Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.07.1996 - 1 Ss 61/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4422
OLG Karlsruhe, 01.07.1996 - 1 Ss 61/96 (https://dejure.org/1996,4422)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.07.1996 - 1 Ss 61/96 (https://dejure.org/1996,4422)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Juli 1996 - 1 Ss 61/96 (https://dejure.org/1996,4422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Rotlichtverstoß wegen Sonneneinstrahlung an Lichtzeichenanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Kein Absehen vom Fahrverbot wegen Übersehens des Rotlichts bei Sonneneinstrahlung

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Führerscheinentzug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrverbot auch bei Übersehen des Rotlichts wegen blendender Sonne - Sonnenblendung an der Ampel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 1997, 29 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 07.01.1992 - 1 Ss 77/91

    Fahrverbot; Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.07.1996 - 1 Ss 61/96
    Das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots erfordert eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung (BGHSt 38, 133; Senatsentscheidung vom 07.01.1992 - 1 Ss 77/91 = DAR 1992, 437, 438).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.04.1996 - 3 Ss OWi 192/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2870
OLG Hamm, 02.04.1996 - 3 Ss OWi 192/96 (https://dejure.org/1996,2870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.04.1996 - 3 Ss OWi 192/96 (https://dejure.org/1996,2870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. April 1996 - 3 Ss OWi 192/96 (https://dejure.org/1996,2870)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 752 (Ls.)
  • NZV 1997, 89
  • DAR 1997, 29 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Rostock, 10.06.2004 - 2 Ss OWi 167/04

    Lückenhafte Urteilsgründe bei Identifizierung des Autofahrers anhand

    Hat der Tatrichter seine Überzeugung von der Identität zwischen dem Betroffenen und der anlässlich einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Lichtbildern (Beweisfoto, Videofilm) abgebildeten Person erlangt, so gilt für die Darstellung in den Urteilsgründen nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung (vgl. dazu BGHSt 41, 376 = NZV 1996, 157; Senatsbeschlüsse vom 24.03.03 - 2 Ss [OWi] 282/02 I 166/02 - und vom 17.12.2002 - 2 Ss [OWi] 295/02 I 172/02 -, OLG Hamm NZV 1997, 89; 2001, 89; BayObLG DAR 1998, 147; KG NZV 1998, 123; OLG Dresden DAR 2000, 279; Pfälz.
  • OLG Hamm, 18.02.1997 - 3 Ss OWi 181/97

    Anforderungen an Urteilsgründe, wenn nicht auf ein von einem Verkehrsverstoß

    Im Rahmen dieser Beschreibung wären Angaben zur Bildqualität, insbesondere zur Bildschärfe, geboten gewesen, da anderenfalls nicht beurteilt werden kann, ob aufgrund möglicherweise schlechterer Qualität des Beweisfotos erhöhte Anforderungen an die gleichwohl erfolgte Identifizierung des Betroffenen zu stellen waren (BGH, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 02.04.1996 - 3 Ss Owi 192/96 - BayObLG, DAR 1996, 411).
  • OLG Hamm, 13.10.1998 - 4 Ss OWi 1119/98

    Darlegung der Beweiswürdigung, Fahrlässigkeit, Foto,

    Hat der Tatrichter - wie hier - im Urteil nicht nach § 267 Abs. 1 S.3 StPO auf ein zur Identifizierung geeignetes Foto verwiesen, muss das Urteil Ausführungen zur Bildqualität enthalten und die abgelichtete Person oder jedenfalls charakteristische Identifizierungsmerkmale so präzise beschreiben, dass dem Rechtsbeschwerdegericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei der Betrachtung des Fotos die Prüfung ermöglicht wird, ob dieses zur Identifizierung generell geeignet ist (BGHSt 41, 376; OLG Hamm, NZV 1997, 89).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.10.1996 - 2 Ss OWi 1150/96   

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https://dejure.org/1996,8668
OLG Hamm, 01.10.1996 - 2 Ss OWi 1150/96 (https://dejure.org/1996,8668)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.10.1996 - 2 Ss OWi 1150/96 (https://dejure.org/1996,8668)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 1996 - 2 Ss OWi 1150/96 (https://dejure.org/1996,8668)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 52 (Ls.)
  • DAR 1997, 29
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Bamberg, 16.02.2017 - 3 Ss OWi 174/17

    Bedeutung einer Probezeitmaßnahme für eine Rechtsbeschwerde

    Bei einer vom Betroffenen als Folge einer eintragungspflichtigen bußgeldrechtlichen Verurteilung befürchteten Probezeitmaßnahme nach § 2a Abs. 2 StVG handelt es sich nicht um eine Nebenfolge "nichtvermögensrechtlicher Art" im Sinne von § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 OWiG, weshalb eine Rechtsbeschwerde nicht allein deshalb als statthaft anzusehen ist (u. a. Anschluss an BayObLG, Beschluss vom 24.07.1969 -1a Ws [B] 16/69 = NJW 1969, 2296; OLG Hamm, Beschluss vom 01.10.1996 - 2 Ss OWi 1150/96 = DAR 1997, 29 = NStZ-RR 1998, 85 = VRS 92 [1997], 345 und OLG Bamberg, Beschluss vom 29.11.2010 - 3 Ss OWi 1756/10 = DAR 2011, 93 = NZV 2011, 208 = VM 2011, Nr. 39 = OLGSt StVG § 25 Nr. 49 = NStZ-RR 2011, 256).

    Vielmehr handelt es sich nur um mittelbare, auf der Eintragung der Verurteilung ins Fahreignungsregister aufbauende verwaltungsinterne Folgen (hier nach § 2a Abs. 2 StVG) der rechtskräftigen bußgeldrechtlichen Verurteilung (vgl. schon BayObLG, Beschluss vom 24.07.1969 -1a Ws [B] 16/69 = NJW 1969, 2296; ferner u. a. OLG Hamm, Beschluss vom 01.10.1996 -2 Ss OWi 1150/96 = DAR 1997, 29 = NStZ-RR 1998, 85 = VRS 92 [1997], 345; OLG Bamberg, Beschluss vom 29.11.2010 - 3 Ss OWi 1756/10 = DAR 2011, 93 = NZV 2011, 208 = VM 2011, Nr. 39 = OLGSt StVG § 25 Nr. 49 = NStZ-RR 2011, 256 und zuletzt [zur Rechtsnatur des vorläufigen Vollstreckungsaufschubs nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG] OLG Celle, Beschluss vom 20.10.2015 - 2 Ss [OWi] 308/15 = StraFo 2016, 298 = BA 53 [2016], 326 = DAR 2016, 471 = VRS 2016, 126 = ZfS 2016, 530; siehe auch KK/Senge OWiG 4. Aufl. § 79 Rn. 17; BeckOK/ßär OWiG [Stand: 15.12.2016] § 79 Rn. 17 und Burhoff/Junker, Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl. Rn. 3365, jeweils m. w. N.).

  • OLG Hamm, 07.07.1997 - 2 Ss OWi 754/97
    Soweit die vom Amtsgericht wegen der fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung festgesetzte Geldbuße gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 3 StVG zu einer Eintragung im Verkehrszentralregister führt, hat der Senat dies bereits in seinem Beschluß vom 1. Oktober 1996 - 2 Ss OWi 1150/96 - entschieden (vgl. u.a. ZAP EN-Nr. 933/96 = DAR 1997, 29 = VM 1997 Nr. 39).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.09.1996 - 2 ObOWi 708/96   

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https://dejure.org/1996,6316
BayObLG, 30.09.1996 - 2 ObOWi 708/96 (https://dejure.org/1996,6316)
BayObLG, Entscheidung vom 30.09.1996 - 2 ObOWi 708/96 (https://dejure.org/1996,6316)
BayObLG, Entscheidung vom 30. September 1996 - 2 ObOWi 708/96 (https://dejure.org/1996,6316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Fahrverbot bei Rotlichtverstoß

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 384
  • BayObLGSt 1996, 140
  • DAR 1997, 29 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 23.12.1985 - 2 ObOWi 397/85

    Kraftfahrer; Gelblicht; Ampel; Haltelinie; Kreuzungsfläche; Stillstand

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1996 - 2 ObOWi 708/96
    Bei normaler Betriebsbremsung mit einer Verzögerung von 4 m/s2 (vgl. BayObLG VRS 70, 384 ) hätte ihm eine Strecke von knapp 24 m bzw. knapp 35 m genügt, um sein Fahrzeug zum Stehen zu bringen.
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1996 - 2 ObOWi 708/96
    "Damit ist aber nicht immer schon das Vorliegen eines groben Verstoßes i.S. von § 25 Abs. 1 S. 1 StVG indiziert, der zugleich ein derart hohes Maß an Verantwortungswidrigkeit Straßenverkehr offenbart, daß es regelmäßig der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bedarf (vgl. BGH, Beschluß vom 28.11.1991, VerkMitt. 1992 Nr. 11 = NJW 1992, 446, 448).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1993 - 5 Ss OWi 184/93

    Kein Fahrverbot für einen qualifizierten Rotlichtverstoß bei einer überraschenden

    Auszug aus BayObLG, 30.09.1996 - 2 ObOWi 708/96
    Eine Fallgestaltung, bei der die fragliche, Rotlicht zeigende Fußgängerampel erst in kurzer Entfernung überraschend sichtbar wird und deshalb von der Annahme eines Regelfalles abgesehen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf VRS 85, 470 ; Mühlhaus/Janiszewski StVO 14. Aufl. § 37 StVO Rn. 31 b), liegt nach den Feststellungen demnach nicht vor.
  • OLG Hamm, 26.04.2005 - 4 Ss OWi 96/05

    Rotlichtverstoß, Lichtzeichenanlage mit Rot-Gelb-Folge, Bedarfsampel

    Eine abweichende Bedeutung der Farbsignale ist in Nr. 3 nicht normiert (vgl. BayObLG MDR 1997, 384).
  • BayObLG, 30.12.1996 - 2 ObOWi 940/96
    Zu ergänzen ist lediglich, daß Nr. 34.2 des Bußgeldkatalogs auch die Mißachtung des Rotlichts der hier in Rede stehenden "Bedarfsampelanlage" umfaßt, die nur dann in Betrieb gesetzt wird, wenn ein Fußgänger den durch sie gesicherten Fußgängerüberweg benutzen will (vgl. BayObLG Beschluß vom 30.9.1996 - 2 ObOWi 708/96, zur Veröffentlichung vorgesehen).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.09.1996 - 5 Ss (OWi) 239/96 - (OWi) 122/96 I   

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https://dejure.org/1996,7000
OLG Düsseldorf, 02.09.1996 - 5 Ss (OWi) 239/96 - (OWi) 122/96 I (https://dejure.org/1996,7000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.09.1996 - 5 Ss (OWi) 239/96 - (OWi) 122/96 I (https://dejure.org/1996,7000)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. September 1996 - 5 Ss (OWi) 239/96 - (OWi) 122/96 I (https://dejure.org/1996,7000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DAR 1997, 29
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1996 - 5 Ss OWi 239/96
    Die Typisierung dieses und anderer als grob pflichtwidrig gekennzeichneter Verstöße durch die auf der Ermächtigungsgrundlage des § 26 a StVG geschaffenen Bußgeldkatalogverordnung vermindert den Begründungsaufwand des Richters, erhöht die Rechtssicherheit und führt somit zu mehr Anwendungsgleichheit (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 24. März 1996 in NJW 1996, 1809).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1996 - 5 Ss OWi 239/96
    Eine weitergehende Begründungspflicht, würde dem Bußgeldverfahren im Hinblick auf seine Bedeutung für die Massenverfahren des täglichen Lebens (vgl. BGHSt 39, 291, 299, 300) nicht gerecht (so auch OLG Düsseldorf, 3. Senat für Bußgeldsachen, NZV 1993, 241, 242).
  • BGH, 05.11.1991 - 4 StR 350/91

    Umfang der Feststellungen bei der Verhängung eines Fahrverbots bei erstmaliger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1996 - 5 Ss OWi 239/96
    Es bedarf auch nicht der Darlegung in den Urteilsgründen, ob der durch die Verhängung eines Fahrverbots angestrebte Erfolg mit der bloßen Erhöhung der Regelgeldbuße erreicht werden kann (so schon BGHSt 38, 106).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.1993 - 2 Ss OWi 407/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1996 - 5 Ss OWi 239/96
    Eine weitergehende Begründungspflicht, würde dem Bußgeldverfahren im Hinblick auf seine Bedeutung für die Massenverfahren des täglichen Lebens (vgl. BGHSt 39, 291, 299, 300) nicht gerecht (so auch OLG Düsseldorf, 3. Senat für Bußgeldsachen, NZV 1993, 241, 242).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.1995 - 5 Ss OWi 103/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1996 - 5 Ss OWi 239/96
    Weitere Darlegungen zur Angemessenheit der Anordnung sind entbehrlich, wenn keine greifbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß sich die Tat von den in § 2 Abs. 1 BKatV genannten Regelfällen zugunsten des Betroffenen unterscheidet (vgl. Senatsbeschluß vom 31. März 1995 in VRS 89, 234 = NZV 1995, 406 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.02.1998 - 3 Ss OWi 1285/97

    Absehen vom Fahrverbot, beschränktes Fahrverbot, Bewusstsein,

    Unterlässt der Tatrichter - wie hier - diese Darlegung, so kann darin unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folglich kein Begründungsmangel mehr gesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 18.06.1996 - 3 Ss OWi 218/96; JMBl. NW 96/248; im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.1996 - 5 Ss (OWi) 239/96 - (OWi) 122/96 I; DAR 97/29; a.A. der 2. Strafsenat des OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.1996, VRS Bd. 93, 97, wobei hinsichtlich der Begründung dieses Beschlusses auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in NJW 1993, 3081, 3083, unter 2. a), dd verwiesen wird).
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