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   OLG Hamm, 28.10.1997 - 4 U 80/97   

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https://dejure.org/1997,5425
OLG Hamm, 28.10.1997 - 4 U 80/97 (https://dejure.org/1997,5425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.1997 - 4 U 80/97 (https://dejure.org/1997,5425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 4 U 80/97 (https://dejure.org/1997,5425)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RBerG Art. 1 § 1; RBerG Art. 1 § 5; UWG § 1; UWG § 13
    Besorgung fremder Rechtsangelegeheiten durch Kfz-Reparaturwerkstatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Rechtsberatung durch Kfz-Werkstatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UWG §§ 1, 13 Abs. 2 Ziff. 1; RBerG Art 1 § 1

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 87
  • VersR 1998, 1431
  • DAR 1998, 192
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Konstanz, 27.07.2006 - 4 O 234/05

    Die Bundesrepublik Deutschland haftet für die Folgen des Flugzeugunglücks von

    Es kommt demnach in erster Linie darauf an, wessen Beitrag den Eintritt des Schadens wahrscheinlicher gemacht hat (BGH VersR 1988, 1093; 1238, 1239; BGH DAR 1998, 192), wessen Handlungs- und Tatbeitrag gefährlicher war, wer die Primärursache gesetzt oder einen Schadensablauf in Gang gesetzt hat und dabei das Risiko kannte, beherrschen konnte oder bewusst in Kauf nahm.
  • OLG Hamm, 05.06.1998 - 9 U 217/97

    Haftungsverteilung bei Verletzung der Streupflicht und dem Besuch eines

    In besonderen Fallgestaltungen, nämlich dann, wenn dem Verhalten eines der Beteiligten für die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts überragende Bedeutung zukommt, kann die unter diesen Gesichtspunkten vorzunehmende Abwägung dazu führen, daß dieser Beteiligte allein für den Schaden aufkommen muß (vgl. BGH DAR 1998, 192).
  • OLG Jena, 27.01.2011 - 4 W 44/11

    Zur Kostenentscheidung bei Klageverzicht und teilweiser Erfüllung der Ansprüche

    Kommt dem Verhalten eines der Beteiligten dabei eine überragende Bedeutung für die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu, führt die nach § 254 Abs. 1 BGB vorzunehmende Haftungsabwägung dazu, dass dieser Beteiligte allein für den Schaden aufzukommen hat (so auch BGH DAR 1998, 192, zit. bei OLG Hamm aaO).
  • OLG Jena, 22.12.2010 - 4 W 602/10

    Mitwirkendes Verschulden an Unfall im Hausflur

    Der BGH hat ausgeführt, dass in besonderen Fallgruppen dann, wenn dem Verhalten eines der Beteiligten für die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts eine überragende Bedeutung zukommt, die dann vorzunehmende Abwägung dazu führt, dass dieser Beteiligte allein für den Schaden aufzukommen hat (so auch BGH DAR 1998, 192 zit. bei OLG Hamm aaO).
  • LG Frankfurt/Main, 21.11.2013 - 5 O 444/12

    Zur Eigenhaftung bei einem Fußgängersturz bei winterlicher Eisglätte

    In besonderen Fallgestaltungen, nämlich dann, wenn dem Verhalten eines der Beteiligten für die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts überragende Bedeutung zukommt, kann die unter diesen Gesichtspunkten vorzunehmende Abwägung dazu führen, dass dieser Beteiligte allein für den Schaden aufkommen muss (vgl. BGH DAR 1998, 192).
  • LG Bielefeld, 20.06.2007 - 5 O 161/07
    In besonderen Fallgestaltungen, nämlich dann, wenn dem Verhalten eines der Beteiligten für die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts überragende Bedeutung zukommt, kann die unter diesem Gesichtspunkt vorzunehmende Abwägung dazu führen, dass dieser Beteiligte den Schaden allein zu tragen hat (BGH, DAR 1998, 192).
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