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   BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96   

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BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96 (https://dejure.org/1997,5)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1997 - 4 StR 638/96 (https://dejure.org/1997,5)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1997 - 4 StR 638/96 (https://dejure.org/1997,5)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 1 S. 1 StVG; § 2 Abs. 1 S. 1 BKatV
    Anforderungen an die "grobe Pflichtverletzung" als Voraussetzung zur Anordnung eines Fahrverbotes (Begriff: objektives Gewicht; subjektive Voraussetzung); Indizwirkung der Regelbeispiele in der Bußgeldkatalogverordnung und ihre Widerlegung

  • verkehrslexikon.de

    Anforderungen an ein Augenblicksversagen bei Geschwindigkeitsverstößen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge einfacher Fahrlässigkeit

  • Wolters Kluwer

    Anordnung eines Fahrverbotes wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

  • kanzlei-heskamp.de
  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 25 Abs. 1 S. 1; BKatV § 2 Abs. 1 S. 1
    Kein Fahrverbot bei leicht fahrlässigem Übersehen eines Geschwindigkeitsbegrenzungszeichens

  • RA Kotz

    Kein Fahrverbot wenn man das Verkehrszeichen mit der Geschwindigkeitsbeschränkung übersehen hat!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2 Abs. 1 S. 1; StVG § 25 Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit beruhenden erheblichen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG; § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Die Grundsätze über das Augenblicksversagen sind auch bei Rotlichtverstößen anzuwenden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachlässigkeit schützt vor Fahrverbot

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Keine Verhängung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung bei nur leichter Fahrlässigkeit und keinen aufdrängenden Anzeichen für eine Geschwindigkeitsreduzierung

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)
  • kanzlei-kotz.de (Kurzinformation)

    Absehen vom Fahrverbot - Verkehrszeichen übersehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Fahrverbot bei Augenblickversagen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot abwenden bei Augenblicksversagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 43, 241
  • NJW 1997, 3252
  • MDR 1997, 1024
  • NZV 1997, 525
  • NJ 1998, 42
  • VersR 1998, 204
  • DAR 1997, 450
 
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Wird zitiert von ... (261)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
    Er ist der Auffassung, daß sich die Beantwortung der Vorlegungsfrage aus der Entscheidung BGHSt 38, 125 ergebe.

    In den Beschlüssen BGHSt 38, 125 und BGHSt 38, 231 hatte der Senat über die Frage zu befinden, ob es in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV für die Anordnung eines Fahrverbots näherer Feststellungen dazu bedarf, daß der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg nicht auch mit einer gegenüber dem Regelsatz erhöhten Geldbuße erreicht werden kann.

    Diese Frage ist noch nicht dadurch beantwortet, daß der Senat in dem Beschluß BGHSt 38, 125, 134 bereits festgestellt hat, daß die Erfüllung eines der Tatbestände des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-4 BKatV das Vorliegen eines groben Verstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG indiziere.

    Alleinige Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Fahrverbots wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist - auch bei Taten, bei denen diese Rechtsfolge nach § 2 Abs. 1 und 2 BKatV in der Regel in Betracht kommt - § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG (BGHSt 38, 125, 127).

    Bei diesen Katalogtaten handelt es sich um Regelbeispiele, deren Verwirklichung das Vorliegen einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers indiziert (BGHSt 38, 125, 134), die aber dieses gesetzliche Merkmal des § 25 Abs. 1 StVG nicht etwa ersetzen oder abändern.

    Die Bußgeldkatalogverordnung befreit die Bußgeldstellen und Gerichte nicht von der Erforderlichkeit einer Einzelfallprüfung; sie schränkt nur den Begründungsaufwand ein (BVerfG DAR 1996, 196, 198; BGHSt 38, 125, 136; Geppert aaO S. 263; Jagusch/Hentschel aaO § 25 Rdn. 15b).

  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 616/91

    Kammerentscheidung zur Verfassungsmäßigkeit von Fahrverboten:

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
    Eine grobe Pflichtverletzung kann ihm nur vorgehalten werden, wenn seine wegen ihrer Gefährlichkeit objektiv schwerwiegende Zuwiderhandlung subjektiv auf groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit zurückgeht (BVerfG DAR 1996, 196, 197; BayObLG NZV 1990, 401; 1994, 370; OLG Saarbrücken NZV 1993, 38, 39; Geppert DAR 1997, 260, 263; Hentschel in Festschrift für Salger, 1995, S. 471, 472 f.; ders. in Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 25 StVG Rdn. 14; Deutscher NZV 1997, 20; aA OLG Düsseldorf DAR 1992, 271).

    Im Hinblick darauf gebieten es schließlich auch das verfassungsrechtliche Übermaßverbot und der Schuldgrundsatz, den Begriff der groben Pflichtverletzung dahin auszulegen, daß nur Verhaltensweisen erfaßt werden, die auch subjektiv als besonders verantwortungslos gewertet werden können (vgl. auch BVerfGE 27, 36, 42; DAR 1996, 196, 197).

    Die Bußgeldkatalogverordnung befreit die Bußgeldstellen und Gerichte nicht von der Erforderlichkeit einer Einzelfallprüfung; sie schränkt nur den Begründungsaufwand ein (BVerfG DAR 1996, 196, 198; BGHSt 38, 125, 136; Geppert aaO S. 263; Jagusch/Hentschel aaO § 25 Rdn. 15b).

  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
    In den Beschlüssen BGHSt 38, 125 und BGHSt 38, 231 hatte der Senat über die Frage zu befinden, ob es in den Fällen des § 2 Abs. 1 BKatV für die Anordnung eines Fahrverbots näherer Feststellungen dazu bedarf, daß der durch das Fahrverbot angestrebte Erfolg nicht auch mit einer gegenüber dem Regelsatz erhöhten Geldbuße erreicht werden kann.
  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 115/59
    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
    Allerdings sind die Voraussetzungen einer Vorlegung nicht gegeben, wenn der Bundesgerichtshof die vorgelegte Rechtsfrage bereits im Sinne des vorlegenden Oberlandesgerichts entschieden hat und sich dieses an der beabsichtigten Entscheidung nur dadurch gehindert sieht, daß ein anderes Oberlandesgericht unter Verletzung seiner Vorlegungspflicht von der Auffassung des Bundesgerichtshofs abgewichen ist (vgl. BGHSt 13, 149, 151).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.1992 - 5 Ss OWi 16/92
    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
    Eine grobe Pflichtverletzung kann ihm nur vorgehalten werden, wenn seine wegen ihrer Gefährlichkeit objektiv schwerwiegende Zuwiderhandlung subjektiv auf groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit zurückgeht (BVerfG DAR 1996, 196, 197; BayObLG NZV 1990, 401; 1994, 370; OLG Saarbrücken NZV 1993, 38, 39; Geppert DAR 1997, 260, 263; Hentschel in Festschrift für Salger, 1995, S. 471, 472 f.; ders. in Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 25 StVG Rdn. 14; Deutscher NZV 1997, 20; aA OLG Düsseldorf DAR 1992, 271).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
    Im Hinblick darauf gebieten es schließlich auch das verfassungsrechtliche Übermaßverbot und der Schuldgrundsatz, den Begriff der groben Pflichtverletzung dahin auszulegen, daß nur Verhaltensweisen erfaßt werden, die auch subjektiv als besonders verantwortungslos gewertet werden können (vgl. auch BVerfGE 27, 36, 42; DAR 1996, 196, 197).
  • OLG Jena, 20.02.1995 - 1 Ss 171/94

    Fahrlässigkeit; Verantwortungsloses Verhalten; Geschwindigkeitsübertretung;

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Naumburg durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Jena vom 17. Januar 1995 - 1 Ss 73/94 (DAR 1995, 209), vom 24. Januar 1995 - 1 Ss 249/94 (OLG-NL 1995, 189) und vom 20. Februar 1995 - 1 Ss 171/94 (DAR 1995, 260) gehindert.
  • BayObLG, 03.05.1990 - 1 ObOWi 137/90

    Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge Übersehens des

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
    Eine grobe Pflichtverletzung kann ihm nur vorgehalten werden, wenn seine wegen ihrer Gefährlichkeit objektiv schwerwiegende Zuwiderhandlung subjektiv auf groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit zurückgeht (BVerfG DAR 1996, 196, 197; BayObLG NZV 1990, 401; 1994, 370; OLG Saarbrücken NZV 1993, 38, 39; Geppert DAR 1997, 260, 263; Hentschel in Festschrift für Salger, 1995, S. 471, 472 f.; ders. in Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 25 StVG Rdn. 14; Deutscher NZV 1997, 20; aA OLG Düsseldorf DAR 1992, 271).
  • OLG Saarbrücken, 27.07.1992 - Ss (B) 48/92

    Grobe Pflichtverletzung; Zulässige Höchstgeschwindigkeit;

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
    Eine grobe Pflichtverletzung kann ihm nur vorgehalten werden, wenn seine wegen ihrer Gefährlichkeit objektiv schwerwiegende Zuwiderhandlung subjektiv auf groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit zurückgeht (BVerfG DAR 1996, 196, 197; BayObLG NZV 1990, 401; 1994, 370; OLG Saarbrücken NZV 1993, 38, 39; Geppert DAR 1997, 260, 263; Hentschel in Festschrift für Salger, 1995, S. 471, 472 f.; ders. in Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 34. Aufl. § 25 StVG Rdn. 14; Deutscher NZV 1997, 20; aA OLG Düsseldorf DAR 1992, 271).
  • OLG Jena, 17.01.1995 - 1 Ss 73/94

    Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge Übersehens des

    Auszug aus BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96
    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Naumburg durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Jena vom 17. Januar 1995 - 1 Ss 73/94 (DAR 1995, 209), vom 24. Januar 1995 - 1 Ss 249/94 (OLG-NL 1995, 189) und vom 20. Februar 1995 - 1 Ss 171/94 (DAR 1995, 260) gehindert.
  • OLG Jena, 24.01.1995 - 1 Ss 249/94
  • OLG Naumburg, 20.11.1996 - 1 Ss (B) 370/96

    Absehen vom Fahrverbot beim leicht fahrlässigen Übersehen eines Verkehrsschildes

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Die mit diesem Inhalt vorgelegte Rechtsfrage ist im Ausgangsfall auch entscheidungserheblich (vgl. BGHSt 43, 241, 244; Hannich in KK aaO Rdn. 37 m.w.N.).
  • OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13

    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von

    (im Anschluss an BGHSt 43, 241).

    Diese Schlussfolgerung entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach davon ausgegangen werden kann, dass ordnungsgemäß aufgestellte Vorschriftszeichen von Verkehrsteilnehmern in aller Regel wahrgenommen werden, auch wenn es dazu keine genauen, durch wissenschaftliche Erhebungen gesicherten Erkenntnisse geben mag (vgl. BGHSt 43, 241, 250; OLG Jena, DAR 2008, 35; OLG Celle, NZV 2011, 618).

  • OLG Hamm, 10.06.1999 - 2 Ss OWi 486/99

    Irrtum über Defekt einer Lichtzeichenanlage)

    Alleinige Rechtsgrundlage für die Verhängung eines Fahrverbots wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist nämlich auch in diesen Fällen die Vorschrift des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG (BGH NJW 1997, 3252; BGHSt, 125 (127().
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