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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.09.1996 - 2 Ss OWi 1070/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6304
OLG Hamm, 27.09.1996 - 2 Ss OWi 1070/96 (https://dejure.org/1996,6304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.09.1996 - 2 Ss OWi 1070/96 (https://dejure.org/1996,6304)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. September 1996 - 2 Ss OWi 1070/96 (https://dejure.org/1996,6304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 2 Abs. 1 Nr. 4; StVO § 37 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 130
  • DAR 1997, 77
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 25.03.1996 - 2 Ss OWi 248/96
    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.1996 - 2 Ss OWi 1070/96
    Bei dieser Sachlage war das Amtsgericht aus Rechtsgründen nicht gehindert, von einem qualifizierten Rotlichtverstoß auszugehen (vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1996 NStZ-RR 96, 216 = ZAP EN-R 344/96).
  • OLG Hamm, 09.07.1996 - 2 Ss OWi 786/96

    Qualifizierter Rotlichtverstoß, Feststellung der Rotlichtzeit durch Zählen des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.1996 - 2 Ss OWi 1070/96
    Der Senat übersieht insoweit nicht, daß die Schätzung eines Zeitablaufs im allgemeinen mit einer hohen Unsicherheit belastet ist (vgl. OLG Celle NZV 94, 40; KG NZV 95, 240; BayObLG ZfS 95, 433; der Senat in seinem Beschluß vom 9. Juli 1996 in 2 Ss OWi 786/96 = ZAP EN-Nr. 659/96).
  • OLG Celle, 20.08.1993 - 1 Ss OWi 188/93

    Qualifizierter Rotlichtverstoß; Messungen der Rotlichtdauer; Regelfahrverbot;

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.1996 - 2 Ss OWi 1070/96
    Der Senat übersieht insoweit nicht, daß die Schätzung eines Zeitablaufs im allgemeinen mit einer hohen Unsicherheit belastet ist (vgl. OLG Celle NZV 94, 40; KG NZV 95, 240; BayObLG ZfS 95, 433; der Senat in seinem Beschluß vom 9. Juli 1996 in 2 Ss OWi 786/96 = ZAP EN-Nr. 659/96).
  • KG, 23.03.1995 - 3 Ws (B) 49/95

    Bei Vorsatzvorwurf eines qualifizierten Rotlichtverstoßes muß die vom Betroffenen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.09.1996 - 2 Ss OWi 1070/96
    Der Senat übersieht insoweit nicht, daß die Schätzung eines Zeitablaufs im allgemeinen mit einer hohen Unsicherheit belastet ist (vgl. OLG Celle NZV 94, 40; KG NZV 95, 240; BayObLG ZfS 95, 433; der Senat in seinem Beschluß vom 9. Juli 1996 in 2 Ss OWi 786/96 = ZAP EN-Nr. 659/96).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3602
BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96 (https://dejure.org/1996,3602)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96 (https://dejure.org/1996,3602)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - 2 ObOWi 744/96 (https://dejure.org/1996,3602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2253 (Ls.)
  • MDR 1997, 378
  • NStZ-RR 1997, 143
  • NZV 1997, 197
  • BayObLGSt 1996, 162
  • DAR 1997, 77 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 16.01.1986 - 1 ObOWi 411/85

    Widerspruch gegen eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96
    "Erlassen" und damit nach außen wirksam geworden ist ein Beschluß aber nicht schon dann, wenn der Richter ihn unterzeichnet, zu den Akten gegeben und diese an die Geschäftsstelle weitergeleitet hat, sondern erst dann, wenn die Geschäftsstelle den Beschluß zwecks Zustellung oder Mitteilung an einen Verfahrensbeteiligten in den Auslauf gegeben hat (vgl. BayObLGSt 1972, 23/25; 1981, 84; Beschluß vom 16.1.1986 - 1 ObOWi 411/85).

    Bis zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten durch Gesetz vom 7.7.1986 wurde in der Rechtsprechung der (strenge) Standpunkt vertreten, auch der verspätete Widerspruch, der jedoch bei Gericht noch vor dem Erlaß der Entscheidung, ja selbst danach vor Herausgabe des Beschlusses zur Zustellung oder zugleich damit eingeht, sei zu beachten (vgl. Göhler Rn. 44 und 7. Aufl. § 72 Rn. 44; zu § 72 OWiG a.F. auch BayObLG VRS 70, 460 ).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96
    b) Wird ein Beschluß - auch versehentlich - vor Ablauf der Widerspruchsfrist erlassen, so verstößt dies gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 42, 243 = NJW 1976, 1837 ).
  • AG München, 13.12.1983 - 28 C 3356/83

    Kfz-Schaden; Mietwagenkosten; Wagenklasse; Kostenabzug

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96
    Darüber hinaus ist ein solcher Beschluß so zu behandeln, als wenn er gegen den Widerspruch des Betroffenen ergangen wäre (vgl. OLG Hamm JMBlNW 1969, 213/214; BayObLG bei Rüth DAR 1976, 169/179 und DAR 1984, 233/248; OLG Schleswig SchlHA 1992, 169; KK/Senge Rn. 35; Göhler OWiG 11. Aufl. § 72 Rn. 38).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.1979 - 1 Ss 327/79
    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96
    Ein schlüssig erklärter Widerspruch gegen das schriftliche Verfahren ist zwar in jeder Äußerung des Betroffenen zu sehen, aus der hervorgeht, daß der Betroffene mit einer Entscheidung allein aufgrund des bis dahin aktenkundigen Sachverhalts nicht einverstanden ist, sondern eine weitere Klärung des Tathergangs wünscht (vgl. OLG Karlsruhe VRS 59, 136/137; KK/Senge OWiG § 72 Rn. 16).
  • OLG Köln, 04.01.1983 - 1 Ss 757/82
    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96
    Der Gegenbeweis ist zwar zulässig (§ 418 Abs. 2 ZPO ), kann aber durch bloße Zweifel an der Richtigkeit der urkundlichen Feststellung nicht erbracht werden (vgl. OLG Köln VRS 64, 289; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 37 Rn. 27).
  • BayObLG, 28.01.1972 - RReg. 5 St 624/71

    Amtsgericht; Hinweis; Hauptverhandlung; Widerspruch; Frist; Wartezeit;

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96
    "Erlassen" und damit nach außen wirksam geworden ist ein Beschluß aber nicht schon dann, wenn der Richter ihn unterzeichnet, zu den Akten gegeben und diese an die Geschäftsstelle weitergeleitet hat, sondern erst dann, wenn die Geschäftsstelle den Beschluß zwecks Zustellung oder Mitteilung an einen Verfahrensbeteiligten in den Auslauf gegeben hat (vgl. BayObLGSt 1972, 23/25; 1981, 84; Beschluß vom 16.1.1986 - 1 ObOWi 411/85).
  • BayObLG, 06.07.1981 - 3 ObOWi 108/81

    Bekanntgabe richterlicher Entscheidungen durch die Geschäftsstelle

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1996 - 2 ObOWi 744/96
    "Erlassen" und damit nach außen wirksam geworden ist ein Beschluß aber nicht schon dann, wenn der Richter ihn unterzeichnet, zu den Akten gegeben und diese an die Geschäftsstelle weitergeleitet hat, sondern erst dann, wenn die Geschäftsstelle den Beschluß zwecks Zustellung oder Mitteilung an einen Verfahrensbeteiligten in den Auslauf gegeben hat (vgl. BayObLGSt 1972, 23/25; 1981, 84; Beschluß vom 16.1.1986 - 1 ObOWi 411/85).
  • OLG Hamm, 27.11.2003 - 1 Ss OWi 740/03

    Widerspruch; schriftliches Verfahren; schlüssiger Widerspruch; Auslegung

    Ein schlüssig erklärter Widerspruch gegen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch Beschluss ist in jeder Äußerung des Betroffenen zu sehen, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mit einer Entscheidung allein aufgrund des bis dahin aktenkundigen Sachverhalts nicht einverstanden ist, sondern vielmehr eine weitere Klärung des Tathergangs in einer Hauptverhandlung wünscht (BayObLG VRS 92, 425; OLG Hamm VRS 58, 46; OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2001 - 1 Ss OWi 545/2001 -).
  • OLG Hamm, 01.07.2004 - 1 Ss OWi 118/04

    Zulassung der Rechtsbeschwerde, Entscheidung im Beschlussverfahren, Begründung

    Ein schlüssig erklärter Widerspruch gegen eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren durch Beschluss ist in jeder Äußerung des Betroffenen zu sehen, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mit einer Entscheidung allein aufgrund des bis dahin aktenkundigen Sachverhalts nicht einverstanden ist, sondern vielmehr eine weitere Klärung des Tathergangs in einer Hauptverhandlung wünscht (BayObLG VRS 92, 425; OLG Hamm VRS 58, 46; OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2001 - 1 Ss OWi 545/2001 -).
  • OLG Hamm, 03.07.2001 - 1 Ss OWi 545/01

    Widerspruch des Betroffenen gegen Entscheidung ohne Hauptverhandlung, Auslegung,

    Ein schlüssig erklärter Widerspruch gegen das schriftliche Verfahren ist in jeder Äußerung des Betroffenen zu sehen, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mit einer Entscheidung allein aufgrund des bis dahin aktenkundigen Sachverhalts nicht einverstanden ist, sondern eine weitere Klärung des Tathergangs wünscht (BayObLG, VRS 92, 425; OLG Hamm,.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.11.1996 - 5 Ss (OWi) 341/96 - (OWi) 154/96 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8118
OLG Düsseldorf, 05.11.1996 - 5 Ss (OWi) 341/96 - (OWi) 154/96 I (https://dejure.org/1996,8118)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.1996 - 5 Ss (OWi) 341/96 - (OWi) 154/96 I (https://dejure.org/1996,8118)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 1996 - 5 Ss (OWi) 341/96 - (OWi) 154/96 I (https://dejure.org/1996,8118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 79 (Ls.)
  • DAR 1997, 77
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