfache Schriftform genügt (vgl. zum Erfordernis der einfachen Schriftform bei § 66 OWiG BGHSt 42, 380, 384 m.w.N.).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Es kann dahinstehen, ob es wegen der fehlenden Unterschriften der beiden Beisitzer bereits an einer notwendigen Förmlichkeit für einen wirksamen Eröffnungsbeschluss fehlt (so BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 776/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 Ss 43/91, NJW 1991, 2849, 2850; SKStPO/Paeffgen, 4. Aufl., § 203 Rn. 8; HKStPOJulius, 4. Aufl., § 207 Rn. 18; offen gelassen von BGH, Urteil vom 15. Dezember 1986 - StbSt (R) 5/86, BGHSt 34, 248, 249) oder ob, wie die wohl herrschende Ansicht annimmt, eine fehlende oder nicht von allen mitwirkenden Richtern vorgenommene Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses jedenfalls dann an dessen Wirksamkeit nichts ändert, wenn anderweitig nachgewiesen ist, dass der Beschluss tatsächlich von allen hierzu berufenen Richtern gefasst worden ist (s. etwa RG, Urteil vom 3. Februar 1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1954 - 5 StR 703/53, NJW 1954, 360; vom 5. Februar 1997 - 5 StR 249/96, NJW 1997, 1380, 1381; vom 8. Juni 1999 - 1 StR 87/99, NStZ-RR 2000, 34; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Vor § 33 Rn. 6; KK-Schneider, StPO, 6. Aufl., § 207 Rn. 29); denn eine ordnungsgemäße Beschlussfassung vermag der Senat hier nach den konkreten Umständen nicht festzustellen.
  • OLG Zweibrücken, 04.08.2009 - 1 SsBs 12/09

    Anforderung an die Rechtsbeschwerdebegründung bei behaupteten Verstößen gegen die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1997, 1380; s.a. BGHSt 23, 280), der sich das Beschwerdegericht anschließt, gehört es nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen Bußgeldverfahrens, dass der Erlass des Bußgeldbescheides in einer für Außenstehende erkennbaren Weise aktenmäßig dokumentiert ist.

    Die o.a. Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1997, 1380) erging gerade auf Vorlage des OLG Brandenburg und unter Zurückweisung von dessen auch im Vorlagebeschluss geäußerter Rechtsauffassung.

  • OLG Zweibrücken, 07.11.1997 - 1 Ss 220/97

    Zur Klärung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses trotz

  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/06
  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 3 Ss OWi 70/97

    Erlass des Bußgeldbescheides durch Computer, EDV, Einstellung, Wirksamkeit,

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2a Ss OWi 272/01

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts nach § 80 Abs. 2 Nr. 1

  • OLG Stuttgart, 27.01.2010 - 1 Ss 1506/09

    Strafschärfung: Nichtverhinderung einer vom Angeklagten nicht veranlassten

  • BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98

    Berücksichtigung der Einziehung eines wertvollen Gegenstandes bei Bemessung einer

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Rechtsprechung
   AG Bad Kreuznach, 18.12.1996 - 2 C 1571/96   

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https://dejure.org/1996,12423
AG Bad Kreuznach, 18.12.1996 - 2 C 1571/96 (https://dejure.org/1996,12423)
AG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 18.12.1996 - 2 C 1571/96 (https://dejure.org/1996,12423)
AG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - 2 C 1571/96 (https://dejure.org/1996,12423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schaden infolge von Fahrlässigkeit durch Betätigung der Hebebühne aufgrund einer durch den Halter nicht entfernten Dachantenne

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 1997, 204
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