Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97   

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https://dejure.org/1998,1585
OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97 (https://dejure.org/1998,1585)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.03.1998 - 6 U 192/97 (https://dejure.org/1998,1585)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. März 1998 - 6 U 192/97 (https://dejure.org/1998,1585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution); Anspruch auf Ersatz eines Fahrzeugschadens i.R.d. Reparaturkosten; Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur i.R. eines Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3500
  • MDR 1998, 1223
  • VersR 1999, 330
  • DAR 1998, 393
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97
    Die unter den Voraussetzungen des § 251 BGB angeordnete Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf das Wertinteresse läuft bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges in der Praxis weitgehend leer, weil nach der Rechtsprechung des BGH als Wiederherstellung i.S.d. § 249 BGB nicht nur die fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs anzusehen ist; vielmehr wird auch die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als eine Form der Naturalrestitution begriffen (vgl. BGHZ 66, 239 = NJW 76, 1396; BGHZ 92, 85 = NJW 84, 2282; BGHZ 115, 364 = VersR 92, 61 = NJW 92, 302; BGHZ 115, 375 = NJW 92, 305; NJW 92, 1618).

    Dokumentiert er dagegen sein Interesse an der Integrität seines vertrauten Fahrzeuges durch eine tatsächlich vorgenommene fachgerechte Reparatur, so wird dieses Integritätsinteresse zu Lasten des Schädigers geschützt, allerdings auch nicht uneingeschränkt: Der Geschädigte darf sich auch dann noch zu Lasten des Schädigers zur Reparatur entschließen, wenn diese zwar teurer (und damit im strengen Sinne bereits unwirtschaftlich) ist, aber beim Kostenvergleich die Toleranzgrenze nicht überschritten wird; diese wird in der Praxis im Regelfall bei 130 % des Wiederbeschaffungswertes - und zwar an dieser Stelle ohne Abzug des Restwertes - gezogen (vgl. BGH NJW 92, 302 und 305 = VersR 92, 61 und 64 = r + s 92, 15 und 16).

    Der Grund für die erweiterte Zulassung der Abrechnung auf Reparaturkostenbasis liegt vielmehr darin, daß die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs sein gesetzlich geschütztes Interesse an der Wiederherstellung des vor dem Schadensfall bestehenden "integren" Zustandes regelmäßig in stärkerem Maße zu befriedigen vermag als eine Ersatzbeschaffung (vgl. BGH NJW 92, 302 m.w.N.).

    Das gilt auch dann, wenn durch die Verteuerung die 30 %-Grenze überschritten ist, denn bei tatsächlich ausgeführter Reparatur trägt der Schädiger das Prognose- und das Werkstattrisiko; war die Toleranzgrenze von 130 % nach dem Inhalt des Schätzgutachtens nicht überschritten und stellt sich erst bei Durchführung der Reparatur heraus, daß der Gutachter Schäden übersehen hat und daß die Reparaturkosten jetzt doch über der Toleranzgrenze liegen, hat der Schädiger die Mehrkosten zu tragen; er kann nicht etwa nunmehr den Schädiger auf die Abrechnung nach Maßgabe des Wiederbeschaffungsaufwands verweisen (vgl. BGH NJW 92, 302 = VersR 92, 61 = r + s 92, 15; Otting zfs 94, 154).

    Dann muß sich der Geschädigte eventuell zu Ersatzbeschaffung entschließen, obwohl die 130 %-Grenze nicht überschritten ist (vgl. BGH NJW 92, 302 u. 305 = r + s 92, 15 u. 16.).

  • OLG Hamm, 09.09.1993 - 6 U 60/93

    Haftungsverteilung bei Kollision entgegenkommender Fahrzeuge an einer Engstelle;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97
    Andererseits kann die Reparatur trotz Überschreitung der 130 %-Grenze erlaubt oder sogar geboten sein, wenn im Falle der Ersatzbeschaffung sehr hohe Nebenkosten entstehen, z.B. durch höhe Mietwagenkosten wegen langer Lieferfristen oder durch einen hohen Einfuhrzoll (vgl. Senat r + s 94, 258 = NZV 95, 27).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97
    Die unter den Voraussetzungen des § 251 BGB angeordnete Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf das Wertinteresse läuft bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges in der Praxis weitgehend leer, weil nach der Rechtsprechung des BGH als Wiederherstellung i.S.d. § 249 BGB nicht nur die fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs anzusehen ist; vielmehr wird auch die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als eine Form der Naturalrestitution begriffen (vgl. BGHZ 66, 239 = NJW 76, 1396; BGHZ 92, 85 = NJW 84, 2282; BGHZ 115, 364 = VersR 92, 61 = NJW 92, 302; BGHZ 115, 375 = NJW 92, 305; NJW 92, 1618).
  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97
    Die unter den Voraussetzungen des § 251 BGB angeordnete Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf das Wertinteresse läuft bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges in der Praxis weitgehend leer, weil nach der Rechtsprechung des BGH als Wiederherstellung i.S.d. § 249 BGB nicht nur die fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs anzusehen ist; vielmehr wird auch die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als eine Form der Naturalrestitution begriffen (vgl. BGHZ 66, 239 = NJW 76, 1396; BGHZ 92, 85 = NJW 84, 2282; BGHZ 115, 364 = VersR 92, 61 = NJW 92, 302; BGHZ 115, 375 = NJW 92, 305; NJW 92, 1618).
  • BGH, 10.07.1984 - VI ZR 262/82

    Modellboot - §§ 249, 251 BGB, zur Berechnung des Schadenersatzes bei fehlendem

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97
    Die unter den Voraussetzungen des § 251 BGB angeordnete Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf das Wertinteresse läuft bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges in der Praxis weitgehend leer, weil nach der Rechtsprechung des BGH als Wiederherstellung i.S.d. § 249 BGB nicht nur die fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs anzusehen ist; vielmehr wird auch die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als eine Form der Naturalrestitution begriffen (vgl. BGHZ 66, 239 = NJW 76, 1396; BGHZ 92, 85 = NJW 84, 2282; BGHZ 115, 364 = VersR 92, 61 = NJW 92, 302; BGHZ 115, 375 = NJW 92, 305; NJW 92, 1618).
  • OLG Köln, 01.02.1993 - 12 U 52/92

    Klopfgeräusche; Schabgeräusche; Neuwagen; Unregelmäßiges Auftreten; Erheblicher

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97
    Der Senat hat sich der Rechtsprechung des BGH angeschlossen (vgl. NZV 93, 433; r + s 98, 64 = OLGR Hamm 98, 41), weil sie - wenn auch dogmatisch bedenklich - praktikabel ist und wirtschaftlich im allgemeinen zu vernünftigen Ergebnissen führt.
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97
    Die unter den Voraussetzungen des § 251 BGB angeordnete Beschränkung des Schadensersatzanspruchs auf das Wertinteresse läuft bei der Beschädigung eines Kraftfahrzeuges in der Praxis weitgehend leer, weil nach der Rechtsprechung des BGH als Wiederherstellung i.S.d. § 249 BGB nicht nur die fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs anzusehen ist; vielmehr wird auch die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als eine Form der Naturalrestitution begriffen (vgl. BGHZ 66, 239 = NJW 76, 1396; BGHZ 92, 85 = NJW 84, 2282; BGHZ 115, 364 = VersR 92, 61 = NJW 92, 302; BGHZ 115, 375 = NJW 92, 305; NJW 92, 1618).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97
    Die Erwägungen, mit denen die Rechtsprechung den eigenwirtschaftlichen Gebrauch eines Pkw bei der abstrakt berechneten Nutzungsentschädigung privilegiert hat (vgl. dazu BGHZ - GZS - 98, 212 = NJW 87, 50), sind für den Abrechnungsmodus - strenges Wirtschaftlichkeitspostulat oder Toleranzbereich - nicht relevant.
  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für

    Auch bei einem solchen Eigentümer ist daher die "Opfergrenze" für eine Aufgabe des Fahrzeugs in der Regel erst dann erreicht, wenn die Kosten der Reparatur den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30% überschreiten (so auch OLG Düsseldorf, SP 1997, 194, 195; OLG Hamm MDR 1998, 1223, 1224 f.; LG Coburg, NJWE-VHR 1997, 130, 131; a.A. OLG Düsseldorf SP 1992, 271; Rischar, SP 1997, 288).
  • OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00

    Kfz-Unfallschaden - gewerblich genutztes Fahrzeug - Reparaturkosten -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Kraftfahrzeug reparieren lässt und damit sein Interesse an dessen Erhalt bekundet, gemäß § 249 Satz 2 BGB vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges belaufen (BGH, NJW 1999, 300; BGHZ 115, 364, 371 ff. und 375; NJW 1992, 1618; NJW 1992, 302, 305; OLG Hamm, NJW 1998, 3500 m.w.N.).

    Denn auch insoweit drückt die Weiterbenutzung des reparierten Wagens einen wirtschaftlichen Wert aus: Der Geschädigte weiß um Art und Weise der Benutzung, Wartung und sonstige Behandlung seiner Sache (BGH, NJW 1999, 500; OLG Hamm, NJW 1998, 3500 und SP 2000, 309; OLG Düsseldorf, Recht und Schaden 1997, 286; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 4, Rdn. 18; a.A. noch OLG Düsseldorf, SP 1992, 271).

    Die Erwägungen, mit denen die Rechtsprechung den eigenwirtschaftlichen Gebrauch eines PKW bei der abstrakt berechneten Nutzungsentschädigung privilegiert hat, sind im Rahmen des Reparaturkostenersatzes nicht relevant (OLG Hamm, NJW 1998, 3500 f.).

  • OLG Celle, 02.12.2009 - 14 U 123/09

    Ersatzfähigkeit den Wiederbeschaffungswert übersteigender Reparaturkosten bei

    OLG Hamm, NJW 1998, 3500. OLG Düsseldorf, NZV 1997, 355).
  • OLG Hamm, 23.06.1999 - 6 U 16/99

    Wiederbeschaffungsaufwand als Obergrenze für die Schadenregulierung auf

    Bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs kann dieser nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat angeschlossen hat, nicht nur durch Reparatur wiederhergestellt werden, sondern auch durch Ersatzbeschaffung; es handelt sich um zwei verschiedene Formen der Naturalrestitution (vgl. BGH NJW 92, 302; 92 305 = r + s 92, 15; 92, 16 = VersR 92, 61; 92, 64; Senat, r + s, 98, 64; r + s 98, 284 = MDR 98, 1223).
  • OLG Hamm, 19.01.2000 - 13 U 141/99

    Verkehrsunfall; Schuldhaftes Fehlverhalten; Schadensersatz; Anschlussberufung;

    Das erforderliche Integritätsinteresse muß auch im Falle der Beschädigung eines gewerblich genutzten Fahrzeuges wie vorliegend - bestehen (BGH NJW 1999, 500; OLGR Hamm 1998, 229).
  • LG Osnabrück, 25.03.2003 - 3 S 25/03

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden: Mehrwertsteuer-Ersatz bei

    Allerdings ist hinsichtlich gebrauchter Kraftfahrzeuge in Rechtsprechung und Literatur seit längerem anerkannt, dass als Wiederherstellung im Sinne des § 249 BGB nicht nur die fachgerechte Reparatur eines Fahrzeugs anzusehen ist, sondern auch die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs; auch insoweit handelt es sich um Naturalrestitution (vgl. etwa BGHZ 115, 368; 115, 377; OLG Hamm NJW 1998, 3500).
  • LG Frankenthal, 22.10.2003 - 2 S 281/03
    Allerdings ist in Literatur und Rechtsprechung hinsichtlich gebrauchter Kraftfahrzeuge seit längeren anerkannt, dass als Wiederherstellung im Sinne des § 249 BGB nicht nur die fachgerechte Reparatur eines Fahrzeugs anzusehen ist sondern auch die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs und es sich auch insoweit um Naturalrestitution handelt (so BGHZ 115, 368; 115, 377; OLG Hamm in NJW 98, 3500).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.08.1998 - 4 U 47/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13904
OLG Stuttgart, 05.08.1998 - 4 U 47/98 (https://dejure.org/1998,13904)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.08.1998 - 4 U 47/98 (https://dejure.org/1998,13904)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. August 1998 - 4 U 47/98 (https://dejure.org/1998,13904)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wandlungsanspruch hinsichtlich Kaufs eines Pkw bei Vorliegen von Mängeln

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 249
    Höhe des Gebrauchsvorteils bei langlebigem Diesel-Kfz L

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 1158
  • DAR 1998, 393
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 12.03.2003 - 3 U 45/02

    Bedeutung der Angabe "1. Hand" für den Erwerber eines gebrauchten Kraftfahrzeuges

    Bei Fahrzeugen der Oberklasse und bei Dieselfahrzeugen, bei denen eine durchschnittliche Gesamtfahrleistung von mindestens 200.000 km zugrunde gelegt wird geht die Rechtsprechung teilweise von einer Berechnung von 0, 5 % des Bruttokaufpreises pro 1000 km Fahrleistung oder auch pauschal von 0, 15 DM pro gefahrenem Kilometer aus (vgl. OLG Stuttgart in DAR 1998, 393; OLG Celle in DAR 1995, 404; OLG Düsseldorf in NJW-RR 1999, 278; OLG Dresden in DAR 1999, 68, 69).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 11/04

    Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeuges

    Es bestehen deshalb entsprechend dem Berechnungsansatz des Klägers keine Bedenken dagegen, für einen so motorisierten Pkw eine Gesamtlaufleistung von 200.000 km als Berechnungsgröße zu berücksichtigen (so auch OLG Stuttgart - DAR 1998, 393 sowie OLG Braunschweig - OLGR 2001, 205 für Fälle der Rückabwicklung von Kaufverträgen, die Dieselfahrzeuge betreffen).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 23.10.1997 - 7 U 608/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9675
OLG Naumburg, 23.10.1997 - 7 U 608/97 (https://dejure.org/1997,9675)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.10.1997 - 7 U 608/97 (https://dejure.org/1997,9675)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Oktober 1997 - 7 U 608/97 (https://dejure.org/1997,9675)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung eines Leasingvertrags; Vertraglich angestrebte Vollamortisation; Tragung des Vollamortisationsrisikos bei Teilamortisationsvertrag durch den Leasingnehmer; Berechnung des Abzinsungssatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 1998, 393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 11.11.1998 - 8 U 3066/97

    Restwertausgleichsansprüche aus einem beendeten Teilamortisationsleasingvertrag;

    Insbesondere darf er keine unverhältnismäßig kurze Frist setzen (vgl. zur Angemessenheit der Frist auch OLG Naumburg DAR 1998, 393; in der Entscheidung BGH WM 1997, 1904 spielte dieser Gesichtspunkt keine Rolle, möglicherweise wegen des dort angebotenen, hier freilich ausgeschlossenen Rechts zum Selbsterwerb, über dessen Ausübung der Kunde naturgemäß rasch entscheiden kann).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.04.1998 - 20 U 4/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7484
OLG Hamm, 24.04.1998 - 20 U 4/98 (https://dejure.org/1998,7484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.04.1998 - 20 U 4/98 (https://dejure.org/1998,7484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. April 1998 - 20 U 4/98 (https://dejure.org/1998,7484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    VVG § 61
    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Unfalls in der Kaskoversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1555
  • DAR 1998, 393
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 13.11.1996 - 2 U 157/96

    Grobe Fahrlässigkeit; Stoppschild; Überfahren; Schleudern; Kfz

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.1998 - 20 U 4/98
    Dabei kann von einem objektiv groben Fehlverhalten auf eine gesteigerte subjektive Vorwerfbarkeit rückgeschlossen werden (BGH VersR 1989, 582 ; 1992, 1085; OLG Oldenburg VVGE § 61 Nr. 26 = VersR 1997, 611 ).
  • BGH, 27.05.1992 - IV ZR 42/91

    Grundurteil bei mehreren Ansprüchen - Kein Grundurteil bei Verwirkung des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.1998 - 20 U 4/98
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet gelassen hat, was im konkreten Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH VersR 1989, 1394; 1992, 1087).
  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.1998 - 20 U 4/98
    Dabei kann von einem objektiv groben Fehlverhalten auf eine gesteigerte subjektive Vorwerfbarkeit rückgeschlossen werden (BGH VersR 1989, 582 ; 1992, 1085; OLG Oldenburg VVGE § 61 Nr. 26 = VersR 1997, 611 ).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.04.1998 - 20 U 4/98
    Dabei kann von einem objektiv groben Fehlverhalten auf eine gesteigerte subjektive Vorwerfbarkeit rückgeschlossen werden (BGH VersR 1989, 582 ; 1992, 1085; OLG Oldenburg VVGE § 61 Nr. 26 = VersR 1997, 611 ).
  • OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 3 U 212/03

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden des zur Vorbereitung eines Überholens

    Der Überholvorgang muss mit Gewissheit gefahrlos beenden werden können (vgl. KG, VRS 101, 56; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1555; Hentschel, aaO., § 5 StVO, Rdnr. 25 m. w. N.).
  • LG Münster, 12.02.2013 - 2 O 284/08

    Keine Haftung des Gutachters bei vertretbarer Auffassung!

    Daraufhin veranlasste der Kläger seine Ehefrau, Klage gegen die T. Versicherung und Herrn L. auf Zahlung von 16.398,76 DM zu erheben (Landgericht C., Az.: 2 O 2/96) und anschließend gegen das klageabweisende Urteil Berufung (OLG D., Az.: 20 U 4/98) einzulegen.
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