Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1996 - 25 A 3355/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4505
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1996 - 25 A 3355/95 (https://dejure.org/1996,4505)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.03.1996 - 25 A 3355/95 (https://dejure.org/1996,4505)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 (https://dejure.org/1996,4505)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,4505) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwohner; Straße; Parkmöglichkeit; Subjekiv- öffentliches Recht; Straßenverkehrsbehörde; Anwohnerparkausweis; Ermessenspraxis der Straßenverkehrsbehörde; Hauptwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 132
  • DAR 1997, 209
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • VG Aachen, 05.11.2013 - 2 K 1310/12

    Bewohnerparkzone, Bewohnerparkausweis, Ermessen, Studenten, Nebenwohnsitz

    Dem könne die Beklagte auch nicht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 18. März 1996 (Az.: 25 A 3355/95) entgegenhalten, da die Unterscheidung zwischen Bewohnern mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz im Gesetz keine Stütze finde und eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 des Grundgesetzes (GG) darstelle.

    Diese Vorschrift enthält neben der Ermächtigung zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen auch die Rechtsgrundlage für die in diesem Zusammenhang erfolgende Erteilung von Bewohnerparkausweisen, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, NJW 1995, 473 und OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, NZV 1997, 132; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2. Auflage 2010, § 21 Rz. 718.

    Das Vorliegen dieser Merkmale ist zwar notwendige, aber nicht alleinige Voraussetzung für den Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, a.a.O. und OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1/02 -, juris.

    Die Entscheidung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen steht vielmehr nach § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 a StVO ebenso im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde wie die vorausgehende Entscheidung über die Einrichtung und Ausgestaltung von Bewohnerparkzonen bzw. Bewohnparkvorrechten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, a.a.O.

    Dementsprechend ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die Ermessenspraxis, Bewohnerparkausweise nur an Bewohner mit einem Hauptwohnsitz in der jeweiligen Parkzone auszugeben, nicht ermessensfehlerhaft, vgl. dazu eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 2 TG 729/92 -, NJW 1993, 1091, und auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, juris sowie andere Verwaltungsgerichte: VG Freiburg, Urteil vom 6. Juli 2005 - 1 K 1505/04 - sowie VG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2007 - 12 E 1343/05 - jeweils juris.

    Die Beklagte darf mithin von der Richtigkeit der melderechtlichen Angaben ausgehen und ist im Rahmen der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht verpflichtet, die melderechtlichen Angaben zu überprüfen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, a.a.O.

  • VG Aachen, 27.01.2020 - 10 K 4595/17

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Hat die Straßenverkehrsbehörde in einem ersten Schritt von ihrem Ermessen und der Ermächtigung zur Kennzeichnung bzw. Einrichtung einer Bewohnerparkzone Gebrauch gemacht, so folgt auf einer zweiten Stufe die Ermessensentscheidung zur Erteilung von Bewohnerparkausweisen, vgl. bereits zum Anwohnerparkausweis: BVerwG, Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, Rz. 7 und eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, Rz. 12 f, 23 f. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, Rz. 23 ff; OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1.02 -,13 ff; jeweils juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflg.

    Denn das Vorliegen dieser Merkmale ist zwar notwendige, aber nicht alleinige Voraussetzung für den Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, Rz. 23 ff. und OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1/02 -, Rz. 14 ff., jeweils juris.

    Vielmehr steht die Entscheidung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen - wie bereits ausgeführt - nach § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 a StVO ebenso im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde wie die vorausgehende Entscheidung über die Einrichtung und Ausgestaltung von Bewohnerparkzonen bzw. Bewohnparkvorrechten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, juris Rz. 23 ff.

    Dementsprechend ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung die Ermessenspraxis, Bewohnerparkausweise nur an Bewohner mit einem Hauptwohnsitz in der jeweiligen Parkzone auszugeben, nicht ermessensfehlerhaft, vgl. dazu eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -,Rz. 23 ff; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 2 TG 729/92 -, Rz. 3 ff und auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, Rz. 26 ff. jeweils juris sowie andere Verwaltungsgerichte: VG Freiburg, Urteil vom 6. Juli 2005 - 1 K 1505/04 - und VG Frankfurt, Urteil vom 16. Januar 2007 - 12 E 1343/05 - jeweils juris und eingehend in einem Fall einer Studierenden mit Zweitwohnsitz in B. : Urteil des Gerichts vom 5. November 2013 - 2 K 1310/12 -, juris Rz. 55 ff.

  • VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 1505/04

    Festsetzung privilegierter Bewohnerparkplätze; Ermessen bei Ausstellung von

    Hat die Straßenverkehrsbehörde wie im vorliegenden Fall von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht und durch Verwaltungsakt bevorrechtigte Bewohnerparkplätze verkehrsrechtlich festgesetzt, so erfolgt dann die Erteilung der zugehörigen Bewohnerparkausweise auf einer zweiten Stufe durch einen ebenfalls im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde stehenden weiteren selbständigen Verwaltungsakt (zu dieser Zweistufigkeit der juristischen Konstruktion ausführlich: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.11.2001 - A 10728/01= juris und OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.03.1996 - 25 A 3355/95 = NWVBl. 1996, 429=DÖV 1997, 748).

    (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.03.1996 a.a.O.).

    In diesem Sinne kann es z. B. eine sachgerechte Ermessensausübung darstellen, wenn die Verkehrsbehörde solchen Personen keine Parkausweise erteilt, die auf einem eigenen Grundstück notwendig vorzuhaltende Stellplätze besitzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27.11.2001 - 7 A 10728/01=juris) oder die nur mit einer Nebenwohnung in diesem Bereich gemeldet sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.03.1996 - 25 A 3355/95 = DÜV 1997, 743) oder die Mitglieder einer nicht nur gewerblichen, sondern privaten Car-Sharing-Organisation sind (OVG Bremen, Urt. v. 21.05.2003 - 1 B 1.02=juris).

  • VG Aachen, 25.08.2009 - 2 K 1229/08

    Voraussetzungen für eine Erteilung eines Bewohnerparkausweises für eine

    Die Vorschrift des § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 a StVO enthält zum einen die Ermächtigung zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen bzw. von Bewohnerparkvorrechten und ist zum anderen Rechtsgrundlage für die in diesem Zusammenhang erfolgende Erteilung von Bewohnerparkausweisen, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, NJW 1995, 473, und Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, NZV 1997, 132; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2003, Rz. 985, 999.

    Das Vorliegen dieser Merkmale ist zwar notwendige, aber nicht alleinige Voraussetzung für den Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, a.a.O. und OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1/02 -, juris.

    Die Entscheidung über die Erteilung von Bewohnerparkausweisen steht vielmehr nach § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 2 a StVO ebenso im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde wie die vorausgehende Entscheidung über die Einrichtung und Ausgestaltung von Bewohnerparkzonen bzw. Bewohnparkvorrechten, vgl. OVG NRW, Urteil vom 18.3.1996 - 25 A 3355/95 -, a.a.O.

    Dementsprechend ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa die Ermessenspraxis, Bewohnerparkausweise nur an Bewohner mit einem Hauptwohnsitz in der jeweiligen Parkzone auszugeben, nicht ermessensfehlerhaft, vgl. dazu eingehend: OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, a.a.O.; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 1992 - 2 TG 729/92 -, NJW 1993, 1091, und auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 -, juris und VG Freiburg, Urteil vom 6. Juli 2005 - 1 K 1505/04, juris.

  • VG Aachen, 19.02.2019 - 2 K 1550/16

    Klage einer Anwaltskanzlei auf Erteilung von zehn Bewohnerparkausweisen ohne

    Hat die Straßenverkehrsbehörde in einem ersten Schritt von ihrem Ermessen und der Ermächtigung zur Kennzeichnung bzw. Einrichtung einer Bewohnerparkzone Gebrauch gemacht, so folgt auf einer zweiten Stufe die Ermessensentscheidung zur Erteilung von Bewohnerparkausweisen, vgl. bereits zum Anwohnerparkausweis: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 28. September 1994 - 11 C 24/93 -, und eingehend: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 - und Beschluss vom 20. Mai 2011 - 8 A 2468/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. November 2001 - 7 A 10728/01 - OVG Berlin, Urteil vom 21. Mai 2003 - 1 B 1.02 -, jeweils juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflg.

    Eine inzidente Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einrichtung der Bewohnerparkzone erfolgt im Rahmen der hier erhobenen Verpflichtungsklage gerichtet auf die Erteilung von Bewohnerparkausweisen nicht (mehr), vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, juris Rz.19 f (21).

  • VG Freiburg, 07.11.2018 - 4 K 4063/17

    Anfechtungsklage bei Entscheidung über einen Widerspruch gegen eine

    Diese Rechtsgrundlage dient nicht nur öffentlichen Interessen, sondern erfasst die individuellen Belange bestimmter Gruppen von schwerbehinderten Menschen und räumt damit dem Betroffenen ein subjektiv-öffentliches Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag auf Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes ein (OVG Hambg., Urteil vom 19.04.2012 - 4 Bf 56/11 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 18.03.1996 - 25 A 3355/95 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 27.02.2018 - 2 K 3854/17 -, juris); auch beim "actus contrarius", der Aufhebung eines bereits eingerichteten personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes, sind daher die Rechte des hiervon betroffenen Schwerbehinderten zu berücksichtigen.

    Da § 45 Abs. 1 b) Satz 1 Nr. 2 StVO nicht nur im öffentlichen Interesse steht, sondern die individuellen Belange bestimmter Gruppen von schwerbehinderten Menschen erfasst, räumt die Vorschrift dem Betroffenen allerdings ein subjektiv-öffentliches Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag auf einen personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz und in der Folge einen Anspruch auf ermessensgerechte Berücksichtigung der Rechte Schwerbehinderter ein (OVG Hambg., Urteil vom 19.04.2012 - 4 Bf 56/11 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 18.03.1996 - 25 A 3355/95 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 27.02.2018 - 2 K 3854/17 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 8 A 1005/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse; Amtshaftung;

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, juris Rn. 12 f., 23 f.; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Aufl. 2020, Rn. 1241.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, juris Rn. 25.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2004 - 8 A 2057/03

    Zum Parkvorrecht für Schwerbehinderte bei Parkmöglichkeit auf dem eigenen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1988 - 7 B 128.88 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 18; Senatsurteil vom 18. März 1996 - 25 A 3355/95 -, NZV 1997, 132; Nds. OVG, Urteil vom 14. April 1988 - 12 OVG A 269/85 -.
  • VG München, 19.05.2017 - M 23 K 16.1536

    Kein Anspruch auf Bewohnerparkausweis wegen Anmietung von Stellplätzen

    In diesem Sinne kann es z. B. eine sachgerechte Ermessensausübung darstellen, wenn die Verkehrsbehörde solchen Personen keine Parkausweise erteilt, die auf einem eigenen Grundstück notwendig vorzuhaltende Stellplätze besitzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 27.11.2001 - 7 A 10728/01 - juris) oder die nur mit einer Nebenwohnung in diesem Bereich gemeldet sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 18.03.1996 - 25 A 3355/95; VG Aachen, U.v. 25.8.2009 - 2 K 1229/08 - jeweils juris) oder die Mitglieder einer nicht nur gewerblichen, sondern privaten Car-Sharing-Organisation sind (OVG Bremen, U.v. 21.05.2003 - 1 B 1.02 - juris).
  • VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.693

    Erteilung eines Bewohnerparkausweises

    § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO vermittelt ihm ein subjektiv-öffentliches Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (vgl. OVG NW, U.v. 18.3.1996 - 25 A 3355/95 - VRS 92, 462 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.05.2020 - 11 ZB 19.694

    Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises

  • VG Gelsenkirchen, 17.12.2002 - 14 K 4686/01

    Schwerbehinderte, Sonderparkplatz, Ermessensreduzierung

  • VG Koblenz, 10.04.2001 - 3 K 3434/00

    Anwohnerparkausweis

  • VG Aachen, 30.10.2006 - 2 K 2808/04

    Voraussetzungen für die Begründung des Anspruchs eines Straßenanliegers auf

  • VG München, 09.02.2022 - M 23 K 20.3511

    Bewohnerparkausweis

  • VG Aachen, 06.07.2012 - 2 L 156/12

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Aufstellung eines Verkehrszeichens zur

  • VG Düsseldorf, 12.08.2004 - 1 L 2431/04

    Gericht weist Antrag von SPD und FDP auf Zulassung ihrer Wahlvorschläge zur Wahl

  • VG Düsseldorf, 25.08.1999 - 1 L 2634/99

    Nichtzulassung eines Wahlvorschlages durch den Wahlausschuss des Stadtrates;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2931
BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96 (https://dejure.org/1996,2931)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96 (https://dejure.org/1996,2931)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 1996 - 2 ObOWi 919/96 (https://dejure.org/1996,2931)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2931) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Einem Beweisantrag auf Zeugenvernehmung, um das Tatfoto zu widerlegen, muss stattgegeben werden

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1864
  • MDR 1997, 485
  • NZV 1997, 452
  • VersR 1997, 1545
  • BayObLGSt 1996, 180
  • DAR 1997, 209 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 05.04.1994 - 2 ObOWi 118/94
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96
    Die neuere Rechtsprechung hat eine Verletzung der Aufklärungspflicht in der Regel dann angenommen, wenn das Beweisergebnis nur auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht und ein Beweisantrag auf Vernehmung eines weiteren Zeugen das Ziel hat, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entkräften (BayObLGSt 1994, 67, 68 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226 ; OLG Köln VRS 81, 201 ; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542, 543; Göhler OWiG 11. Aufl. § 77 Rn. 14).

    Das Gericht hat jedoch dann in dem die Ablehnung des Beweisantrags aussprechenden Beschluß oder im Urteil grundsätzlich im einzelnen darzulegen, warum es der zusätzlichen Beweiserhebung keinen Aufklärungswert beimißt und warum es die Möglichkeit, seine Überzeugung könne durch die beantragte Beweiserhebung noch erschüttert werden, ausschließt (vgl. BayObLGSt 1994, 67, 68 f.).

  • OLG Oldenburg, 26.10.1994 - Ss 337/94

    Fahrzeugführer zur Tatzeit; Identifizierung anhand Radarfoto; Beweisantrag;

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96
    Das Gericht ist dann zur Erforschung der Wahrheit in der Regel gehalten, dem Beweisantrag stattzugeben (vgl. OLG Oldenburg NZV 1995, 84, 85).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.1991 - 5 Ss OWi 75/91

    Antrag auf Vernehmung eines "Gegenzeugen" im Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96
    Die neuere Rechtsprechung hat eine Verletzung der Aufklärungspflicht in der Regel dann angenommen, wenn das Beweisergebnis nur auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht und ein Beweisantrag auf Vernehmung eines weiteren Zeugen das Ziel hat, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entkräften (BayObLGSt 1994, 67, 68 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226 ; OLG Köln VRS 81, 201 ; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542, 543; Göhler OWiG 11. Aufl. § 77 Rn. 14).
  • OLG Köln, 20.12.1988 - Ss 656/88

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verletzung der Aufklärungspflicht durch

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96
    Die neuere Rechtsprechung hat eine Verletzung der Aufklärungspflicht in der Regel dann angenommen, wenn das Beweisergebnis nur auf der Aussage eines einzigen Zeugen beruht und ein Beweisantrag auf Vernehmung eines weiteren Zeugen das Ziel hat, die Aussage des einzigen Belastungszeugen zu entkräften (BayObLGSt 1994, 67, 68 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1988, 226 ; OLG Köln VRS 81, 201 ; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ 1991, 542, 543; Göhler OWiG 11. Aufl. § 77 Rn. 14).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96
    Das Lichtbild, auf das in zulässiger Weise verwiesen wird, und das das Rechtsmittelgericht deshalb selbst würdigen kann (BGHSt 41, 376, 382 f.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 267 Rn. 10), ist unscharf; es zeigt einen Mann mittleren Alters.
  • OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 5 Ss OWi 6/93
    Auszug aus BayObLG, 13.12.1996 - 2 ObOWi 919/96
    Derartige Umstände können z.B. gegeben sein, wenn das Lichtbild von sehr guter Qualität ist, die auf dem Lichtbild abgebildete Person dem erschienenen Betroffenen "wie ein Spiegelbild" gleicht (vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 124, 125; Göhler § 77 Rn. 6) und der Betroffene nicht geltend macht, daß der benannte Zeuge ihm täuschend ähnlich sieht.
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 60/17

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

    Die Vernehmung dieses Zeugen war unter Aufklärungsgesichtspunkten zwingend geboten (vgl. zu Entlastungszeugen allgemein auch BayObLGSt 1996, 180, 181; KG, StraFo 2012, 22; OLG Jena, VRS 108, 219, 220; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 260; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG, 17. Aufl., § 77 Rn. 14), zumal es sich mit Blick auf die Höhe der möglichen Geldbuße und den Verfahrensgegenstand um eine Sache von hervorgehobener Bedeutung handelt (§ 77 Abs. 1 Satz 2 OWiG).
  • LAG Hamm, 17.03.1999 - 2 Sa 1568/98

    Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung; Ermitlungen eines Arbeitgebers für eine

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Oldenburg, 05.10.2021 - 2 Ss OWi 211/21

    Erforderlichkeit der Beweisaufnahme zwecks Klärung des tatsächlichen Fahrers;

    Derartige Umstände können zum Beispiel gegeben sein, wenn das Lichtbild von sehr guter Qualität ist, die auf dem Lichtbild abgebildete Person dem erschienenen Betroffenen "wie ein Spiegelbild" gleicht und der Betroffene nicht geltend macht, dass der benannte Zeuge ihm täuschend ähnlich sieht." (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1997, 1864).
  • OLG Hamm, 09.07.2008 - 4 Ss OWi 224/08

    Identifikation; Libi; Foto; Verweisung; Geeignetheit zur Identifizierung;

    Zwar darf grundsätzlich ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen, durch den die Identitätsfeststellung aufgrund eines Radarfotos entkräftet werden soll, nicht abgelehnt werden (zu vgl. OLG Oldenburg NZV 1995, 84; BayObLG NZV 1997, 452).
  • OLG Oldenburg, 23.10.2023 - 2 ORbs 168/23

    Identität des Fahrers in einem strafrechtlichen Verfahren wegen einer

    Derartige Umstände können zum Beispiel gegeben sein, wenn das Lichtbild von sehr guter Qualität ist, die auf dem Lichtbild abgebildete Person dem erschienenen Betroffenen "wie ein Spiegelbild" gleicht und der Betroffene nicht geltend macht, dass der benannte Zeuge ihm täuschend ähnlich sieht." (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1997, 1864 [KG Berlin 23.12.1996 - (3) 1 Ss 318/96 (112/96)] ).
  • KG, 22.12.2021 - 3 Ws (B) 309/21

    Einschränkung der Aufklärungspflicht im Hinblick auf die Ladung von

    Zwar muss das Tatgericht grundsätzlich zum Beispiel einen ihm bekannt gegebenen oder sonst bekannt gewordenen Entlastungszeugen im Rahmen seiner Aufklärungspflicht laden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 - 3 Ws (B) 273/20 - vom 17. April 2018 - 3 Ws (B) 100/18 -, und vom 5. Dezember 2011 - 3 Ws (B) 560/11 - beide juris; Bayerisches ObLG, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 2 ObOWi 919/96 -, juris m.w.N.).
  • OLG Jena, 30.10.2007 - 1 Ss 48/07
    Zwar muss das Tatgericht grundsätzlich einen ihm bekannt gegebenen oder sonst bekannt gewordenen Entlastungszeugen im Rahmen seiner Aufklärungspflicht laden (vgl. nur: BayObLGSt 1996, 180, 181).
  • OLG Hamm, 21.03.2005 - 3 Ss OWi 115/05

    Rügebegründung bei Ablehnung eines Beweisantrages im

    Im Bußgeldverfahren kann die Ablehnung von Beweisanträgen allein mit der Aufklärungsrüge beanstandet werden (OLG Köln, NZV 2002, 471 m.w.N.; OLG Hamm, DAR 1999, 276; ständige Rechtsprechung aller Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Hamm; BayObLG NZV 1997, 452; Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 77 Rdnr. 10; a.A. KK-OWiG, 2. Aufl., § 77 Rdnr. 52).
  • BayObLG, 27.11.2002 - 2 ObOWi 486/02

    OWiG: Beweisantrag - Vernehmung von Entlastungszeugen

    Schon insoweit weichen die den vom Beschwerdeführer in Bezug genommenen Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (DAR 1997, 209 und 318) zugrundeliegenden Fälle vom gegenständlichen Fall ab; denn dort betraf die Benennung einen Zeugen, zu dem vorgetragen worden war, er werde sich als Fahrzeugführer bekennen und nicht etwa, wie hier, einen Kreis von Zeugen.
  • BayObLG, 18.08.1998 - 2 ObOWi 433/98

    Verpflichtung des Gerichts im Rahmen seiner Aufklärungspflicht nach der

    Eine solche Verpflichtung kann aber entfallen, wenn der Betroffene anhand des Frontfotos nach Auffassung des Gerichts eindeutig identifiziert ist und nicht vorgetragen wurde, daß der als Fahrer in Betracht kommende Zeuge ihm täuschend ähnlich sei (vgl. BayObLGSt 1996, 180 sowie Beschluß vom 15.4.1997 - 2 ObOWi 144/97; OLG Düsseldorf VRS 85, 124 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Bremen, 10.02.1997 - 94 Cs 650 Js 20506/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,16057
AG Bremen, 10.02.1997 - 94 Cs 650 Js 20506/96 (https://dejure.org/1997,16057)
AG Bremen, Entscheidung vom 10.02.1997 - 94 Cs 650 Js 20506/96 (https://dejure.org/1997,16057)
AG Bremen, Entscheidung vom 10. Februar 1997 - 94 Cs 650 Js 20506/96 (https://dejure.org/1997,16057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,16057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 1997, 209
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Meiningen, 08.07.1996 - 2 E 437/96 Me   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13947
VG Meiningen, 08.07.1996 - 2 E 437/96 Me (https://dejure.org/1996,13947)
VG Meiningen, Entscheidung vom 08.07.1996 - 2 E 437/96 Me (https://dejure.org/1996,13947)
VG Meiningen, Entscheidung vom 08. Juli 1996 - 2 E 437/96 Me (https://dejure.org/1996,13947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,13947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 1997, 209
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VG Saarlouis, 12.07.2005 - 5 F 15/05

    Kein Eilrechtsschutz nach § 123 Abs 1 S 2 VwGO im Vorgriff auf die Bauleitplanung

    Unter Anlegung dieser Grundsätze, der die Rechtsprechung einhellig folgt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 05.08.1992 - 2 TH 2476/91 -, NJW 1993, 1090; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.08.1994, - 23 B 1320/94 - VG Meiningen, Beschluss vom 08.07.1996, - 2 E 437/96 Me -, DAR 1997, 209 (Leitsatz)), kann der Antragsteller nicht verlangen, dass im näheren Umfeld seines Hotels im öffentlichen Parkraum Parkplätze für seine Hotelgäste erhalten bleiben bzw. bereit gestellt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht