Weitere Entscheidungen unten: LG Bonn, 22.03.1996 | AG Bersenbrück, 24.10.1996

Rechtsprechung
   AG Erkelenz, 02.02.1996 - 8 C 476/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6260
AG Erkelenz, 02.02.1996 - 8 C 476/95 (https://dejure.org/1996,6260)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 02.02.1996 - 8 C 476/95 (https://dejure.org/1996,6260)
AG Erkelenz, Entscheidung vom 02. Februar 1996 - 8 C 476/95 (https://dejure.org/1996,6260)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Radfahrerunfall mit Alkohol

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem stark alkoholisierten Radfahrer

Papierfundstellen

  • DAR 1997, 74
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Rechtsprechung
   LG Bonn, 22.03.1996 - 4 S 140/95   

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https://dejure.org/1996,9912
LG Bonn, 22.03.1996 - 4 S 140/95 (https://dejure.org/1996,9912)
LG Bonn, Entscheidung vom 22.03.1996 - 4 S 140/95 (https://dejure.org/1996,9912)
LG Bonn, Entscheidung vom 22. März 1996 - 4 S 140/95 (https://dejure.org/1996,9912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 718
  • DAR 1997, 74
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 10.02.1984 - 11 U 184/83

    Positive Vertragsverletzung; objektive Pflichtverletzung; Verantwortungsspäre des

    Auszug aus LG Bonn, 22.03.1996 - 4 S 140/95
    Die Kammer schließt sich insoweit der wohl herrschenden Meinung an, wonach der Nachweis der Pflichtverletzung und der Verursachung erbracht ist, wenn feststeht, daß ein Fahrzeug beim Durchlaufen einer Waschanlage beschädigt worden ist und keine Anhaltspunkte für einen Defekt am Fahrzeug oder ein Fehlverhalten des Benutzers vorliegen (vgl. OLG Koblenz in NJW-RR 1995, 1135; HansOLG DAR 1984, 260; LG Koblenz DAR 1989, 28; jeweils m. w. N.).
  • LG Kassel, 17.03.1988 - 1 S 449/87
    Auszug aus LG Bonn, 22.03.1996 - 4 S 140/95
    Die Kammer schließt sich insoweit der wohl herrschenden Meinung an, wonach der Nachweis der Pflichtverletzung und der Verursachung erbracht ist, wenn feststeht, daß ein Fahrzeug beim Durchlaufen einer Waschanlage beschädigt worden ist und keine Anhaltspunkte für einen Defekt am Fahrzeug oder ein Fehlverhalten des Benutzers vorliegen (vgl. OLG Koblenz in NJW-RR 1995, 1135; HansOLG DAR 1984, 260; LG Koblenz DAR 1989, 28; jeweils m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 16.06.1994 - 5 U 1939/93

    Haftung für Fahrzeugschäden beim Betrieb einer Autowaschanlage

    Auszug aus LG Bonn, 22.03.1996 - 4 S 140/95
    Die Kammer schließt sich insoweit der wohl herrschenden Meinung an, wonach der Nachweis der Pflichtverletzung und der Verursachung erbracht ist, wenn feststeht, daß ein Fahrzeug beim Durchlaufen einer Waschanlage beschädigt worden ist und keine Anhaltspunkte für einen Defekt am Fahrzeug oder ein Fehlverhalten des Benutzers vorliegen (vgl. OLG Koblenz in NJW-RR 1995, 1135; HansOLG DAR 1984, 260; LG Koblenz DAR 1989, 28; jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   AG Bersenbrück, 24.10.1996 - 11 C 305/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,17545
AG Bersenbrück, 24.10.1996 - 11 C 305/96 (https://dejure.org/1996,17545)
AG Bersenbrück, Entscheidung vom 24.10.1996 - 11 C 305/96 (https://dejure.org/1996,17545)
AG Bersenbrück, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 11 C 305/96 (https://dejure.org/1996,17545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 313a Abs. 1 ZPO; § 9 Abs. 5 StVO
    Vermutung der Verursachung eines Unfalls bei Fahren ohne Fahrerlaubnis; Mitverursachung und Mitverschulden eines Unfalls durch Wendeversuch auf einer Vorfahrtsstraße

  • Wolters Kluwer

    Vermutung der Verursachung eines Unfalls bei Fahren ohne Fahrerlaubnis; Mitverursachung und Mitverschulden eines Unfalls durch Wendeversuch auf einer Vorfahrtsstraße

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DAR 1997, 74
 
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